Nutzer4238609 | Sun Mar 15 12:40:07 CET 2020 - Sun Mar 15 12:40:07 CET 2020

Da machen Sie es sich mit vielen Worten zu leicht... Der stationäre Handel steht hier durchaus in der Haftung. Der Online-Handel nicht. Dafür mag es Gründe geben, aber das ist ja kein Naturgesetz.
Und im Falle von Himmelslaternen ist ja noch nicht mal eine Verbraucherwarnung dabei, dass die Verwendung in einigen Ländern verboten ist. Woran erkennt der Endverbraucher also seine Fehlhandlung? Daran, dass ein Haus brennt?

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fghpw | Thu Feb 20 23:21:52 CET 2020 - Thu Feb 20 23:21:52 CET 2020

Zitat: von Heinz 548


Jeder Bürger und jede Bürgerin und jedes Unternehmen darf diese Waren einkaufen, aber noch lange nicht verwenden. Z. B. könnte es durchaus sein, dass ein deutsches Handelsunternehmen solche „Himmelslaternen“ einkauft oder gar herstellen lässt, mit dem Ziel eines Weiterverkaufs z. B. nach Kroatien, Ungarn, Bulgarien oder Türkei. Dort ist die Verwendung dieser Laternen nicht untersagt. Insofern stellt eine gesetzl. Einschränkung der Produktion oder gar ein generelles Vertriebsverbot ein nicht zulässiges Handelshemmnis dar.

Etwas anders sieht es mit der Verwendung aus. Grundsätzlich ist der Anwender/Verwender des Produktes welches er verwendet, für sein Handeln verantwortlich. Selbstverständlich hat der Verwender VOR (!) Nutzung des Produktes sich über die rechtliche Angelegenheit zu informieren, vor allem dann, wenn er mit Verwendung des Produktes, Leben und Sachwerte anderer gefährdet und/oder das Risiko hierzu besteht. Und das wiederum sagte in diesem Falle der klare Menschenverstand, dazu braucht es keine Hinweise, keine Norm und keine Gesetze. Wenn ich eine offene Flamme an einen Heuschober halte, wird sehr wahrscheinlich der Heuschober brennen und weiteren Schaden anrichten, dazu braucht es keine Belehrung, zumindest nicht mit Intellekt ausgestattete Bürger und Bürgerinnen.



Das Problem Online-Plattformen sitzen nicht zwangsweise in Deutschland, daher bringt ein Verkaufsverbot vermutlich nichts. Man könnte es aber als Mangel auslegen, wenn dem Käufer nicht verständlich gemacht wurde, das die Benutzung in seinem Heimatland bzw. Wohnort nicht erlaubt sein könnte. Das heißt, wenn der Kunde die Dinger steigen lässt, müsste geprüft werden in wie weit der Händler ggf. für den Schaden mit verantwortlich gemacht werden kann. Die Endkunden sind nicht notwendigerweise Händler, Anwälte oder Experten für Flugrecht. Man kann daher nicht erwarten, das sie bei den Kauf von Billig-Artikeln sich über die genaue Rechtslage kundig machen, zu mal man die Gesetzestexte und Vorschriften nicht immer in einen für Normalbürger verständlichen Deutsch verfasst werden.

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Max von Oldendorf | Wed Feb 19 11:35:58 CET 2020 - Wed Feb 19 11:35:58 CET 2020

Ich geben Ihnen recht: der freie Warenverkehr ist ein hohes Gut. Und selbstverständlich muss auch an die Eigenverantwortung appelliert werden. Ein paternalistischer Staat entspricht nicht unseren Vorstellungen.

Aber die Eigenverantwortung endet, wenn der durchschnittliche Verbraucher nicht mehr erkennen kann, welchen Risiken er sich aussetzt. Dazu dienen die Verbraucherschutzvorschriften der EU. Sie regeln z.B. in der Kosmetikverordnung, welche Stoffe nicht in Cremes gehören, in der Lebensmittelinformationsverordnung, welche Allergene angegeben werden müssen, uns so weiter. Der Verbraucher ist mit den chemischen Namen von Inhaltsstoffen völlig überfordert, weil er nicht weiß, um was es sich handelt.

Es geht hier m.E. um Wettbewerbsverzerrung: der stationäre Handel wird nahezu lückenlos durch Gewerbeaufsichtsämter, Lebensmittelveterinäre und viele Spezialisten bei Behörden überwacht, tausende von Kontrolleuren sind jeden Tag in Deutschland unterwegs und überprüfen Lebensmittelmärkte und andere Händler. Der Online-Handel ist gleichsam terra incognita für die Behörden. Der Bund beschäftigt zwei Halbtagsstellen mit der Überwachung des Online-Handels, die Länder tun ebenfalls so gut wie nichts. Waren, die in der EU nicht verkehrsfähig sind (und denen man das auch nicht ansieht), werden zu tausenden über Online-Marktplätze angeboten.

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Nutzer4160019 | Wed Feb 19 08:28:13 CET 2020 - Wed Feb 19 08:28:13 CET 2020

Dazu hätte ich eine Frage. Ist es den stationären Händlern erlaubt, solche Laternen oder ähnliche Produkte innerhalb Deutschlands anzubieten? Soweit ich informiert bin, dürfen nur Waren angeboten werden, die den europäischen Verordnungen entsprechen. Das soll bitte nicht provokativ verstanden werden, ich frage mich einfach grundsätzlich, ob der stationäre Handel hier nicht viel stärker reglementiert wird, als der Onlinehandel. Das würde sich ja widersprechen. Wenn wir die Verantwortung bei den Verbrauchern belassen, müssten die Gesetze für den stationären Handel innerhalb Deutschlands doch aber auch gelockert werden. Einfach um faire Bedingungen zu schaffen, aber wollen wir das wirklich?
Mir würde es schon reichen, wenn klar ausgewiesen wird, dass das angebotene Produkt nicht den EU-Verordnungen entspricht und die Nutzung in Deutschland verboten ist. Selbstverantwortung steht für mich auch an erster Stelle, aber es sollte einfach nicht so leicht sein, Produkte, deren Nutzung in Deutschland verboten sind, Endverbrauchern zur Verfügung zu stellen. Sonst müssten wir ja den stationären Handel auch nicht reglementieren. Wenn ich als Verbraucher eine einzelne Laterne kaufen kann, ist ja klar, dass ich die nicht weiter vertreiben will. Ich denke, hier herrscht einfach auch viel Unwissenheit vor, zumindest der könnte man durch eine entsprechende Einschränkung des Vertriebs begegnen.

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