Lebensschützer | Mon Jul 08 16:34:17 CEST 2019 - Mon Jul 08 16:34:17 CEST 2019

Zitat: von Rolfpaul123
Meinem Schwiegervater wurde die komplette Rente von ca. 2000,--€/Monat vom Sozialamt einbehalten , als er in die stationäre Pflege eines Heimes musste. Er bekam ein Taschengeld vom Sozialamt von ca. 96,--€ ausgezahlt. Das reichte nicht einmal für das Notwendigste. An einen Kaffee mit einem Stückchen Kuchen war da nicht zu denken. Vom Friseur über Arzneimittel, Rezeptgebühren Kosmetikartikel, Zeitung, Kleidung ...... musste davon bezahlt werden. Ohne unsere finanzielle Unterstützung würden selbst Senioren mit einer guten Rente im Pflegeheim verwahrlosen!!
Wenn wir für Fremde, die hier nichts eingezahlt haben, oft nicht einmal geduldet werden über 150,--/Monat an Taschengeld reden, dann verstehe ich den Umgang mit unseren Senioren nicht mehr. Was soll man als Angehöriger von Betroffenen da noch zu sagen??


Meinen Beitrag in dem Diskussionszweig "Sozialrecht..." von heute, 15.20 Uhr, habe ich soeben - nicht zuletzt aufgrund dieses Beitrags - dahingehend geändert, dass ich den Satz, ich könne die Petition nicht mitzeichnen, wieder entfernt habe. Zwar kann ich den Beiträgen nicht folgen, in denen angemerkt wird, dass das Taschengeld auch für Bekleidung verwendet werden müsse, weil es nach meiner Kenntnis hierfür Sonderzahlungen des Sozialhilfeträgers gibt (die allerdings gesondert beantragt werden müssen). Zwar bleibe ich dabei, dass Asylbewerber in der Regel einen höheren Bedarf zumindest haben können, als dies jedenfalls bei einem nicht unbeträchtlichen Teil der Bewohner von Pflegeheimen der Fall sein dürfte. Da in dieser Diskussion jedoch dargestellt wird, dass der im Text der Petition genannte Betrag von 114 €/Monat die Obergrenze (und somit nicht den Regelfall) darstellt und diese noch auf beträchtlich unter 100 € abgesenkt werden kann, habe ich mich am Ende der Durchsicht aller Diskussionsbeiträge letztlich doch zur Mitzeichnung entschlossen.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Heinz 55 | Sun Jun 16 17:46:44 CEST 2019 - Sun Jun 16 17:46:44 CEST 2019

Guten Abend malika 2000

Sie bekommen von mir einen stern für ihr heutige beitrag um 16:44.

Laut Petition geht um Vergleiche Flüchtlinge 150 euro taschengeld und Heimbewohner weniger Taschengeld bekommen.
Flüchtlinge zahlen KEINE Pflegeversicherung- und KEINE Krankenversicherung ein - so habe ich Petition Begründung verstanden -

Deshalb ist diese Petition berechtigt wo ich mitgezeichnet habe trotzdem können die Betroffenen Personen und Mitgliedern über meine beiden Beiträge in dieser Diskutionszweig sachlich und vernünftig teilnehmen.

Heutige zusatz meiner Seite
Danke an Mitglied " ich finde ihren Beitrag hilfreich " bewertet hat.

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Malika2000 | Sun Jun 16 16:44:24 CEST 2019 - Sun Jun 16 16:44:24 CEST 2019

Zitat: von Rolfpaul123
Meinem Schwiegervater wurde die komplette Rente von ca. 2000,--€/Monat vom Sozialamt einbehalten , als er in die stationäre Pflege eines Heimes musste. Er bekam ein Taschengeld vom Sozialamt von ca. 96,--€ ausgezahlt. Das reichte nicht einmal für das Notwendigste. An einen Kaffee mit einem Stückchen Kuchen war da nicht zu denken.



Dazu heißt es:
Heimbewohner, die über ein geringes Einkommen verfügen und daher staatliche Unterstützung bei der Finanzierung der Heimunterbringung benötigen, haben nicht nur Anspruch auf die Kostenübernahme der Heimunterbringung, sondern zudem ein Anrecht auf ein sogenanntes Taschengeld. Wenn die Kosten des Pflegeheims das gesamte Einkommen verschlingen, bleibt Heimbewohnern erst einmal kein Geld für ihre privaten Zwecke. Um dies zu verhindern und auch Heimbewohnern mit geringen Einkünften eine gewisse finanzielle Freiheit trotz Pflege und hohen Kosten zu ermöglichen, ist im Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland ein Taschengeld juristisch verankert.

Bei diesem Taschengeld handelt es sich um einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung, der Hilfesuchenden, die in einer Behinderteneinrichtung, einem Pflegeheim oder einem Altenheim leben, zusteht. Erwachsene Heimbewohner haben demnach einen Anspruch auf mindestens 96,93 Euro Taschengeld monatlich. Sollte dieser Mindestbetrag unangemessen sein, kann auch ein höheres Taschengeld gewährt werden.

Im Netz finden sich jedoch Angaben für das Taschengeld zwischen 96,93 uro bis über 110 Euro.
Vielleicht sollten Sie mal dazu eine Beratungsstelle aufsuchen?

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Heinz 55 | Sun Jun 16 11:15:13 CEST 2019 - Sun Jun 16 11:15:13 CEST 2019

Zitat: von Rolfpaul123
Meinem Schwiegervater wurde die komplette Rente von ca. 2000,--€/Monat vom Sozialamt einbehalten , als er in die stationäre Pflege eines Heimes musste. Er bekam ein Taschengeld vom Sozialamt von ca. 96,--€ ausgezahlt. Das reichte nicht einmal für das Notwendigste. An einen Kaffee mit einem Stückchen Kuchen war da nicht zu denken. Vom Friseur über Arzneimittel, Rezeptgebühren Kosmetikartikel, Zeitung, Kleidung ...... musste davon bezahlt werden. Ohne unsere finanzielle Unterstützung würden selbst Senioren mit einer guten Rente im Pflegeheim verwahrlosen!!
Wenn wir für Fremde, die hier nichts eingezahlt haben, oft nicht einmal geduldet werden über 150,--/Monat an Taschengeld reden, dann verstehe ich den Umgang mit unseren Senioren nicht mehr. Was soll man als Angehöriger von Betroffenen da noch zu sagen??



Sie bekommen von mir ein Stern- denn ich habe sehr oft hingewiesen dass Regierung in Sozialsysteme Entscheidungen in falscher Richtung läuft deshalb ist diese Petition berechtigt wo ich mit vollen Namen mitgezeichnet habe -.

Für Flüchtlinge ist seltsamerweise von Regierung Geld da wo mehr Taschengeld erhalten aber für Heimbewohner die 45 Jahren oder mehr gearbeitet haben und Sozialabgaben einbezahlt wurden ist KEIN Geld mehr vorhanden- da kann ich nur noch den Kopf schütteln-.

Heutige zusatz meiner Seite
Danke an 02 Mitgliedern " ich finde ihren Beitrag hilfreich " bewertet haben.

2 Personen finden diesen Beitrag hilfreich