Zitat: von Stefan_HG
Hallo ruppert1159
das Ansinnen des Pedenten haben Sie nicht richtig verstanden.
Ich mußte auch zweimal lesen , bis es mir klar wurde.
Er fordert eine Befreiung von der Abgabe einer unnützen Steuererklärung.
Wenn das Gewerbe so klein ist , das nie Gewerbesteuer anfallen wird,
dann sollte der Gewerbetreibende von dieser Steuererklärung befreit werden können.
Das würde ich sofort beführworten.
Ich würde es aber ausweiten, auf alle Steuerarten.
Wenn in den Vorjahren keine XYZ-Steuer anfiel , sollte man sich von einer XYZ-Erklärung auf Antrag befreien lassen können.
Das natürlich nur solange , wie dieser Zustand anhält.
Und das man einem Unternehmer vorwirft , das er als Unternehmer ungeeignet sei , wenn er sinnlose Steuererklärungen ablehnt , war unpassend.
In diesem Land sollte man vor jedem den Hut ziehen , der sich ins Abenteuer selbstständigkeit wagt.
Bei all dem Neid und der Missgunst , die einem dann entgegenschlägt.
Wenn der zuständige Finanzbeamte einigermaßen vernünftig ist, wird er in diesen Fällen davon absehen, aus reinem Formalismus Gewerbesteuererklärungen zu verlangen. Und der Steuerberater sollte dem bitte folgen.
Für so etwas brauchen wir nicht den Gesetzgeber. So etwas kann man "auf dem kleinen Dienstweg" regeln. Allerdings kann nur redenden Menschen geholfen werden.
Abgesehen davon dürfte eine so kleine Steuererklärung auch nicht die Welt kosten.
Hallo rupert1159
Sie verwechseln Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung. Bei der Umsatzsteuer gilt eine Kleinunternehmerregelung von derzeit noch 17.500 €, wird aber demnächst wohl erhöht.
Ich mache im Übrigen meine Steuererklärungen selbst, würde mir aber nicht anmaßen, über jemanden abfällig herzuziehen, der dazu nicht neigt. Zwar muss jeder Unternehmer etwas Verständnis für Zahlen haben, aber nicht unbedingt Steuersachen bearbeiten können, schon gar nicht Gewerbesteuer, die nämlich wirklich nicht so einfach zu berechnen und zu erklären ist. Wenn man beispielsweise ein guter Handwerksmeister ist, muss man das wirklich nicht selber können. Schon gar nicht sollte man das kritisieren, wenn man durch seinen Beitrag zeigt, dass man selbst nicht so fit in Steuersachen ist.
Zur Petition:
Was die Gewerbesteuer betrifft, gilt (für Einzelunternehmer und Personengesellschaften) ein Freibetrag von 24.500 €. Ich bin Freiberufler, aber mit einem Teil meiner Einnahmen auch Gewerbetreibender und habe eine Gewerbesteuererklärung immer nur dann abgegeben, wenn ich den Freibetrag für den Gewinn aus Gewerbebetrieb überschritten, also Gewerbesteuer zu zahlen hatte. Das war nur in ganz wenigen Jahren der Fall und wurde von zwei Finanzämtern, sogar in unterschiedlichen Bundesländern, in 27 Jahren Selbständigkeit (inkl. einer Steuerprüfung) noch nie beanstandet. Das Finanzamt sieht ja an meiner Einkommensteuererklärung, wie hoch meine Einkünfte in den verschiedenen Einkunftsarten sind.
Der Freibetrag bei der Gewerbesteuer betrug ursprünglich 7.200 DM, wurde auf 15.000 DM im Jahr 1974, auf 24.000 DM im Jahr 1978, auf 36.000 DM im Jahr 1980, auf 48.000 DM im Jahr 1992 und im Zuge der Euro-Umstellung 2002 auf 24.500 Euro angepasst Schon daran sieht man, dass dieser Freibetrag sehr lange, nämlich bald 30 Jahre, nicht mehr an die allgemeine Einkommensentwicklung und Geldentwertung angepasst wurde, was allerhöchste Zeit wird.
Obwohl ich Verständnis für das Anliegen des Petenten habe, zeichne ich daher nicht mit. Eine Petition mit der Zielrichtung der längst fälligen Erhöhung des Freibetrags würde ich sofort unterschreiben.
Hallo ruppert1159
das Ansinnen des Pedenten haben Sie nicht richtig verstanden.
Ich mußte auch zweimal lesen , bis es mir klar wurde.
Er fordert eine Befreiung von der Abgabe einer unnützen Steuererklärung.
Wenn das Gewerbe so klein ist , das nie Gewerbesteuer anfallen wird,
dann sollte der Gewerbetreibende von dieser Steuererklärung befreit werden können.
Das würde ich sofort beführworten.
Ich würde es aber ausweiten, auf alle Steuerarten.
Wenn in den Vorjahren keine XYZ-Steuer anfiel , sollte man sich von einer XYZ-Erklärung auf Antrag befreien lassen können.
Das natürlich nur solange , wie dieser Zustand anhält.
Und das man einem Unternehmer vorwirft , das er als Unternehmer ungeeignet sei , wenn er sinnlose Steuererklärungen ablehnt , war unpassend.
In diesem Land sollte man vor jedem den Hut ziehen , der sich ins Abenteuer selbstständigkeit wagt.
Bei all dem Neid und der Missgunst , die einem dann entgegenschlägt.