Zu Ihrer Info, informieren Sie sich doch erst mal über die Definition des Begriffs "kürzen".
Oder ist das jetzt wieder wurbürgerliche Dialektik? So nach dem Motto, 2% Rentenerhöhung sind 2% Rentenkürzung? Und 2,9% Rentenerhöhung Ost ist weniger wie 2,01% Rentenerhöhung West?
Schön, dass Sie zugeben, dass niemand in die Kristallkugel schauen kann. Woher also soll all das Geld kommen, das hier wie in vielen anderen Petitionen auch ververspert werden soll?
Und ansonsten legen Sie wie üblich den Andersmeinenden die wildesten erfundenen Worte in den Mund.
Beschwerden wegen der Finanzkrise bitte an Mr. Reagan, Ms. Thatcher, Altkanzler Kohl, seine zeitgenössischen EU-Regierungen, 20 Jahren an griechischen Betrügerregierungen, Messrs. Barroso, Juncker & Co., u.v.a.m.
Ich kann Ihre Modellrechnung nicht nachvollziehen.
Zitat: von Malika2000
(...) Auf diese Weise haben beispielsweise 1945 Geborene, die ab dem Jahr 2010 ihre Altersrente bekommen, in unserer Modellrechnung von der Summe ihrer Beiträge 72 272 Euro oder 33,7 Prozent zu wenig versteuert.
(...) Wer 1975 geboren wurde, gehört zum ersten Jahrgang, dessen gesetzliche Rente im Jahr 2040 zu 100 Prozent für die Steuer zählt. [/b]Dieser Jahrgang kann aber seine Beiträge erst ab dem Jahr 2025 zu 100 Prozent steuerfrei einzahlen. Umgerechnet auf alle Jahre der Einzahlung bleiben nur 81,8 Prozent der Beiträge steuerfrei.
In unserer Modellrechnung muss dieser Jahrgang 33 225 Euro zweimal versteuern, das sind 7,6 Prozent der Beitragssumme. (...)
Wenn 33.225 € nur 7,6% der Beitragssumme wäre, wäre die Beitragssumme (100%) > 437.000 €. Um bei einem Beitragssatz von ~ 19% auf 437.000 € zu kommen, braucht man > 2.300.000 € Einkommen. Diese auf 45 Berufsjahre verteilt, würde eine monatliches Einkommen von über 4.260 € voraussetzen. Das ist weit jenseits heutiger Zahlen und ich bitte um nachvollziehbare Erklärung.
Wenn jemand, über eine durchschnittliche Rentenbezugszeit von 20 Jahren, insgesamt 33.235 € zu versteuern hätte, wären das jährlich 1.661 zu versteuerndes Einkommen. Nehmen wir mal an, dass dieser Teil über den Freigrenzen liegt und mit 20% zu versteuern wäre, wären das keine 30 € Steuern - für einen ehemaligen Gutverdiener, der rund das Doppelte der Durchschnittsrente beziehen würde.
Sie verstehen hoffentlich, dass ich deshalb auf das Wutbürger-Geheule nicht reinzufallen versuche. Aber viele der dortigen Behauptungen halten einem Fakten-Check nicht stand. Und Rente ist ein beliebtes Thema für derartige Lügen ...
Bis Jahrgang 1955 ohne Nachteile
Am besten schneidet ab, wer bald in Rente geht. Alle bis zum Jahrgang 1955 gehören zu den Gewinnern. Sie müssen weniger von ihren Rentenbeträgen versteuern, als von ihren Beiträgen steuerfrei blieb.
Der Grund: Wenn sie in Rente gehen, ist noch ein relativ hoher Anteil ihrer gesetzlichen Rente steuerfrei. Der Jahrgang 1945 kann zum Beispiel 40 Prozent davon steuerfrei einstreichen, der Jahrgang 1955 immerhin noch 20 Prozent seiner gesetzlichen Rente.
