StefanJ-- | Sun Feb 02 11:42:22 CET 2020 - Sun Feb 02 11:42:22 CET 2020

@ Ursula1955 | 18.01.2020 - 22:29

Zitat: von Ursula1955
Antwort auf rupert1159 | 14.01.2020 - 11:39

Ihr Beitrag zeigt, dass Sie Arzt sind und nicht Kaufmann. Ich bin zwar auch nicht Kauffrau. Dennoch erlebte ich im Laufe meines Lebens ständig Situationen,
die mir zeigten, dass Ihr Satz "Dabei wird bei Betriebsprüfungen sowieso der Wareneinsatz mit den Erlösen abgeglichen." völlig unrealistisch ist.

Das merkt man, das mit dem "nicht Kauffrau". weil das

Zitat: von Ursula1955
Ich denke da z.B. an eine Bekannte meiner Mutter. Die hatte einen kleinen Friseursalon auf dem Land. Die fuhr regelmäßig zu uns in die Großstadt (wo ich sie dann fahren musste/durfte) , kaufte dort (bevorzugt bei Angeboten) Pflegeprodukte auf, die sie dann in ihrer Kleinstadt mit 20 - 30 % Aufschlag wiederverkaufte. Wenn ich an ihren vollen Kofferraum denke, bin ich mir ziemlich sicher, dass sie damit locker 50000 Euro an der Steuer vorbei verdient hat.

nur reine Fabulistik sein kann. 50.000 EUR? Echt jetzt? Ware aus dem Einzelhandel, gekauft, transportiert und weiterverkauft? 20-30% teurer wie in der Großstadt? Und das bei deutschen Sparfüchsen? Oma Schulze und die anderen Frisörkunden kaufen also das Schampoo, das beim Einzelhandel 1,99 kostet, dann bei der Bekannten Ihrre Mutter für 2,49? Und das so oft, dass das im Mittel einen zusätzlichen Umsatz von 200.000 EUR ausmacht? Und das zur guten alten Zeit, als jeder Weiler noch seinen Schlecker hatte?

Also, echte Geschäftsleute kaufen das im Großhandel, bekommen die USt zurück, und verkaufen das dann legal für 1,99, oder vielleicht noch 2,09. Und haben dann trotz Finanzamt mehr in der Kasse am Ende.

Zitat: von Ursula1955
Oder nehmen wir die Gastronomie. Als Wareneinsatz verbucht wird doch nur das, was der Wirt im Großhandel einkauft. Aber wer will ihm schon nachweisen, dass auf seinem Grill neben den Bratwürsten vom Großhandel auch welche liegen, die Verwandte und Freunde ihm vom Discounter mitgebracht haben?!
Oder dass er seinen Eiersalat sogar mit den Eiern vom Hof der Schweigermama zubereitet hat.?

OK, von Gastronomie wissen Sie anscheinend noch weniger.

Zitat: von Ursula1955
Da ist eine fälschungssichere Kasse sicher sinnvoll. Aber wo ist der Mehrwert eines Bons, denn jeder auf der Stelle wegwerfen kann? Den Mehrwert sehe ich auch nicht.

Tja, da haben Sie zufällig recht.

Zitat: von Ursula1955
Übrigens hätte bei der Freundin meiner Mutter eine fälschungssichere Kasse auch nicht geholfen. Denn die meisten von deren Stammkunden hätten keinerlei Reaktion gezeigt, wenn sie die Quittung nur fürs Haareschneiden, nicht aber für die fünf Kosmetikprodukte bekommen hätten. Die Stammkunden hätten gedacht: "Ist doch eine Win-Win-Situation! Wenn meine Friseuse diesen kleinen Gewinn für den Verkauf der Produkte nicht angibt, hilft ihr das dabei, die Kosten fürs Haare-Schneiden nicht erhöhen zu müssen!" Und wenn dann ein unbekannter Kunde kam, dann wurden eben die Cremes und Shampoos mit eingetippt. …Aber eben nur dann.

Und noch mehr Fabulistik. Registerkassen sind eine uralte Erfindung. Allerdings in vielen deutschen Frisörsalons eine relaliv neue Errungenschaft. Von daher ist das eher digital, entweder die Kasse war vorhanden, und es wurde alles eingetippt, oder es ging alles per handschriftlichen Belegen.

Zitat: von Ursula1955
Ich sehe die Lösung vor allem darin, dieses grässliche Thermopapier wieder durch normale Papier-Bons zu ersetzen. Denn welchen Mehrwert liefert die Fälschungssicherheit dieser Bons im Alltag wirklich?!

Ähm. Und auch hier zeigen Sie krasse Unkenntnis. Thermo, Laser oder Nadeldruck ist völlig irrelevant. Das sind lediglich drei unterschiedliche technische Lösungen für die gleiche Aufgabe. Die Wahl steht den Gewerbetreibenden völlig frei.

Und es geht auch nicht um die "Fälschungssicherheit" der Bons. Sondern darum, dass eben die Einnahmen ordnungsgemäß verbucht werden.

