Nutzer1158970 | Sat Nov 02 18:46:25 CET 2019 - Sat Nov 02 18:46:25 CET 2019

Computertomografien schaden in der Regel mehr, als sie nützen können.
Mir sind folgende Fälle bekannt, wegen denen Computertomografien durchgeführt wurden:
Zahnschmerz mit Kopfschmerz, kleine Platzwunde am Kopf, Armbruch, Schwindel, Anfertigung von Zahnimplantaten,
Darunter ist kein Fall dabei, bei dem nach der Ct irgendeine lebenserhaltende Behandlung erfolgte. Die Risiken der Computertomografie wie Krebs, Schlaganfall, Alzheimer und Katarakt waren nie gerechtfertigt.
Zum Thema Schlaganfall Zitat aus https://www.apotheken-umschau.de/Duplexsonografie-und-Dopplersonografie: Die Duplexsonografie der Halsgefäße wird zum Beispiel durchgeführt nach einem Schlaganfall oder bei dem Verdacht auf vorübergehende Hirndurchblutungsstörungen (TIA), bei Schwindel, Gedächtnisstörungen, Ohrgeräuschen oder Kopfschmerzen.

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Nutzer3294430 | Sat Nov 02 15:12:37 CET 2019 - Sat Nov 02 15:12:37 CET 2019

Zu: "J.Wende" (01.11., 10:06 Uhr)

Sie schenken ernsthaft einer Internetpräsenz mit dubioser Finanzierung und Unterstützung Ihren Glauben? Dahinter steht die vita Group AG, welche nur ein Stück vom Kuchen des großen Gesundheismarkts in Deutschland erorbern will. So ist z.B. die Autorenschaft des Artikels, welchen Sie zitieren, nicht genannt, was die Sache nicht unbedingt seriös macht.

Aber, wenn Sie dem "vitanet" so großen Glauben schenken, schauen wir auf den auf Ihren Artikel nächst folgenden. Dort wird Werbung für CT-Aufnahmen im Fall eines Schlaganfalls betrieben, denn dort steht:

"Diagnose Schlaganfall: CT und MRT

Wenn ein Patient mit dem Verdacht auf einen Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert wird, dann ist für ihn nach der Anamnese und der körperlichen und neurologischen Untersuchung die erste Station die Computertomografie (CT) oder die Kernspintomografie (MRT).

Beide Untersuchungen sind heutzutage unerlässliche Untersuchungen, die immer veranlasst werden, wenn neurologisch Hinweise auf eine akute oder ältere Hirndurchblutungsstörung vorliegen und der Patient sich in einem stabilen Zustand befindet.

CT ermöglicht genauere Aufnahmen als das normale Röntgen

Die Computertomografie ist eine Art Röntgenuntersuchung, die aber nicht nur eine Ebene der untersuchten Region, sondern viele Ebenen abbildet: Im Gegensatz zu dem einfachen Röntgenbild werden hier die Röntgenstrahlen aus verschiedenen Winkeln auf die Körperoberfläche gerichtet. Dies ermöglicht eine plastischere Darstellung aus verschiedenen Richtungen und in vielen Schnitten. Die Röntgenstrahlen treffen nicht einfach auf einen Röntgenfilm und schwärzen diesen, wie bei der konventionellen Röntgenaufnahme.

Sie werden nach Durchtritt durch das abzubildende Gewebe zunächst in elektrische Signale umgewandelt. Hieraus errechnet ein Computer dann die endgültigen Bilder. Dies erlaubt eine sehr viel detailliertere und plastischere Darstellung des untersuchten Gewebes als eine einfache Röntgen-Aufnahme. Auch liefert die CT weitere Informationen über Innenräume und Wandstrukturen der Gefäße. Bei sogenannten Kontrastdarstellungen werden gering jodhaltige Flüssigkeiten vor der CT-Untersuchung injiziert. Sie haben den Vorteil, dass Hohlräume und Blutungen noch besser zu identifizieren sind. Die CT-Untersuchung ist schmerzlos."

http://www.vitanet.de/krankheiten-symptome/schlaganfall/diagnose/ct-mrt

Also: Was haben Sie durch Ihr Fundstück im Internet an Glaubwürdigkeit und Argumentationskraft für Ihr Anliegen gewonnen?

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Nutzer1158970 | Fri Nov 01 10:06:31 CET 2019 - Fri Nov 01 10:06:31 CET 2019

Zum Beitrag von Nutzer3294430 wegen angeblicher Notwendigkeit der Computertomografie nach Schlaganfall:

Zitat aus http://www.vitanet.de/krankheiten-symptome/schlaganfall/diagnose/duplex-sonografie:
"Bei Verdacht auf eine Durchblutungsstörung, aber auch nach einem Schlaganfall ist die Duplex-Sonografie eine gute Methode, um arteriosklerotische Veränderungen in den großen Halsschlagadern und einigen der großen Gehirnarterien zu erkennen."

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Nutzer1158970 | Fri Nov 01 09:58:55 CET 2019 - Fri Nov 01 09:58:55 CET 2019

Zum Beitrag von 853174:
Der Vergleich stammt vom "Ärzteblatt". Eine die mißbräuchliche, aka profitorientierte Verwendung von CT-Untersuchungen lässt sich nicht verhindern! Eine vorgeschriebene Aufklärungspflicht existiert in der Praxis nicht! Missbrauch wird auch von der Justiz gedeckt. Hatte einen entsprechenden Fall.
Der Petition 11617 "Computertomographien wegen Strahlenbelastung nur in Ausnahmefällen vom 27.04.2010", also wegen der missbräuchlichen Verwendung der Ct-Untersuchungen war bereits kein Erfolg beschieden.

