Zitat: von meinungsagen
Ich kenne mich mit PV sehr gut aus - und bin dagegen. Die Anhebung auf 2 kWp (warum schreibt der Petent kW?) würde dazu führen, dass viele ihr Potenzial nicht mehr nutzen sondern sich mit mickrigen 2 kWp zufrieden geben. Wer eine PV gratis haben möchte solle sie jetzt noch schnell aufs Dach bringen! Kein Witz! Es gibt ein gutes Forum zu diesem Thema.
Belegt eure Dächer maximal, bleibt auch nicht bei lächerlichen 10 kWp hängen!
Es geht doch gerade darum, daß viele gar nicht den Platz für ein große Anlage haben. Wer nur eine Wohnung besitzt, hat aber eventuell einen Balkon in Südlage und könnte dort ein Solardach anbringen. Das für solche Kleinanlagen (1 kWp reicht da auch aus) der Aufwand (Anmeldung und Abrechnung) völlig unwirtschaftlich ist, verhindert aber die Nutzung. Wie Sie schon selbst schildern, lohnt es sich sowieso bei größeren Anlagen incl. Anmeldung und Abrechnung. Es geht ja gerade darum, die Kleinanlagen zu ermöglichen.
Ich kenne mich mit PV sehr gut aus - und bin dagegen. Die Anhebung auf 2 kWp (warum schreibt der Petent kW?) würde dazu führen, dass viele ihr Potenzial nicht mehr nutzen sondern sich mit mickrigen 2 kWp zufrieden geben. Wer eine PV gratis haben möchte solle sie jetzt noch schnell aufs Dach bringen! Kein Witz! Es gibt ein gutes Forum zu diesem Thema.
Belegt eure Dächer maximal, bleibt auch nicht bei lächerlichen 10 kWp hängen!
Zitat: von mob020687
Zu Torxuser: Der Petent beschreibt die aktuelle Rechtslage (Zähler mit Rücklaufsperre) korrekt. Wenige Sätze später schreibt er: "Das alles stellt einen unangemessenen bürokratischen Aufwand dar, der von einem Laien nicht durchgeführt werden kann."
Ich gehe also davon aus, dass die Rechtslage geändert werden soll.
Ja, die Rechtslage soll geändert werden, damit es einfacher wird (keine Anmeldung) und nicht mit dem Netzbetreiber abgerechnet werden muß. Das Zähler zunehmend Rücklaufsperren bekommen bzw. getrennt in beiden Richtungen zählen, hat aber mit der Rechtslage nichts zu tun sondern ist eine technische Modernisierung die schon seit einiger Zeit betrieben wird.
@mob020687
Warum versuchen sie wieder die Aussagen zu verdrehen? Ich denke, sie sollten fair diskutieren, oder geht es dabei um eine Ideologie? Warum muss ich teilweise wiederholen??
Ob eine Einspeisung die neuen Zahler zurücklaufen lässt, hängt vom Typ des Zählers ab. Auch viele Ferrariszähler haben eine Rücklaufsperre, die neuen elektronischen Zähler sind auf jeden Fall mit Rücklaufsperre oder zählen sogar die zurückgespeiste Leistung. Zähler ohne Rücklaufsperre werden kurzzeitig ausgetauscht, das wurde schon mitgeteilt.
Und so hängt es vom Vertrag ab, wie damit umgegangen wird. Wenn ich etwas nicht kaufe, brauche ich auch dafür keine Steuern zahlen, oder zahlen sie auf die im Garten selbst gezogenen Gurken, Kartoffeln und Kräuter Steuern?? Wenn sie der Familie das Frühstück machen, zahlen sie dafür Sozialversicherung und Lohnsteuer ???? Was soll der Spruch Zitat : "Dies bezahlen dann diejenigen, die eine solche Anlage nicht besitzen." oder eben Gurkenbeet, Kräuterbeet, Werkzeug, Wissen und Verstand um selber rechen zu können??
In jeden Fall ist es sinnvoll, wenn im Hochsommer der Solarstrom für Klimaanlagen genutzt wird, anstelle die öffentlichen Netze damit zu belasten.Und dafür braucht man eine 2kWP Anlage weil die Nutzleistung erheblich weniger als die Modul-Spitzenleistung ist.. Und wenn ohne Vergütung eingespeist wird ist es ein Vorteil für den Netzbetreiber.
Zitat: von denkende Zicke
So, ich habe mit einem Solartool die mögliche Höchstleistung für Solarmodule an einen 2 Richtungs-Tracker berechnet.