Zitat: von Ursula1955
Ich kann mich noch gut an die Zeit vor den Thermo-Bons erinnern. Wenn ich damals ein Buch kaufte, das ich für meine Arbeit als Lehrer oder später als Nachhilfelehrer brauchte, dann habe ich mir zusätzlich zum Bon eine Quittung ausstellen lassen. So war das üblich, weil die Bons nicht als Nachweis fürs Finanzamt galten. (Lag das an der fehlenden Fälschungssicherkeit?) Aber da die meisten Menschen, die neben mir ein Buch kauften, das sowieso nicht steuerlich absetzen konnten, hielt sich die Notwendigkeit, Quittungen ausstellen zu müssen, ziemlich in Grenzen.

Und noch weniger Ahnung.

Die damaligen Bons waren wie heute auch Teil der Erfassung der Einnahmen, fürs Finanzamt wie für den Inhaber des Ladens. Auf dass weder Mitarbeiter noch Inhaber den jeweils nächsten in der Kette bescheißen können. Nur, damals waren das reine Registerkassen. Da stand nur drauf, wie viel Umsatz gemacht wurde mit welcher Warengruppe (im Buchhandel im Prinzip zwei Warengruppen - 7% für privilierte Waren und damals wahrscheinlich noch 14% für sonstige Waren, die es im Buchladen ja auch gab und gibt). Mehr stand auf dem Bon nicht drauf. Das Finanzamt wollte natürlich wissen, ob Sie da berufsbezogene Literatur gekauft haben (absetzbar), oder den neuesten Konsalik (eher weniger absetzbar) - was dann auf der Quittung draufstand. Seit es Scannerkassen gibt, die das mit auf den Bon drucken, sind händische Quittungen unnötig.

Zitat: von Ursula1955
Also: Wenn schon Bonpflicht, dann bitte wieder normales Paper, das man in den Papiermüll werfen kann.
]Das würde m.E. die Problematik doch um einiges entschärfen. Denn wenn wir uns mal den Umfang unserer Tageszeitung (die wir in der Mehrheit immer noch in Papierform lesen) vor Augen führen, dann werden selbst 20 Bons/Tag ökologisch betrachtet zu Peanuts.


Bonpflicht ist an sich unnötig, wenn das eh in der Kasse registriert wird.

Immerhin sind wir nicht in Italien oder Griechenland, wo die Geschäftsleute evtl. eine gewisse Rückfallwahrscheinlichkeit in alte Angewohnheiten haben. Erinnert sich noch jemand an die oft berichtete Razzia in Cortina d'Ampezzo zu Silvester 2011? ;-)

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Nutzer4140362 | Wed Jan 29 13:16:39 CET 2020 - Wed Jan 29 13:16:39 CET 2020

@Ursula1955
1. auch ein Arzt kann, a) frei denken und seine Meinung äußern. Von daher, was soll dieser erste Satz in Ihrem Kommentar?
2. Sie haben mit Ihren Beispielen insoweit völlig recht, dass die "Bonausgabepflicht" in keinsterweise potentielle MwSt-hinterziehung verhindern kann.
Wo Sie aber daneben liegen ist mit Ihrem letzten Satz. Auch Peanuts, in Massen produziert, können, bzw. haben bereits immense Umweltschäden angerichtet.
Um das Ganze im übertragenen Sinn, bzw. bildlich darzustellen siehe unter
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Ich plädiere auf jeden Fall dafür zur alten Regelung zurückzukehren: Wer einen Bon haben will, soll ihn bekommen, ansonsten wird der Verkauf/dessen MwSt (nur um die geht es ja) nur in der manipulationssicheren Kasse gespeichert.

PS: Ich brauche meine Tageszeitung auch um meinen Kachelofen anzuzünden. ;-)

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Ursula1955 | Sat Jan 18 22:29:14 CET 2020 - Sat Jan 18 22:29:14 CET 2020

Antwort auf rupert1159 | 14.01.2020 - 11:39

Ihr Beitrag zeigt, dass Sie Arzt sind und nicht Kaufmann. Ich bin zwar auch nicht Kauffrau. Dennoch erlebte ich im Laufe meines Lebens ständig Situationen,
die mir zeigten, dass Ihr Satz "Dabei wird bei Betriebsprüfungen sowieso der Wareneinsatz mit den Erlösen abgeglichen." völlig unrealistisch ist.

Ich denke da z.B. an eine Bekannte meiner Mutter. Die hatte einen kleinen Friseursalon auf dem Land. Die fuhr regelmäßig zu uns in die Großstadt (wo ich sie dann fahren musste/durfte) , kaufte dort (bevorzugt bei Angeboten) Pflegeprodukte auf, die sie dann in ihrer Kleinstadt mit 20 - 30 % Aufschlag wiederverkaufte. Wenn ich an ihren vollen Kofferraum denke, bin ich mir ziemlich sicher, dass sie damit locker 50000 Euro an der Steuer vorbei verdient hat.

