Zitat: von chaplain
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Der Auslandsverwendungszuschlag wird nur temporär bezahlt, so lange sich der Soldat in einem Einsatz befindet. Das sind in der Regel 4 bis sechs Monate alle zwei Jahre.
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Na ja, bei einem Zuschlag von (je nach Einsatz) bis zu 110,-- € pro Tag können da schon ganz schöne Beträge zusammenkommen, die dann natürlich auch angerechnet werden müssten.
Keine Mitzeichnung.
Gruß
Zitat: von BO1964
Einzig der Auslandsverwendungszuschlag soll der/demjenigen in voller Höhe erhalten bleiben
da sich der/die jeweilige Partner/in nicht im Ausandseinsatz befindet.
Mag aber sein, daß der Partner erhöhte Kosten wegen der Erreichbarkeit des anderen Partners im Ausland hat. Es bleibt wie bisher, mindestens die Hälfte des Zuschlage ist anzurechnen, da die Kosten nicht nur die Abwesenden treffen. Bei Kindes unterhalt - wenn der Kontakt zu Papa umständlicher wird - evtl. sogar ganz.
Es geht in keinster Weise darum den zustehenden Unterhalt zu kürzen.
Der Trennungsunterhalt bleibt unangetastet.
Einzig der Auslandsverwendungszuschlag soll der/demjenigen in voller Höhe erhalten bleiben
da sich der/die jeweilige Partner/in nicht im Ausandseinsatz befindet.
T
Zitat: von Malika2000Zitat: von BO1964
Mitzeichnung !
Wie in der Begründung aufgeführt, dient der Auslandsverwendungszuschlag zur Deckung der erhöhten Kosten die durch und während eines Einsatzes entstehen.
Diese fallen beim (Ex)- Ehepartner nicht an.
In meinem Fall habe ich 1/3 des Auslandsverwendungszuschlages zusätzlich zum Trennungsunterhalt zahlen müssen.
Interessant- einer Mutter die berufstätig ist und für die Betreuung des gemeinsamen Kindes 568 Euro monatlich bezahlen muss, wurde mehr Unterhalt für das Kind vom Kindesvater nicht zugesprochen, weil es sich um "berufliche" Aufwendungen handelt und sie diese somit allein tragen muss.Oder sie muss darauf achten, Betreuungspersonal mit einer pädagogischen Qualifizierung zu beauftragen und die pädagogische Notwendigkeit der Betreuung aufgrund evtl. Defizite des Kindes vertraglich festzuhalten.
Hätte die Kindesmutter noch einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater, könnte sie die Kosten als berufsbedingte Ausgaben von ihrem Einkommen abziehen und so höheren Unterhalt erhalten.
Also besser nicht oder weniger arbeiten? Frau gehört zu Kindern und an den Herd?
Aber ein Soldat möchte Handy und sonstigen Kram vom Unterhalt abziehen können? Wenn so eine Forderung umgesetzt würde, dann wäre das diskriminierung von Frauen und würde einen Sturm der Entrüstung nach sich ziehen.
Keine Mitzeichnung!
Tut mir leid aber das ist absoluter Blödsinn den sie da schreiben in Unkenntnis der Faktenlage.
Der Auslandsverwendungszuschlag wird nur temporär bezahlt, so lange sich der Soldat in einem Einsatz befindet. Das sind in der Regel 4 bis sechs Monate alle zwei Jahre.
Die Kosten die bei so einem Einsatz entstehen können sie auch nicht mit den Kosten in Deutschland zu vergleichen. Es geht nicht darum, dass das Handy finanziert wird. Das bezahlen sie im Regelfall sowieso weiterhin weil der Vertrag meist über zwei Jahre läuft. Genauso wie Ihren Festnetzanschluss in Ihrer Wohnung den sie nicht nutzen können. Wenn sie mit einem D1, D2 oder E Plus Vertrag aus Mali oder aus Afghanistan nach Deutschland telefonieren zahlen Sie schnell mal 3,50 Euro die Minute. Ebenso zahlen sie bei vielen Versicherungen eine Risikozuschlag auf Grund des passiven Kriegsrisikos in den Einsatzgebieten. Zudem haben sie vielleicht noch weitere Kosten zu tragen zum Beispiel für jemanden der sich die nächsten sechs Monate um Ihre Post und Ihre Wohnung kümmert. Dafür ist der AVZ da und für nichts anderes.
Den Unterhaltsanspruch vom normalen Bruttolohn hat niemand in Frage gestellt.
Zitat: von BO1964
Mitzeichnung !
Wie in der Begründung aufgeführt, dient der Auslandsverwendungszuschlag zur Deckung der erhöhten Kosten die durch und während eines Einsatzes entstehen.
Diese fallen beim (Ex)- Ehepartner nicht an.
In meinem Fall habe ich 1/3 des Auslandsverwendungszuschlages zusätzlich zum Trennungsunterhalt zahlen müssen.
Das sind berufliche Kosten und diese führen eben nicht dazu den Unterhalt kürzen zu können. Diese Kosten können Sie beim Finanzamt absetzen.
Zitat: von BO1964
Mitzeichnung !
Wie in der Begründung aufgeführt, dient der Auslandsverwendungszuschlag zur Deckung der erhöhten Kosten die durch und während eines Einsatzes entstehen.
Diese fallen beim (Ex)- Ehepartner nicht an.
In meinem Fall habe ich 1/3 des Auslandsverwendungszuschlages zusätzlich zum Trennungsunterhalt zahlen müssen.
Interessant- einer Mutter die berufstätig ist und für die Betreuung des gemeinsamen Kindes 568 Euro monatlich bezahlen muss, wurde mehr Unterhalt für das Kind vom Kindesvater nicht zugesprochen, weil es sich um "berufliche" Aufwendungen handelt und sie diese somit allein tragen muss.Oder sie muss darauf achten, Betreuungspersonal mit einer pädagogischen Qualifizierung zu beauftragen und die pädagogische Notwendigkeit der Betreuung aufgrund evtl. Defizite des Kindes vertraglich festzuhalten.
Hätte die Kindesmutter noch einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater, könnte sie die Kosten als berufsbedingte Ausgaben von ihrem Einkommen abziehen und so höheren Unterhalt erhalten.
Also besser nicht oder weniger arbeiten? Frau gehört zu Kindern und an den Herd?
Aber ein Soldat möchte Handy und sonstigen Kram vom Unterhalt abziehen können? Wenn so eine Forderung umgesetzt würde, dann wäre das diskriminierung von Frauen und würde einen Sturm der Entrüstung nach sich ziehen.
Keine Mitzeichnung!
Mitzeichnung !
Wie in der Begründung aufgeführt, dient der Auslandsverwendungszuschlag zur Deckung der erhöhten Kosten die durch und während eines Einsatzes entstehen.
Diese fallen beim (Ex)- Ehepartner nicht an.
In meinem Fall habe ich 1/3 des Auslandsverwendungszuschlages zusätzlich zum Trennungsunterhalt zahlen müssen.