Da Sie keine Quellen angeben, ist Ihre Aussage nicht verifizierbar. Es geht aber nicht nur um die Spitzenleistung, sondern um den Jahresertrag und der ist bei einer 2 kW-Anlage in D im Schnitt 1950 kWh, da in D mit 975 Volllaststunden gerechnet werden kann (Quelle: Fraunhofer ISE "100 % ERNEUERBARE ENERGIEN FÜR STROM UND WÄRME IN DEUTSCHLAND" leicht zu finden über google "modell 100% ee")
Dies würde dazu führen, dass der Zähler 1950 kWh weniger anzeigen würde, auf die weder Steuern noch andere Umlagen fällig würden. Dies bezahlen dann diejenigen, die eine solche Anlage nicht besitzen. 1 kW halte ich gerade noch für vertretbar.
Zu Torxuser: Der Petent beschreibt die aktuelle Rechtslage (Zähler mit Rücklaufsperre) korrekt. Wenige Sätze später schreibt er: "Das alles stellt einen unangemessenen bürokratischen Aufwand dar, der von einem Laien nicht durchgeführt werden kann."
Ich gehe also davon aus, dass die Rechtslage geändert werden soll.
Ich stimme der Petition dennoch zu, da der richtige Ansatz vorhanden ist.
So, ich habe mit einem Solartool die mögliche Höchstleistung für Solarmodule an einen 2 Richtungs-Tracker berechnet.
Ein Zweirichtung-Tracker stellt sicher, dass beide Winkel zur Sonne optimal eingestellt werden. Und die mögliche Höchstleistungen bei üblicher Technik für 2 KW Peak Module
sind für
Hamburg 1420 Watt
München 1620 Watt
am Mittelmeer/ Äquator ~ 2000 Watt
Die Montage auf einer festen Dachfläche bringt noch erheblich weniger Nutzleistung und kann nur mit den exakten Daten berechnet werden.
Damit ist klar erwiesen, dass die Behauptung von mob020687 | 18.02.2020 - 23:59 Zitat:
"Stimmt nicht. Der Winkel ist entscheidend. Sie bekommen hier in D bei gutem Winkel genauso viel Spitzenleistung wie in anderen Regionen dieser Erde. "
nicht stimmt. Eine 1KWP -Anlage würde hier nicht einmal für eine Kaffeemaschine leistungsmäßig reichen.
@mobo20687
Der Petent hat die Gesetzeslage bzgl. der Zähler beschrieben. - Richtig!
Der Petent fordert eine Änderung bzgl. der Zählerregeln. - Nein!
Der Petent fordert unter Anerkennung der bisherigen Zählerregel (Rücklaufsperre) die Genehmigung von Klein-PV-Anlagen ohne Berechnung der Erzeugung und ohne große Bürokratie. - Ja!
Wo beschreibt der Petent, daß er gegen die Rücklaufsperre ist? - Hab ich nicht gesehen!
Die 2 kW entstehen nur unter idealen Bedingungen (selten) und würden tatsächlich an die EVU verschenkt, wenn die nicht selbst gebraucht werden. Aber man kann seine Spül- oder Waschmaschine ja in der Mittagszeit starten.
Vorab eines. Ich unterstütze die Petition wegen einfacherer Anmeldung und weniger Bürokratie.
Zitat: von TorxuserMeine Lebenserfahrung zeigt, dass es immer teurer wird. Wir sollten bei den bisherigen Zählern bleiben.
Ich bin auch Elektro-Ingenieur und kann mich der Auffassung von "denkende Zicke" anschließen.
Die Ferrariszähler werden sowieso schrittweise ersetzt. Das wird nicht teurer als der sonstige routinemässige Tausch von Zählerrn.
Zitat: von TorxuserGenau darum geht es und das ist bis zu einer gewissen Grenze auch ok. Plug-in PV-Anlagen mit rücklaufgesperrtem oder zwei-Wege-Zähler sind heute schon legal. Wenn der Zähler nicht rückwärts laufen könnte, wäre die Anlage unwirtschaftlich (wer braucht mittags bis zu 2 kW, das würde ja verschenkt werden). Zitat des Petenten, der den Ist- Zustand beschreibt:
Sie irren sich, was die Absicht des Petenten angeht. Es geht um eine bürokratiefreie allgemeine Genehmigung von Kleinanlagen zur Selbstversorgung am Stromnetz, die bisher nicht erlaubt sind. Es geht nicht um die Speicherung von Energie beim Netzbetreiber (bei rücklaufenden Zähler) und schon gar nicht um eine Gewinnerzielung (das wäre es, weil bei rückwärtslaufenden Zähler quasi der Verbrauchspreis erstattet wird).
