Nutzer4167389 | Sun Mar 15 07:19:20 CET 2020 - Sun Mar 15 07:19:20 CET 2020

Achso!
Nein, im Ernst. Es macht spätestens hier an dieser Stelle keinen Sinn mehr.

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Kallistina | Wed Mar 11 23:52:17 CET 2020 - Wed Mar 11 23:52:17 CET 2020

Sie scheinen nicht erfasst, jedenfalls missverstanden zu haben, worum es geht, daher nochmals dargelegt:

Beim geforderten Gesetz, Schaffen des Straftatbestandes "psychische Gewalt", geht es zum Einen um das Sensibiliieren für das Thema und Phänomen sowie dessen schwerwiegende Folgen - so eben vor allem die Beschädigungen der Opfer psychischer Gewalt und gerade auch physische Gewalt.
Es gibt keine physische Gewalt ohne psychische Gewalt, daher gilt es, zeitnah angemessen vorzubeugen. Hierfür ist erforderlich, dass die Kenntnis über psychische Gewalt erheblich ausgeweitet wird.

Weiterhin geht es darum, Täter psychischer Gewalt zu verurteilen, was nicht gleichbedeutend ist mit Strafe, Bestrafung. Dies ist ein eigenes Thema: Dass es statt um Strafe um Wiedergutmachung gehen muss, siehe Restorative Justice ... .

Auch Täter mit diversen Persönlichkeitsstörungen sind nicht sämtlich schuldunfähig, sie können und müssen daher durchaus Verantwortung für ihre Taten übernehmen, das tun sie jedoch erfahrungsgemäß mehrheitlich nicht aus freien Stücken, aus Schuldeinsicht, auf Basis von (Selbst-) Reflexion, Erkenntnis und Mitgefühl sowie Gewissenhaftigkeit, sondern es bedarf hierfür leider zumeist eben der Verurteilung, diese als Anstoß, zu reflektieren, ggf. auch, sich in Therapie (Psychotherapie) zu begeben und gesellschaftlich geächtet zu sein - als Täter dieser Taten.

Gerade bei der narzisstischen, antisozialen PKST ist es ein typisches Merkmal, dass solche Menschen, Täter, keine echte Schuldeinsicht haben, stattdessen häufig die Täter-Opfer-Umkehr und Weiteres tätigen. Es bedarf daher einer gravierenden Erschütterung, Krise, die den Anstoß zu Veränderung, Einsicht, Entwicklung und Verantwortungsübernahme gibt. - Eben hierfür bedarf es, wie oben bereits dargelegt, unter anderem auch der juristischen Verurteilung, damit dem Täter vor Augen geführt wird, dass und warum er (Gewalt-) Täter ist und dass und warum er dafür Verantwortung zu tragen und gegenüber dem Opfer/den Opfern Wiedergutmachung zu leisten hat, was immer echte Schuldeinsicht und Mitgefühl voraussetzt, das mittels bspw. Therapie entwickelt, gestärkt, gefördert, reaktiviert werden müsste/könnte.

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Kallistina | Wed Mar 11 23:40:18 CET 2020 - Wed Mar 11 23:40:18 CET 2020

Sie finden im Internet durchaus seriöse Informationen von Psychologen und Psychiatern über diverse Persönlichkeitsstörungen, so auch über pathologischen Narzissmus, die antisoziale PKST und weitere. Es wurde in dieser Diskussion hierauf Bezug genommen, leider sind Verlinkungen zu diesen seriösen, informativen Seiten in diesem Diskussionsforum nicht gestattet, somit nicht möglich, daher können die Diskussionsteilnehmer nur in eigenen Worten wiedergeben, worauf sie sich jeweils beziehen. Um psychische Gewalt zu verstehen, ist es jedoch erforderlich, zu erkennen, welche Formen, Ausprägungen, auch Ursachen, Hintergründe sie hat und hierzu gehören gerade diverse PKST.

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Nutzer4167389 | Tue Mar 10 16:49:33 CET 2020 - Tue Mar 10 16:49:33 CET 2020

Was mich langsam etwas ermüdet, ist die grosse Anzahl von selbsternannten "Experten", grundsätzlich im Netz und auch hier in der Diskussion. Überall hört und liest man Laiendiagnosen und angebliche Fakten. Vielleicht überlässt man es sinnvollerweise doch besser den Ärzten und Psychologen, Diagnosen zu stellen, Zusammenhänge herzustellen, bevor man Menschen mit einer (bestimmten?) Persönlichkeitsstörung durch die Bank weg diffamiert und kriminalisiert?
Es wäre fair und würde dem Thema "Psychischer Missbrauch" auch besser gerecht.

