Heinz 55 | Sat Jul 27 16:25:59 CEST 2019 - Sat Jul 27 16:25:59 CEST 2019

Erreichbarkeit
Wenn Sie arbeitslos sind (unabhängig vom Leistungsbezug), gilt für Sie die so genannte Erreichbarkeitsanordnung (EAO - für BezieherInnen von Alg II in Verbindung mit § 7 Abs. 4a SGB II). Danach müssen Sie ortsanwesend sein, d.h. Sie müssen sicherstellen, dass Sie persönlich werktäglich (Mo – Sa) unter Ihrer Anschrift mit Briefpost erreichbar sind, um gegebenenfalls für kurzfristige Termine oder Angebote der Arbeitsagentur/des JobCenters zu Verfügung zu stehen.
Für einen Erholungsurlaub können Sie auf Antrag für bis zu drei Wochen von der Pflicht zur Ortsanwesenheit befreit werden, die Zustimmung der/des ArbeitsvermittlerIn ist jedoch unbedingt notwendig. Dies gilt auch, wenn Sie einer (Neben-)Beschäftigung von unter 15 Wochenstunden nachgehen.
Nur wenn Sie als Erwerbstätige 15 Wochenstunden oder mehr tätig sind und ergänzendes Alg II erhalten, gilt die Erreichbarkeitsanordnung für Sie nicht. Sie sollten Ihre/n ArbeitsvermittlerIn jedoch über Ihre Ortsabwesenheit informieren.
Quelle: Bildungs- und Beratungszentrum
Raupe und Schmetterling – Frauen in der Lebensmitte e.V.
Beratungsstelle Frau und Arbeit
Stand Februar 2019 ( das ganze sollte man lesen, da noch mehr interessante Themen sind )

Ich hoffe mit dieser Information und § 7 Abs. 4a SGB II ( sollte jeder Betroffene lesen ), so wie ich lese, müssen die Arbeitslosen Werktäglich Ortsanwesend sein, da ja Post von Arbeitsamt / Jobcenter auch an einen Samstag in Briefkasten Arbeitslosen liegen könnte.

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Ursula1955 | Sat Jul 27 04:48:13 CEST 2019 - Sat Jul 27 04:48:13 CEST 2019

Zitat: von Nutzer120728
Ich verstehe ihre Ansicht, schließe mich dieser aber nicht an.
Wer arbeitsfähig ist, hat angebotene Arbeitsstellen anzunehmen, auch wenn sie - oftmals nur subjektiv empfunden - unter seiner Qualifikation liegen.?

Das müssen Sie doch nicht fordern, das ist noch längst Rechtslage!
Zitat: von Nutzer120728

Das würde ich so nicht unterschreiben. Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit sehe ich eine große Anzahl erwerbsloser, überwiegend bei den JobCentern. Unmotiviert, fordernd, unverschämt, alle Altersklassen und Ethnien vertreten.?


Eine "große Zahl"?!?!? Mit wie vielen Arbeitslosen hatten Sie denn konkret zu tun?
Und haben Sie die Zahl schon mal in Relation gesetzt zur Gesamtzahl der Langzeitarbeitslosen?

Wenn Sie Personal suchen, dann haben Sie immer nur Kontakt zu ca. 5 - 10 % der Langzeitarbeitslosen. Denn alle anderen sind so weit weg von dem, was Sie von Ihrem Mitarbeiter verlangen, dass Sie diese Langzeitarbeitslosen erst gar nicht vorgestellt bekommen.

Klar gibt es unter den 10 % der Langzeitarbeitslosen, die man Ihnen zu vermitteln versucht, auch Leute, die keinen Bock auf Ihren Job haben. Denn die Leute, die Ihre Anforderungen erfüllen können, sind ja auch als Schwarzarbeiter bestens nachgefragt.

Das alles ist für Sie (als Arbeitgeber) natürlich höchst ärgerlich. Aber Sie werden das Verhalten dieser Arbeitslosen sicher nicht dadurch ändern, dass Sie sich dafür einsetzen, dass auch die 90 %, die quasi nie Stellenangebote bekommen (auch nicht von Ihnen!) ständig daheim bleiben müssen.

Ich setze mich nicht dafür ein, dass alle(!) Arbeitslosen sich aufhalten dürfen, wo sie wollen. Ich setzte mich nur dafür ein, dass das die Arbeitslosen dürfen, die (wie ich auch!) ohnehin schon seit Jahren keinerlei Stellenangebot bekamen.

