Malika2000 | Tue May 26 19:47:07 CEST 2020 - Tue May 26 19:47:07 CEST 2020

Aufgrund der immer älteren Bevölkerung in den nächsten Jahren und der zunehmenden Verkehrsdichte ist es sinnvoll den Bußgeldkatalog hart und rigoros umzusetzen. Zu überdenken wäre allerdings, ob bei einer Tempo Überschreitung innerstädtisch von bis zu maximal 10 km/h lediglich ein höheres Bußgeld verhängt wird, in 30 er Zonen jedoch stärker kontrolliert wird, was derzeitig leider bei uns überhaupt nicht passiert- in der ganzen Stadt nicht. Immer noch rasen hier Fahrer (und es sind überwiegend männliche Fahrer) mit erheblich hoher Geschwindigkeit durch die 30 er Zone. Bei "nur angenommenen" 25 km/h zu schnell, wäre das immerhin 80 Euro, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot, was ich als angemessen bezeichne. Jeder kann sich ausrechnen wie schnell ein PKW oder sogar ein Motorrad hoch beschleunigt (und das machen sie hier) und so schnell vorbei rast, dass man selbst das Nummernschild nicht mehr lesen kann. Das ist für die hier spielenden Kleinkinder eine tödliche Gefahr- jeden Tag. 30 er Zonen haben ihre Berechtigung- und sind nicht da um hier erst recht mal ordentlich auf das Pedal zu drücken. Leider wurde diese Einbahnstraße ohne "Huckel" und schnurgerade gebaut, was jeden "Möchtegern" Schumi dazu auffordert mal die "Sau rauszulassen".
Letztendlich fahren alle Radfahrer auf dem Gehweg, weil niemand sich der Gefahr- über den Haufen gefahren zu werden- aussetzen möchten.

Nein- die harten Strafen sind absolut angebracht und ich halte diese zur Sicherheit für alle Menschen wichtig.

Keine Mitzeichnung- jeder Tote ist einer zuviel.

3 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

schuf | Tue May 26 09:37:52 CEST 2020 - Tue May 26 09:37:52 CEST 2020

Zu den Punkten der Begründung:

"1. Es ist nicht erkenntlich, dass diese Änderung dem Allgemeinwohl der Bevölkerung dient."

ist ja auch gerade erst eingeführt. Wieso meint man, dass das nicht dem Wohle aller dienen könnte? und was genau meint man mit "Allgemeinwohl"?

"2. Die Erhöhung der Bußgelder sowie die Verringerung der Geschwindigkeitsüberschreitungen (inklusive eventueller Fahrverbote) haben nur zur Folge, dass immer mehr Menschen im Straßenverkehr „aus Angst“ vor hohen Strafen und Fahrverboten wesentlich langsamer fahren als erlaubt und damit zum Verkehrshindernis werden und teils riskante Überholmanöver begünstigen."

Sie liefern ungewollt die Begründung für höhere Strafen. Wer meint, er müsse unter Missachtung der Sicherheit anderer "riskante Überholmanöver" tätigen, weil er das Zeitgefühl eines 2jährigen hat und die Zeit hinter einem langsamen Auto überschätzt, der gehört in der Tat überprüft, hinsichtlich seiner Eignung am Straßenverkehr mit einem KFZ teilzunehmen. Gleiches gilt für Menschen, die auf Regeln der StVO mit "Angst" reagieren.
Zudem ist es reine Spekulation, das irgendwer "wesentlich langsamer" fährt, weil er Angst vor den "hohen Strafen" hat.

"3. Die Abwägung, ob ein schweres oder leichtes Fahrzeug geführt wird, entfällt. Unfälle mit schweren Fahrzeugen verursachen allerdings wesentlich höheren Schaden (inklusive Todesopfern) als Unfälle mit leichten Fahrzeugen. Dies muss sich im Bußgeldkatalog widerspiegeln."

tut es bereits, siehe Betriebsgefahr von KFZ

"4. Die Abwägung, auf welcher Art von Straße man sich befindet, entfällt. Somit wird ein Geschwindigkeitsverstoß zum Beispiel auf einer ausgebauten Autobahn mit einer wenig einsehbaren, kurvenreichen Landstraße gleichgesetzt."

Das Wissen, dass keine Abwägung stattfindet, sollte den Verkehrsteilnehmer zu einer Schlussfolgerung führen: Die Regeln überall zu achten

"5. Die Unterscheidung zwischen einem versehentlichen (ohne Fahrverbot) und einem grob fahrlässig Geschwindigkeitsverstoß (mit Fahrverbot) ist zu gering und benachteiligt dadurch einen versehentlichen Geschwindigkeitsverstoß."

vielleicht weil es keinen Unterschied macht, ob Dritte durch einen versehentlichen oder fahrlässigen Geschwindigkeitsverstoß zu Schaden kommen

"6. Es gibt keine Belege, dass durch diese Anpassung Unfall- und Todesopferzahlen sinken."

ist das so? kann man also darlegen, dass die Zahlen gleich bleiben? worauf beruft man sich dabei?

"7. Durch diese Änderung werden keine sinnvollen Maßnahmen zur Reduzierung von Unfällen und Verkehrstoten angestrebt, sondern nur die Erhöhung der Einnahmen an den Staat."

und diese Einnahmen gehören zu den seltenen, die der Bürger komplett selbst steuern kann. Man kann diese Einnahmen auf 0 reduzieren.

"8. Ein Vergleich mit den Bußgeldern anderer Länder (Österreich, Schweiz) ist kein Argument für eine Anpassung!"

