Zitat: von Fuer-mehr-Demokratie
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Der von Ihnen fett markierte Teil ist für mich eine sehr schlechte Argumentation. Warum sollte ein Ehepartner, von dem sich der andere trennen will und früher oder später auch getrennt ist, das Recht haben ihn an sich zu binden? Unabhängig, ob der Partner/die Partnerin schon mit einem neuen Partner / oder Partnerin hat. Sollen jetzt Männer Eigentum der Frauen oder Frauen das Eigentum der Männer sein? Was ist mit Menschenrechte?
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mit dem Hinweis auf Rechte war nicht gemeint, das Recht des Partners auf die Ehe. Um "Eigentum" geht es also nicht. Und der Hinweis auf Mietrecht und co, war kein Vergleich.
Eine eingetragene Lebensgemeinschaft wäre auch eine Option
@Fuer-mehr-Demokratie | heute - 19:42
Ich persönlich (ledig) hätte nichts dagegen, neben der normalen Ehe eine "Ehe light" mit kürzerer Kündigungsfrist als eine Option von zweien anzubieten. Diese Option sollte dann aber nur für die gelten, die in Zukunft unter dieser Prämisse heiraten.
Für die Menschen, die bisher unter den bisherigen Rechtsregeln geheiratet haben, sollten die Rechtsregeln weiterhin gelten, die zur Zeit ihrer Eheschließung galten.
Denn während der Laufzeit anderer Verträge werden ja auch nicht mittendrin die Regeln geändert!
Würde mich persönlich jemand fragen, ob ich mit ihm gerne eine "Ehe light" mit kürzerer Kündigungsfrist eingehen möchte, würde ich(!) ablehnen.
Denn wenn mein Partner so wenig an eine Zukunft mit mir glaubt, würde ich eine unverbindliche Partnerschaft der Ehe vorziehen.
Und daher glaube ich, dass es nicht viel Interessenten für die "Ehe light" gäbe.
Aber wenn es Leute gibt, welche eine "Ehe light" glücklich macht, dann sollen Sie diese Institution gerne haben - aber eben nur für zukünftige Ehen,
die von vorne herein mit Zustimmung beider Partner unter dieser Prämisse geschlossen werden.
Zitat: von schufZitat: von Fuer-mehr-Demokratie
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....Nur weil der andere zu bequem für eine Veränderung ist, soll dieser Partner jetzt noch 1 oder 3 Jahre an den bequemen Partner per Gesetz gebunden werden? Das verstößt meiner Meinung nach gegen Art. 2 und Art. 1 GG.
Gegen die folgende Regelung aus Art. 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Gegen Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
=> Eine per Gesetz verordnete Unfreiheit verletzt die Würde des Menschen, der sich verändern (frei Entfalten) will und seine Freiheit leben will
Entgegen anders lautenden Gerüchten, hat man nicht gleich Recht, nur weil man das Grundgesetz zitiert. Es passt hier auch nicht. Und wenn, dann schauen Sie sich doch bitte mal den selbst zitierten Artikel 2 Absatz 1 an. Habs mal markiert.
Das Gesetzt verordnet keine Unfreiheit. Es regelt lediglich, wann eine Ehe geschieden werden kann. Bis dahin kann der sich trennende Part mit seinem/r neuen Partner/in ja zusammen leben und alles unternehmen, was man als frisch liierter so gern macht. Niemand hindert einen daran.
Man kann hier auch nicht mit dem Zeitgeist und der Rolle der Frau argumentieren, da das Scheidungsrecht für alle gilt. Im Übrigen war es bis vor 40 Jahren deutlich schwerer sich scheiden zu lassen, da man noch Gründe benötigte, der sich scheidende der Schuldige war (so er nichts anderes bewies, was man als Grund anerkannte). Das ist heute deutlich einfacher, insofern auch Zeitgemäßer an die heutige Rolle der Frau angepasst.
Mit der Idee, "sobald ich was anderes will und nicht darf, ist mein Recht auf freie Entfaltung verletzt und meine Würde" hätte -logisch weitergedacht- kein Vertrag mehr Bestand. Man bräuchte keine Arbeitsverträge, keine Urlaubspläne, auch Mietverträge wären überflüssig und man könnte als Vermieter jederzeit kündigen, weil einem die Nase des Mieters nicht mehr passt usw.
