Bitte befassen Sie sich mit der Thematik - belesen Sie sich bspw. zu gaslighting (perfider, aggressiver Manipulation), grooming, pathologischem Narzissmus, d.h. der antisozialen Persönlichkeitsstörung mit typischem Verhalten, dann erkennen Sie möglicherweise, wo die Unterschiede zu üblichen Konflikten liegen und wodurch auf welche Weise psychische Gewalt, narzisstischer Missbrauch, dies überschreitet.
Ja genau meine Tochter ist bei einer Narzisstische Familie gekommen und sie wird Medikamente verabreicht um die ruhiger zu stellen und ihre Persönlichkeit zu stören . Das Gericht solle sich mal auf den Opfer der Narzisstische missbraucht ziehen lassen, das kann nicht sein das man nicht schnell raus bekommt , das eine versteckte Narzisstische Persönlichkeit Störung beim Vater plus Familie vorliegt, an Hand seine Tagebuch würde es man sofort eine physische missbraucht sehen.
Richtig wer nicht in einer Narzisstische missbraucht erlebt hat kann Nicht mit reden. Also ich finde das sollte man einer Narzisstische Persönlichkeit Störung bei den Opfer die es erlebt haben ernst nehmen und den Menschen bestrafen.
Die Opfer begegnen sich in einer Behandlung gegenseitig der Täter stellt sich gesund dar.
So kennt man das eine psychisch missbraucht vor legt .
Der Täter ist nicht die Opfer ..
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zu einfach gedacht. Die Petition ist absolut wichtig und das Gesetz funktioniert in Frankreich bereits wunderbar und legt die "Schuld" ganz deutlich dahin, wo sie hingehört: zum Täter.
Zitat: von rupert1159
Der Übergang/Schweregrad ist fliessend.
Wer soll dann festlegen/beurteilen,was noch normaler Umgang ist und wo der Gewaltvorwurf beginnt?
....
richtig, die Abgrenzung fehlt. Auch wenn das beschriebene ohne jede Frage schädigend ist, vor allem bei Kindern in der "Erziehung".
In der Petition wird der Missbrauch von Schutzbefohlenen, leicht beeinflussbaren Kindern mit dem Verhalten von Erwachsenen in einer dysfunktionalen Beziehung, auf eine Stufe gestellt. Da stellt sich die Frage, wer hier zu bestrafen ist. Im Verlauf, auch der Diskussion, wird deutlich, dass es in der Petition offenbar eher um die Bestrafung eines Ex-Partners geht.
Eine psychisch stabile selbstbewusste erwachsene Person wird sich das beschriebene Verhalten nicht lange gefallen lassen. Ein Erwachsener kann im Gegensatz zum Kind die Beziehung verlassen und für sich selbst sorgen, insofern muss man hier deutlich den "Missbrauch" differenzieren.
Verlässt der Erwachsene nicht die schädigende Beziehung, so hat dies Gründe in der eigenen Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung. Wen soll man dann bestrafen? Den narzisstischen Partner oder das narzisstische Elternteil, das erst für eine Persönlichkeitsentwicklung gesorgt hat, die solche Verhaltensweise aushalten lässt? und wenn das narzisstische Elternteil nun selbst schädigende Erziehung erlebt hat und nur deswegen so wurde?
Und wenn man den Täter in Haft setzt, was macht man danach? Haft therapiert ja nicht. Und die Kränkung durch die Partnerin im Gefängnis gelandet zu sein, wird einen uneinsichtigen Narzissten ja nicht zur Läuterung bringen.
Was hat überhaupt der "missbrauchte Partner" davon, wenn der Ex im Gefängnis sitzt?
und zu
"auch bei Erwachsenen können ein psychisches Trauma, Depression, Hilflosigkeit, Angst und PTBS als Folge eines emotionalen Missbrauchs und der seelischen Verletzungen entstehen."
Richtig, aber das Trauma war nun mal vorher da. Und man sollte nicht das ganze ICD unreflektiert zitieren (von wegen PTBS weil der Partner mit Schweigen straft).
Depression entsteht aus gelernter Hilflosigkeit, Angst ist ein hilfreiches warnendes Gefühl. Spontan läuft man bei Angst weg. Macht man dies nicht, obwohl man es doch faktisch könnte, weil man den unzutreffenden Eindruck hat, dass man das aushalten muss oder der Partner ja auch gute Seiten hat usw. und dies viel zu lange aushält, hat dies auch Gründe in der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.
Das muss man zum Thema "Missbrauch" einfach differenzieren.
Das sind nur Beispiele für psychische Gewalt der Bundestag definiert diese näher. Es geht in der Petition um die Sache, dass es einen gesonderten Paragraphen im Strafgestzbuch gibt für psychische Gewalt.
Ich habe auf meiner Arbeit tagtäglich mit Missbrauchsfällen zu tun! Der erste Schritt ist sich zu befreien um weitere Schritte gehen zu können! Nur SO kann man dem Täter auf die Schliche kommen. Nur verstehe ich nicht, was das direkt mit Narzissmus zutun haben soll? Rein statistisch gesehen, sind von 100% diagnostizierter persönlichkeitsgestörter Menschen 1% Narzissten, die mit einem Strafbestand auffallen. Dies bezieht sich aber mehr aufs Betäubungsmittelgesetz oder kleinkriminelle Geschichten. Der Rest besteht aus Schizophrenen,Psychotischen,Psychopathen, Wahnsinnigen (Wahnvorstellungen), Soziopathen usw.
Meines Erachtens möchte hier etwas erzwungen werden. Ich habe mir diesbezüglich Videos auf YouTube angeschaut und ehrlich gesagt erinnert mich das an sektenartiges Verhalten.
Unterlassen Sie es bitte, meinen Authentizität in Frage zu stellen, da Sie mich überhaupt nicht kennen.
Falsch!
@Jennifer Franke - Es gilt sich daraus zu befreien und dann? Darf der Täter ungestraft von Dannen ziehen und weiter psychisch missbrauchen?? Man merkt, dass Sie noch nie emotionalen Missbrauch erfahren haben, sonst würden Sie nicht so schreiben. Schön für Sie, dann lassen Sie die Petition für die Missbrauchopfer bitte und kümmern Sie sich um Dinge,die Ihnen besser liegen. Und natürlich kann man die Straftat nicht willkürlich jedem "anhängen", sondern benötigt Zeugen sowie psychologische Gutachten so wie es bereits in Frankreich erfolgreich gemacht wird.