Zitat: von EmslandZitat: von Ylander
Die Argumentation überzeugt nicht, von wegen der Mieter sei im Ergebnis Nutznießer. Dies ist weder sachlich der Fall, noch als Basis für die Weiterbelastung der Grundsteuer dienlich. Die Grundsteuer ist eine Art Vermögensteuer für Grundbesitz. Ein Zusammenhang mit der Nutzung der Mietsache ist somit sehr konstruiert..
Diese Auffassung gilt jedoch nicht mehr mit der Neufassung der Grundsteuer und Einbezug des Mietspiegels. Mithin ist mit der Änderung der Grundsteuer zum nächsten Jahreswechsel die Grundsteuer umlagefähig.
Nicht ganz richtig:
Laut Betriebskostenverordnung § 2 Abs.1 ist die Grundsteuer schon immer als Betriebskosten auf den Mieter umlagefähig. Die meisten Mieter werden die Grundsteuer als Betriebskosten bereits zahlen und auch weiterhin zahlen.
13. und 14. Monatsgehalt wegen der Nebenkostenabrechnung?
Da haben Sie etwas grundsätzliches nicht verstanden. Die Nebenkosten sind zu 100% Durchlaufkosten, von denen der Vermieter keinen einzigen Cent selbst behält. Der verdient da überhaupt nichts dran.
Und das muss er dem Mieter, aber auch der Steuer, haarklein beweisen.
Und es ist nur fair, dass der Vermieter die Teile der Kalkulation der Miethöhe, die er selbst kaum oder gar nicht beeinflussen kann, an den Mieter weitergeben kann. Wasser, Strom, etc. sind sowieso Mieter-Kosten, Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben und auch keine Willkür (zumal sie letztlich auch die Mieter absichern) und die Steuern sind ja wohl auch nicht sie Schuld des Vermieters.
Das Argument, dass bei der Autovermietung keine Nebenkosten zu zahlen seien, ist übrigens Quatsch. Ich finde auf nahezu jeder Rechnung in Deutschland eine Angabe von 19% Mehrwertsteuer. Was genau ist das, wenn nicht "Nebenkosten"? Zumal es genug versteckte Nebenkosten auch in solchen Rechnungen gibt, drauflegen werden nämlich nur wenige Firmen, genau wie sich das nur wenige Vermieter leisten können.
Die Mieten sind übrigens nur in ganz seltenen Ausnahmefällen so hoch, weil die Vermieter ach so böse Kapitalisten sind, sondern vielmehr, weil immer mehr Lasten auf sie abgewälzt werden und Vermietung immer und immer teurer wird.
Zitat: von Ylander
Die Argumentation überzeugt nicht, von wegen der Mieter sei im Ergebnis Nutznießer. Dies ist weder sachlich der Fall, noch als Basis für die Weiterbelastung der Grundsteuer dienlich. Die Grundsteuer ist eine Art Vermögensteuer für Grundbesitz. Ein Zusammenhang mit der Nutzung der Mietsache ist somit sehr konstruiert..
Diese Auffassung gilt jedoch nicht mehr mit der Neufassung der Grundsteuer und Einbezug des Mietspiegels. Mithin ist mit der Änderung der Grundsteuer zum nächsten Jahreswechsel die Grundsteuer umlagefähig.
Zitat: von Der_MaxZitat: von denkende Zicke
Wieso soll der Vermieter die Grundsteuer auch bezahlen, wenn der Mieter den Nutzen davon hat ? (...)
Weil das bei der Kfz-Steuer genauso ist. Die bezahlt ja auch nicht, wer sich ein Auto leiht.
Steuerschuldner ist dabei sowieso immer der Eigentümer. Die Frage ist also nur, ob er sie in seinen Preis einkalkulieren muss (was normal wäre), oder ob er sie, entgegen aller Grundsätze von Preiswahrheit und -Klarheit, extra berechnen darf.
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Bezahlen heisst nicht, wer die Überweisung ausstellt, sondern wer im Endeffekt die Kosten dafür übernehmen muß.
