Nutzer1113863 | Thu Nov 07 10:40:55 CET 2019 - Thu Nov 07 10:40:55 CET 2019

Also keine konkrete Antwort von Ihnen. Schade. Es ist überhaupt auffällig, dass sie gerne mit Lektüreempfehlungen aufwarten, wahrscheinlich um in diesem Feld belesen zu wirken. Gleichzeitig sind Sie selbst sprachlos, wenn's konkret wird. Ferner geht's hier nicht um die Herabsetzung der Strafmündigkeit, wie in dem von Ihnen empfohlenen Artikel

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Nutzer3294430 | Wed Nov 06 17:50:51 CET 2019 - Wed Nov 06 17:50:51 CET 2019

Zu: Nutzer1113863 (06.11., 09:35 Uhr)

Zitat: von Nutzer1113863
Antworten Sie hierauf bitte noch einmal konkret, damit ich es verstehe.


Auch Ihnen empfehle ich das Lesen der beiden folgenden Artikel zum Thema, dort finden Sie Ihre Antworten:
Spiegel online: Debatte über Strafmündigkeit ab zwölf - Alles spricht dagegen; 13.07.2019
Spiegel online: Jugendkriminalität - Jugend als Täter, Jugend als Opfer; 18.07.2019

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Nutzer1113863 | Wed Nov 06 09:41:16 CET 2019 - Wed Nov 06 09:41:16 CET 2019

Und dann noch eine Frage: Wollten Sie mir dem Satz "Ein wenig mehr Menschenverstand beim eigenen Verhalten sollte auch möglich sein, siehe der hier im Petitionsanliegen herangezogene Präzedenzfall." etwa ausdrücken, dass das Vergewaltigungsopfer selbst Schuld an ihrer Vergewaltigung ist? Oder wie ist das gemeint. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann ich Sie nur auf die Unsäglichkeit dieses Gedankens aufmerksam machen. Ein Opfer einer Vergewaltigung eine Mitschuld zu geben - es ist beschämend das hier lesen zu müssen.

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Nutzer1113863 | Wed Nov 06 09:35:21 CET 2019 - Wed Nov 06 09:35:21 CET 2019

Zu Nutzer3294430
Also, ich muss jetzt noch mal ganz konkret nachfragen, weil es mir einfach nicht in den Kopf will. Wenn Kinder nicht nur einmal andere Menschen sexuell missbrauchen und das Jugendamt keinen nennenswerten Zugang zu diesen Kindern bekommt (wie bei einem der 12jährigen Täter im skizzierten Fall) ... Was schlagen Sie dann vor?
Sie können doch diese Täter nicht auf andere Kinder loslassen und das mit dem Argument begründen "Tja, es gibt halt keinen absoluten Schutz!" ... Wer will das bestreiten? Aber man kann den Schutz erhöhen und mir als Vater ist es wichtig, dass meine Tochter nicht mit Kindern (unkontrolliert) z.B. auf eine Schule geht, die nicht davor zurückschrecken ihr in einer dunklen Ecke Gewalt anzutun.
Antworten Sie hierauf bitte noch einmal konkret, damit ich es verstehe.

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Nutzer3294430 | Tue Nov 05 18:38:18 CET 2019 - Tue Nov 05 18:38:18 CET 2019

Zu: "derralf73" (05.11., 16:01 Uhr)

Zitat: von derralf73
Es gilt der Schutz der Allgemeinheit.

In einer offenen, liberalen Gesellschaft gibt es keinen totalen Schutz, siehe den Terroranschlag von Halle, den Mord in Kassel, oder das jahrelange Wirken des "NSU". Auch in einer repressiven, überwachten und kontrollierten Gesellschaft, wie in der VR China, gibt es keinen vollkommenen Schutz. Welche "Allgemeinheit" wollen Sie also vor wem "schützen"? Ein wenig mehr Menschenverstand beim eigenen Verhalten sollte auch möglich sein, siehe der hier im Petitionsanliegen herangezogene Präzedenzfall. Hier gilt auch, welche Pornoseiten man selbst im wilden weiten Web so besucht, und durch eigenes Spannen gegebenenfalls Missbrauchsopfer noch einmal missbraucht. (Sprich: in wessen Auge ist der Spahn, wo ist der Balken.)

Zitat: von derralf73
Wo unter-14-jährige in einer Weise staffällig werden, die es nicht vertretbar erscheinen lässt, dass sie "frei herum laufen" - DA ist eine Unterbringung in geschlossenen Heimen mit pädagogischer Intensivbetreuung obligatorisch.

Noch jemand, der Kinder hinter Gitter sehen will. Gut, dass die moderne Pädagogik und Jugendhilfe in Deutschland hier weiter entwickelt ist. Unter 14-Jährige können in Deutschland qua Gesetz nicht straffällig werden. Ob jemand straffällig wird und welche Strafe verhängt wird, darüber entscheiden in Deutschland Gerichte, in rechtsstaatlichen Verfahren, auf Basis demokratisch beschlossener Gesetze.

Zitat: von derralf73
Das ist auch die einzige Chance für kindliche Intensivtäter irgendwann ein gesundes und normales Leben als Erwachsene zu führen.

Wie definieren Sie "Intensivtäter"? Und inwieweit passt Ihre Definition auf den im Petitionsanliegen zitierten Einzelfall? Und was ist ein "gesundes und normales Leben als Erwachsener"? Gibt es eine behördlich verordnete Norm für erwachsenes Verhalten? Ach ja, der durch die NS-Justiz eingeführte Rechtsbegriff des "notorischen Berufsverbrechers" wurde zu recht wieder aus den deutschen Gesetzen entfernt.

Zitat: von derralf73
Frage mich, wie man so etwas bestreiten kann...


Ganz einfach. Indem man weiter an ein modernes, aufgeklärtes Deutschland glaubt, dass die Werte und Prinzipien seiner Verfassung als Auftrag versteht. Kinderrechte sind verfassungsrechtlich geschützt.

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