geborene und erarbeitete Rechteträgerin | Sat Oct 06 21:21:29 CEST 2018 - Sat Oct 06 21:21:29 CEST 2018

Meiner Meinung nach will die KBV mit ihrer Aufforderung an die Kassenärzte zu deren Teilnahme an der Petition zum Dt. Bundestag zum einen ablenken von den eigenen Fehlern, die gemacht wurden schon beim Verhandeln des eHealth I-Gesetzes (2015) (culpa in contrahendo?) und erst recht dann bei der treudoofen Umsetzung des Gesetzestextes (wohl in der Absicht und mit der Priorität, sich, also dem GKV-System, den Zugriff auf BigData zu sichern?) jedenfalls scheinbar ohne Kenntnis von EU-DSGVO.
§ 291 SGB V will, einfach mal so, den Kassenärzten eine g e w e r b l i c h e Betätigung auferlegen, nämlich dass die Ärzte die g_e_w_e_r_b_l_i_c_h_e D i e n s t l e i s t u n g gegenüber den Kassen (Auftraggeber) erbringen, in i h r e n (der Ärzte) eigenen Praxisräumen und unter Einsatz der Arbeit i h r e r Medizinischen Fach a n g e s t e l l t e n, die K u n d e n a u s w e i s e von Kassen m i t g l i e d e r n zu w a r t e n (zu "prüfen" und zu "aktualisieren") gegen Zahlung von TI-Beriebspauschalen (steuerbares Entgelt) über ihre Honorarabrechnung!!!.
Wenn das mal nicht zur steuerlichen "gewerblichen Infizierung" des Arzthonorarumsatzes von Berufsausübungsgemeinschaften mit Gewerbesteuer führt und daneben noch bei vielen Ärzten Umsatzsteuerpflicht auslöst!
Naja, zumindest hat die Petition bei einigen mal Nachdenklichkeit ausgelöst.

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geborene und erarbeitete Rechteträgerin | Sat Oct 06 20:34:47 CEST 2018 - Sat Oct 06 20:34:47 CEST 2018

Nein. Ich bin eines von etwa 2 oder 3000 tausend Vereinsmitgliedern der FÄ e.V..
Ich weiß nicht, mit welchem Klagebegehren die FÄ antreten will.

Ich werde geltend machen, dass die Bestellung auf Risiko meiner freiberuflichen Arztpraxis von nicht praxistauglicher und nicht DSGVO-konformer, von Fa. gematik GmbH und BSI so untauglich zertifizierter und damit zu verantwortender TI-Technik, die G r e n z e d e s mir in meinem Vertragsverhältnis als Kassenarzt noch z u m u t b a r e n erheblich ü b e r s c h r e i t e t.

Es ist mir auch nicht zumutbar, dass ich auf meiner Kassenarzthonorarabrechnung Einnahmeposten (Betriebskostenpauschalen) akzeptiere, die tatsächlich eine Vergütung für die gewerbliche Tätigkeit der eGK-Pflege für die Kassen darstellte. Es gibt keine TI- oder eGK-Anwendung, welche die Beratung, Befundung und oder Behandlung eines Kranken durch mich unterstützt! Könnte das nicht Umsatzsteuer auslösen und bei Berufsausübungsgemeinschaften zu einer sog gewerbesteuerlichen Infizierung des gesamten Arzthonorarumsatzes führen? Eine Rechtsfolge, die dem Kassenarzt ganz offensichtlich nicht zumutbar ist.

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Nutzer183291 | Sat Oct 06 19:54:09 CEST 2018 - Sat Oct 06 19:54:09 CEST 2018

Ja, Sie missverstehen etwas grundsätzlich. Es kann durchaus gesetzliche oder untergesetzliche Verpflichtung der KVen sein, Sanktionen durchzusetzen, obwohl die KVen selbst Inhalt und/oder Intention einer solchen Regelung ablehnen.

Die KVen haben lediglich als Lobbyvertreter Einfluss auf den Gesetzgeber. Aktuell werden auch durch das TSVG wieder zahlreiche Regelungen vorbereitet, die in der Mehrzahl auf Widerspruch der Ärzte, KVen und Kammern stoßen. Daher rührt dieser scheinbare Widerspruch.

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Buchthai | Thu Oct 04 18:31:42 CEST 2018 - Thu Oct 04 18:31:42 CEST 2018

Es ist nur erstaunlich, dass die KZVen/BKV , die der Kollegenschaft mit Zwangs-/Strafmassnahmen drohen, wenn nicht fristgemäß die Telematikhard- bzw -software angeschaft werden, jetzt eine Petition zur Fristverlängerung anleiert. Diese Drohungen sind unkollegial . Wie kommt der plötzliche Sinneswandel zustande - oder habe ich grundsätzlich etwas falsch verstanden ?

