Kallistina | Tue Mar 10 11:54:18 CET 2020 - Tue Mar 10 11:54:18 CET 2020

Auch ich kann nicht bestätigen, dass Justiz oder sogen. Opferschutzeinrichtungen wie der Weisse Ring (der selbst mit durch eigene Mitarbeiter getätigten Vergewaltigungen in Kritik geriet und bei dem mehrheitlich (ehemalige) Polizisten arbeiten) ausreichend oder überhaupt Schutz oder Unterstützung leisten, das Gegenteil ist der Fall.
Staatsanwaltschaft und ermittelnde Polizei diskreditieren Opfer häufig zusätzlich als unglaubwürdig, nicht ernstnehmbar, "wahnhaft" etc.. Man nennt das sekundäre Viktimisierung. Daher schrieb ich in anderer Antwort bereits, es gilt auch, gerade hier anzusetzen: bei Ermittlungsbehörden und Justiz. Viel hat das damit zu tun, welches Menschenbild hier verbreitet ist, wie die für solche Institutionen tätigen Personen sozialisiert wurden, welche Haltung sie gegenüber psychischer, insbesondere häuslicher Gewalt haben, ob und wie (wenn überhaupt) die Täterpersönlichkeit, inkl. etwaig vorhandener Persönlichkeitsstörungen einbezogen wird oder dies gerade nicht.
Der Fokus ist nach wie vor zu sehr auf die Opfer gerichtet, im Sinne dessen, dass diese sich selbst schützen sollen und irgendwie doch mehr oder minder selbst schuld/verantwortlich seien. Das zeigt, wie wenig Kenntnis demnach von psychischer Gewalt vorhanden ist - wie sie sich äußert, abläuft, welche Folgen sie hat, warum Opfer sich dem nicht einfach entziehen, gehen, sich trennen, fliehen können usw..
Wenn Opfer dann nicht einmal von rechtsstaatlichen Institutionen ernstgenommen, sondern zusätzlich belächelt, psychisch pathologisiert, abgewimmelt, abgewiesen, diskreditiert werden und ihnen Lüge oder "Umdeutung" etc. unterstellt werden, ist das eine immense zusätzliche Belastung bzw. Beschädigung.

All das verdeutlicht, dass das Wissen um und Erkennen von sowie der angemessene, gebotene Umgang mit psychischer Gewalt gerade bei Polizei, Staatsanwaltschaften, Justiz und Behörden (wie bspw. Jugendämtern) gerade nicht vorhanden ist und es hier dringend der Abhilfe bedarf.

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Verlassen | Fri Feb 28 19:47:34 CET 2020 - Fri Feb 28 19:47:34 CET 2020

Sehr guter Beitrag,
Kann ich nur zustimmen und unterstützen.

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Jennifer Franke | Fri Feb 21 12:35:41 CET 2020 - Fri Feb 21 12:35:41 CET 2020

ES GIBT BEREITS VERANKERTE GESETZREGELUNGEN.

Die Justiz unterscheidet nicht zwischen krank/nicht-krank. Erst wenn dementsprechende Untersuchungen ausgeführt werden und selbst hier wird es nur strafmildernd ausfallen. Narzissmus wird nicht strafmildernd bewertet. Er wird wie jeder andere Bürger, zur Rechenschaft gezogen. Anders wie beim Psychopathen oder anderen psychiatrischen Störungen.

Angenommen, das Gesetz kommt durch... dann wird sich auch ein Narzisst daran bedienen dürfen. Wird es dann weiterhin Vorwürfe hageln? Oder müsste man dann zusätzlich verankern, dass ein narzisstischer Mensch sich an diesen Paragraphen NICHT bedienen darf? Wo bleibt dabei Ihre Menschlichkeit? In Deutschland gilt immer noch gleiches Recht für alle.

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Kimmeinie | Fri Feb 21 07:20:16 CET 2020 - Fri Feb 21 07:20:16 CET 2020

Stimmt leider nicht, kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Polizei und Anwalt zuckten nur mit den Achseln, der Anwalt lachte nur als ich sagte emotional durch einen Narzissten missbraucht worden zu sein. Er sagte, dass es juristisch nicht relevant sei. Ist übrigens erst 2 Monate her, also aktueller Stand. Daher ist ein eigener Paragraph im Strafgesetzbuch so wichtig. So werden die Opfer endlich mal ernst genommen und können wirklich etwas bewegen. Und hören Sie bitte auf so aggressiv und abwertend zu sprechen, einer Person, die Hilfe für Opfer von Narzissten anbietet ohne jegliche informative Grundlage "unterlassene Hilfeleistung" vorzuwerfen spricht nicht gerade für sie persönlich und erst recht nicht für ihre Glaubwürdigkeit.

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Kimmeinie | Fri Feb 21 07:14:56 CET 2020 - Fri Feb 21 07:14:56 CET 2020

Daher ist der Paragraph so wichtig. Leider wird psychische Gewalt noch viel zu selten von der Justiz als tatsächlicher Gewaltakt angesehen. Ich wünsche euch viel Kraft!

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Kimmeinie | Fri Feb 21 07:13:19 CET 2020 - Fri Feb 21 07:13:19 CET 2020

Off-Topic. Es geht hier nicht um Körperverletzung, sondern um einen gesonderten Paragraphen im Strafgesetzbuch für psychische Gewalt und emotionalen Missbrauch, so wie es bspw. in einer Beziehung mit einem Menschen mit einer Cluster B-Störung passiert.

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Alexxia | Fri Feb 21 07:11:50 CET 2020 - Fri Feb 21 07:11:50 CET 2020

Ein Opfer. Mutter mit zwei Töchtern antwortet.
Wohl wissend der Auswirkungen des emotionalem Missbrauchs haben weder Jugendamt und Justiz reagiert. Kinder wurden mit Zwang zum Umgang zusätzlich traumatisiert. Obwohl PTBS Störungen vorlagen. Jetzt die Frage an Sie. "War das unterlassen Hilfeleistung?" Kann ich die Stellen rechtlich belangen. Wer übernimmt die Verantwortung im Jugendamt und der Justiz??????

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Jennifer Franke | Thu Feb 20 16:09:54 CET 2020 - Thu Feb 20 16:09:54 CET 2020

Bieten Sie dementsprechenden Informationsaustausch und Weitervermittlung an dementsprechenden Behörden,EVs,Charitas usw. an?
Rein rechtlich gesehen bietet die Justiz sehr wohl rechtlichen Schutz. Wenn Sie Klienten fachgerecht therapieren, sollten Sie auch wissen, wohin man vermittelt. Alles andere wäre aus Ihrer Sicht unterlassene Hilfeleistung. Nachtrag : Gerichtet an Hilfe für Opfer von Narzissten

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HilfefürOpfervonNarzissten | Thu Feb 20 09:44:45 CET 2020 - Thu Feb 20 09:44:45 CET 2020

Sehe ich nicht so. Ich arbeite täglich mit Betroffenen psychischen Missbrauchs und der ist eben oft nicht körperlich und kann somit auch nicht geahndet werden. Sehe es als sehr wichtig an, dass da endlich was passiert.

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