Zitat: von CYBERYOGI =CO=WindlerZitat: von --
Also härtere Strafen sind kein geeignetes Instrument zur Abschreckung.
Die meisten Kindesmisshandlungen sind zum Beispiel aus Unkenntnis heraus und Überforderung entstanden, bspw. Schütteltrauma. Präventive Ansätze sind hier viel effektiver, als härtere Strafen.
Zitat: von CYBERYOGI =CO=Windler
Auch Soziopathen (klassische Serientäter) sind von ihrer Hirnverdrahtung unfähig Empathie oder Furcht vor Strafe zu empfinden, sodass die Höhe der Strafe absolut keine abschreckende Wirkung hat. Noch härtere Strafen bringen nichts. Es fehlt an Prävention und Lehre für überforderte Erziehende.
Dann sollte eine Strafe aber grundsätzlich NICHT zur Bewährung ausgesetzt werden, vielmehr sollte der Täter dann durch eine lange Strafe für längere Zeit aus dem Verkehr gezogen werden, damit der der Bevölkerung für eine längere Zeit nicht zur Last fällt.
Auch Sicherungsverwahrung wäre da eine Möglichkeit.
Überforderte Erziehende sind aber in der Regel keine Soziopathen, hier hilft Prävention und Unterstützung.
Damit Unterstützung aber auch angenommen wird, sollte sie für die Betroffenen grundsätzlich kostenlos sein.
Es ist einfach ein Unding, wenn Kinder später noch erst mal Kosten für die Pflegefamilie, etc. ans Jugendamt zurückzahlen müssen, bevor sie sich finanziell entfalten können. Das könnte an der Motivation zu arbeiten nagen und so könnte die nächste Generation Dauer-Sozialhilfeempfänger entstehen.
Auch Eltern, die (egal ob freiwillig oder nicht) Rechnungen für Unterhalt, etc. bezahlen müssen, dürften nicht gerade motiviert sein, weiter zu arbeiten.
Da werden Eltern, denen die finanzielle Zukunft ihrer Kinder und ihrer selbst nicht egal sind, eher geneigt sein, von angebotener Hilfe Abstand zu nehmen, auch wenn sie fallweise eigentlich nötig wäre.
Zitat: von Petent
Kinderschutz geht und alle an, denn Kinder sind die Zukunft! Bitte gestalten Sie Kinderschutz aktiv in Deutschland mit!
Es gibt
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1.
seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2.
seinem Hausstand angehört,
3.
von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4.
ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
1.
des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2.
einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
bringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Meine Frage:
Welche Strafen würde Sie vorschlagen wenn ihnen die jetzige " § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen " zu gering ist. Ich bin auf ihre Antwort gespannt.
Wo ich strenger bestrafen würde, wenn Kinder durch Misshandlungen getötet werden, dann sollte lebenslänglich verurteilt werden - das sollte in " § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen " zusätzlich verankert werden.
Zitat: von --
Also härtere Strafen sind kein geeignetes Instrument zur Abschreckung.
Die meisten Kindesmisshandlungen sind zum Beispiel aus Unkenntnis heraus und Überforderung entstanden, bspw. Schütteltrauma. Präventive Ansätze sind hier viel effektiver, als härtere Strafen.
Auch Soziopathen (klassische Serientäter) sind von ihrer Hirnverdrahtung unfähig Empathie oder Furcht vor Strafe zu empfinden, sodass die Höhe der Strafe absolut keine abschreckende Wirkung hat. Noch härtere Strafen bringen nichts. Es fehlt an Prävention und Lehre für überforderte Erziehende.
... da wäre eine verpflichtende Elternreifeprüfung vor der Zeugung sinnvoller ...
Welcher Täter rechnet sich vorher aus: "Missbrauch bringt sechs Monate bis 10 Jahre. Hmm, also einmal Missbrauch gegen durchschnittlich 5 Jahre - joa, mach ich."? Höhere Strafen bringen rein gar nichts, sie schränken lediglich den Ermessensspielraum der Gerichte ein (lesenswert dazu: "Missbrauchsparadies Landgericht Jena" von Heinrich Schmitz auf TheEuropean).
Vorsorgeuntersuchungen sind je nach Bundesland bereits verpflichtend. Unsere Kinderärztin führt diese gerne in der zweiten Hälfte des vorgesehenen Zeitraums durch, weil sie dann aussagekräftiger sind. So bekommen wir für jede Untersuchung zwei bis drei Mal Post. Die immer weiter eingeführten kostenlosen Kita-Plätze sollten die Anzahl der nicht betreuten Kinder weiter reduzieren.
Was genau fordert die Petition jetzt vom Bundestag?
Also härtere Strafen sind kein geeignetes Instrument zur Abschreckung.
