Malika2000 | Sat May 04 14:25:01 CEST 2019 - Sat May 04 14:25:01 CEST 2019

Zitat: von heikomechnich
Die daraufhin erfolgte Grundversorgung mit dem "Klammer Zahnersatz führte dazu das die Zähne an den die Klammern hielten beschädigt wurden und es zum Totalschaden kam.


Na dann wird es nur helfen die verbiebenen beschädigten Zähne zu ziehen und eine Vollprothese einsetzen zu lassen. Eine Teleskopprothese kostet auch keine 12.000 Euro!

Wie ich bereits oben ausführlich beschrieben habe:" Teleskopprothesen kosten ab 900 Euro aufwärts. Der Eigenanteil kann je nach Prothese zwischen 700 und 800 Euro betragen." Damit wären Sie also weit weg von Ihren ausgeführten 12.000 Euro.

Keine Mitzeichnung.

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Ursula1955 | Fri Apr 12 03:52:57 CEST 2019 - Fri Apr 12 03:52:57 CEST 2019

Zitat: von Nutzer2917297
Jetzt wird es aber unlogisch.

Eine größere Immobilie erwirbt man meistens aufgrund von Kindern, die irgendwann ausziehen.

Eine Familie mit zwei Kindern hätte doch bei einer erworbenen Immobilie einen Anspruch auf ca. 130 qm. Da gäbe es doch gar kein Problem mit der Übernahme der Nebenkosten durch die Jobcenter.


Nein ! Bei Ihnen wird es unlogisch! Sie schreiben doch selbst "Die Kinder ziehen irgendwann aus".

Und genau das ist die klassische Problemlage der Mittelschicht!

Dauerhaft arbeitslos bleibt man in der Regel nicht mit 40. Und wenn, dann müsste man die Immobilie sowieso verkaufen, weil sie in diesem Alter vermutlich noch nicht abbezahlt ist (Es sei denn, man hat sie geerbt.)

Aber in den meisten Fällen läuft es so: Es lief beruflich gut. Papi feiert seinen 55sten und hebt noch einen darauf, dass er nun die letzte Rate der Wohnung bezahlt hat. Das letzte seiner Kinder ist vor kurzem ausgezogen. Kurz darauf bekommt Papa die Kündigung. 12 Monate später (Das ALG1 ist ausgelaufen) steht Papi vor dem finanziellen Nichts.

Er bekommt kein ALG2, weil die Wohnung jetzt (da die Kinder nicht mehr bei ihm wohnen) natürlich zu groß ist. Aber das Vermieten der zwei Zimmer, die seine Kinder nicht mehr brauchen, bringt nicht mal den ALG2-Satz ein. Also bekommt er kein ALG2 und muss seine Wohnung verkaufen. Er verliert alles, wofür er 30 Jahren lang gespart hat.

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Nutzer2917297 | Thu Apr 11 23:37:53 CEST 2019 - Thu Apr 11 23:37:53 CEST 2019

Jetzt wird es aber unlogisch.

Eine größere Immobilie erwirbt man meistens aufgrund von Kindern, die irgendwann ausziehen.

Eine Familie mit zwei Kindern hätte doch bei einer erworbenen Immobilie einen Anspruch auf ca. 130 qm. Da gäbe es doch gar kein Problem mit der Übernahme der Nebenkosten durch die Jobcenter.

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Ursula1955 | Thu Apr 11 20:38:46 CEST 2019 - Thu Apr 11 20:38:46 CEST 2019

Zitat: von Nutzer2917297
Zitat: von Ursula1955
Den "Rest" müsste und könnte er dann selbst erwirtschaften - z.B. indem er die ein, zwei Zimmer, die ihm ohnehin nicht "zustehen" , vermietet.
Aber offenbar gefällt es der Regierung, die Menschen dafür zu bestrafen, dass sie in besseren Zeiten eine größere Wohnung gekauft haben.


