Kunstlandschaft Spandau | Mon Feb 24 22:55:23 CET 2020 - Mon Feb 24 22:55:23 CET 2020

Schwerbehinderte erhalten in Behindertenwerkstätten weder Mindest-, noch Tariflohn, sie haben keine Arbeitsnehmerrechte, keinen Betriebsrat, kein Einsichtsrecht in Betriebsunterlagen, um Verhandlungen über Arbeitsbedingungen führen zu können wie andere Bürger. Behindertenwerkstätten können ´gemeinnützige Arbeit´ für Schwerbehinderte leisten, die, statt Bürgerarbeit für gemeinnützige Vereine zu leisten, Behindertenwerkstätten in Anspruch nehmen wollen, um "Teilhabe am Arbeitsleben" zu realisieren. Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt. Bitte vermeiden Sie persönliche Äußerungen zu anderen Nutzern und diskutieren Sie sachlich weiter. Bitte beachten Sie die Richtlinie iVm den Nutzungsbedingungen und der Netiquette.

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StefanJ-- | Mon Feb 24 18:09:41 CET 2020 - Mon Feb 24 18:09:41 CET 2020

Zitat: von Kunstlandschaft Spandau
Was fasziniert Sie an der Existenz von Behindertenwerkstätten?


Und wie kommen Sie jetzt auf so einen Beitrag???

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Lebensschützer | Mon Feb 24 17:35:14 CET 2020 - Mon Feb 24 17:35:14 CET 2020

Zitat: von Kunstlandschaft Spandau
Gemeinnützige Arbeit nutzt allen, weil sie gemeinnützig ist - Journalistische Nachfrage: wer ist dagegen?


Zu dumm, dass die in WfbM von den behinderten Menschen erbrachte Arbeit eben keine gemeinnützige ist. Sie kommt nicht der Allgemeinheit zugute, sondern wird wirtschaftlich verwertet, um den Menschen, die sie verrichtet haben, ein Entgelt auszahlen zu können. Sie verwechseln hier anscheinend die in den WfbM von den behinderten Menschen erbrachte Arbeit mit der Arbeit dieser Einrichtungen (nämlich, behinderten Menschen eine ihren Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung zu bieten): diese ist nämlich in der Tat gemeinnützig!

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Kunstlandschaft Spandau | Mon Feb 24 17:31:13 CET 2020 - Mon Feb 24 17:31:13 CET 2020

Geschäftsführerin einer Behindertenwerkstatt erzählte, dass zunehmend nicht Behinderte in Behindertenwerkstätten abgeschoben würden - Aussage wurde Ausgangspunkt für Recherchen. Um die UN-Konvention zu erfüllen, dass Schwerbehinderte nicht anders behandelt werden dürfen als Nichtschwerbehinderte, wurden Nichtschwerbehinderte mit Hilfe von Sanktionsdrohungen genötigt, sich vom hauseigenen Medizinischen Dienst der Arbeitsagentur begutachten zu lassen und mit Empfehlungen für Arbeit in Behindertenwerkstatt konfrontiert. Ich vermute, Sie wissen das selbst!? Frage ist: Warum gönnen Sie Bürgern keine Wahlfreiheit zwischen Bürgerarbeit und Arbeit in Behindertenwerkstätten, obwohl sie kostenneutral realisierbar wäre? Sie verstehen Sätze mit Kommas nicht?

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Lebensschützer | Mon Feb 24 17:27:10 CET 2020 - Mon Feb 24 17:27:10 CET 2020

Zitat: von Kunstlandschaft Spandau
Behinderte und "Ehrenamtliche" erklärten, sie wären auf Taschengeld und Aufwandentschädigungen finanziell angewiesen, wenn sie über Arbeitsbedingungen klagten.

Sie glauben also "Erklärungen". In Deutschland hat nahezu jede/r Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung (entweder nach dem SGB II oder nach dem SGB XII), wenn sein/ihr Einkommen den entsprechenden Betrag unterschreitet. Zudem ist der zweite Halbsatz ihrer Darstellung völliger Unsinn: Niemandem werden Bezüge oder Einkünfte gekürzt, weil er/sie sich über Arbeitsbedingungen beklagt. Hier sollten Sie nicht pauschal behaupten, sondern konkrete, nachprüfbare Fallbeispiele liefern.

Zitat: von Kunstlandschaft Spandau
Es herrscht de facto eine Nötigungssituation. Bürger warnten vor aggressivem Lobbyismus derer, die Behindertenwerkstätten organisieren, viel Geld verdienen zu können, gegen die, die Behindertenwerkstätten in Frage stellen, weil es Menschenwürde verletzt, zu arbeiten, aber ohne Arbeitsnehmerrechte zu sein -


Abgesehen von dem mehr als wirren Deutsch in diesem Satz: Es ist richtig, dass die Existenz von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) mit der UN-BRK und damit im weitesten Sinne mit Menschenrechten nur schwer in Einklang zu bringen ist. Dennoch sollte beachtet werden, dass diese Einrichtungen derzeit noch eine wichtige Funktion erfüllen, nämlich die, einem zahlenmäßig nicht unbeträchtlichen Kreis von behinderten Menschen eine (wenn auch möglicherweise nur halbwegs sinnvolle) Beschäftigung zu bieten. Und sie sorgen dafür, dass diese Menschen nach ihrer dortigen Beschäftigung besser abgesichert sind als nicht behinderte Geringverdiener, die im Alter möglicherweise nicht mehr bekommen als die Grundsicherung. Auch arbeiten zu können gehört mit zur Menschenwürde, und wenn dies in WfbM möglich ist, ohne sie aber nicht, dann leisten sie vielleicht doch einen Beitrag zur Menschenwürde. Sind Sie bereit, hierüber einmal nachzudenken?