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Kallistina | Tue Mar 10 12:10:42 CET 2020 - Tue Mar 10 12:10:42 CET 2020

Es liegen bei psychischer Gewalt, emotionalem Missbrauch, bekanntlich gerade (oft mehrere) Persönlichkeitsstörungen der jeweiligen Täter vor, so z.b. die narzisstische, d.h. antisoziale, auch dissoziale oder auch paranoide PKST.
Dass Täter Persönlichkeitsstörungen haben, entbindet sie jedoch nicht von ihrer Verantwortung bzgl. ihres Verhaltens, ihrer Straf-, Gewalttaten gegenüber Opfern.
Gerade die Täterpersönlichkeit wird von Ermittlungsbehörden - Polizei, Staatsanwaltschaften - und Justiz jedoch noch immer kaum beachtet, einbezogen. Mit entsprechenden Folgen: entkriminalisierung, keine Verurteilung der Täter, damit zusätzliche Belastung, auch Beschädigung der Opfer, siehe sekundäre Viktimisierung.
Durch ein Sensibilisieren für psychische Gewalt - u.a. durch Schulungen, Fortbildungen, Qualifizierung von/für Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter ... - und durch einen eigenen Straftatbestand würde dem abgeholfen werden können. Insbesondere würde damit physischer Gewalt frühzeitig vorgebeugt werden können, denn psychische Gewalt geht physischer immer voraus und mit ihr einher. Deshalb ist es so wichtig, schon bei psychischer Gewalt zeitnah angemessen anzusetzen: respektvoll, nicht-paternalistisch, präventiv, außerdem durch Mediation, ggf. auch Psychotherapie.

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Kallistina | Tue Mar 10 12:05:00 CET 2020 - Tue Mar 10 12:05:00 CET 2020

Es geht nicht um je einzelne Aussagen, sondern um ein Gesamtverhalten von Tätern psychischer Gewalt, bitte belesen Sie sich daher zunächst zu den Arten, Formen, Ausprägungen, Merkmalen von psychischer Gewalt, da Ihnen diese augenscheinlich nicht bekannt sind. Stichworte sind bspw. gaslighting (intensive, perfide Manipulation, Verunsichern, Isolieren, unter Druck setzen, Diffamieren, Lügen, Täuschen usw.), grooming, victim blaming (Täter-Opfer-Umkehr), das kompensatorische, typisch narzisstische (siehe antisoziale PKST) Streben nach Macht, Kontrolle und Unterwerfung.

Die Verweigerung der für gewaltfreie Konfliktlösung unabdingbaren Kommunikation, des Dialogs, ist ein weiterer Aspekt der psychischen Gewalt, denn es geht dem jeweiligen Täter nicht um Konfliktlösung, sondern um seinen Machterhalt, zu diesem Zwecke verweigert er die erforderliche Kommunikation. Siehe hierzu bspw. "Die Masken der Niedertracht" von Marie-France Hirigoyen.

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Jennifer Franke | Fri Mar 06 16:08:18 CET 2020 - Fri Mar 06 16:08:18 CET 2020

Bravo! Sehe ich genauso. Hier geht es nicht um emotionalen Missbrauch sondern um eine Persönlichkeitsstörung.. wenn es danach geht, müsste für jede psychiatrische Erkrankung ein Gesetz her. Als ob diese Leute nicht schon genug an Last zu tragen haben.

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Nutzer4167389 | Wed Mar 04 10:36:47 CET 2020 - Wed Mar 04 10:36:47 CET 2020

Ich habe den Eindruck, dass sich hier Einiges in den Diskussionszweigen sehr vermischt, was den Wunsch nach einem Gesetz gegen psychische Gewalt in der geforderten Form mir noch suspekter macht.
In Frankreich wurde das Gesetz gegen psychische Gewalt beschlossen, da es ein ganz massives Problem mit körperlicher Gewalt an und mit Tötungsdelikten gegen Frauen gab. Man sah psychische Gewalt als Vorstufe körperlicher Gewalt an und wollte so die körperliche Gewalt verhindern. Ausserdem sollte verhindert werden, dass Frauen durch Druck innerhalb der Familie in Zwangsehen erpresst werden.
Weder das, noch die Reduzierung der Zahlen bezüglich körperlicher Gewalt und Tötungsdelikten an Frauen, wurde durch das Gesetz erreicht. Die Zahlen sind sogar weiter dramatisch gestiegen. Da muss woanders angesetzt werden, und ich verstehe nicht, warum Frankreich als positives Beispiel angeführt wird! Das ist es nicht.
Dass hier eine gesonderte Bestrafung für psychische Gewalt durch Menschen mit einer Persönlichkeitsstörung gefordert wird, entsetzt mich, zeigt aber möglicherweise, worum es in dieser Petition tatsächlich geht.

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Verlassen | Fri Feb 28 19:42:34 CET 2020 - Fri Feb 28 19:42:34 CET 2020

Ich habe emotionalen Mißbrauch über eine Ehe erlebt, und verlor dadurch eine Menge Geld aus der gesetzlichen Rentenkasse. Die Lücke wird wohl einmal die Gesellschaft tragen müssen, da bei Scheidung die Manipulation fortgesetzt wurde. Da fehlt tatsächlich das Gesetz zum Schutz vor manipulatiever Gewalt.

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Nutzer4167389 | Fri Feb 21 13:51:28 CET 2020 - Fri Feb 21 13:51:28 CET 2020

Aber es WURDEN Beispiele angeführt, und die zeigen doch schon, zu welchen absurden Situationen es kommen könnte. Was fehlt Ihnen denn konkret in der aktuellen Gesetzeslage?

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