Aber ich nehme ihr Beispiel Autovermietung an und benenne mal die Fakten:
Sehen wir mal wie es eine Autovermietung handhabt. Man muß kreditfähig sein, das beweist man mit einer Kreditkarte. Nur mit Sicherheitsbürgschaft der Kreditkarte bekommt man ein Auto und muß zur Absicherung bei Schäden mehrere Versicherungen abschließen. Und alle Kosten , auch bei Schäden werden von der Kreditkarte abgebucht, dagegen kann man garnichts machen. Der Mietpreis wird vom Vermieter entsprechend seiner Kosten festgelegt. Bei vom Fahrzeugmieter verursachten Schäden oder unsachgemäßer Benutzung kann der Vermieter den Vertrag sofort kündigen. Die Vertragslaufzeit ist zeitlich begrenzt und wird vom Vermieter nach Wünschen des Mieters bestimmt.
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Wie ist es aber bei einer vermieteten Wohnung. Eine Wohnung hat einen vielfachen Wert eines Autos, man kann einen Mieter nicht kündigen, wenn er nicht kreditwürdig ist. Die Kaution reicht nicht einmal für das neu Tapezieren/Streichen der Wohnung durch einen Handwerker. Schadensersatz muß man einklagen eine Abbuchung von der Kreditkarte ist nicht erlaubt. Schäden bekommt man nicht ersetzt, wenn der Mieter nicht zahlungsfähig ist. Die Miete darf der Vermieter nicht frei nach seinen Kosten bestimmen sondern ist durch den Mietspiegel gedeckelt. Den Mieter kündigen ist fast unmöglich, solange die Miete bezahlt wird oder ein Grund für eine Mietkürzung vorliegt. Die Vertragslaufzeit darf nur bei besonders festgelegten Gründen festgelegt werden, sonst gilt der Vertrag dauerhaft und kann vom Vermieter nicht gekündigt werden. Eine übersehbare Kurzzeitvermietung oder Nutzung als Ferienwohnung ist meist nicht erlaubt. Wenn dann das Haus alt wird und Mängel bekommt oder nicht mehr den Vorschriften entspricht, kann der Mieter sogar Mietminderung bzw. Schadensersatz fordern. (z.B. bei Sturmschaden, Überschwemmung, Feuchteschaden, Feuerschaden, Bergschaden, Warmeverbundsystem [Wärmeisolierung] schadhaft, usw.)
Damit ist der Vermieter gezwungen, die Wohnung an den Mieter weiter zu vermieten, egal ob es wirtschaftlich sinnvoll ist. Wo bleibt das Recht des Vermieters, sein Eigentum so zu nutzen, wie er es will?
Zitat: von Der_Max
Das Gleiche gilt auch bei den anderen Positionen. Wie steht doch so schön im Grundgesetz: "Eigentum verpflichtet". Also auch, sich zu kümmern und nicht einfach die Dinge laufen zu lassen und unnötige Kosten, auch wenn sie entstanden sind, einfach auf die Mieter umlegen ...
Und wie sieht das dann praktisch aus?
Der Vermieter gibt seinen Job auf und passt den ganzen Tag auf, welchen Blödsinn Mieter und ihre Kids gerade machen?!?!?
Und der Staat wirft dabei dem Vermieter dann noch ordentlich Knüppel zwischen die Beine, indem er Überwachungskameras verbietet.
Nein! Ohne Eigenverantwortung des Mieters geht das nicht!
Da werden wir wohl nicht zusammenkommen.
Sicher, einfacher ist meist besser. Aber das muss dann eben für alle Beteiligten gelten.
Weil, der Vermieter ist ja nicht frei in der Gestaltung der Nettokaltmiete. Sprich, steigen dann die Nebenkosten, die letzten Endes vom Mieter / durch die Vermietung verursacht werden (Hausstrom, usw.), dann hat er augenblcklich keinelei Möglichkeit, das irgendwo wieder hereinzuholen. Selbst wenn es um die Grundsteuer geht - die Reform wird es für viele teurer machen. Aber ohne Nebenkosten würde der Vermieter auf der Erhöhung sitzen bleiben, ohne dass er die Kaltmiete entsprechend anheben könnte. Der Vermieter hat ja auch seine Kalkulation, die aufgehen muss.
Das ganze Mietrecht ist halt ein total verbasteltes Wünsch-Dir-was.