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KR52 | Sun Sep 23 08:53:01 CEST 2018 - Sun Sep 23 08:53:01 CEST 2018

Genau richtig, so sehe ich es auch. Was für KV - Maßregelungen brauchen Wir Ärzte denn noch um uns endlich zu wehren.

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fjmvw | Sat Sep 22 17:45:48 CEST 2018 - Sat Sep 22 17:45:48 CEST 2018

Zitat: von osteonet
das eine tun das andere nicht lassen: zeichnen!

Aktuell, 22.09. 17.20Uhr, gibt es rund 6.000 Mitzeichner. Was wird passieren, wenn 50.000 erreicht bzw. nicht erreicht werden?
In beiden Fällen wird die Petition geprüft werden. Ist das Quorum erreicht, darf die Petentin persönlich vortragen.

Was kann bzw. wird es bringen? Da trägt die Vorsitzende von zwei Vertreterversammlungen (KBV und KVB) dem Petitionsausschuss des Bundestages einen Sachverhalt vor, den die Mitglieder des Petitionsausschusses als Abgeordnete im Bundestag kennen. Denn sie haben genau diesen Sachverhalt mitbeschlossen. Im Übrigen hatte die Petentinn schon zuvor exzellente Möglichkeiten ihr Anliegen an das zuständige Ministerium und alle Gesundheitspolitiker des Bundestages heranzutragen.

Wenn der Petitionsausschuss diese Petition unterstützte, würden sich die Mitglieder selbst bescheinigen, einen Fehler gemacht zu haben. Denn die Abgeordneten hätten dann ein insuffizientes Gesetz beschlossen.
Parallel zum Petitionsausschuss haben sich andere Bundestagsabgeordnete (dazu düfte der gesamte Gesundheitsausschuss gehören) plus das Ministerium schon mit den Einwänden der KBV und der KVen befasst. Deren Haltung zum Vortrag der VV-Vorsitzenden ist wohl eindeutig gewesen: Wir haben es geprüft und wir lehnen es ab, derzeit in der Angelegenheit tätig zu werden.

Das Thema TI ist aus Sicht vieler Ärzte, allerdings nicht der Mehrheit ihrer Funktionäre, insgesamt "völlig neben der Kappe". Dass Ärzte erstens genötigt werden in etwas zu investieren, was sich für sie nicht lohnt und wofür sie auch keine kostendeckende Erstattung (über die gesamte Laufzeit) erhalten, ist für viele Ärzte ein Grund, die TI abzulehnen. Zweitens haben sehr viele Ärzte von der TI keinen Nutzengewinn sondern Nutzenverluste.

Man kann jedem Arzt nur empfehlen, dass er sich mit den Vor- und Nachteilen der TI für sich befasst und abwägt. Erwartet der Arzt einen Nettonutzenverlust, sollte er die TI ablehnen. Verhindern werden die Ärzte, die für sich Nutzenverluste erwarten oder grundsätzlich eine Anbindung ihrer EDV an eine obskure Datenbank über einen nicht transparenten Konnektor ablehnen, die Anbindung an die TI sicherlich nicht über eine Petition.
Jeder (Zahn-)Arzt wird für sich entscheiden müssen, ob er sich den Vorgaben widersetzt oder nicht. Da der Gesetzgeber in der Lage ist, die Sanktionen quasi nach Belieben zu erhöhen (von 1% Honorarabzug bis zum Entzug der Zulassung), muss sich der (Zahn-)Arzt auch mit den Extremwerten befassen: Entzug der Zulassung. Will der (Zahn-)Arzt das riskieren?

Nicht gänzlich unberücksichtigt sollte bleiben, dass der Gesetzgeber sogar mit dem Zulassungsentzug drohen kann. Je größer allerdings der Ärztemangel, desto weniger scharf ist diese Drohung.

Eher das Gegenteil ist der Fall. Selbst wenn nur 10% der Ärzte sagen, bevor ich mich an die TI anschließen lasse, verzichte ich lieber auf meine Zulassung und gehe sofort in den Ruhestand, bleibt dem Gesetzgeber nichts anderes übrig, als sein Bedrohungsszenario sofort einzupacken.

Ändert die Petition etwas an diesem Sachverhalt? Persönlich glaube ich es nicht.

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osteonet | Fri Sep 21 18:07:23 CEST 2018 - Fri Sep 21 18:07:23 CEST 2018

das eine tun das andere nicht lassen: zeichnen!

Zitat: von vitamed
Nicht unterschreiben!

