Soweit ich die kleine Witwenrente verstanden habe, gibt es diese nur für Hinterbliebene, die jünger als 45 Jahre sind und keine minderjährigen Kinder haben. Der Petent spricht von Altersarmut, also habe ich tatsächlich eine Altersrente vorausgesetzt.
Leider konnte ich nur die Statistik von 2013 finden, ich nehme aber an, die Zahlen haben sich nicht ins Gegenteil gewandelt. Mir ist unklar, warum „Viele“ nur die kleine Witwenrente bekommen sollen - das sind gerade 10.000 Menschen in Deutschland. Demgegenüber stehen 5 Millionen Bezieher der großen Witwenrente.
Ein Rentensplitting für die Jahre der Ehe bei der großen Witwenrente ist definitiv in allen Fällen schlechter. Ein Rentensplitting bei der kleinen Witwenrente ist keinesfalls immer besser, sondern höchstens in den seltensten Fällen. Beim Rentensplitting würde eine Größe relevant werden: die Ehedauer. Bisher spielt die praktisch fast gar keine Rolle. Ich stelle jetzt einfach mal eine Behauptung in den Raum, dass die allerwenigsten der Hinterbliebenen ihren Ehegatten sofort nach der Schule geheiratet haben. Die Zahlen, die Sie aber genannt haben, setzen dies voraus. Eine Scheidung und Sie wissen, wie ein Versorgungsausgleich funktioniert - es zählen nur die Ehejahre, an die Rentenpunkte aus der Zeit vor der Ehe kommt der zukünftige Expartner nicht ran.
Der Verblichene hat also Rentenanwartschaften erworben aus der Zeit vor der Ehe, aber an diese Gelder kommt die Witwe nicht ran (selbst wenn diese Petition durchgeht nicht) und er hat noch Punkte aus der Ehezeit - das wird mit den Punkten der Witwe geteilt.
Hinterbliebenenrente ist derzeit 25 bzw. 55% der Rente. Viele bekommen lediglich 25%, weil die Bedingungen für 55% nicht erfüllt sind. Wenn beide 50% der Familienrente bekommen, dann bekommt nach Tod einer Person, die andere Person weiterhin die 50% plus der 55 bzw. 25% der anderen Hälfte als Hinterbliebenenrente. So bekommt die hinterbliebene Person dann quasi zwischen 62,5 und ca. 75% der Familienrente. Damit lässt sich ggf. das Dach über dem Kopf halten und die Ernährung sichern.
Zitat: von Weltbedinungsloses Grundeinkommen
(...)Denn steht die Dame des Hauses am Herd für Mann und Kinder und Nation, die Dame des Hauses nur Rentenpunkt für die Kinder erhält und die Rente später wenn der Gatte verstirbt dann nicht zum Leben reicht. (...)
Es ist egal, ob die Dame des Hauses das wirklich freiwillig oder unter dem vermeintlichen Druck der Gesellschaft macht: Es gibt keinen vernünftigen Grund mehr dafür, dass die Gesamtgesellschaft dieses Zusammenlebens in Form einer Rente subventioniert.
Wenn die Dame des Hauses sich darin erschöpft hat, es ihm schön zu machen, dann sollen die beiden das auch untereinander mit der Hinterbliebenenversorgung klären und nicht zu Lasten der GRV!
Zitat: von Weltbedinungsloses Grundeinkommen
Denn steht die Dame des Hauses am Herd für Mann und Kinder und Nation, die Dame des Hauses nur Rentenpunkt für die Kinder erhält und die Rente später wenn der Gatte verstirbt dann nicht zum Leben reicht.
Und auch die sich erarbeitete Rente der Damen in vielen Fällen nicht nicht mehr das Gebot der Deutschen Verfassung, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland unter der Ewigkeitsklausel heute noch erfüllt wird.
Wenn die Hinterbliebenen Rente nicht ausreicht, dann steht es der "Dame des Hauses" frei, Grundsicherung im Alter nach SGB XII zu beantragen.
Allerdings hätte es der "Dame des Hauses" auch freigestanden, sich vom Ehegatten als Hauswirtschaftsangstellte sozialversicherungspflichtig beschäftigen zu lassen um einen eigenen Rentenanspruch zu erwerben.
Zitat: von kati543
Warum wollen Sie eine Verschlechterung der aktuellen Regelung? Derzeit zahlt die Rentenversicherung 55% große Witwenrente. Der Ehepartner des Verstorbenen erhält zusätzlich weiterhin 100% seiner Rente. (...)
Stimmt nicht ganz: die eigene Rente kann dazu führen, dass der Anspruch auf Hinterbliebenenrente gekürzt wird. --> Suchmaschine "Hinterbliebenenrente Anrechnung".
Trotzdem erschließt sich mir der Sinn hinter der Petition nicht:
■ Wenn die Eheleute in eine Kasse wirtschaften, ändert sich nichts.
■ Im Falle einer Scheidung greift der Versorgungsausgleich, mit dem der Petition entsprochen wird.
■ Wenn ein Ehevertrag geschlossen ist, kann sich der auch auf rentenrechtliche Regelungen beziehen.
Dann lebe ich aber doch sehr sehr sehr verschlossen, weil ich für die Witwen & Witwerrente bin.
Denn steht die Dame des Hauses am Herd für Mann und Kinder und Nation, die Dame des Hauses nur Rentenpunkt für die Kinder erhält und die Rente später wenn der Gatte verstirbt dann nicht zum Leben reicht.
Und auch die sich erarbeitete Rente der Damen in vielen Fällen nicht nicht mehr das Gebot der Deutschen Verfassung, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland unter der Ewigkeitsklausel heute noch erfüllt wird.
Grundgesetz.
Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Punkt.
Nicht das Splitting ist veraltet, sondern der Grund für selbiges.
Ablehnung.
Die Witwen-/Witwerrente ist nicht mehr zeitgemäß und muss abgeschafft werden. Darüber dürfte unter aufgeschlossenen Menschen weitgehend Konsens bestehen.
Ob der Vorschlag des Petenten eine zeitgemäße Alternative darstellt, ist eine andere Frage. M. E. ist das nicht der Fall. Denn auch der Splittingtarif bei der Einkommensteuer, auf welchen der Petent Bezug nimmt, ist nicht mehr zeitgemäß und gehört abgeschaftt. Auch dies dürfte weitgehend Konsens unter Menschen sein, die am Puls der Zeit sind. Ebenso ist auch die Zivilehe ein Anachronismus.
Von daher ist im Ergebnis der Petition nicht zu entsprechen, das sie ein veraltetes Modell noch auf die Rentenversicherung übertragen würde, ähnlich wie es bedauerlicherweise geschehen ist, dass man die Zivilehe, statt sie abzuschaffen, noch auf die gleichgeschlechtliche Lebengemeinschaft ausgedehnt hat.