Energieverbrauch ist Mietersache. Aber wie soll das der Vermieter machen? Wenn er weiß, er hat jetzt für 20% teurer das Öl eingekauft, und er das dann schon vorbeugend auf die Nebenkostenvorschüsse draufschlägt, dann fängt sofort die Streiterei an. Da wird dann gemeckert, der Vermieter würde sich aus taktischen Gründen einen satten aber unbegründeten Überschuss beim Vorschuss holen.
Hausmeister? Des beschäftigen viele größere Vermieter ja nur, weil es sonst mit der Instandhaltung nicht funktioniert. Selbst die Schwaben kehrwöchern nicht mehr so wie früher.
Die Alternative beim Müll wäre ja, dass jeder seine eigene Tonne hat. Selbst wenn der Platz dafür da ist, wäre das teurer, wenn jede Partei ihre eigenen Tonnen hat. Zudem es in D-Land ja nicht nur eine Tonne gibt. Und wir können davon ausgehen, dass diese Tonnen unter Verschluss müssten, damit die Müllers den Schulzes nicht ihren Müllüberschuss in die Tonne legen. Und da abgeschlossen hätte der Hausmeister dann wieder das Problem, die Tonnen rauszustellen. Weil, der müllsparsame Schulze würde seine Tonnen rausstellen, die Müllers einen Stock höher das gerne mal ein paar Wochen vergessen - im Sommer bei 35 Grad im Schatten ...
Zitat: von denkende Zicke
Wieso soll der Vermieter die Grundsteuer auch bezahlen, wenn der Mieter den Nutzen davon hat ? (...)
Weil das bei der Kfz-Steuer genauso ist. Die bezahlt ja auch nicht, wer sich ein Auto leiht.
Steuerschuldner ist dabei sowieso immer der Eigentümer. Die Frage ist also nur, ob er sie in seinen Preis einkalkulieren muss (was normal wäre), oder ob er sie, entgegen aller Grundsätze von Preiswahrheit und -Klarheit, extra berechnen darf.
Also wie im Restaurant, wo es die Pizza für 3,90 € gibt. Aber dann kommen als Posten dazu
anteilige Platzmiete 99 cent,
Gabelbenutzungsgebühr 60 cent
Messerentgelt 90 cent
Serviettenpauschale 50 cent
... usw.
Am Ende bezahlt man dann noch für die Pizza und das Glas Rotwein 13 €.
Nein, die Betriebskostenabrechnungsverordnung, die derartige Geschäftspraktiken erlaubt, muss weg!
Weil davon ja der Gastwirt auch keinen Nutzen hat ...
Die Fallstricke, Risiken und Kosten beim Vermieten kennt kein Mieter, aber es wird behauptet, man kann dabei richtig viel Geld verdienen. Also, warum nicht selber bauen und selber als Miethai absahnen?
Der Vermieter soll billig eine Wohnung vermieten und möglichst alle Kosten selber tragen, so wünschen es sich manche Mieter. Natürlich hat der Vermieter ja einen ganzen Sack Geld im Keller damit er auf eigene Kosten alles begleichen kann.
Hat man noch immer nicht gemerkt, dass immer mehr private Vermieter, die sich mit dem Vermieten eine Zusatzrente aufbauen wollten, aufgeben?
Verschwiegen wird , wenn die vermietete Hütte abbezahlt ist, dass alles was als "Zusatzrente" überbleiben könnte, wie ein Verdienst besteuert krankenversichert pflegeversichert usw. wird und das ist bei einem Alleinstehenden bis zu 40% Abgaben. Aber es wird als Allheilmittel behauptet, der Vermieter könne alles steuerlich Absetzen. Weiss man nicht, dass von den nachgewiesenen Kosten nur der steuerliche Anteil darauf zurückerstattet wird?? Das heisst, für 100€ bezahlten Reparaturkosten bekommt man je nach Steuerklasse 0 bis 20% Steuern zurück.