Es wäre zu begrüßen, wenn die "überschüssigen" Zimmer vermietet würden.
Denn dann hat der Bedürftige Einkommen aus Vermietung und wäre vermutlich nicht mehr bedürftig.
und damit auch nicht mehr "bestraft" weil er eine größere Wohnung gekauft hat.


Dazu müsste er erst einmal so viel Miete einnehmen, dass er davon alle(!) seine Ausgaben bestreiten
kann. Das ist in der Regel nicht machbar, wenn die Wohnung nur um ein, zwei Zimmer zu groß ist und/ oder wenn die Immobilien in ländlichen Regionen liegen, wo man auch heute nur wenig Miete erzielen kann.

Schon um den Hartz4-Satz (424 Euro) und den GKV-Beitrag für Freiwillig Versicherte zu erwirtschaften, bräuchte man 600 Euro. Hinzu kommen dann 100 Euro für die eigenen Nebenkosten. Man müsste also 700 Euro an Kalt(!)miete einnehmen, damit Ihr Modell in Frage käme. Wenn beide Partner arbeitslos sind oder noch ein Kind zu versorgen ist, dann klappt es natürlich erst recht nicht!

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Nutzer2917297 | Thu Apr 11 09:09:23 CEST 2019 - Thu Apr 11 09:09:23 CEST 2019

Zitat: von Ursula1955
Den "Rest" müsste und könnte er dann selbst erwirtschaften - z.B. indem er die ein, zwei Zimmer, die ihm ohnehin nicht "zustehen" , vermietet.
Aber offenbar gefällt es der Regierung, die Menschen dafür zu bestrafen, dass sie in besseren Zeiten eine größere Wohnung gekauft haben.



Es wäre zu begrüßen, wenn die "überschüssigen" Zimmer vermietet würden.
Denn dann hat der Bedürftige Einkommen aus Vermietung und wäre vermutlich nicht mehr bedürftig.
und damit auch nicht mehr "bestraft" weil er eine größere Wohnung gekauft hat.

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Ursula1955 | Wed Apr 10 19:32:36 CEST 2019 - Wed Apr 10 19:32:36 CEST 2019

Zitat: von Nutzer2917297

Bei Eigentum kommt es auf die Größe der Wohnung/des Hauses an, da hier nur die entsprechenden Nebenkosten übernommen werden:
1 Person angemessene Wohnungsgröße - bis ca. 80 m² Wohnfläche
2 Personen angemessene Wohnungsgröße bis ca. 110 m² Wohnfläche


Wenn es wirklich nur um die Frage der Nebenkosten ginge, wäre das Problem leicht zu lösen. Man könnte einfach die Nebenkosten nur für die Wohnungsgröße zahlen, die dem Arbeitslosen zusteht. Den "Rest" müsste und könnte er dann selbst erwirtschaften - z.B. indem er die ein, zwei Zimmer, die ihm ohnehin nicht "zustehen" , vermietet.
Aber offenbar gefällt es der Regierung, die Menschen dafür zu bestrafen, dass sie in besseren Zeiten eine größere Wohnung gekauft haben.

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Malika2000 | Wed Apr 10 12:35:31 CEST 2019 - Wed Apr 10 12:35:31 CEST 2019

Zitat: von Petent
Beitragszahlender Vater 2 Kinder medizinische Grundversorgung des Gebisses, Zuzahlung bei Versorgung durch deutsches Dentallabor Zuzahlung 12000 €, Versorgung durch chinesisches Dentallabor Zuzahlung 7500 €.

Nichtbeitragszahler (Hartz 4, SGB 2) Zuzahlung 0 € (wird von der Kasse übernommen)



Werter Petent- die von Ihnen angegebene Summe zeugt von einer Luxussanierung ihres Gebißzustandes, (Keramik Teilprothese) wobei auch ggf. keine jährliche Zahnarztuntersuchung gegeben war, anders kann ich mir diese horrende Summe nicht vorstellen.
Selbst wenn ein Gebiß in einem sehr schlechten Zustand gewesen wäre (oder es noch ist?) kostet es (außer bei einem Zahnarzt in Düsseldorf auf der Kö) einen Bruchteil dessen, was Sie hier angegeben haben.

