Nutzer1521276 | Tue Feb 18 23:53:59 CET 2020 - Tue Feb 18 23:53:59 CET 2020

Hier geht es gerade eben nicht um Befriedung. Es geht um Abschreckung. Ex-Partner, die ihre Rachegefühle zum Schaden des Kindes am Partner ausagieren, sollen schon im Vorfeld von solchem Tun abgeschreckt werden. Unterstützung beim Famliiengericht anzufordern endet im Nichts bzw. in der Sackgasse, bis dem Tun Einhalt geboten wird, sind schnell Jahre vergangen.

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denkende Zicke | Mon Feb 17 12:19:59 CET 2020 - Mon Feb 17 12:19:59 CET 2020

Väter können sich um die Verantwortung der alltäglichen Betreuung und Erziehung drücken???

Habe ich in der Bekanntschaft gesehen. Die Mutter musste natürlich zum Kindeswohl zuhause bleiben, denn ein Kleinkind versorgen und Arbeiten geht nicht ! Der Vater musste nun Überstunden machen damit die Familie finanziell klarkam. Und der hatte keinen lauen Bürojob, sondern kam kaputt von der Arbeit und sobald er zuhause war hatte er auf das Kind aufzupassen, weil die Hausarbeit der Mutter noch getan werden musst. Und wehe der Vater war auf dem Stuhl eingeschlafen, dann hat es richtig Zoff gegeben... ... die Vorwürfe, der Vater würde sich nicht um das Kind kümmern, waren an der Tagesordnung.

Natürlich hatte die Ehe keinen Bestand und bei der Scheidung war der Vater der Böse und ihm wurde der Umgang mit dem Kind verhindert.

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Nutzer486998 | Mon Feb 17 01:03:41 CET 2020 - Mon Feb 17 01:03:41 CET 2020

Ich meine, dass die betroffenen Ex-Partner diese Angelegenheit alleine regeln müssen, ggf. mit Unterstützung oder Druck des Familiengerichts. Das Strafrecht zu bemühen wäre hinsichtlich der Befriedung, die erreicht werden soll, kontraproduktiv und völlig unangemessen. Keine Mitzeichnung.

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Nutzer1521276 | Mon Jan 27 18:02:47 CET 2020 - Mon Jan 27 18:02:47 CET 2020

Sehr richtiger Einwand.

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Nutzer150299 | Mon Jan 27 00:15:34 CET 2020 - Mon Jan 27 00:15:34 CET 2020

Ihre Argumente gegen die Quote (Männer handeln aus Trotz) hören sich wie Männerargumente (Frauen sind zu emotional, um Chef zu sein) an, die sonst Frauen behindern wollen. Wie es hart für manche Männer ist, dass Frauen fähige Chefs von Unternehmen, gar der Bundesregierung sind, ist auch hart für Frauen zu akzeptieren, dass Männer in der Liebe zu ihren Kindern Frauen ebenbürtig sind. Zeit für eine Quote. Es ist gleichwertig, dass die Frau sich um Arbeit und Geldverdienen kümmert und Unterhalt für Mann und Kinder zahlt, während sich Mann um die Kinder kümmert. Ist halt Gleichberechtigung, was Frauen wünschen. Bezüglich des Sorgerechts habe ich ohnehin den üblichen Standard, gemeinsame Sorge beider Eltern, unterstellt.

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Nutzer4130712 | Sun Jan 26 10:41:30 CET 2020 - Sun Jan 26 10:41:30 CET 2020

Das Problem ist die Ungleichbehandlung von Männern gegenüber Frauen, selbst wenn das Kind nach einer Entscheiung des Familiengerichts beim Vater lebt. Zur Illustration wird auf eine Schilderung unter https://maennerrechte.jimdofree.com/väter/ verwiesen. Diese Petition kann nur einen Denkanstoß liefern und den feministisch durchsetzten Staatsapparat daran erinnern, dass Männer und insbesondere Väter auch Menschen sind.

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schuf | Sat Jan 25 07:19:03 CET 2020 - Sat Jan 25 07:19:03 CET 2020

Zitat: von Nutzer150299
Das Problem ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Frau, die meist dieses Recht hat, verzieht einfach 300 km entfernt mit dem Kind und schon ist der Vater praktisch ausgeschaltet.

Ich empfehle hier eine Quotenregelung. Bei einer Scheidung ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht in mindestens 40% der Scheidungen dem Vater zuzuweisen.