Die meisten Kindesmisshandlungen sind zum Beispiel aus Unkenntnis heraus und Überforderung entstanden, bspw. Schütteltrauma. Präventive Ansätze sind hier viel effektiver, als härtere Strafen.
Den anderen Punkt, den Sie ansprechen (verpflichtende Untersuchungen), der ist Ländersache. Bei uns im Bundesland sind die Vorsorgeuntersuchungen "Pflicht", wenn ein Kind nicht beim Kinderarzt vorgestellt wird und seinen Stempel bekommt, werden die Eltern automatisch vom Jugendamt kontaktiert, dort wird dann geschaut, ob es dem Kind gut geht, weil natürlich niemand gezwungen werden kann, zur Vorsorge zu gehen.
Auch sind leider nicht alle Kinderärzte kompetent, eine eventuelle Misshandung zu erkennen bzw. verunsichert, wie sie mit diesem Wissen dann umgehen sollen. Auch hier wäre stärkere Prävention und Aufklärung das Mittel zum Zweck.
Zum einen ist es die Fassade, zum anderen ist es auch die Scheu Auffälligkeiten zu melden, wenn die Eltern einen gewissen Statuts in der Gesellschaft haben. "Man möchte ihnen ja nicht schaden".
Da nimmt man dann gerne die Ausrede der Eltern "vom Pferd gestürzt" o.ä. hin und beruhigt damit das Gewissen wohlwissend, das solche äußerlichen Verletzung gar nicht dazu passen.
Ganz zu schweigen von psychischer Gewalt.
Menschen sind viel eher bereit einen ganz normalen Familienstrei bei finanzschwachen Familien dem Jugendamt als "Auffälligkeit" zu melden als echte Auffälligkeiten von Kindern aus finanzstarken und "angesehenen" Familien.
Über den Daumen gepeilt schätze ich, dass 90% aller Eltern im Umgang mit ihren Kindern überfordert sind. Allerdings äußert sich dies nicht zwingend in Gewalt ggü. ihren Kindern.
Im Übrigen stimme ich Ihnen zu, dass es finanzkräftigen Eltern und/oder Eltern mit hoher geistiger Kapazität (nein, nicht Intelligenz, denn intelligente Eltern sind nicht gewalttätig) Eltern oftmals gelingt, nach außen hin eine Fassade aufzubauen, die niemals vermuten lassen würde, welche Gewalt die Eltern ggü. ihren Kindern ausüben.
Die Petition zielt offenbar auf die Gewalt von Eltern ggü. ihren Kindern, physisch und psychisch.
In der Tat geht das alle an - ein ernstes und ernst zu nehmendes Thema, durchaus, und ein Thema, das unterschätzt wird, immer noch. Wir schauen zu viel weg, wenn sich Anzeichen für häusliche Gewalt ergeben.
Allerdings sind mir die Vorschläge in der Petitionsbegründung noch zu wenig konkret. Petitionenen richten sich an den Gesetzgeber. Wie genau könnte denn ein Gesetz bzw. eine Gesetzesänderung für mehr Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt aussehen?
Das alles gibt es bereits schon. Es gibt niedrigschwellige Angebote der Familienhilfe.
Zahlung von Kindergeld einschränken ist rechtlich nicht möglich, da dieses an das Einkommensteuergesetz gekoppelt ist. Kindergeld ist eine Art "negative Einkommensteuer" die monatlich im Voraus gezahlt und bei der Einkommensteuererklärung verrechnet wird.
Außerdem bringt diese Einschränkung gar nichts bei Kindern aus gutbetuchten Familien.
Auch wenn der/die Petent/in es sich nur schwer vorstellen kann:
Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung und Verwahrlosung (auch Wohlstandsverwahrlosung) von Kindern findet in allen Gesellschaftsschichten statt.
Bei Kindern finanzkräfitger Eltern ist es oftmals nur weniger offensichtlich, da die Kinder meist gut gekleidet und mit hochwertigen Artikeln (Kinderwagen, Spielzeug etc.) ausgestattet sind.
Eine höhere und schnellere Bestrafung für Täter wäre ein erster Schritt. Dazu muss der Missbrauch aber erst einmal erkannt werden. Dies ist aber ein langwieriger Prozess, da die Opfer oftmals durch die Täter eingeschüchtert sind und es versuchen zu verbergen.
Was ist mit "erfahrenen Eltern" gemeint?
Laien, die der Ansicht sind Eltern erklären zu müssen wie sie sich um Kinder zu kümmern haben, sind hier absolut fehl am Platz. Diese verschlimmern die Situation nur in dem sie eh schon angeschlagene Selbstwertgefühl hilfesuchender Eltern weiter belasten.
Es bedarf eines hohen Maßes an Feingefühl um die Eltern zu unterstüzen ohne ihnen das Gefühl von Unfähigkeit zu geben.