Wer nachrechnet, muß feststellen dass die Vermietung für Privatpersonen eine Geldvernichtung bedeutet. Besonders dann, wenn durch die Vermietung regelmäßig Reparaturen notwendig werden und man mit einem widerspenstigen, umbauenden oder zerstörenden Mieter riesig Ärger hat und den Mieter nicht einmal kündigen kann. Und wenn er irgendwann auszieht, hat er kein Geld um alles in den Urzustand versetzen zu lassen. Der Vermieter bleibt auf den Kosten sitzen. Habe ich doch selbst erlebt.
Ein Haus hat eine Lebensdauer von ca 60 - 80 Jahre. Dann muß abgebrochen werden und das Grundstück frei gemacht werden. Ein Grundstück mit einer Schrottimmobilie ist oft wertlos, Abbruch und Grundstückssanierung kostet fast soviel wie der Grundstückswert. Sehen wir uns einmal die Kaufpreise an und rechnen wann die Hütte mit der verbleibenden Miete abbezahlt wäre... Aber auch nur wenn man alle 10 bis 20 Jahre die Wohnung saniert (Schäden bzw. Abnutzung durch den Mieter) und damit wird wieder ein Großteil der Mieteinnahmen verbraucht.
Hat man aber gemerkt, dass die Vermietung nur zusätzlichen Wertverlust bringt und nicht mehr vermieten will, wird enteignet, auf Kosten des Vermieters saniert und zwangsvermietet. Nachweis
Suchbegriff : Bezirk Mitte führt erstmals Zwangsvermietung durch.
Jetzt überlegen wir mal, wenn ein Eigentümer die Sanierung der Wohnung im mittleren fünfstelligen Betrag bezahlen muss und dann irgendein Mieter - den sonst keiner haben will - die Wohnung zum Sozialpreis vermietet bekommt, wie lange die Wohnung schön bleibt und wie der Vermieter seine Kosten wieder hereinholen kann. Der Vermieter geht unweigerlich pleite.
Wenn aber die Vermietung zum Verlustrisiko wird, wer sollten dann noch Mitwohnungen bauen ???? Das haben sogar viele Städte erkannt und bauen keine Sozialwohnungen mehr obwohl sie dazu verpflichtet sind.[/quote]
Wieso soll der Vermieter die Grundsteuer auch bezahlen, wenn der Mieter den Nutzen davon hat ?
Die Fallstricke, Risiken und Kosten beim Vermieten kennt kein Mieter, aber es wird behauptet, man kann dabei richtig viel Geld verdienen. Also, warum nicht selber bauen und selber als Miethai absahnen?
Der Vermieter soll billig eine Wohnung vermieten und möglichst alle Kosten selber tragen, so wünschen es sich manche Mieter. Natürlich hat der Vermieter ja einen ganzen Sack Geld im Keller damit er auf eigene Kosten alles begleichen kann.
Hat man noch immer nicht gemerkt, dass immer mehr private Vermieter, die sich mit dem Vermieten eine Zusatzrente aufbauen wollten, aufgeben?
Verschwiegen wird , wenn die vermietete Hütte abbezahlt ist, dass alles was als "Zusatzrente" überbleiben könnte, wie ein Verdienst besteuert krankenversichert pflegeversichert usw. wird und das ist bei einem Alleinstehenden bis zu 40% Abgaben. Aber es wird als Allheilmittel behauptet, der Vermieter könne alles steuerlich Absetzen. Weiss man nicht, dass von den nachgewiesenen Kosten nur der steuerliche Anteil darauf zurückerstattet wird?? Das heisst, für 100€ bezahlten Reparaturkosten bekommt man je nach Steuerklasse 0 bis 20% Steuern zurück.
Wer nachrechnet, muß feststellen dass die Vermietung für Privatpersonen eine Geldvernichtung bedeutet. Besonders dann, wenn durch die Vermietung regelmäßig Reparaturen notwendig werden und man mit einem widerspenstigen, umbauenden oder zerstörenden Mieter riesig Ärger hat und den Mieter nicht einmal kündigen kann. Und wenn er irgendwann auszieht, hat er oft kein Geld um alles in den Urzustand versetzen zu lassen. Der Vermieter bleibt auf den Wiederherstellungs-Kosten sitzen. Habe ich doch selbst erlebt.