Die Sache hat einen Haken: Der Vater dürfte hier nur bestimmen, wo Ex-Frau und Kind(er) wohnen, hätte nicht unbedingt auch das Sorgerecht und noch weniger eine Pflicht dazu.
Kann also, wenn er gekränkt ist, weil "sie" ihn, oft nach langen Bemühungen, verlassen hat und er immer noch nichts kapiert hat, aus reinem Trotz und nicht etwa, weil ihm an den Kindern jetzt was liegt, nur der ganzen Restfamilie Steine in den Weg legen.

Oder andere Variante: Er hat sich auch vorher nicht besonders um Frau und Kinder gekümmert, bekommt jetzt per Quote Rechte, die er gar nicht nutzen möchte, weil es ihm zu anstrengend ist.

Die Kinder sind nun per Quote an einen Menschen gebunden, der sich auch bislang nicht als "Vater" hervorgetan hat. Nein, nicht weil er arbeiten musste (das machen liebevolle und sich sorgende Väter, die den Namen verdienen, auch), sondern aus eigenen psychischen Defiziten heraus.
Und nun? Wo sieht man hier noch das Kindeswohl gewahrt?

....
Zitat: von Nutzer150299
Im übrigen funktioniert das Ganze nicht einmal bei bereits jetzt strafbaren Handlungen von Frauen. Um im Kampf um das Kind den Mann auszutricksen, wird gerne mal was von Kindesmißbrauch angedeutet. Natürlich geht das Sorgerecht dann an die Frau und die Konsequenzen für die Frau sind gering bis nicht vorhanden. Nach § 164 StGB eigentlich strafbar, wider besseren Wissens den Mann des Kindesmißbrauchs zu verdächtigen. Und menschlich abartig. Aber manche Frauen sind so.


Wie hoch ist den Anteil an Frauen, die das machen? Die ihren Kindern einer solchen Situation aussetzen? Sollen nun "manche" Frauen der Maßstab sein? und hat man noch eine Idee, dass Sorge- Umgangs- und Aufenthaltsrecht verschiedene Sachverhalte sind?

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Nutzer150299 | Fri Jan 24 01:02:11 CET 2020 - Fri Jan 24 01:02:11 CET 2020

Das Problem ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Frau, die meist dieses Recht hat, verzieht einfach 300 km entfernt mit dem Kind und schon ist der Vater praktisch ausgeschaltet.

Ich empfehle hier eine Quotenregelung. Bei einer Scheidung ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht in mindestens 40% der Scheidungen dem Vater zuzuweisen.

Kann gerne in dem Gesetz beschlossen werden, wenn die Quote für Vorstände von Aktiengesellschaften und ähnliche "Wunschposten" kommt. Im gleiche Gesetz dann bitte auch eine Quote für singuläre Rechte im Scheidungsfall.

Im übrigen funktioniert das Ganze nicht einmal bei bereits jetzt strafbaren Handlungen von Frauen. Um im Kampf um das Kind den Mann auszutricksen, wird gerne mal was von Kindesmißbrauch angedeutet. Natürlich geht das Sorgerecht dann an die Frau und die Konsequenzen für die Frau sind gering bis nicht vorhanden. Nach § 164 StGB eigentlich strafbar, wider besseren Wissens den Mann des Kindesmißbrauchs zu verdächtigen. Und menschlich abartig. Aber manche Frauen sind so.

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StefanJ-- | Thu Jan 23 17:16:04 CET 2020 - Thu Jan 23 17:16:04 CET 2020

@ Nutzer2917297 | heute - 09:36

Das mit der symmetrischen "Umgangspflicht" gefällt mir ... ;-) ... und wehe, wer dagegen verstößt, wird gleich geahndet wie der Umgangsboykott.

Ach ja, beim Pflichtumgang kann der/die widerwillige ex-Partner dann auch gleich den ausstehenden Unterhalt mitbringen. Dann haben alle was davon.

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Nutzer621931 | Thu Jan 23 13:32:46 CET 2020 - Thu Jan 23 13:32:46 CET 2020

Der Kern der Petition ist der letzte Halbsatz: "...auch wenn theoretisch diese Rechte geltend gemacht werden können."

Anscheinend existieren Gesetze, die aber nicht genutzt werden. Ein weiteres Gesetz wird dann kaum Abhilfe schaffen.

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