wst0312 | Tue Jan 28 17:13:58 CET 2020 - Tue Jan 28 17:13:58 CET 2020

Zitat: von Petent
Was sagt Ihr ? Sollte eine Mietkaution aus dem Insolvenzverfahren freigegeben werden?
Einzelfälle werden nicht geprüft, sondern immer für den Gläubiger entschieden - es geht ja um Geld.


Ganz klare Ablehnung!

Die Mietkaution ist Vermögen des Schuldners und damit pfändbar. Der Vermieter bekommt in diesem Falle einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt und rangiert ab sofort als Drittschuldner. Er darf die Kaution also nicht mehr an den Mieter auszahlen. Das ist der Zustand von dem der Petent, nach meinem Verständnis redet.

Soweit, so richtig. Das Geld steht dem Gläubiger zu, also soll er es auch bekommen.

Trotzdem verstehe ich natürlich das Anliegen der Petenten. Wenn er umziehen möchte, oder sogar muss, hat er ein sehr grosses Problem.

Deshalb auch die Ablehnung insbesondere wegen des letzten Halbsatzes der Begründung:
Zitat:
das Mietkautionen generell freigegeben werden müssen


Das kann nicht richtig sein. Vorstellbar wäre z. B. wenn man festlegt, dass die Kaution nur in der Höhe, in der sie für eine neue Kautionszahlung notwendig ist, freigegeben wird. Dies natürlich nur unter sehr strikten Vorgaben, und der Gerichtsvollzieher kann sie beim neuen Vermieter ja sofort wieder pfänden...

Aber "generell freigeben" ist zuviel des Guten...

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Ursula1955 | Sun Jan 26 00:56:27 CET 2020 - Sun Jan 26 00:56:27 CET 2020

Zitat: von Nutzer621931
Die Petition ist leider sehr wirr geschrieben.

Ich verstehe sie so, dass der Insolvenzverwalter in einem Verbraucherinsolvenzverfahren die vom alten Vermieter regulär zurückgezahlte Kaution nicht in die Masse einziehen soll, sondern diese als Kaution für eine Neuanmietung zur Verfügung stehen soll. In diesem Fall würde ich der Petition zustimmen.


Ich verstehe die Petition auch so. Mit einer 100%igen Zustimmung habe ich aber dennoch Probleme wegen folgender Betroffenengruppen:
Wenn die Person zum Zeitpunkt der Insolvenz ALG2 oder Grundsicherung bezieht, dann zahlt die Kaution für die neue Wohnung das Jobcenter.
Da müsste dann klargestellt werden, ob diese Zahlungsverpflichtung dann wegfällt.

Außerdem dürfte in nicht wenigen Fällen die Kaution, die man für ein ggf. größeres Wohnobjekt herausbekommt, viel höher liegen als die Kaution, die man für ein kleineres Objekt dann zahlen muss. Und dass der Bürger in den Jahren nach der Insolvenz in der Regel nur einen kleineren, billigeren Wohnraum anmieten kann, das liegt ja in der Natur der Sache.
Also liegt die Lösung wohl darin, die angemessene(!) Kaution für eine kleine bescheidene Wohnung freizugeben. Wenn aber eine hohe Kaution bezahlt wurde (möglicherweise weil das Objekt, aus dem man auszieht, luxusmöbliert war), dann sollte der Großteil der Kaution schon an die Gläubiger gehen.

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Ursula1955 | Sun Jan 26 00:35:38 CET 2020 - Sun Jan 26 00:35:38 CET 2020

Antwort auf
Badener62 | 23.01.2020 - 14:13 und Nutzer 1114723

Ich gehe davon aus, dass der Petent es als selbstverständlich voraussetzt, dass die Freigabe nur erfolgt, wenn der Vermieter die Kaution überhaupt zurückzahlt. Denn sonst landet die Kaution gar nicht erst in der Insolvenzmasse.

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Fischbrötchen1 | Fri Jan 24 08:29:26 CET 2020 - Fri Jan 24 08:29:26 CET 2020

hm so habe ich den Text nicht interpretiert, aber könnte auch eine Möglichkeit sein.

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Nutzer621931 | Fri Jan 24 07:15:44 CET 2020 - Fri Jan 24 07:15:44 CET 2020

Die Petition ist leider sehr wirr geschrieben.

Ich verstehe sie so, dass der Insolvenzverwalter in einem Verbraucherinsolvenzverfahren die vom alten Vermieter regulär zurückgezahlte Kaution nicht in die Masse einziehen soll, sondern diese als Kaution für eine Neuanmietung zur Verfügung stehen soll. In diesem Fall würde ich der Petition zustimmen.

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StefanJ-- | Thu Jan 23 17:19:03 CET 2020 - Thu Jan 23 17:19:03 CET 2020

@ Badener62 | heute - 14:13

Richtig.

Erst ist der alte Vermieter an der Reihe.

Dann der IV als Vertreter der Interessen der anderen Gläubiger.

Und dann erst der Schuldner.

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Nutzer2561802 | Thu Jan 23 14:13:38 CET 2020 - Thu Jan 23 14:13:38 CET 2020

Ich lehne die Freigabe ab. Die Kaution ist für eventuelle Forderungen aus dem Mietverhältnis da, sonst für nichts.

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b.rzepka@gmx.de-- | Thu Jan 23 12:46:39 CET 2020 - Thu Jan 23 12:46:39 CET 2020

Eben. Die MK ist außerdem eine Sicherheit, bei NK-Nachzahlungen, die ja u.U. bis zu 12 Monate später ins Haus trudeln, die Interessen des (ehemaligen) Vermieters angemessen zu wahren. Außerdem sichert sie zumindest einen Teil der Kosten ab, wenn der insolvente Ex-Mieter die Wohnung wie ein Hottentotte zurück gegeben hat. Da der Vermieter hier sein Pfandrecht unbedingt braucht, keine Mitzeichnung!

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Fischbrötchen1 | Thu Jan 23 10:10:18 CET 2020 - Thu Jan 23 10:10:18 CET 2020

richtig es geht ums Geld, allerdings ist die Mietkaution eine Sicherheit, mit der Freigabe dieser ist es aber keine Sicherheit mehr - was dann?
Die Kaution ist nicht umsonst hinterlegt.

Das ganze würde auch andere Meldungen zur Insolvenztabelle nicht helfen, da zwar etwas mehr Geld zur Verwertung bereit steht, aber der Vermieter dazu seien vorgedrungenen zusätzlich mit anmeldet. Das bedeutet automatisch dann auch etwas mehr an Arbeit ohne wirkliche nutzen.

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