Da hilft nur, nicht den Argumenten der KVén folgen, nicht! unterschreiben, statt dessen nach Umsetzung der Strafgebühren Recht einklagen und Unrecht korrigieren!

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fjmvw | Fri Sep 21 09:32:14 CEST 2018 - Fri Sep 21 09:32:14 CEST 2018

Zitat: von geborene und erarbeitete Rechteträgerin
Die Freie Ärzteschaft e.V. will auf jeden Fall klagen.

Es geht um eine Petition, die m. E. null Aussichten auf Erfolg hat. Die Antragstellerin ist Vorsitzende der Vertreterversammlungen von KBV und KVB. Für die Unterstützung der Petition haben sich alle KV-Vorstände ausgesprochen und ihre Mitglieder aufgefordert, genau das zu tun.

Gegen wen oder was will die Freie Ärzteschaft klagen? Gegen die Petentin? Gegen die KV-Vorstände? Wohl nicht.
Also gegen das Gesetz mit seiner Fristsetzung?

Falls geklagt wird, auf welchem Rechtsweg? Wie lange wird es nach Ihrer Einschätzung dauern, bis es ein Urteil gibt? Oktober nächsten Jahres oder erst 2020? Falls Revision möglich ist, wann wird dann mit einem Ergebnis zu rechnen sein? 2022?

Die Frist läuft am 31.12.2018 ab. Ab dem 01.01.2019 verhalten sich all die Praxen, die nicht an die TI angeschlossen sind, rechtswidrig und können sanktioniert werden (1% Honorarabzug). Wenn ich das verhindern will, ist die Petition ein kaum geeigneter Weg, weil auch dieses Verfahren Laufzeiten hat.

Wenn KBV und KVen nach eigenem Bekunden keine Möglichkeit haben ihren Aufsichtsbehörden, also den Ministerien, zu erklären, dass es de facto unmöglich ist, alle Praxen innerhalb des gesetzten Termins anzuschließen, dann ist das m. E. ein Offenbarungseid. Ein KV-System, das nicht einmal den allergrößten Unfug verhindern kann, hat seine Existenzberechtigung verloren und gehört aus Sicht seiner Zwangsmitglieder sofort abgeschafft.

Dagegen zu klagen, ist gut für die eigene Psychohygiene. Ansonsten glatte Ressourcenverschwendung.

Bringen würde nur etwas, was die Gegenseite dazu veranlasst, unter Abwägung von Kosten und Nutzen "von sich aus" die Frist aufzuheben. Solange es die Politik "nichts kostet" alles so zu belassen, passiert nichts. Entweder muss die Politik einen so hohen Preis zahlen, falls sie die Frist beibehalten würde, dass es für die Politik nutzensteigernd ist, die Frist aufzuheben oder es bleibt alles wie es ist.

Eine Klage wegen-was-und-vor-welchem-Gericht-auch-immer ist kein Preis, den die Politik nicht billigend in Kauf nehmen wird. Die Politik hat schon billigend in Kauf genommen, alle K(B)V-Vorstände in aller Öffentlichkeit als das hinzustellen, was sie sind: Weisungsempfänger der Ministerien (also der Aufsichtsbehörden) und keinesfalls die Interessenvertreter der Niedergelassenen. Das ist eine öffentliche Zurechtweisung aller KV-Funktionäre und eine Zurechstutzung.

Die Petiton, initiiert aus dem KV-System, bringt m. E. nichts.
Eine Klage, iniitiert von der Freien Ärzteschaft, bringt m. E. ebenfalls nichts.

Wenn der Ärzteschaft nicht mehr einfällt, dann wird es genau so kommen, wie es der Gesetzgeber will.

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fjmvw | Fri Sep 21 09:32:06 CEST 2018 - Fri Sep 21 09:32:06 CEST 2018

Zitat: von geborene und erarbeitete Rechteträgerin
Die Freie Ärzteschaft e.V. will auf jeden Fall klagen.

gelöscht wegen doppeltem Eintrag

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geborene und erarbeitete Rechteträgerin | Thu Sep 20 18:12:38 CEST 2018 - Thu Sep 20 18:12:38 CEST 2018

Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand. Bitte bleiben Sie sachlich bei dem jeweiligen Thema der einzelnen Petitionen. Bitte beachten Sie die Richtlinie iVm der Netiquette.

Die KBV kann und will hier nicht eingreifen. Sie hat ja selber das Ergebnis von 2015, das E-Health-Gesetz 1, mitverhandelt und dadurch mitverschuldet und steht selber im Feuer, wenn die Klagewelle gegen die Strafzahlung aus SGB V, §291 (2b) S. 14 losbricht.

Die Freie Ärzteschaft e.V. will auf jeden Fall klagen.

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