Recht-im-Auge-behalten | Mon Nov 26 21:40:06 CET 2018 - Mon Nov 26 21:40:06 CET 2018

Es mag für einige Arbeitnehmer lästig sein, am Tag ihrer Krankheit zum Arzt zu müssen. Jedoch weiß ich persönlich, dass bei uns früher - bei Krankmeldung ab dem 3. Tage - viel mehr Krankmeldungen beigebracht wurden, als nach der Neuregelung, dass diese schon am 1. Tag beizubringen sind. Dadurch sind viele Lapidarerkrankungen, wie auch jede Menge Montags- und Freitags-Erkrankungen weggefallen, denn nur wer wirklich krank ist, nimmt sich gerne die Zeit für einen Arztbesuch! Krankmeldungen sind nicht nur für den Arbeitgeber ein riesiger Kostenfaktor, er ist auch belastend für die Mitarbeiter, welche das Arbeitspensum des Arbeitnehmers miterledigen müssen.

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Weltbedinungsloses Grundeinkommen | Sun Nov 25 20:45:00 CET 2018 - Sun Nov 25 20:45:00 CET 2018

Wer einmal Rücken hat, hat bis zum Ende Rücken.

Rücken kann von jetzt auf gleich sein und die Schmerzen können furchbar sein.

Als es bei mir los ging brauchte ich drei Gürtel um den Bauch um zum Hausarzt zu kommen.

Es kann also wirklich der Rücken sein wenn ein Mitarbeiter fehlt.

Außerdem ist eine krankheitsbedingte Kündigung bei zuviel an Ausfallzeiten möglich.

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Nutzer2951161 | Fri Nov 23 22:39:30 CET 2018 - Fri Nov 23 22:39:30 CET 2018

Und zu Zeiten von Smartphones für die Meisten absolut kein Problem.

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Malika2000 | Mon Nov 12 20:10:36 CET 2018 - Mon Nov 12 20:10:36 CET 2018

Zitat: von Sanniroc
................ der Hausarzt sollte verpflichtet werden, in solchen Fällen zeitnah Hausbesuche zu machen.



Das wird dieser auch tun, sofern eine Patientin/Patient nicht in der Lage ist selbst zur Praxis zu kommen. Es kann manchmal ein wenig dauern- aber in Notfällen kommen sie meistens. (Es gibt Ausnahmen- die kommen nicht zu Hausbesuchen)

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Malika2000 | Mon Nov 12 20:03:56 CET 2018 - Mon Nov 12 20:03:56 CET 2018

Ich denke dass es immer Arbeitnehmer geben wird (die der Arbeitgeber auch kennt), die die sogenannte "Montags- oder Freitagskrankheit" haben.
Daher sollte man es dem Arbeitgeber überlassen an welchem Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen muss. Bei uns wurde es so gehandhabt, dass spätestens am dritten Tag die AU Bescheinigung ausgestellt sein musste- bei den auffällig oft kranken Leuten wurde diese bereits ab dem ersten Tag der AU gefordert.
Jeder Arbeitnehmer hatte sich aber noch am gleichen Tag telefonisch krank zu melden, damit Planungen stattfinden konnten.

Insofern keine Mitzeichnung

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Emsland | Fri Nov 09 18:12:44 CET 2018 - Fri Nov 09 18:12:44 CET 2018

Dann haben wir wohl aneinander vorbeigeredet.

Mich würde eher die unnötige Belastung des ehe nicht effektiven Gesundheitssystems stören.

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Der_Max | Fri Nov 09 18:00:19 CET 2018 - Fri Nov 09 18:00:19 CET 2018

Wenn man sich freitags nach Arbeitsende beim Sport die Schulter auskugelt und in der KH-Notaufnahme landet, kann sich durchaus am Samstag für Montag krank melden und die AU-Bescheinigung am Montag nachreichen.

Der Gedanke hinter der gesetzlichen Regelung ist ziemlich gut. Man soll nicht wegen jedes Wehwehchens gleich zum Arzt rennen. Viele Krankheiten erledigen sich nach 2 Tagen von selbst. Erfolgt das aber nicht, ist es nicht nur ein kleines Wehwehchen, sondern es ist sinnvoll, das mal dem sachkundigen Heiler vorzustellen. Und wenn man schon mal da ist, kann der auch die AU bescheinigen. Und diesen Zettel muss man dann eben am nächsten Tag zum Arbeitgeber geschafft haben. Das ist prima und einleuchtend.

Ich habe NULL Verständnis für Chefs, die "aus Prinzip" die AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen und die Leute sinnlos oder aus Schikane zum Arzt schicken. Das Gesetz ist an dieser Stelle nicht gut!

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Emsland | Fri Nov 09 17:38:08 CET 2018 - Fri Nov 09 17:38:08 CET 2018

Nun, dann Sind Sie halt im illegalen Bereich, da solche Einflussnahme des AG in der Freizeit des AN nicht legitim ist. Ob man am Sonntag krank ist, kann dem AG bei den normalen Werktagsberufen völlig egal sein.

Und wer sich am Samstag bereits "auf Halde" für Montag krank meldet, nimmt seine Vertragspflichten wohl nicht ganz ernst.

Es sein denn, wir reden hier irgendwo aneinander vorbei...

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Der_Max | Fri Nov 09 14:34:40 CET 2018 - Fri Nov 09 14:34:40 CET 2018

Zitat: von Emsland
Womit Sie denn wahrscheinlich 100 % der Belegschaft in den illegalen Bereich versetzt haben, soweit das Wort unverzüglich bei Ihnen ernst genommen wurde.

Nö, im Gegenteil. Es gab eine klar benannte Telefonnummer und eine Zeit, ab dem jemand Gespräche annehmen kann. Die Telefonanlage speicherte dabei entgangene Anrufe. So ließ sich auch rekonstruieren, ob jemand zwar versucht hat, anzurufen, aber niemanden erreicht hat. Und wer sich nicht bis Dienstbeginn krankgemeldet hat, musste hierfür eine gute Erklärung haben.

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Emsland | Fri Nov 09 11:51:43 CET 2018 - Fri Nov 09 11:51:43 CET 2018

Zitat: von Der_Max


Ich habe "grundsätzlich" nur eine persönliche oder telefonische Krankmeldung akzeptiert, weil nur damit hinreichend sicher ist, dass sich tatsächlich der Arbeitnehmer krankmeldet. Ich habe aber auch im Rahmen der Einweisung nach § 81 BetrVG die diesbezüglichen Pflichten immer klargestellt.

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Womit Sie denn wahrscheinlich 100 % der Belegschaft in den illegalen Bereich versetzt haben, soweit das Wort unverzüglich bei Ihnen ernst genommen wurde.

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