Nutzer2624451 | Thu Feb 21 12:35:51 CET 2019 - Thu Feb 21 12:35:51 CET 2019

Daß jeder für seine Gesundheit selbst verantwortlich ist,ist richtig!
Aber, viele haben das nicht gelernt! Und, wieviele sind durch Fremdverschuldung krank! Mehr wie man denkt! Rechnen Sie den Zeitaufwand den man hat alle Kranken zu besuchen! Auch bei einem Schnupfen!? Und dann soll man noch einem erwachsenen Mann/Frau vorschriften machen wie sie zu leben haben! Nicht rauchen, kein Alkohol, Ernährung.....
Da werden die Kosten sehr steigen. Außerdem geht das dann in Richtung Gesungheits-Hatz-iV

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kati543 | Wed Feb 20 22:38:45 CET 2019 - Wed Feb 20 22:38:45 CET 2019

In letzter Zeit frage ich mich, wer die Petitionen zulässt.

Das passt alles nicht zusammen. Hier werden derart viele Lebensbereiche vermischt, die mit dem genannten und verstümmelten §1 SGB V absolut nichts zu tun haben. Der komplette §1 SGB V würde ja tatsächlich auch die Petition samt genannter Begründung hinfällig machen:
„Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.“

Dem Petenten mag es vielleicht nicht bewusst sein, aber die Gesetzliche Krankenversicherung heißt Versicherung, weil es schlichtweg eine Versicherung ist. Laut Duden ist eine Versicherung ein „Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft, nach dem diese gegen regelmäßige Zahlung eines Beitrags bestimmte Schäden bzw. Kosten ersetzt oder bei Tod des Versicherten den Angehörigen einen bestimmten Geldbetrag auszahlt“.

Eine „Krankenfinanzhilfe als Solidargemeinschaft“ widerspricht sich einmal schon im Begriff und soll dann was genau sein? Eine Krankenfinanzhilfe könnte ich mir noch vorstellen bei den Menschen, die den Beitrag zur GVK nicht selbst aufbringen können und für die der Staat einspringen muss - denn Krankenfinanzhilfe ist anscheinend nicht weit von Menschen mit finanziellen Problemen entfernt...offenbar bietet die Krankenfinanzhilfe bei Ihnen ja auch gleich eine verpflichtende Schuldnerberatung an. Oder welche Finanzmittel setzt sonst eine Krankenkasse ein, die der Patient bar erhält und „im Spielkasino“ verwenden darf? Mir ist da nichts bekannt. Im SGB V ist klar geregelt, dass alle Leistungen als Sachleistungen gewährt werden.
Also ein 3-Klassen-System bei der Krankenversicherung?

Absolut keine Mitzeichnung!

Ich bin zwar der Meinung, dass unsere GKV dringend einer Reform bedarf, aber doch nicht so. Ein Pro-Kopf-Beitrag für Alle wäre wesentlich gerechter.

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StefanJ-- | Wed Feb 20 16:49:35 CET 2019 - Wed Feb 20 16:49:35 CET 2019

Ah, GKV (Guck-K(r)eif-Verhorch)- Kontroletti. Gesundheits-Blockwarte und -IMs, sozusagen? Die aber dann dafür das große Geldsäckel dabei haben, das sie dann huldvoll über ihren Klienten ausschütten können?

Was ist eigentlich die "gesetzliche Krankenfinanzhilfe"?

Und die Mitarbeiter dieser "gesetzlichen Krankenfinanzhilfe" sind alles Allround-Mediziner? Dass sie entscheiden können, ob das alles so authentisch ist?

Und wieso auch noch Schuldnerberatung?

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Nutzer2917297 | Wed Feb 20 09:56:46 CET 2019 - Wed Feb 20 09:56:46 CET 2019

Zitat: von Emsland

Die kostenlose Mitversicherung von Familienversicherten ist aber definitiv Unfug, wie Ylander bereits erwähnte. Zumindest ohne Bedürftigkeitsprüfung und/ oder Deckelung der Zahl der Mitversicherten.



Da gehe ich mit Ihnen und "Ylander" absolut konform.

Auch ich bin für Versicherungsbeiträge für alle Familienmitglieder.
z.B. Volljährige zahlen den vollen Beitrag, Kinder die Hälfte
gedeckelt für Familien bei einem Betrag von 2 Erwachsenen und 3 Kindern
staatliche Unterstützung für diejenigen, die aufgrund der Beitragszahlung unter den Pfändungsfreibetrag fallen würden.

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Emsland | Wed Feb 20 09:26:45 CET 2019 - Wed Feb 20 09:26:45 CET 2019

Der zweite Satz ist in finanzieller Sicht völliger Unfug und ich würde behaupten, daß mit diesen Empfehlungen höher Kosten für die Solidargemeinschaft entstehen. Ältere Körnerfresser kosten halt unheimlich Geld.

Es ist also im Diskurs zu klären, welchen Weg das Gesundheitssystem geht.

Die kostenlose Mitversicherung von Familienversicherten ist aber definitiv Unfug, wie Ylander bereits erwähnte. Zumindest ohne Bedürftigkeitsprüfung und/ oder Deckelung der Zahl der Mitversicherten.

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Nutzer2917297 | Wed Feb 20 08:35:47 CET 2019 - Wed Feb 20 08:35:47 CET 2019

Ich halte es für unlauter, nur den ersten Satz des Gesetzes zu zitieren.

Die Eigenverantwortung der Versicherten ergibt sich aus dem weiteren Gesetzestext, der da lautet:

"Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken."

Zitat: von Petent
Die Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenfinanzhilfe sollten die Betroffenen an ihrem Wohnort besuchen, und können so erfahren, ob ihr Anliegen authentisch ist und ob ggf. weitere Maßnahmen notwendig sind.



Auch das erfolgt schon durch den Medizinischen Dienst, der im Auftrag der Krankenkassen tätig wird.

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