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Nutzer853174 | Thu Oct 31 21:53:13 CET 2019 - Thu Oct 31 21:53:13 CET 2019

Ihr Vergleich ist nicht korrekt.
Bei einem Atomwaffeneinsatz entsteht unter anderem Gammastrahlung, die nicht mit der doch deutlich langwelligeren Röntgenstrahlung vergleichbar ist.
Von der Teilchen- und Wärmestrahlung ganz zu schweigen. Es genügt hierbei nicht, den puren Energiewert zu vergleichen.
Zudem auch diesmal Ihr angeführter Beleg von 2007, also älter als 12 Jahre ist.
Wenn Sie HEUTE etwas verbieten möchten, dann liefern Sie doch bitte auch Belege von HEUTE, um Ihr Ansinnen zu untermauern!
Alternativ macht es vielleicht Sinn, Ihre Petition dahingehend abzuändern, daß Sie gegen die mißbräuchliche, aka profitorientierte Verwendung von CT-Untersuchungen vorgehen. Dafür gäbe es sicher weit mehr Unterstützung.

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Nutzer1158970 | Thu Oct 31 18:28:02 CET 2019 - Thu Oct 31 18:28:02 CET 2019

Doppelpost

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Nutzer3294430 | Thu Oct 31 08:53:05 CET 2019 - Thu Oct 31 08:53:05 CET 2019

Zu: "J.Wende" (31.10., 08:36 Uhr, Fassung 08:40 Uhr)

Zitat: von Nutzer1158970
Ärzte haben überhaupt kein "Anordungsrecht", wie das hier behauptet wird.

Und wer sollte sonst über Untersuchungen entscheiden? Das BGH-Urteil, welches Sie anführen, regelt doch nur, dass angemessene, verständliche und fachlich versierte Information notwendig ist, bevor ein Eingriff erfolgt. Vor einem Eingriff ist aber zunächst eine Diagnose notwendig. Und wenn die behandelnde Ärztin sagt, zur genauen Feststellung der Diagnose ist noch eine CT-Untersuchung notwendig, dann werde ich die entsprechenden Patienteninformationen erhalten, diese Studieren, ggf. Rückfragen und dann zusehen, dass ich meine Gesundheit zurück erhalte, mit Hilfe der Ärztin und aller Technik und Medizin, welche verfügbar ist.

Zitat: von Nutzer1158970
Schon das Bereitstellen der Computertomografien verschleiert Gefahren wie Krebs, Schlaganfälle, Alzheimer, Katarakt.


Tatsächlich? Wie das denn?

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Nutzer3294430 | Thu Oct 31 08:40:25 CET 2019 - Thu Oct 31 08:40:25 CET 2019

Zu: "J.Wende" (31.10., 08:32 Uhr)

Zitat: von Nutzer1158970
Ct zur Krebsvorsorge ist völliger Quatsch, da die Ct gerade Krebs auslöst.


Können Sie auch valide Beweise vorlegen, die Ihre Behauptung begründen?

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Nutzer1158970 | Thu Oct 31 08:36:36 CET 2019 - Thu Oct 31 08:36:36 CET 2019

Ärzte haben überhaupt kein "Anordungsrecht", wie das hier behauptet wird.

Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt (BGH, Urteil vom 22.01.1980, VI ZR 263/78):

"Der Anspruch des Patienten auf eine angemessene Aufklärung über die Gefahren des Eingriffs, in den er einwilligen soll, ist Ausfluß des Selbstbestimmungsrechts über seine Person. Er soll ihn davor schützen, daß sich der Arzt ein ihm nicht zustehendes Bevormundungsrecht anmaßt, und auch sein Recht gewährleisten, bezüglich seines Körpers und seiner Gesundheit wissentlich sogar Entscheidungen zu treffen, die nach allgemeiner oder wenigstens herrschender ärztlicher Meinung verfehlt sind."

Schon das Bereitstellen der Computertomografien verschleiert Gefahren wie Krebs, Schlaganfälle, Alzheimer, Katarakt.

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Nutzer3294430 | Thu Oct 31 08:33:50 CET 2019 - Thu Oct 31 08:33:50 CET 2019

Zu: "J.Wende" (30.10., 21:41 Uhr)

Zitat: von Nutzer1158970
Mir sind 5 Fälle von Computertomografien bekannt. Schlaganfall und Polytrauma waren nicht dabei.

Hierdurch offenbaren Sie trotz aller Ihrer Recherchen in den wilden Weiten des Webs viel über die Qualifikation Ihres Wissens zum Thema. Mein Tipp: geben Sie die Begriffe CT-Untersuchung, Schlaganfall und Polytrauma in eine Internetsuchmaschine Ihrer Wahl ein und Sie haben das fehlende Wissen innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde vor Augen. Nur Mut.

Zitat: von Nutzer1158970
Wenn von 100 Fällen bei 10 Fällen die Ct nützlich ist, aber bei 90 Fällen die Ct schädlich ist, dann ist das Verbot gerechtfertigt.


Nö. Damit beschreiben Sie nur die alltägliche medizinische Praxis, dass CT-Untersuchungen eben nur dann vom behandelnden Arzt angeordnet werden, wenn die Ergebnisse dieser zusätzlichen Diagnose benötigt werden und diese hilfreich sind für die Befundfeststellung und andere Diagnoseverfahren nicht verfügbar sind bzw. nicht die gleiche Ergebnisqualität liefern. Tatsächlich, und das bestätigen die von Ihnen bislang gelieferten Statistiken, werden CT-Untersuchungen restriktiv, zurückhaltend angeordnet. Eben völlig entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

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