Denn diese(!) Arbeitslosen zu zwingen, immer vor Ort zu bleiben, ist nicht nur schikanös. Es ist oft auch wirtschaftlich unsinnig.

Eigentlich macht es doch Sinn, wenn die Langzeitarbeitslose X. immer dann zur Betreuung ihres alten Vaters nach Y-Stadt fährt, wenn ihre (ansonsten betreuende) berufstätige Schwester auf Dienstreise ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass Frau X, die von ihrem Vermittler als aussichtsloser Fall bezeichnet wird, in diesen Wochen vermittelt werden kann, dürfte bei unter einem Prozent liegen.

Klar kann der Staat nun (unterstützt von Leuten wie Ihnen) stur sagen: Ich habe das Recht, dass die Arbeitslose X. in X-Stadt bleibt. Aber im Ergebnis führt das dann dazu, dass die Schwester von X. ihren Arbeitsplatz auch verliert oder der Vater einen teuren Heimplatz braucht.
Und dann wird die Residenzpflicht eben absurd!

Mir geht es in meiner Forderung nach Erlaubnis zu längerer Abwesenheit ausschließlich um die Personen, bei denen ein Jobangebot (aufgrund der Erfahrungen in den Jahren vorher) extrem unwahrscheinlich ist. Von Personen, die Vermittlungsangebote bekamen, erwarte ich natürlich, dass sie vor Ort bleiben.

Und Ihr Beitrag zeigt mir, dass viele Menschen gar nicht mitbekommen, dass es für die meisten Langzeitarbeitslosen völlig normal ist, überhaupt keine Stellenangebot zu bekommen und auch bei der Eigen-Recherche keine einzige in Frage kommende Stelle zu finden.

Wo soll man sich mit Rückgradskoliose und gerade überstandenem Bandscheibenvorfall auch bewerben, wenn in 99,99 % der Helfer-Jobs "körperlich belastbare Mitarbeiter" gesucht werde?!

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Nutzer120728 | Fri Jul 26 06:54:40 CEST 2019 - Fri Jul 26 06:54:40 CEST 2019

Zitat: von Nutzer1106666
Dann möge man eine Statistik aufzeigen bei der es so unheimlich dringend ist auf dem JobCenter zu erscheine weil sonst ein toller Job nicht angenommen werden kann.

Ach, wenn das JobCenter doch mal so leistungsfähig wäre wie es hier zu seine gunsten vom Arbeitslosen verlangt wird...
Erst wenn das Center reihenweise Arbeitsplätze nicht besetzt bekommt weil die Arbeitslosen nicht zeitig antreten...
...dann dürfte das Center wohl überflüssig sein weil die Arbeitgeber anderweitig requirieren.

Verhältnismäßigkeit der Mittel. Erreichbar ist heute praktisch jeder jederzeit, Angebote könne unter abspreche auch ohne Erscheinen übermittelt werden.



Es geht nicht darum, dass Sie innerhalb von Minuten beim Arbeitgeber zu sein haben um eine vom effizienten JobCenter angebotene Stelle antreten zu können.

Über die Effizienz der JobCenter müssen wir hier nicht diskutieren, die ist mir durchaus aus beruflichen Gründen bekannt ist. Der Grund liegt jedoch selten in unmotivierten Mitarbeitern, sondern eher im fehlenden Personal und den komplexen, zu beachtenden Gesetzen, welche ständig verändert werden und die Mitarbeiter nicht up to date umsetzen können.

Es geht vielmehr darum, dass nicht einzusehen ist, dass der Empfänger von Transferleistungen dem Müßiggang fröhnt, während andere für ihn das Geld zum Leben verdienen , er tagelang Freunde besucht und irgendwann mal den Briefkasten leert, um sich seiner Post anzunehmen.

Das Mittel der Erreichbarkeit für das JobCenter ist verhältnismäßig.

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Nutzer120728 | Fri Jul 26 06:48:42 CEST 2019 - Fri Jul 26 06:48:42 CEST 2019

Ich verstehe ihre Ansicht, schließe mich dieser aber nicht an.
Wer arbeitsfähig ist, hat angebotene Arbeitsstellen anzunehmen, auch wenn sie - oftmals nur subjektiv empfunden - unter seiner Qualifikation liegen.

"Klar versteckt sich hinter den vielen, die nicht können, auch der ein oder andere, der nur so tut, als könne er nicht. Aber das ist selten und trifft nur für sehr junge Bewerber zu."

Das würde ich so nicht unterschreiben. Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit sehe ich eine große Anzahl erwerbsloser, überwiegend bei den JobCentern. Unmotiviert, fordernd, unverschämt, alle Altersklassen und Ethnien vertreten.

Abschließend möchte ich jedoch die Frage stellen: Was rechtfertigt die Forderung der nicht ständigen Erreichbarkeit ? Zumindest ALG II Empfänger erhalten Transferleistungen, für die sie (manche zumindest) vorher noch keinen Finger krumm gemacht haben.
Warum erwarten Sie dann von mir, diese Menschen mit meinem Einkommen zu unterstützen ?

Übersehe ich etwas ?

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Nutzer1106666 | Thu Jul 25 20:59:37 CEST 2019 - Thu Jul 25 20:59:37 CEST 2019

Dann möge man eine Statistik aufzeigen bei der es so unheimlich dringend ist auf dem JobCenter zu erscheine weil sonst ein toller Job nicht angenommen werden kann.

Ach, wenn das JobCenter doch mal so leistungsfähig wäre wie es hier zu seine gunsten vom Arbeitslosen verlangt wird...
Erst wenn das Center reihenweise Arbeitsplätze nicht besetzt bekommt weil die Arbeitslosen nicht zeitig antreten...
...dann dürfte das Center wohl überflüssig sein weil die Arbeitgeber anderweitig requirieren.

Verhältnismäßigkeit der Mittel. Erreichbar ist heute praktisch jeder jederzeit, Angebote könne unter abspreche auch ohne Erscheinen übermittelt werden.

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Ursula1955 | Thu Jul 25 00:05:29 CEST 2019 - Thu Jul 25 00:05:29 CEST 2019

Zitat: von Nutzer120728

Es muss eine Differenzierung stattfinden, zwischen wirklich Erwerbsunfähigen durch Krankheit etc. und den Erwerbsunwilligen. Letztere bin ich nicht bereit zu unterstützen..

Diese Differenzierung findet doch längst statt (spätestens seit Einführung von Hartz4). Jeder Arbeitslose ist verpflichtet, jede angebotene Arbeit anzunehmen. Sollte tatsächlich der Verdacht bestehen, dass der Arbeitslose es darauf anlegt, keine Stelle zu finden, kann der Arbeitslose in eine Maßnahme geschickt werden. (z.B. Hundescheiße im Park einsammeln).
Zitat: von Nutzer120728

Da ich die Umstände nicht kenne, möchte ich auch nichts zu Ihrer Bewerbungssituation sagen.
Aus dem weiteren Umfeld ist mir jedoch bekannt, dass Arbeitsuchende zum Teil recht unflexibel bei der Jobsuche sind, sei es bei der Arbeit selbst, dem Einkommen, den Arbeitszeiten oder der Entfernung zum Arbeitsort..

Das ist das gängige Vorurteil. Dieses Verhalten mag oft auch zutreffen bei Personen, die noch ALG1 bekommen und in den ersten Monaten noch etwas kritischer sein dürfen. Der ALg2-Bezieher (um den es in der Petition geht) hat gar nicht die Chance ablehnen zu dürfen.

Nach meiner Erfahrung sind allerdings die Vermittler (gerade bei Familien) extrem vorsichtig, einen Umzug zu verlangen,
da dieser ja bezahlt werden muss. Und wenn man dann weiß, dass nicht subventionierte Langzeitarbeitslose nur sehr selten die Probezeit überstehen, dann sind die Vermittler da eben vorsichtig.

Man kann es sehen, wie man will: Der Hauptgrund für die Nicht-Vermittelbarkeit sind eben die Ansprüche der Arbeitgeber, die die meisten Langzeitarbeitslosen nicht erfüllen können.

Klar versteckt sich hinter den vielen, die nicht können, auch der ein oder andere, der nur so tut, als könne er nicht. Aber das ist selten und trifft nur für sehr junge Bewerber zu.

Für die meisten Langzeitarbeitslosen gilt: Selbst wenn eine von einem Coach konzipierte Bewerbung abgeschickt wird, kommt es quasi nie zu einer Rückmeldung. Dem Arbeitgeber genügt alleine der Lebenslauf, um zu sehen, dass er den Bewerber nicht will.

In meinem Fall (Ich bin gelernte Gymnasiallehrerin, konnte meinen Beruf aber nur selten mal ausüben.) kam es in seltenen Fällen auf meine Bewerbungen als Helfer zu einer telefonischen Rückmeldung. Die Nachfrage lautete quasi immer gleich: "Sind Sie körperlich belastbar?" Da ich eine angeborene Rückgradverkrümmung habe, die sich von Lebensjahr zu Lebensjahr verschlimmerte, muss ich natürlich verneinen.

