Lebenserwartung sollte hier kein Strafkriterium sein. Logisch betrachtet wäre sogar eine Senkung der durchschnittlich projektierten Lebenserwartung notwendig (sozialverträgliches Frühableben - SuchMa: "Soylent Green") um Überbevölkerung effektiv zu senken damit der Planet wieder überleben kann. Die andere Alternative wäre dass Schwänze rollen, bzw. Gebrauch der Fortpflanzungsorgane staatlicher Kontrolle unterliegt (Prinzip "F.U.C.K. - Fornication Under Consent of King" - ggf. mit Anwesenheitspflicht von Zeugungszeugen und alledem). Genau wie das Spermium sollte ggf. auch der Mann nach erfolgreicher Befruchtung den Schwanz verlieren.
Rein sozialdarwinistisch berechnet wäre ein fertig ausgebildeter Mensch vor und im arbeitsfähigen Alter am wertvollsten. Nicht nur Rentner wären nutzlose Esser, auch Babys zunächst einmal billige und verzichtbare Kostenfaktoren, deren Ermordung nur zu geringer Strafe bis hin zu Belohnung (für Reduzierung gesellschaftlicher Kosten oder gar Prämie zur Senkung der Überbevölkerung) führen würde. Bleibt wahrhaft zu hoffen, dass künftige superintelligente KI die Welt nicht per Citizen Score nach derartigen Maßstäben regieren wird. (Im Roboter- und Freizeitstaat spielt Arbeitsfähigkeit hingegen keine große Rolle mehr.) Darum ist es wichtig, dass die Menschheit nicht zu denken verlernt.
Es ist Zeit für ein Hirnschutzgesetz in die Verfassung, das einen mindestens ebenso hohen Stellenwert erhalten muss wie heute der Embryonenschutz. Herbeiführung vermeidbarer Hirnschädigung muss einen deutlich höhere präventions- und strafrechtliche Einstufung erhalten als allgemeine Formen "leichter" Körperverletzung. Dies ist die einzige Form von Körperverletzung die härter bestraft und strafrechtlich verfolgt gehört (Verbot des Box-"Sports" etc.). Der IQ der Bevölkerung in technisierten Ländern sinkt seit Mitte 1990er auf "unerklärliche Weise". Die Menschheit verdummt und vernichtet damit ihre Fähigkeit zu überleben. Umwelthormone und gepulste Mikrowellenstrahlung (Mobilfunk, WLAN etc.) sind die wahrscheinlichsten Ursachen.
(trotzdem keine Mitzeichnung)
Also ich würde eher Änderungen am § 54 StGB (Bildung der Gesamtstrafe) befürworten.
Derzeit gibt es viel Mengenrabatt, d.h. mehrere Taten ( z.B. Serieneinbrüche ) werden erheblich unter der Summe der Einzeltaten bestraft. Es sollten die Höchstgrenze auf 25 Jahre ( bisher 15 Jahre ) angehoben werden und auch der Weg zur lebenslangen Haft bei mehreren Tötungen geöffnet werden.
Beispielhaft sei hier Tötung auf Verlangen genannt ( Höchststrafe 5 Jahre ). Ab sagen wir 5 Tötungen auf Verlangen im Altenheim gibt es "Rabatt" pro Tat, weil immer nur max. 15 Jahre herauskommen.
Das sehe ich exakt genau so. Die Abschreckungswirkung lässt sich ohnehin nur bei einem Teil der strafbewehrten Handlungen annehmen. Bei allen affektgesteuerten Handlungen scheidet die Abschreckungswirkung schlichtweg aus.
Wenn der Petent die durchschnittliche Lebenserwartung zur Höhe des Strafmaßes ins Verhältnis setzt, ist damit zugleich Tür und Tor geöffnet für weitere Varianten, die greifen könnten - bis hin zur Einschätzung einer tatsächlichen, persönlichen Lebenserwartung. Die "Techniker" sind da bestimmt schon dran.