Zitat: von Emsland
Wenn jemand einen anderen nicht auf dem Grundstück haben möchte und dieser verlässt nicht sofort den Bereich, ist es Hausfriedensbruch.
Wird der Besucher jedoch nicht des Grundstücks verwiesen, ist es demzufolge kein Hausfriedensbruch. Wäre tatsächlich jedes Überschreiten der „Grundstücksgrenze“ bzw. jedes Betreten eines Privatgrundstücks schon Hausfriedensbruch, wäre ein „normales“ Leben nicht mehr möglich, schließlich muss man in der Regel Einfahrten oder Vorgärten queren und ggf. Außentreppen hinaufschreiten, um zum Briefkasten (bzw. zu den Briefkästen) und/oder zur Türklingel (bzw. zu den Wohnungsklingeln) eines Hauses zu gelangen – ob man nun Postbote, Zeitungsausträger oder „privater“ oder „amtlicher“ Besucher ist. Eindeutig eine Einladung zum Hausfriedensbruch ;-)
Ja und ?
Im konkreten Fall wäre das die Absicht einzubrechen und nichts zu stehlen. So gefährlich erscheint mir das nicht.
Liegt die Absicht vor, etwas zu stehlen, liegt versuchter Diebstahl vor § 242 (2) StGB
Natürlich wurde so etwas verfolgt. Wenn jemand einen anderen nicht auf dem Grundstück haben möchte und dieser verlässt nicht sofort den Bereich, ist es Hausfriedensbruch. Die Motivation ist völlig unerheblich.
Oder haben Sie schon einen überführten Dieb gesehen, der nicht wegen des Diebstahles, sondern wegen Hausfriedensbruch verurteilt wurde.
Zitat: von Emsland
Nach Begehr der Petition wäre der Versuch, auch wegen Lärm beim Nachbarn, strafbar und damit alle Voraussetzungen für einen Strafantrag da.
Das Problem scheint mir weniger die Frage nach dem „Versuch“ zu sein als vielmehr die nach der „Motivation“. Wenn die derzeitige Gesetzeslage eine Ahndung wegen Hausfriedensbruchs gestatten würde in dem Fall, in dem Person A übern Gartenzaun das Nachbargrundstück betritt, weil dort soeben Person B zusammengebrochen ist und Erste Hilfe benötigt, dann liefe da etwas falsch … zumal im Falle des „Nicht-Hausfriedensbruchs“ Person A wegen unterlassener Hilfeleistung „dran“ wäre. Im übrigen denke man an Alltagssituationen: den Postboten, der (nach Absprache) das Päckchen auf der Terrasse deponiert; den Tiefkühllieferanten, der plötzlich im Garten stand, weil ich beim Rasenmähen die Haustürklingel nicht gehört hatte (Mann, den hätte man aber anzeigen können …) – wurde so etwas schon mal ernsthaft als Hausfriedensbruch verfolgt?
Zitat: von Sanniroc
Ich bleibe bei meiner Mitzeichnung.
Denn man kann bei Lärm auch das Ordnungsamt oder Polizei anrufen, um diesen abzustellen.
Und dann bekommt die Polizei beim Klingeln einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch. Viel gewonnen.
Ich bleibe bei meiner Mitzeichnung.
Denn man kann bei Lärm auch das Ordnungsamt oder Polizei anrufen, um diesen abzustellen.
Zitat: von Sanniroc
Ich bin auf das von Ihnen beschriebene Szenario eingegangen, dass man gleich die Polizei anruft, wenn man jemanden "erwischt", der versucht aufs Grundstück zu gelangen, um sich beispielsweise nur wegen des Lärms beschweren zu wollen. Die Polizei wird immer versuchen, es nicht zu einer Anzeige kommen zu lassen, wenn klar ist, dass derjenige sich eigentlich nur über den Lärm beschweren wollte.
Warum sollte die Polizei da? Nach Begehr der Petition wäre der Versuch, auch wegen Lärm beim Nachbarn, strafbar und damit alle Voraussetzungen für einen Strafantrag da.
Und genau deswegen ist die Petition abzulehnen.
Da haben Sie mich falsch verstanden, natürlich kann jeder Mensch einen Strafantrag stellen wegen Hausfriedensbruch.
Ich bin auf das von Ihnen beschriebene Szenario eingegangen, dass man gleich die Polizei anruft, wenn man jemanden "erwischt", der versucht aufs Grundstück zu gelangen, um sich beispielsweise nur wegen des Lärms beschweren zu wollen. Die Polizei wird immer versuchen, es nicht zu einer Anzeige kommen zu lassen, wenn klar ist, dass derjenige sich eigentlich nur über den Lärm beschweren wollte.
Um Gottes Willen, informieren sie sich mal. Natürlich kann jeder Mensch einen Strafantrag (nicht Anzeige) wegen Hausfriedensbruch stellen. Das hat mit "Zulassen" nichts zu tun. Die Staatsanwaltschaft überprüft dann anschließend diesen Strafantrag.
Bei dem dargestellten Szenario würde die Polizei keine Anzeige wegen Hausfriedensbruch zulassen (siehe behördlich anwendbarer Ermessungsspielraum).
Dennoch finde ich es nicht verkehrt, auch den Versuch als Hausfriedensbruch zu werten. Warum jemand etwas versucht, kann man immer noch klären.