Und wie mir geht es quasi allen mir bekannten Arbeitsuchenden über 50.
Eigentlich ist das auch logisch. Denn die, die belastbar sind, fanden alle schon während des ALG1-Bezugs wieder Arbeit.
Zitat: von Nutzer120728

Bei diesen Menschen kommt mir dann schon der Gedanke, dass da eher der Unwille als die fehlende Fähigkeit stärker wiegt.


Geben Sie mal in Ihre Suchmaschine das Wort "Vermittlungshemmnisse" ein. Wenn Sie die dann gefundenen Seiten etwas studieren, wird Ihnen klar werden, dass es die Arbeitgeber sind, die nicht wollen (nämlich solche Leute trotz ihrer Probleme einstellen).

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Nutzer120728 | Wed Jul 24 06:48:57 CEST 2019 - Wed Jul 24 06:48:57 CEST 2019

Ich kann Ihre Ansichten nachvollziehen, teile diese aber nicht,.

Es ärgert mich nicht, dass andere Freizeit haben, während ich arbeiten muss. Ich bin mit meiner Arbeit zufrieden, sie macht mir Spaß und ich werde überdurchschnittlich dafür bezahlt.

Es muss eine Differenzierung stattfinden, zwischen wirklich Erwerbsunfähigen durch Krankheit etc. und den Erwerbsunwilligen. Letztere bin ich nicht bereit zu unterstützen.

Da ich die Umstände nicht kenne, möchte ich auch nichts zu Ihrer Bewerbungssituation sagen.
Aus dem weiteren Umfeld ist mir jedoch bekannt, dass Arbeitsuchende zum Teil recht unflexibel bei der Jobsuche sind, sei es bei der Arbeit selbst, dem Einkommen, den Arbeitszeiten oder der Entfernung zum Arbeitsort. Bei diesen Menschen kommt mir dann schon der Gedanke, dass da eher der Unwille als die fehlende Fähigkeit stärker wiegt.

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Ursula1955 | Wed Jul 24 00:10:16 CEST 2019 - Wed Jul 24 00:10:16 CEST 2019

Zitat: von Nutzer120728
Ich denke schon, dass Bezieher von Transferleistungen - sofern sie arbeitsfähig sind - dem JobCenter werktags zur Verfügung zu stehen hat, immerhin bezieht der Leistungsempfänger Leistungen der Allgemeinheit, zu der ich mich dazu zähle und, der werktags seinem Arbeitgeber zu von ihm festgelegten Zeiten zur Verfügung zu stehen hat. Soetwas nennt man Pflichten.


Das Problem ist allerdings, dass zwischen "arbeitsfähig sein" (in dem Sinn, in dem eine schlechte Erwerbsunfähigkeitsversicherung das interpretiert) und "Fähigkeiten haben, für die es auch Jobs gibt" Welten liegen!

Ich erwähnte schon auf dem anderen Diskussionsstrang, dass nur 4 % der Langzeitarbeitslosen ihren Zustand Richtung nicht geförderten Job verlassen. Und das sind dann nicht die, die schon mehrere Jahre langzeitarbeitslos waren.

Die meisten beenden ihren Hartz4-Bezug, indem sie (meist vorübergehend) auf dem zweiten Arbeitsmarkt vom Steuerzahler bezahlt einsteigen. Oder sie beenden ihren Hartz4-Bezug durch den Wechsel in Rente oder Erwerbsunfähigkeitsrente.
Viele werden auch krank, ein Teil stirbt noch vor dem Rentenalter.

Sie haben natürlich das Recht, die Ansicht zu vertreten, dass die Arbeitslosen nicht das Recht haben sollen, länger zu ihren Freunden zu fahren, als Sie das können. Aber Sie sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass Sie diese Forderung stellen, weil es Sie offensichtlich ärgert, Menschen ernähren zu müssen, die in bestimmten Aspekten (Freizeit) ein schöneres Leben haben als Sie. Und das gönnen sie diesen Menschen offensichtlich nicht.

Wir haben es bei den momentanen Langzeitarbeitslosen mit Menschen zu tun, die wie ich auch (Ich bekomme kein ALG2) schon mehrere Jahre jeden Monat zwei Dutzend (anfangs mehr!) Bewerbungen abgeschickt haben - und das bei blühender Konjunktur. Da ist es fast schon absurd zu glauben, dass die nun heute plötzlich nachgefragt werden - jetzt, wo sie noch älter sind, noch länger raus aus dem Beruf, und jetzt, wo die Konjunktur sich abschwächt.

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