(Ja, auch ich bin manchmal ein wenig besorgt, weil sich einige Betreiber von WfbM vorrangig darum kümmern, möglichst viele behinderte Mitarbeiter zu bekommen, statt darum, möglichst viele von ihnen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt weiterzuvermitteln. Andererseits ist anzumerken, dass sie auch leistungsstarke behinderte Mitarbeiter brauchen, um das an die leistungsschwächeren Mitarbeiter auszuzahlende Entgelt überhaupt finanzieren zu können. Leider sind bisher alle Forderungen an den Gesetzgeber, den WfbM durch entsprechende staatliche Hilfen die Zahlung höherer Entgelte zu ermöglichen, unberücksichtigt geblieben.)

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Lebensschützer | Mon Feb 24 16:46:46 CET 2020 - Mon Feb 24 16:46:46 CET 2020

Zitat: von Kunstlandschaft Spandau
Wir brachten Mindestlohnforderung ins SPD-Programm und reagierten irritiert, dass Mindestlohngesetz mit Hilfe von Behindertenwerkstätten und Organisation von "Ehrenämtern" außer Kraft gesetzt wurde, Betroffene behaupteten, nicht streiken zu können, weil sie auf Entschädigungen von 70 Euro/Monat finanziell angewiesen sind. Argumente gegen Mindestlohnzahlungen in Behindertenwerkstätten waren: 1. Schwerbehinderte wären nicht ausreichend leistungsfähig 2. Schwerbehinderte (z.B. Autisten) arbeiten hochleistungsfähig, in beiden Fällen wäre Mindestlohn nicht fair. In gemeinnützigen Vereinen herrscht kein Konkurrenzkampf, Leistungsdruck, infolge wäre Anerkennung selbst bestimmter, aber anerkannt gemeinnütziger Arbeit und Honorierung mit einem fair dotierten Bürgergeld Ausweg -


Wie ich bereits in meinem Beitrag in dem Diskussionszweig "300 000 Beschäftigte ohne Arbeitnehmerrechte" ausführlich dargelegt habe, gehen Sie bei Ihrer Argumentation von falschen Voraussetzungen aus. In materieller Hinsicht ist der Personenkreis durch den Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung abgesichert, weil er als voll erwerbsgemindert gilt. Auch in Bezug auf die Rentenansprüche gilt nichts anderes. Im Ergebnis fordern Sie eine Besserstellung des Personenkreises, der sich aus den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht herleiten lässt, sondern vielmehr gegen sie verstoßen würde (bitte dort nachlesen!).

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Lebensschützer | Mon Feb 24 16:37:28 CET 2020 - Mon Feb 24 16:37:28 CET 2020

Zitat: von Kunstlandschaft Spandau
300 000 Bürger arbeiten in Behindertenwerkstätten ohne Mitsprache- und Arbeitsnehmerrechte.


Falsch!!! (s. meinen Beitrag in dem Diskussionszweig "300 000 Beschäftigte ohne Arbeitnehmerrechte")

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Kunstlandschaft Spandau | Sun Feb 23 18:23:12 CET 2020 - Sun Feb 23 18:23:12 CET 2020

Was fasziniert Sie an der Existenz von Behindertenwerkstätten?

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StefanJ-- | Sun Feb 23 13:18:30 CET 2020 - Sun Feb 23 13:18:30 CET 2020

Zitat: von Kunstlandschaft Spandau
Sie reden, als wären sie Geschäftsführer einer Behindertenwerkstatt - !?

Hat ja ziemlich lange gedauert, bis diese gezinkte Karte ins Spiel kam.

Zitat: von Kunstlandschaft Spandau
Fälle von Amtsmissbrauch werden in Presse und Internetforen ausreichend diskutiert, u.a. von Gewerkschaftern Der Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da Links auf andere Webseiten nicht zugelassen sind. Links sind nur als Quellenangabe für ein Zitat erlaubt. Bitte zitieren Sie daher aus der Quelle/Studie zumindest auszugsweise, dann darf der Link auch stehen bleiben. Es reicht nicht aus, nur den Link bzw. eine Überschrift aus der verlinkten Quelle anzugeben. Bitte beachten Sie die Richtlinie iVm der Netiquette.

Da sollen dann missbräuchliche Einzelfälle schon wieder für eine Allgemeindefinition herhalten?

Außerdem, Schwerbehinderung ist nicht gleich Schwerbehinderung.

Zitat: von Kunstlandschaft Spandau
Es herrscht de facto eine Nötigungssituation. Bürger warnten vor aggressivem Lobbyismus derer, die Behindertenwerkstätten organisieren, viel Geld verdienen zu können, gegen die, die Behindertenwerkstätten in Frage stellen, weil es Menschenwürde verletzt, zu arbeiten, aber ohne Arbeitsnehmerrechte zu sein -

Und noch mehr Unbelegtes. Dafür ziemlich wirr. Wie die Petition selber.

Die Grundfragen aus den anderen Threads bleiben jedenfalls weiterhin unbeantwortet.

Zitat: von Kunstlandschaft Spandau
Gemeinnützige Arbeit nutzt allen, weil sie gemeinnützig ist - Journalistische Nachfrage: wer ist dagegen?


Journalist sind Sie auch noch?

Und das ist ein Zirkelbezug. Eine Rose ist eine Rose ist eine Rose? Die Gemeinnützigkeit ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Und definiert sich über Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit. Einfach mal nachlesen?

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Kunstlandschaft Spandau | Sun Feb 23 09:34:38 CET 2020 - Sun Feb 23 09:34:38 CET 2020

Gemeinnützige Arbeit nutzt allen, weil sie gemeinnützig ist - Journalistische Nachfrage: wer ist dagegen?

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