Ylander | Fri Feb 14 18:39:11 CET 2020 - Fri Feb 14 18:39:11 CET 2020

Zitat: von Malika2000
Zitat: von Ylander
Warum soll sich die GKV an Luxusartikeln wie Zahnersatz beteiligen? Die GKV möge sich auf die Grundversorgung beschränken. Dann können auch die Beiträge sinken.

Weil Zahnersatz keine Luxusleistung der Krankenkasse ist, sondern zur Grundversorgung zählt. Wie soll sich ein Mensch sonst ernähren?



Zahnersatz als Grundversorgung? Das kann ich nicht gelten lassen.
Schon einmal etwas von passierter Kost gehört? Die wird i. Ü. in jedem guten Pflegeheim angeboten.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Malika2000 | Wed Jan 29 13:36:18 CET 2020 - Wed Jan 29 13:36:18 CET 2020

Zitat: von Ylander
Warum soll sich die GKV an Luxusartikeln wie Zahnersatz beteiligen? Die GKV möge sich auf die Grundversorgung beschränken. Dann können auch die Beiträge sinken.


Weil Zahnersatz keine Luxusleistung der Krankenkasse ist, sondern zur Grundversorgung zählt. Wie soll sich ein Mensch sonst ernähren?

12 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Ylander | Sat Jan 25 08:12:08 CET 2020 - Sat Jan 25 08:12:08 CET 2020

Warum soll sich die GKV an Luxusartikeln wie Zahnersatz beteiligen? Die GKV möge sich auf die Grundversorgung beschränken. Dann können auch die Beiträge sinken.

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

StefanJ-- | Fri Jan 24 18:13:36 CET 2020 - Fri Jan 24 18:13:36 CET 2020

@ Nutzer150299 | gestern - 21:27

Danke für die Info.

Ah, alles klar. Naja, ein bisschen. Irgendwie erscheint mir das wieder wie so eine Pseudogerechtigkeitsfalle.

Trotzdem hat es der Petent nicht geschafft, sein Anliegen wirklich zu erklären. Aber immerhin, eines wird klar, es geht um Geld ... wie üblich ...

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer150299 | Thu Jan 23 21:27:38 CET 2020 - Thu Jan 23 21:27:38 CET 2020

Beim Petenten findet die sog. individuelle Härtefallgrenze Anwendung.

Die aktuelle Rechtslage ist m.E. akzeptabel.

Grundsätzlich gibt es Festbeträge als Zuschuß, die mehr oder weniger jährlich erhöht werden ( jähliche Festlegung durch gemeinsamen Bundesausschuß Krankenkassen / Kassenärzte ). Können diese sich nicht einigen, gibt es stattdesen einen gesetzlichen Automatismus auf der Basis der jährlichen Beitragserhöhung zur GKV. Zudem werden die Härtefallgrenzen jählich entsprechend angepasst. 2019: 1246 € 2020: 1274 € ( jeweils Alleinstehende, für Versicherte mit Angehörigen höher )

Wer unter der Härtefallgrenze liegt, bekommt den doppelten Festbetrag ( der in der Theorie 50 % der Behandlungskosten bei sog. Regelversorgung finanziert ). Unter der Härtefallgrenze werden somit 100% der Regelversorgung erstattet.

Um Versicherte nicht sofort mit dem vollen Eigenanteil zu belasten, wie sie Arbeitnehmer bzw. Rentner mit höherem Einkommen trift, gibt es noch eine sog. individuelle Härtefallregelung. Vom 2. Festbetrag ( den 1. FB bekommt jeder ) wird das Dreifache des überschießenden Einkommens abgezogen.

Ist das Einkommen z.B. 1284 €, also 10 € darüber, wird der 2. Festbetrag um 30 € gekürzt. Ein einfacher Festbetrag ist so zwischen 150 € (Einzelzahn) und 600 € (Teilprothese auf Ankerzähnen). D.h. bei 50 € bis 200 € Einkommen über der Härtefallgrenze wird man als "Normalsterblicher" behandelt.

Zudem erhält man mit Bonusheft (5 oder 10 Jahre lückenloser Zahnarztbesuch) einen ohnehin erhöhten Festzuschuss ( +20 % bzw. +30% von den 50%, also gesamt +10% bzw. +15%), der sich, sollte ich den (etwas wirren) Gesetzestext korrekt verstanden haben, auch für den individuellen Härtefall greift. Generell ist aber auf die 100% bzw. die tatsächlichen Kosten gedeckelt.

Mit 10 Jahre Bonusheft würde man also von zunächst 130% Festzuschuß ausgehen und den o.g. Dreifachen Differenzbetrag ( Einkommen minus Härtefallgrenze) mindern (nur vom 2. Festbetrag von dann 60% (5 Jahre) bzw. 65% (10 Jahre oder mehr) der Regelkosten) . Liegt man dann noch über 100%, wird nur 100% also der doppelte Festbetrag gezahlt, sonst halt das Rechenergebnis.

Der zweite Freibetrag ( bei o.g. Teilprothese ) wäre also mit Bonus 720 € bzw 780 €. Bei 60 € zu hohem Einkommen, also 1334 €, passiert durch die Deckelung am Schluß auf 100 % nichts, es wird der doppelte Festbetrag gezahlt ( also 2*600€ = 1200 € ). Genau wie bei Versicherten unter der Härtefallgrenze.

Bei 1534 € Einkommen wird man auch mit Bonus für 10 Jahre "Normalbürger" und erhält 780 € Zuschuß ( 600 € + Bonus für 10 Jahre ).

Die Einkommen verstehen sich als Bruttozahlen, also vor Steuern und Sozialabgaben. Ab also etwa der Hälfte des allgemeinen Durchschnittseinkomens ist man kein Härtefall mehr. Vielleicht etwas früh.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

StefanJ-- | Thu Jan 23 16:32:27 CET 2020 - Thu Jan 23 16:32:27 CET 2020

Und ein Sammelsurium von Halbwahrheiten und nicht zusammengehördenden Dingen.

Ach ja, wie oft bekommt denn der Petent einen neuen Zahnersatz? Alle halbe Jahre? Da sollte er dann mal über
a) die eigene Zahnpflege,
b) seinen Zahnarzt, und/oder
c) mit dem eigenen Umgang mit dem zahnersatz
nachdenken.

Dann wird da von der Krankenkasse gar nix "eingezogen". Im Gegenteil, die KK zahlt einen Zuschuss zum Zahnersatz.

Monatliche Zuzahlung? Ist der Zahnersatz geleast?

Stimmt,

Zitat:
Es kann nicht sein, dass die komplette Rentenerhöhung, welche den gesamten Lebensbedarf abdeckt, von der Krankenkasse eingezogen wird!


Weil das Eine nix mit dem Anderen zu tun hat.

Auch ist eine Rentenerhöhung nicht dafür da, den gesamten Lebensunterhalt abzudecken. *Kopfschüttel*

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich