Hohles Geschwätz. Falsch eingebaute Glühlampen oder Halogenbrenner blenden genauso stark wie ein schlechtes LED Retrofit. Trotzdem kursiert jede Menge billiger Schrott auf dem Markt, dessen Einbau als solches keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Allenfalls der blendende Scheinwerfer wird als solche gewertet. Genau so sollte es bei LED Ersatzlampen gehandhabt werden.
Viele der gleißend blauweißen LED-"Augenbrauen" moderner KFZ blenden unerträglich. Noch schlimmer ist dies bei LED-Fahrradscheinwerfern, die bei Langsamfahrt + Nabendynamo Flacker-Flak-Salven ins Gesicht entgegenkommender Verkehrsteilnehmer feuern, die einen Großteil der Hirn-Rechenkapazität blockieren können (Mindmachine-Effekt) und so stark vom Verkehr ablenken (bei Lichtversuchen für Tunnelgestaltung bewiesen), was bis zu epileptischen Anfällen führen kann. (Es gibt einen berühmten Blog zum Thema "LED-Flimmern".) Blau streut zudem im Augapfel besonders stark und ist daher bei gleicher Helligkeit die blendenste aller Lichtfarben. Das menschliche Auge wurde in Jahrtausenden auf beste Wahrnehmung gelblichen Lichts bei Dämmerung (Lagerfeuer) optimiert, daher ist der Werbegag "Blaulicht = modern = besser" absolut kontraproduktiv.
Bläuliche oder flackernde Fahrzeugbeleuchtungen gehören daher komplett verboten; auch solches Tagfahrlicht ist verkehrsgefährdend und besser ganz abzuschalten. Zumindest für Neufahrzeuge gehört deshalb warmweißes Licht (Farbtemperatur max.. 3300 bis evt. 4000K) vorgeschrieben sowie bei Fahrrädern Technik zur Flackerunterdrückung (Elektronik oder entsprechend gestaltete Dynamos mit sehr hohe Polzahl oder Getriebe). Besonders die Unsitte Scheinwerfer immer weiter zu verkleinern hat deren Blendwirkung stark erhöht, daher gehört auch die zulässige Leuchtdichte erheblich reduziert, damit sich das Licht auf eine größere Fläche verteilt und z.B. die gleißenden "Augenbrauen" ohne Diffusor verboten werden. Auch LED-Flächenrücklichter für KFZ müssen endlich diffus und flimmerfrei gestaltet werden.
Die gesammte Verordnung zur Fahrzeugbeleuchtung (insb. auch Fahrräder) gehört dringend überarbeitet um die technischen Möglichkeiten und besonderen Gefahren von LED-Licht zu berücksichtigen. Heutiges Tagfahrlicht blendet stark bei Dämmerung; statt Abschaffung wäre auch eine striktere Spezifikation der Lampen (Leuchtdichte, Blauanteil, Einbeziehung Rücklicht) per StVZO denkbar, und zumindest fürs Design von Neufahrzeugen sinnvoller.
Zitat: von Heinz 548
Die Lampe als Gesamteinheit, bestehend aus Reflektor, ggfl. Streuscheibe UND Glühlampe ist zu betrachten. Bei der Konstruktion flossen die besonderen lichttechnischen Eigenschaften einer Glühlampe mit ein. Zudem unterliegen die Scheinwerfer - in Gesamtheit- einer besonderen Betriebserlaubnis. Ein Nachrüsten mit anderen Leuchtmittel würde die Erlaubnis zum Erlöschen bringen.
Nachrüst-Leuchtmittel sind definitiv technisch möglich und zwecks Obsoleszenz-Vermeidung sogar sinnvoll. Sie müssten aber speziell dafür konstruiert werden und dürfen keinesfalls irgendein generischer Chinaschrott mit geometrisch beliebiger Leuchtdichteverteilung, Helligkeit und Farbspektrum sein. Vermutlich werden zulassungsfähige Leuchtmittel sich allerdings nur wenig (auch in der Helligkeit) vom Original unterscheiden und nur sparsamer und langlebig sein. Extragrelle Blendwaffen (wie das berüchtigte Laserlicht) gehören mit Sicherheit nicht dazu!
(trotzdem zögerliche Mitzeichnung)
@3256680: Ich sehe keinen Widerspruch zwischen Ihrem und meinem Beitrag. Wenn diese Blendfreiheit im Einzelfall gegeben ist, steht der Einzelzulassung ja auch nichts entgegen.
Ein klares NEIN!
Die Reflektorfläche als mathematisch definierte Regelfläche i. S. einer streuenden und / oder begrenzenden Lichtverteilung und / oder einer gewollten Reflexion und Brechung, in Verbindung mit der klar definierten Streuscheibe im Zusammenhang mit einem zentral angeordneten Leuchtmittel erlaubt kein Austausch gegen ein anderes Leuchtmittel.
Die Lampe als Gesamteinheit, bestehend aus Reflektor, ggfl. Streuscheibe UND Glühlampe ist zu betrachten. Bei der Konstruktion flossen die besonderen lichttechnischen Eigenschaften einer Glühlampe mit ein. Zudem unterliegen die Scheinwerfer - in Gesamtheit- einer besonderen Betriebserlaubnis. Ein Nachrüsten mit anderen Leuchtmittel würde die Erlaubnis zum Erlöschen bringen.
Wenn Sie die Tests bestehen blenden LEDs sogar weniger als Halogen leuchtmittel. LEDs leichten gezielt und gerichtet, Halogen Leuchter einfach überall hin. Wenn also qualitativ hochwertige LEDs verbaut werden und der Scheinwerfer im Nachgang auch richtig eingestellt wird blendet es sehr viel weniger als die heutigen matrix Scheinwerfer oder aktiven xenon Scheinwerfer.
Bessere Sicht und besseres Sehen für den Piloten ist ja nur die eine Seite der Medaille. die andere Seite ist, dass das Licht möglichst wenig blenden darf. Dieses ist wohl nicht mehr gewährleistet, wenn jeder Leuchtmittel nach Lust und Laune verbauen darf.
Deshalb sehe ich den Wunsch des Petenten doch sehr kritisch und würde mir etwas Input von Sachverständigen wünschen, die das mit der Blendwirkung besser beurteilen können.
Also irgendwie so, dass zwar die Verwendung nicht rundheraus verboten wäre, aber doch einzeln vom TÜV abgenommen werden müsste ...