Der von Ihnen fett markierte Teil ist für mich eine sehr schlechte Argumentation. Warum sollte ein Ehepartner, von dem sich der andere trennen will und früher oder später auch getrennt ist, das Recht haben ihn an sich zu binden? Unabhängig, ob der Partner/die Partnerin schon mit einem neuen Partner / oder Partnerin hat. Sollen jetzt Männer Eigentum der Frauen oder Frauen das Eigentum der Männer sein? Was ist mit Menschenrechte?
Auch der Vergleich zu Arbeitsverträgen oder Mietverträgen passt nicht ganz. Denn die Kündigungsfristen sind dort in der Regel weitaus kürzer als 3 Jahre. Mal davon abgesehen, können in diesen zwei Fällen die Vertragsparteien eine kürzere als die vereinbarte oder mögliche gesetzliche Kündigungsfrist beidseitig vereinbaren. Bei einer Scheidung nicht. Da gilt 1 Jahr Trennungszeit als Minimum (außer bei Härtefallregelungen). Und das ist für Viele nicht hinnehmbar. Das müssen Sie auch akzeptieren.
Wenn man sich vor dem Gesetz verbandelt und dann festste es geht nicht mehr - sollte eine Wartezeit in Ordnung gehen.
Man trennt sich wartet ab - in dieser Zeit geht jeder seinen Weg weiter - dann kommt die offizielle Trennung unod gut ist es.
Warum einseitig und ohne Bedenkzeit? Es gibt Härtefälle dafür gibt es ja dann Rechtsabwälte persönlicher Kontakt ist ja nicht nötig.
Keine Mitzeichnung jeder der sich verheiratet sollte wissen das dies Konsequenzen hat im guten wie im schlechten.
Zitat: von Fuer-mehr-Demokratie
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....Nur weil der andere zu bequem für eine Veränderung ist, soll dieser Partner jetzt noch 1 oder 3 Jahre an den bequemen Partner per Gesetz gebunden werden? Das verstößt meiner Meinung nach gegen Art. 2 und Art. 1 GG.
Gegen die folgende Regelung aus Art. 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Gegen Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
=> Eine per Gesetz verordnete Unfreiheit verletzt die Würde des Menschen, der sich verändern (frei Entfalten) will und seine Freiheit leben will
Entgegen anders lautenden Gerüchten, hat man nicht gleich Recht, nur weil man das Grundgesetz zitiert. Es passt hier auch nicht. Und wenn, dann schauen Sie sich doch bitte mal den selbst zitierten Artikel 2 Absatz 1 an. Habs mal markiert.
Das Gesetzt verordnet keine Unfreiheit. Es regelt lediglich, wann eine Ehe geschieden werden kann. Bis dahin kann der sich trennende Part mit seinem/r neuen Partner/in ja zusammen leben und alles unternehmen, was man als frisch liierter so gern macht. Niemand hindert einen daran.
Man kann hier auch nicht mit dem Zeitgeist und der Rolle der Frau argumentieren, da das Scheidungsrecht für alle gilt. Im Übrigen war es bis vor 40 Jahren deutlich schwerer sich scheiden zu lassen, da man noch Gründe benötigte, der sich scheidende der Schuldige war (so er nichts anderes bewies, was man als Grund anerkannte). Das ist heute deutlich einfacher, insofern auch Zeitgemäßer an die heutige Rolle der Frau angepasst.
Mit der Idee, "sobald ich was anderes will und nicht darf, ist mein Recht auf freie Entfaltung verletzt und meine Würde" hätte -logisch weitergedacht- kein Vertrag mehr Bestand. Man bräuchte keine Arbeitsverträge, keine Urlaubspläne, auch Mietverträge wären überflüssig und man könnte als Vermieter jederzeit kündigen, weil einem die Nase des Mieters nicht mehr passt usw.
Zitat: von kati543
Offensichtlich ist dem Petenten der Unterschied zwischen einer Ehe und einer reinen Freundschaft, einem Zusammenleben nicht ganz klar.
Per Definition und Gesetz kann eine Ehe erst geschieden werden, wenn entweder BEIDE die Ehe als zerrüttet ansehen (1 Jahr) oder eben die 3 Jahre abgewartet werden oder es einen Grund für eine Härtefallscheidung (z.B. Gewalt) gibt. Das unsere Gerichte überlastet sind, wissen wir alle...in 1 bzw. 3 Jahren ist das alles nicht machbar.