Zitat:
Sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass die erzeugte Strommenge der Plug-in PV-Anlage in das Netz gelangt, ist ein Zweirichtungszähler zu installieren."
"Der Betrieb der Anlage hinter einem nicht rücklaufgesperrten Zähler muss ausgeschlossen werden, da dieser bei möglicher Netzeinspeisung rückwärts laufen und somit ein Verstoß gegen geltende Gesetze und Regelungen darstellen würde."
Danach schreibt der Petent, dass er genau das ändern will. Vielleicht wäre eine Klarstellung des Petenten hilfreich. Ich interpretiere die Forderung so.
Wie gesagt, ich habe nichts gegen eine Bagatellgrenze, wie es das in anderen Ländern auch gibt. 2 kW finde ich aber zu viel.
Zitat: von mob020687Zitat: von denkende ZickeStimmt, dazu haben Sie gar nichts gesagt.
Aber die elektrische Sicherheit ist hier nicht das Thema. Hier geht es alleine um die rechtliche Bewertung wieviel Strom man für sich ohne Bürokratieaufwand erzeugen darf.
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass in einen Endstromkreis mit einer zu hohen Absicherung und über (Schutzkontakt- ?? ) Stecker eingespeist werden soll! Versuchen sie bitte nicht, mir so etwas unterschieben zu wollenZitat: von denkende ZickeIch hoffe doch nicht. Das wird nur teuer.
Und rückwärts laufende Ferrariszähler wird es in Kürze auch nicht mehr geben, die werden zur Zeit ersetzt.Zitat: von denkende ZickeWeil der Petent genau das will, er beschreibt den Zustand, dass es bis jetzt nicht erlaubt ist und er will das ändern. Lesen Sie bitte die Petition genau. Übrigens ist das, was der Petent fordert, richtig, allerdings nicht mit 2 kW.
Der Petent schreibt selber, dass der Zähler sich nicht rückwärts drehen darf, warum schreiben sie Zitat: "Der Zähler soll in diesem Fall rückwärts laufen können" ???Zitat: von denkende ZickeStimmt nicht. Der Winkel ist entscheidend. Sie bekommen hier in D bei gutem Winkel genauso viel Spitzenleistung wie in anderen Regionen dieser Erde.
Eine mit einer 2KW Paneelleistung aufgebauten Solaranlage wird niemals 2 KW erzeugen, selbst nicht bei optimaler Ausrichtung, das ist aus den Solarertragsberechnungen zu entnehmen.. Mir den schlechten Wirkungsgraden liegen wir schon recht nahe an den wirklichen 1KW Nutzleistung.
Ich bin auch Elektro-Ingenieur und kann mich der Auffassung von "denkende Zicke" anschließen.
Die Ferrariszähler werden sowieso schrittweise ersetzt. Das wird nicht teurer als der sonstige routinemässige Tausch von Zählerrn.
Sie irren sich, was die Absicht des Petenten angeht. Es geht um eine bürokratiefreie allgemeine Genehmigung von Kleinanlagen zur Selbstversorgung am Stromnetz, die bisher nicht erlaubt sind. Es geht nicht um die Speicherung von Energie beim Netzbetreiber (bei rücklaufenden Zähler) und schon gar nicht um eine Gewinnerzielung (das wäre es, weil bei rückwärtslaufenden Zähler quasi der Verbrauchspreis erstattet wird).
Im übrigen bedeutet die Rücklaufsperre des Zählers nicht eine Verhinderung der Einspeisung ins Netz, sondern nur eine Gratiseinspeisung für das EVU. Der Nutzer solcher Anlagen verschenkt also lediglich die nicht selbst verbrauchte überschüssige Energie an das EVU.
besten Dank für den Beitrag.
Grundsätzlich wäre das derzeit auch möglich, kleine Anlagen nicht anzumelden, verstößt aber gegen geltendes Recht. Die Petition wendet sich gegen den bürokratischen Aufwand, wenn man rechtlich korrekt vorgehen will, die damit verbundenen Kosten und eine Einspeisevergütung, die summarisch keiner Einspeisung in das Netz entspricht. Nicht gegen sicherheitstechnische Auflagen, eine Anmeldung und eine fachgerechte Installation.