Oder nehmen wir die Gastronomie. Als Wareneinsatz verbucht wird doch nur das, was der Wirt im Großhandel einkauft. Aber wer will ihm schon nachweisen, dass auf seinem Grill neben den Bratwürsten vom Großhandel auch welche liegen, die Verwandte und Freunde ihm vom Discounter mitgebracht haben?!
Oder dass er seinen Eiersalat sogar mit den Eiern vom Hof der Schweigermama zubereitet hat.?

Da ist eine fälschungssichere Kasse sicher sinnvoll. Aber wo ist der Mehrwert eines Bons, denn jeder auf der Stelle wegwerfen kann? Den Mehrwert sehe ich auch nicht.

Übrigens hätte bei der Freundin meiner Mutter eine fälschungssichere Kasse auch nicht geholfen. Denn die meisten von deren Stammkunden hätten keinerlei Reaktion gezeigt, wenn sie die Quittung nur fürs Haareschneiden, nicht aber für die fünf Kosmetikprodukte bekommen hätten. Die Stammkunden hätten gedacht: "Ist doch eine Win-Win-Situation! Wenn meine Friseuse diesen kleinen Gewinn für den Verkauf der Produkte nicht angibt, hilft ihr das dabei, die Kosten fürs Haare-Schneiden nicht erhöhen zu müssen!" Und wenn dann ein unbekannter Kunde kam, dann wurden eben die Cremes und Shampoos mit eingetippt. …Aber eben nur dann.

Ich sehe die Lösung vor allem darin, dieses grässliche Thermopapier wieder durch normale Papier-Bons zu ersetzen. Denn welchen Mehrwert liefert die Fälschungssicherheit dieser Bons im Alltag wirklich?!

Ich kann mich noch gut an die Zeit vor den Thermo-Bons erinnern. Wenn ich damals ein Buch kaufte, das ich für meine Arbeit als Lehrer oder später als Nachhilfelehrer brauchte, dann habe ich mir zusätzlich zum Bon eine Quittung ausstellen lassen. So war das üblich, weil die Bons nicht als Nachweis fürs Finanzamt galten. (Lag das an der fehlenden Fälschungssicherkeit?) Aber da die meisten Menschen, die neben mir ein Buch kauften, das sowieso nicht steuerlich absetzen konnten, hielt sich die Notwendigkeit, Quittungen ausstellen zu müssen, ziemlich in Grenzen.

Also: Wenn schon Bonpflicht, dann bitte wieder normales Paper, das man in den Papiermüll werfen kann.
Das würde m.E. die Problematik doch um einiges entschärfen. Denn wenn wir uns mal den Umfang unserer Tageszeitung (die wir in der Mehrheit immer noch in Papierform lesen) vor Augen führen, dann werden selbst 20 Bons/Tag ökologisch betrachtet zu Peanuts.

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rupert1159 | Wed Jan 15 16:16:16 CET 2020 - Wed Jan 15 16:16:16 CET 2020

Zitat: von Heinz 548


Vor ein paar Tagen habe ich gehört dass ganz schlaue Kerlchen eine zweite Kasse im Laden betreiben, .



Unsinn.Wenn ein Kontrolleur erscheint,wird er das zunächst als ganz normaler Kunde tun.
Wenn er keinen Bon kriegt: schlecht.
Wenn er eine nicht zulässige Kasse findet:fatal.
Wegen Kleckerbeträgen eine Anzeige riskieren?Wer macht denn sowas?

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CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Jan 15 02:24:16 CET 2020 - Wed Jan 15 02:24:16 CET 2020

Ich nehme zwar oft Bons im Laden an um Diebstahlsbezichtigungen des nachfolgenden Supermarkts zu vermeiden. Trotzdem ist Bonpflicht Umwelt-Irrsinn, da etliche Bons per Zwang ausgedruckt aber dann liegengelassen und sofort wieder vernichtet werden.


=> eindeutig Mitzeichnung!

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StefanJ-- | Tue Jan 14 18:42:50 CET 2020 - Tue Jan 14 18:42:50 CET 2020

Zudem, wir sind halt mal nicht in Italien. Der "Sport" Steuerhinterziehung wird da in völlig unterschiedlcihen Größenordnungen betrieben.

Aber die großen Händler freuen sich über alles, was der kleinen, lokalen Konkurrenz das Leben (noch) schwer(er) macht.

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Heinz 548 | Tue Jan 14 17:59:04 CET 2020 - Tue Jan 14 17:59:04 CET 2020

Der Knaller ist ja der: Viele Geschäfte haben bereits im Laden einen Papierkorb stehen, in dem der Kunde den Bon werfen kann, sozusagen druckfrisch aus der Kasse direkt in den Papierkorb.

Vor ein paar Tagen habe ich gehört dass ganz schlaue Kerlchen eine zweite Kasse im Laden betreiben, über die wahlweise abgerechnet wird und auch Bons ausgibt,- und die Kasse ist halt die schwarze Kasse, deren Inhalt „spurlos“ allabendlich verschwindet und alle Daten „bedauerlicher Weise“ einem „Reset“ unterliegen oder unbegreiflicher Weise die Kasse allabendlich in den „Werks- Auslieferungsstand“ verfallen.

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