Ein Haus hat eine Lebensdauer von ca 60 - 80 Jahre. Dann muß abgebrochen werden und das Grundstück frei gemacht werden. Ein Grundstück mit einer Schrottimmobilie ist meist wertlos, Abbruch und Grundstückssanierung kostet fast soviel wie der Grundstückswert. Sehen wir uns einmal die Kaufpreise an und rechnen wann die Hütte mit der verbleibenden Miete abbezahlt wäre... Man muß auch alle 10 bis 20 Jahre die Wohnung sanieren (Heizungserneuerung, Schäden bzw. Abnutzung durch den Mieter oder neue Energieeinsparungs-Richtlinien) und damit wird wieder ein Großteil der Mieteinnahmen verbraucht.
Hat man aber gemerkt, dass die Vermietung nur zusätzlichen Wertverlust bringt und nicht mehr vermieten will, wird enteignet, auf Kosten des Vermieters saniert und zwangsvermietet. Nachweis
Suchbegriff : Bezirk Mitte führt erstmals Zwangsvermietung durch.
Jetzt überlegen wir mal, wenn ein Eigentümer die Sanierung der Wohnung im mittleren fünfstelligen Betrag bezahlen muss und dann irgendein Mieter - den sonst nirgendwo eine Wohnung bekommt - nun aber die Wohnung zum Sozialpreis zwangsvermietet bekommt, wie lange die Wohnung schön bleibt und wie der Vermieter seine Kosten wieder hereinholen kann. Der Vermieter geht unweigerlich pleite.
Wenn aber die Vermietung zum Verlustrisiko wird, wer sollten dann noch Mitwohnungen bauen ???? Das haben sogar viele Städte erkannt und bauen keine Sozialwohnungen mehr obwohl sie dazu verpflichtet sind.
Zitat: von Ursula1955
(...)Der Nachteil Ihres Vorschlags ist, dass der Mieter dann keinerlei Motivation mehr hat, die Kosten senken zu wollen. Denn wenn die Müllabfuhr ohnehin schon in der Kaltmiete steckt, warum sollte sich der Mieter dann noch die Mühe machen, Müll zu sparen? (...)
Das lässt sich auch im Rahmen der Hausordnung regeln. Aber warum soll der müllsparsame Schulze mitbezahlen, wenn die Müllers einen Stock höher die Mülltonnen überbeanspruchen? Es ist schon dreist, hier die Gesamtheit der Mieter in die finanzielle Verantwortung zu nehmen. Eine Art Sippenhaft ...
Das Gleiche gilt auch bei den anderen Positionen. Wie steht doch so schön im Grundgesetz: "Eigentum verpflichtet". Also auch, sich zu kümmern und nicht einfach die Dinge laufen zu lassen und unnötige Kosten, auch wenn sie entstanden sind, einfach auf die Mieter umlegen ...
Die Argumentation überzeugt nicht, von wegen der Mieter sei im Ergebnis Nutznießer. Dies ist weder sachlich der Fall, noch als Basis für die Weiterbelastung der Grundsteuer dienlich. Die Grundsteuer ist eine Art Vermögensteuer für Grundbesitz. Ein Zusammenhang mit der Nutzung der Mietsache ist somit sehr konstruiert..
Grundsätzlich halte ich es für sachgerecht, dass die Grundsteuer nicht dem Mieter weiterbelastet werden darf.
Allerdings wäre dies im Endeffekt wenig hilfreich, denn eine unzulässige Weiterbelastung würde tendenziell die Netto-Kaltmieten in die Höhe treiben. Gewonnen hat man nichts
Wenn dann darüber hinaus die ungerechte und bürokratische Vorstellung des Finanzministers, die neue Grundsteuer teilweise an das Mietniveau zu koppeln, realisiert werden sollten, wäre die Petition sogar kontraproduktiv.
Es gibt eine einfache Lösung: Die Grundsteuer abschaffen, stattdessen die Gemeinden mehr an der Einkommensteuer beteiligen, und den Steuerausfall des Bundes durch Ausgabendisziplin ausgleichen. Insbesondere bei familienpolitischen Leistungen und in der Versorgung der irregulär Eingewanderten ist noch reichlich Spielraum.
Hinsichtlich der Gebäudeversicherung vermag ich der Petition allerdings nicht zuzustimmen. Das kommt ganz klar dem Mieter zugute.