TMonai | Sun Mar 15 15:28:16 CET 2020 - Sun Mar 15 15:28:16 CET 2020

Angesichts der weltweiten Bevölkerungsexplosion sollte es überhaupt kein Kindergeld mehr geben,
Stattdessen freie Kindergärten, Schulen, Bibliotheken, Sportvereinsmitgliedschaften, Klassenreisen, Kindergarten- und Schulessen, Schulgrundausstattung (von den Schulen verteilt), Monatskarten für ÖNV ohne lästige Anträge.

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schuf | Thu Feb 27 19:28:37 CET 2020 - Thu Feb 27 19:28:37 CET 2020

Zitat: von Nutzer4184460
kinderzuschlag kann durchaus mehr als hartz4 sein. .

Kinderzuschlag gibt es doch nur, wenn man eben nicht komplett Hartz IV benötigt und mit dem Zuschlag und Wohngeld kein ALG-II mehr bräuchte. Inwiefern kann das mehr sein? Man kann sich nicht entscheiden. Entweder es reicht nicht zum Notwendigsten, dann gibt es ALG-II oder es geht gerade so, dann gibt es KiZu und/oder WoGe.

Zitat: von Nutzer4184460
kallerdings bleibt bei wohngeld der haken beim fiktiven einkommen.

Fiktives Einkommen? Hat sich das geändert, dass man Wohngeld nur dann bekommt, wenn man ansonsten seinen Lebensunterhalt allein bestreiten kann und nur Unterstützung bei der Miete benötigt? Man reicht doch den tatsächlichen Verdienst ein

Zitat: von Nutzer4184460
hier liegt ein massiver fehler vor, der vor allem bei alleinerziehenden den weg zu hartz 4 wieder verweist.....


Der Fehler ist die Annahme, dass ein fiktives Einkommen angerechnet wird. Wohngeld und Kinderzuschlag gibt es, wenn man mit dieser Sozialleistung dann keine weitere Hilfebedürftigkeit hat. Dazu wird der reale Verdienst /Unterhalt usw. zugrunde gelegt.

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Nutzer4184460 | Thu Feb 27 17:02:10 CET 2020 - Thu Feb 27 17:02:10 CET 2020

kinderzuschlag kann durchaus mehr als hartz4 sein.
möglicherweise hilft hier zusätzlich noch wohngeld.

allerdings bleibt bei wohngeld der haken beim fiktiven einkommen. hier liegt ein massiver fehler vor, der vor allem bei alleinerziehenden den weg zu hartz 4 wieder verweist.....

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schuf | Fri Feb 21 07:55:17 CET 2020 - Fri Feb 21 07:55:17 CET 2020

Aus der Begründung:
"Seit der o.G. Neuregelung können dabei viele Familien keinen Kinderzuschlag mehr erhalten, weil sich ihre Einkommenssituation gegenüber den letzten 6 Monaten verschlechtert hat, weil z.B. ein Elternteil gerade arbeitslos geworden ist oder eine Leistung, z.B. Elterngeld weggefallen ist. Die Familien müssen aber mit dem Geld leben, das sie aktuell zur Verfügung haben und nicht mit dem der letzten 6 Monate. Diese Familien müssen nun Arbeitslosengeld II beantragen, was mit der alten Regelung nicht nötig gewesen wäre."

Frage hierzu: Wenn man jetzt weniger Geld hat, weil man arbeitslos ist und damit nicht genug für den Kinderzuschlag hat, hat man doch insgesamt weniger Geld bzw. ein Einkommen, das wegfällt.

Demnach hat sich die Situation gegenüber den letzten 6 Monaten verschlechtert. Was offenbar berücksichtigt wird. Das Geld, das jetzt da ist, nicht das vor der Arbeitslosigkeit.

Wenn man statt ALG-II nur den Kinderzuschlag bekäme, hätte man dann mehr Geld zur Verfügung? Ist Kinderzuschlag höher als ALG-II?

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