Egal ob verheiratet, getrennt oder geschieden ... kein Mensch wird gezwungen mit einem anderen Menschen zusammenzuwohnen. Selbst während der 3-jährigem Trennungsphase kann man den Kontakt auf anwaltliche Briefe beschränken.
Keine Mitzeichnung!
Es ist eine Petentin und nicht ein Petent.
Auch wenn per Definition und Gesetz eine erst geschieden werden kann, wenn entweder BEIDE die Ehe als zerrüttet ansehen oder 3 Jahre abgewartet werden muss oder ein Grund für eine Härtefallscheidung besteht. Für mich läßt sich das aber nicht mit Art. 2 und Art. 2 GG vereinbaren und das Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß. Man sollte Gesetze regelmäßig zeitlichen und kulturellen Veränderungen anpassen.
Die jetzige Regelung war sinnvoll in einer Zeit, in der eine Frau nicht selbst entscheiden durfte, ob sie arbeiten gehen darf, sondern der Mann entschieden hat, ob seine Frau arbeiten gehen darf oder nicht. In der Zeit sind die Frauen meist auch bei den Kindern zu Hause geblieben und sind nicht nach Mutterschutz oder 3 Jahren Kindererziehungszeiten weiterhin zu Hause geblieben.
Heute dürfen Frauen selbst entscheiden, ob sie arbeiten gehen dürfen oder nicht.
Heute können Frauen selbst entscheiden, ob sie Kinder haben wollen oder nicht (ich kenne viele Frauen, denen eine Karriere wichtiger ist).
Heute gibt es viel mehr staatliche Leistungen, die es alleinerziehende Frauen (und Männer) ermöglichen wieder arbeiten gehen zu können.
Jetzt nehmen wir mal ein Ehepaar ohne Kinder (kenne ich einige) oder wenn die Kinder schon ausgezogen sind. Beide haben gehen arbeiten und haben einen Beruf, der den jeweiligen Ehepartner selbst ernähren kann. Ein Ehepartner mutiert zum Couchpotato (kann Mann oder Frau sein) oder Macho (meist Mann, kann aber auch Frau sein) bzw. Langweiler/in. Genaugenommen passen die beiden nicht mehr zusammen. Ein Partner (lassen wir es den aktiveren Teil sein), kann mit dem Stillstand und den evtl. immer häufiger werdenden Streit nicht mehr leben. Macht Sport, geht ins Theater etc. und verliebt sich neu. Nur weil der andere zu bequem für eine Veränderung ist, soll dieser Partner jetzt noch 1 oder 3 Jahre an den bequemen Partner per Gesetz gebunden werden? Das verstößt meiner Meinung nach gegen Art. 2 und Art. 1 GG.
Gegen die folgende Regelung aus Art. 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Gegen Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
=> Eine per Gesetz verordnete Unfreiheit verletzt die Würde des Menschen, der sich verändern (frei Entfalten) will und seine Freiheit leben will
Offensichtlich ist dem Petenten der Unterschied zwischen einer Ehe und einer reinen Freundschaft, einem Zusammenleben nicht ganz klar.
Per Definition und Gesetz kann eine Ehe erst geschieden werden, wenn entweder BEIDE die Ehe als zerrüttet ansehen (1 Jahr) oder eben die 3 Jahre abgewartet werden oder es einen Grund für eine Härtefallscheidung (z.B. Gewalt) gibt. Das unsere Gerichte überlastet sind, wissen wir alle...in 1 bzw. 3 Jahren ist das alles nicht machbar.
Egal ob verheiratet, getrennt oder geschieden ... kein Mensch wird gezwungen mit einem anderen Menschen zusammenzuwohnen. Selbst während der 3-jährigem Trennungsphase kann man den Kontakt auf anwaltliche Briefe beschränken.
Keine Mitzeichnung!
Zitat: von Nutzer3702747
Damit beißt sich aber die Vorstellung, dass man die Ehe einfach einseitig aufheben und gehen kann. Daher: Man schließt die Ehe gemeinsam, man beendet sie auch gemeinsam.
kann man durchaus, dauert nur länger als ein Jahr, wobei m.W. in besonders begründeten Fällen durchaus die Unzumutbarkeit der Fortsetzung festgestellt und die Ehe sogar vor dem Trennungsjahr beendet werden könnte. Daher ist das Anliegen der Petition etwas unverständlich.