Gleichzeitig konnten insbesondere die Jahrgänge 1940 bis 1945 einen beträchtlichen Teil ihrer Beiträge steuerfrei in die Rentenkasse einzahlen. Auf diese Weise haben beispielsweise 1945 Geborene, die ab dem Jahr 2010 ihre Altersrente bekommen, in unserer Modellrechnung von der Summe ihrer Beiträge 72 272 Euro oder 33,7 Prozent zu wenig versteuert.
Jahrgang 1975 extrem belastet
Spätestens 1960 Geborene, die mit 65 Jahren in Rente gehen, werden zu viel versteuern müssen. Von ihrer Rente ist so viel steuerpflichtig, dass sie 2 Prozent ihrer Beiträge letztlich doppelt versteuern: bei der Einzahlung und bei der Auszahlung.
Jüngere haben noch viel größere Nachteile. Wer 1975 geboren wurde, gehört zum ersten Jahrgang, dessen gesetzliche Rente im Jahr 2040 zu 100 Prozent für die Steuer zählt. Dieser Jahrgang kann aber seine Beiträge erst ab dem Jahr 2025 zu 100 Prozent steuerfrei einzahlen. Umgerechnet auf alle Jahre der Einzahlung bleiben nur 81,8 Prozent der Beiträge steuerfrei.
In unserer Modellrechnung muss dieser Jahrgang 33 225 Euro zweimal versteuern, das sind 7,6 Prozent der Beitragssumme.
Für noch Jüngere wird es von Jahr zu Jahr wieder günstiger. Ab 1985 Geborene haben kaum noch Einbußen, weil sie den Löwenanteil ihrer Beiträge steuerfrei in die Rentenkasse einzahlen können.
Aber laut einigen Schreiberlingen hier- ist das ja auch egal. Denn nach deren Ansicht steigen die Renten ja kräftig!
Zitat: von chaplain
Erstens wann wurde die Rente gekürzt?
Mir ist davon nicht bekannt. Ganz im Gegenteil wir hatten die letzten Jahren die größten Rentenerhöhungen aller Zeiten!
Zitat: von chaplain
Zweitens, wieso sollte der Rentner ein 13. Monatsgehalt bekommen viele Arbeiter oder Angestellte bekommen das aber nicht.
Zitat: von chaplain
Drittens muss das ganze auch langfristig finanzierbar bleiben und da sehe ich bei dieser Petition das größte Problem. Diejenigen die jetzt aus Ihren Beiträgen die Rente finanzieren wollen selbst auch mal etwas haben. Das geht aber nicht, wenn man bis dahin alles verschenkt hat.
Verschenken tut niemand etwas- das nennt sich Generationenvertrag.
Mag sein dass die heute über 80 jährigen noch eine gute Rente haben- insbesondere die Männer- (z.B. im Bergbau tätig gewesenen- die auch schon mit 50 Jahren oder noch früher in Rente gehen konnten), die nachfolgende Generation musste diese hohen Renten auch stemmen und hat lange nicht so gejammert, wie es die heutigen Arbeitnehmer tun. Dabei wurden die Renten bereits erheblich abgeschmolzen- sogar wenn jemand durch eine Berufserkrankung nicht mehr arbeiten kann, bekommt er bis zu 10,8 Prozent Abzüge von seiner Rente. Wieso eigentlich? Immerhin hat ihn ja gerade der Beruf krank gemacht...... und dadurch wurde er gezwungen aufzuhören.
Dann wäre es sinnvoller diejenigen die in einen "vorgezogenen Ruhestand" gehen entsprechend mehr abzuziehen wenn sie gesund sind, als kranke Menschen auch noch dafür zu bestrafen dass sie auf der Arbeit einen schweren gesundheitlichen Schaden davongetragen haben.
Zitat: von --
Echt jetzt? Wo wurde da was "gekürzt"?
Und wer soll das bezahlen? Der Weihnachtsmann? Und das 14. dann der Osterhase?
Mal zu Ihrer Info.....
Die durchschnittliche Rentensteigerung im Westen lag in den letzten 10 Jahren bei 2,01 % und im Osten bei 2,9 %.
Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass die letzten 10 Jahren von besonderen Ereignissen geprägt waren und daher nur begrenzt in die Zukunft fortgeschrieben werden können. Ein besonderes Ereignis war die Finanzmarktkrise im Jahr 2008, aus der Deutschland zwar relativ glimpflich hervorging, deren Einfluss auf die Inflationsrate jedoch noch heute deutlich zu spüren ist. Wie lange die Inflationsrate auf dem niedrigen Niveau verbleiben wird, auf dem sie sich aktuell befindet, kann niemand sagen. Die Europäische Zentralbank strebt jedoch langfristig eine Inflationsrate von knapp unter 2 % an. Berücksichtigt man diesen Wert, bleibt von den Rentenanpassungen nur noch ein geringer Kaufkraftgewinn.
Beispiel:
Im Jahr 2010 wird eine Rente von 1.500 € gezahlt. Bei einer Rentensteigerung von jährlich 1,5 % liegt die Rentenzahlung nach 5 Jahren, also im Jahr 2015 bei 1.615 €.
Wenn der Preis für eine 3-Zimmer-Wohnung im Jahr 2010 bei 750 € liegt und die Preise sich jährlich um 1,5 % erhöhen (Inflationsrate von 1,5 %), dann muss für die gleiche Wohnung im Jahr 2015 ein Betrag von 808 € aufgebracht werden. Genauso verhält es sich auch mit allen anderen Kosten, sodass man im Jahr 2015 zwar 1.615 € in der Tasche hat, sich hiermit jedoch die gleichen Dinge kaufen kann, die man im Jahr 2010 für 1.500 € bekommen hat.
Und wenn Sie der Meinung sind dass Rentner zu viel Rente beziehen, dann dürften Sie (als evtl. Arbeitnehmer auch mit der kalten Progression einverstanden sein- denn das ist das gleiche.
Entschuldigung ! - Wo ist der Bezug zum Thema?
Dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht, da er in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand. Bitte bleiben Sie sachlich bei dem jeweiligen Thema der einzelnen Petitionen. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Hätten Sie das Grundgesetz auch nur ansatzweise Text verstehend gelesen, wäre Ihnen auch die Bedeutung des Artikels 38 klar geworden,
Dann wäre es nie zu
Zitat: von Weltbedinungsloses Grundeinkommen
(...)Denn die Damen & Herren sind Unsere Angestellten und eben nicht umgekehrt.(...)
gekommen.
Da steht nichts von "unseren Angestellten", noch nicht mal davon, einfach dem Mehrheitswillen nachkommen zu müssen.
Und deshalb dürfen Wahlen und Petitionen auch nicht zu Wunschzetteln verkommen, sondern sollten von Vernunft gekennzeichnet sein - ein Wort, das in Ihrem Wortschatz negativ konnotiert zu sein scheint.
Und wer hats zu verantworten.?
Wir. Nicht jammern sondern fordern.
Zur Bürgersprechstunde der Abgreordneten gehen und Foderungen stellen.
Denn die Damen & Herren sind Unsere Angestellten und eben nicht umgekehrt.
Dieses denken muss sich einstellen.
Wir sind die Mächtigen über X bei Wahlen. Wir sind die Arbeitgberin & Arbeitgeber des Deutschen Bundestag & Deutschen Bundesrat. Wir halten die Macht über die Wahlen fest in den Händen Wir sind die Mächtigen und niemand sonst.
Vom Hartzer bis zur Facharbeiterin.
Wir sind die demokratische Macht.
Fangen Wir an sie endlich demokratisch und absolut nutzen statt zu brüllen und zu jammern.
Verändern Wir endlich Unsere 2. Republik. Leben Wir endlich Unsere Verfassung. Leben Wir Unser Grundgesetz zu seinem 70 Geburtstag am 23. Mai 2019.
Punkt.!!
Zitat: von Der_Max
Die von Ihnen behauptete Doppelbesteuerung gibt es nur in speziellen Konstellationen und selbst dann nur für einen verschwindend kleinen Teil der Rente. Keinesfalls ausreichend für eine Rentenerhöhung um 8,3%.
Reicht doch zur Verfassungswidrigkeit. Kommt noch... irgendwann 2038 höchstrichterlich.