Buergerunterstuetzerin | Sun Nov 17 00:21:49 CET 2019 - Sun Nov 17 00:21:49 CET 2019

hi SchillerKuchen

Ja es ist zwar nicht direkt strafbar, aus dem Gefängnis auszubrechen ABER es ist NICHT folgenlos. Siehe mal hier:

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/warum-gefaengnisausbruch-kein-verbrechen-ist

"Nur weil das deutsche Strafrecht den Ausbruch an sich nicht bestrafen kann, sind negative Konsequenzen für den Flüchtigen aber nicht ausgeschlossen, ganz abgesehen von den begleiteten Straftaten, die oben erwähnt wurden. Ein unerlaubtes Entfernen aus der Anstalt stellt zumeist mindestens einen Verstoß gegen die Hausordnung der JVA dar. Dadurch können den dem Häftlingen Sanktionen auferlegt werden, die den Haftaufenthalt nicht angenehmer machen dürften. Und natürlich wirkt sich ein Ausbruch oder der Versuch nicht positiv auf das Führungszeugnis des Häftlings aus. Dadurch kann auch eine vorzeitige Entlassung in weite Ferne rücken. Wer sich in der Haft dagegen durch vorbildliches Verhalten auszeichnet, kann in manchen Fällen auch vor dem regulären Ende seiner Haftstrafe aus der Vollzugsanstalt hinausspazieren – diesmal ohne Angst haben zu müssen, dabei gestoppt zu werden."

Sie sehen also: Ausbruch aus dem Gefängnis lohnt sich nicht, weil sie eh geschnappt werden und dann sich Ihre Strafe nur verlängert und NICHT verkuerzt. Denn alles was Sie sich während diesem Ausbruch so an Straftaten erlauben, wird zusammenaddiert und das Strafmaß daraus kommt dann zur bisherigen Strafe dazu!!

Von daher: gut ueberlegen ob Sie sowas schreiben.

Grueße aus Unterfranken

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