Was kostet eine Zahnprothese?

Die Kosten für eine Zahnprothese können stark variieren - je nach Modell und abhängig von den Leistungen, die zur prothetischen Versorgung erbracht werden müssen. Der Anteil, den der Patient für seine Zahnprothese zuzahlen muss, kann deshalb wenige hundert bis mehrere tausend Euro betragen.
Woraus setzen sich die Kosten zusammen?

Wie hoch die Rechnung ausfällt, hängt immer davon ab, welche Leistungen Zahnarzt und Labor erbringen. Es wird zum Beispiel teurer, wenn zuerst Implantate gesetzt oder Zähne bearbeitet werden müssen, um die Prothese sicher zu verankern. Auch in welcher Region der Zahnarzt sitzt (Praxen mitten in einer Großstadt können höhere Preise ansetzen) und aus welchen Materialien "die Dritten" gefertigt werden, hat Einfluss auf deren Gesamtpreis. Grundsätzlich setzen sich die Kosten für eine Zahnprothese also aus dem Honorar des Zahnarztes und dessen Materialkosten sowie den Arbeitszeit- und Materialkosten des Labors zusammen.
Was zahlt die Kasse?

Für Zahnprothesen zahlen gesetzliche Krankenkassen einen Festzuschuss. Dieser orientiert sich am Zustand der Zähne, dem Zahnbefund und der dafür festgelegten Regelversorgung. Grob geschätzt liegt er zwischen 300 und 400 Euro.

Bei privaten Krankenkassen gibt es diesen Festzuschuss nicht. Wie hoch der Anteil ist, den sie übernehmen, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Der Patient bezahlt die erbrachten Leistungen zunächst selbst nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Das kosten Zahnprothesen im Schnitt

Je nach Aufbau und Anzahl der Zähne, die ersetzt werden sollen, variieren die Kosten für eine Teilprothese. Ohne Außenkrone beginnen sie bei 500 bis 700 Euro, je Krone kommen nochmals 800 bis 1000 Euro dazu.

Teleskopprothesen kosten ab 900 Euro aufwärts. Der Eigenanteil kann je nach Prothese zwischen 700 und 800 Euro betragen.

Bei einer Geschiebeprothese ist mit Kosten von 1800 bis 2000 Euro zu rechnen, da Herstellung und Installation aufwändig sind. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zu 500 Euro.

Die Klammerprothese ist mit 600 bis 900 Euro die kostengünstigste Variante der Teilprothese. Der Eigenanteil, den der Patient zu tragen hat, liegt zwischen 260 und 560 Euro.
Modellgussprothesen sind vergleichsweise preisgünstig. Sie kosten zirka 300 bis 500 Euro, die meist komplett von der Krankenkasse übernommen werden.

Am teuersten, aber auch sehr haltbar und unauffällig sind Keramik-Teilprothesen. Sie können um die 10000 Euro kosten.

Für eine Vollprothese (ohne Vorbehandlung) fallen Kosten zwischen 500 Euro und 2000 Euro an. Die Regelleistung sieht lediglich eine einfache Vollprothese vor.

Wie lassen sich Kosten reduzieren?

Mindestens einmal jährlich zur zahnärztlichen Kontrolle zu gehen lohnt sich. Denn wer über sein Bonusheft nachweisen kann, dass er regelmäßig beim Zahnarzt war, bekommt von der gesetzlichen Krankenkasse einen Bonus, der auf den Zuschuss zur Zahnprothese aufgeschlagen wird. Für nachweislich lückenlose Zahngesundheitsvorsorge über fünf Jahre hinweg gibt es 20 Prozent, nach zehn Jahren erhöht sich der Bonus auf 30 Prozent.

Zahnzusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen einen Großteil der Kosten für die Zahnprothese. Auch private Krankenversicherungen zahlen - je nach Vertragsbedingungen - häufig mehr als den Festzuschuss. Tipp: Je nachdem, wie der Zahnarzt abrechnet, können unterschiedliche Kosten anfallen. Es lohnt sich also, eine Zweitmeinung von einem anderen Zahnarzt einzuholen oder sich bei einer unabhängigen Patientenberatungsstelle beraten zu lassen.

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CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Apr 10 04:43:42 CEST 2019 - Wed Apr 10 04:43:42 CEST 2019

GKV bezahlt doch immer Grundversorgung - d.h. herausnehmbares Plastikgebiss mit Saugnapfgaumen (nix Klammer-irgendwas!).

Metall im Mund ist ungesund und sowas gehört als Schönheitschirurgie eingestuft und keinesfalls als Kassenleistung für irgendeine Berufsgruppe. Wer sich durch den entstehenden Nervenkurzschluss mit lebenslangen Schmerzen rumplagen will, soll das gefälligst auf eigene Kosten tun!

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Nutzer2917297 | Tue Apr 09 10:28:24 CEST 2019 - Tue Apr 09 10:28:24 CEST 2019

Zitat: von Ursula1955


[/b]Beispiel: Das Elternhaus von Herrn Ossi in einem Dorf in den neuen Bundesländern ist zwar wenig wert, aber so groß, dass Herr Ossi wegen der Größe seiner Immobilie kein ALG2 bekommt.
Das schicke nagelneue 30-qm- Appartement, das sich Frau Wessi kurz vor ihrer Arbeitslosigkeit in edelster Lage zugelegt hat, ist zwar ein Vielfaches wert (in Städten wie München oder Frankfurt so 300000 Euro). Dennoch ist die "arme" Frau Wessi nach den Kriterien der Regierung "bedürftig". Denn für die Frage, ob man ALG2 bekommt, kommt es nicht auf den Wert der Immobilie an, sondern nur auf die QM-Zahl. Und damit bekommt Frau Wessi nicht nur ALG2, sondern auch noch kostenlose neue Zähne vom Steuerzahler.

Das erzürnt nicht nur Herrn Ossi (und mich auch!) , sondern auch die zahlreichen Bürger, die nach menschlichem Ermessen trotz harter Arbeit nie in ihrem Leben auch nur 50000 Euro werden sparen können.
Die fragen sich mit Recht: "Warum bekommt eine Person, die 300000 Euro in Form einer Eigentumswohnung besitzt, dritte Zähne vom Steuerzahler, wo sie doch jederzeit einen Kredit auf ihre Wohnung aufnahmen könnte und ihre Zähne selbst bezahlen könnte?!?!



Diese pauschale Darstellung ist falsch.
Denn:
Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft sind Ländersache (Sache der Kommune)

Für Köln gelten folgende Regelungen:
Bei Miete: es kommt nicht auf die Größe Wohnung sondern auf die Mietkosten incl. Nebenkosten an.
Wer z.B. als "Altmieter" einer 3-Zimmer Wohnung mit 70 m² nur 550 € Miete incl. NK zahlt darf darin wohnen bleiben, da es auf dem Wohnungsmarkt keine preiswerteren kleineren Wohnungen gibt.
Die Kalt-Miete für 1-Zimmer Appartements ca. 30 m² liegt bei ca. 14 - 16 € m², für 2 Zimmer-Wohnungen ca. 50 m² ca. 9 - 10 € m² - jeweils zzgl. Nebenkosten.

Bei Eigentum kommt es auf die Größe der Wohnung/des Hauses an, da hier nur die entsprechenden Nebenkosten übernommen werden:
1 Person angemessene Wohnungsgröße - bis ca. 80 m² Wohnfläche
2 Personen angemessene Wohnungsgröße bis ca. 110 m² Wohnfläche

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Ursula1955 | Tue Apr 09 00:14:33 CEST 2019 - Tue Apr 09 00:14:33 CEST 2019

Zitat: von heikomechnich
Zitat: von Torxuser
Diese Forderungen häufen sich, aber ...
Wollen Sie wirklich mit einem Hartz4-Empfänger tauschen?
Lebt der Hartz4-Empfänger wirklich ein beneidenswertes Leben?
Geht es Ihnen trotz Zuzahlung nicht immer noch besser als einem Hartz4-Empfänger?

Also ich möchte nicht tauschen.

Keine Mitzeichnung


Sehen wir es einmal so: Tauschen nein, aber
Wenn ich sehe was ich alles Zuzahlen muss habe ich am Ende des Jahres nicht mehr als Jemand der leider Hartz4 bezieht, die ganzen selbst zu tragenden Leistungen wie Schulmittel Arzneien etc. fressen diesen "Vorteil des eigenen Einkommens schnell auf.
was nun zu einem anderen Thema führen würde und zwar dem der sinkenden Einkommen und steigenden Lebenshaltungskosten.


Da stimme ich Ihnen voll zu.

Ich (langzeitarbeitslos ohne ALg2-Anspruch) ärgere mich seit Jahren darüber, dass Einkommen aus ALG2 offensichtlich privilegiert behandelt wird. Leute , die ein gleich niedriges Einkommen haben wie die ALG2-Bezieher, bekommen keine Hilfe, nur weil ihr Einkommen kein ALG2-Geld ist.

Und da ja die Kriterien für den Bezug als ALG2 ohnehin extrem ungerecht sind, setzt sich diese Ungerechtigkeit über die zusätzlich zum ALG2 gewährten Leistungen fort und potenziert sich geradezu. .

Beispiel: Das Elternhaus von Herrn Ossi in einem Dorf in den neuen Bundesländern ist zwar wenig wert, aber so groß, dass Herr Ossi wegen der Größe seiner Immobilie kein ALG2 bekommt.
Das schicke nagelneue 30-qm- Appartement, das sich Frau Wessi kurz vor ihrer Arbeitslosigkeit in edelster Lage zugelegt hat, ist zwar ein Vielfaches wert (in Städten wie München oder Frankfurt so 300000 Euro). Dennoch ist die "arme" Frau Wessi nach den Kriterien der Regierung "bedürftig". Denn für die Frage, ob man ALG2 bekommt, kommt es nicht auf den Wert der Immobilie an, sondern nur auf die QM-Zahl. Und damit bekommt Frau Wessi nicht nur ALG2, sondern auch noch kostenlose neue Zähne vom Steuerzahler.

Das erzürnt nicht nur Herrn Ossi (und mich auch!) , sondern auch die zahlreichen Bürger, die nach menschlichem Ermessen trotz harter Arbeit nie in ihrem Leben auch nur 50000 Euro werden sparen können.
Die fragen sich mit Recht: "Warum bekommt eine Person, die 300000 Euro in Form einer Eigentumswohnung besitzt, dritte Zähne vom Steuerzahler, wo sie doch jederzeit einen Kredit auf ihre Wohnung aufnahmen könnte und ihre Zähne selbst bezahlen könnte?!?!

Mir gefällt der Gedanke der Petition gut. ich werde sie aber nicht unterzeichnen, da der Petent (Sie?) sich auf Berufstätige beschränkt.

Ich selbst (Gymnasiallehrerin, 64) suche seit zehn Jahren vergeblich Arbeit. ALG2 bekomme ich mangels Bedürftigkeit nicht. Ich bin in der GKV freiwillig versichert und zahle meine Beiträge selbstverständlich selbst.

Frage an den Petenten: Soll ich keine Zähne bekommen, weil ich (mangels Jobchancen ) nicht berufstätig sein darf? Sollen Rentner auch keine neuen Zähne bekommen?

Vielleicht sollte man etwas mehr nachdenken, bevor man eine Petition formuliert. Sonst verschenkt man mögliche Stimmen!

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