Die aufgeführten Gründe gegen die Anpassung sind auch kein Argument.

3 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer3294430 | Mon May 25 09:37:49 CEST 2020 - Mon May 25 09:37:49 CEST 2020

Zu: Petent (25.05., 08:39 Uhr)

Zitat: von Petent
1. Schilderwald reduzieren. Durch viele, teils in Kombination auftretende Verkehrsschilder, ist eine sehr hohe Ablenkung des Fahrers wahrscheinlich.
2. Kennzeichenerkennung in Neuwagen zur Pflicht erklären. Oft wird einfach ein Schild übersehen (siehe Punkt 1) und es besteht keine Absicht eine Geschwindigkeitübertretung zu begehen.

Vorschlag 1 und 2 können im Zusammenhang beantwortet werden: Pflicht eines Fahrers, einer Fahrerin ist stets angepasstes, umsichtiges Fahren, siehe §§ 1 und 3 StVO. Ergo: wenn eine Ablenkung droht, die zum Übersehen von Verkehrsregeln führen kann, dann ist die gewählte Geschwindigkeit nicht der Situation angepasst. Es liegt ein Verschulden allein des Fahrers, der Fahrerin, ggf. auch eines Beifahrers vor.

Zitat: von Petent
3. Tempozonen oder geschwindigkeitsregulierende Schilder sollen in einer (öffentlichen) Datenbank gemeldet werden (wie Benzinpreise bei Tankstellen). Durch regelmäßige Updates kann das Auto dem Fahrer die vorherrschende Geschwindigkeit angeben (auch ohne Kennzeichenerkennung).
4. Flächendeckende Verkehrsführung durch elektronische Anpassung der Geschwindigkeitsgrenzen (auch Bunden-/Landstraßen). Anpassung der Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer an aktuelle Bedingungen. (Auch digitale Übertragung an Autos; Stichwort: autonomes Fahren)

Vorschlag 3 und 4 können im Zusammenhang beantwortet werden: Die Verantwortung, welche ein Fahrer, eine Fahrerin für sich und andere im Straßenverkehr hat, kann nicht auf irgendwelche automatisierten Systeme oder Datenbanken abgewälzt werden. Autonomes Fahren ist derzeit noch kein Thema in Deutschland.

Damit zurück zu Ihrer Eingangsfrage:
Zitat: von Petent
Was wäre eine sinnvollere/wirkungsvollere Maßnahme?


Fazit: keine Ihrer vier alternativen Vorschläge ist eine sinnvolle noch wirkungsvolle Alternative zu den jetzt jüngst beschlossenen Gesetzesänderungen.

Ach so: ich persönlich begrüße die jüngst beschlossenen Gesetzesänderungen und sehe diese als moderat wie begründet. Die Forderungen in Ihrer Petition unterstütze ich dagegen nicht. Eine deutliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann nicht mit einem "Versehen" oder "Ablenkung" begründet werden sondern setzt stets aktives bzw. bewusstes Handeln voraus.

8 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

BO1964 | Mon May 25 09:30:24 CEST 2020 - Mon May 25 09:30:24 CEST 2020

1. Es ist nicht erkenntlich, dass diese Änderung dem Allgemeinwohl der Bevölkerung dient.

Doch ist es... Es beginnt damit, dass die Raserei eingedämmt wird.

2. Die Erhöhung der Bußgelder sowie die Verringerung der Geschwindigkeitsüberschreitungen (inklusive eventueller Fahrverbote) haben nur zur Folge, dass immer mehr Menschen im Straßenverkehr „aus Angst“ vor hohen Strafen und Fahrverboten wesentlich langsamer fahren als erlaubt und damit zum Verkehrshindernis werden und teils riskante Überholmanöver begünstigen.

Reine Spekulation. Definieren sie wesentlich.

3. Die Abwägung, ob ein schweres oder leichtes Fahrzeug geführt wird, entfällt. Unfälle mit schweren Fahrzeugen verursachen allerdings wesentlich höheren Schaden (inklusive Todesopfern) als Unfälle mit leichten Fahrzeugen. Dies muss sich im Bußgeldkatalog widerspiegeln.

Ob ich mit einer kleinen Kiste oder einem z. Bsp. SUV mit einer Geschwindigkeit von 50Km/h eine Person anfahre, macht kaum einen Unterschied aus. Tot ist dann tot...

4. Die Abwägung, auf welcher Art von Straße man sich befindet, entfällt. Somit wird ein Geschwindigkeitsverstoß zum Beispiel auf einer ausgebauten Autobahn mit einer wenig einsehbaren, kurvenreichen Landstraße gleichgesetzt.

Und das ist auch gut so...

5. Die Unterscheidung zwischen einem versehentlichen (ohne Fahrverbot) und einem grob fahrlässig Geschwindigkeitsverstoß (mit Fahrverbot) ist zu gering und benachteiligt dadurch einen versehentlichen Geschwindigkeitsverstoß.

Es gibt keinen versehentlichen Geschwindigkeitsverstoß. Wenn ich nicht aufpasse, handele ich zumindest fahrlässig...

6. Es gibt keine Belege, dass durch diese Anpassung Unfall- und Todesopferzahlen sinken.

Es gibt aber auch keine dass dem nicht so sein kann. insofern wäre es ein Versuch wert.

7. Durch diese Änderung werden keine sinnvollen Maßnahmen zur Reduzierung von Unfällen und Verkehrstoten angestrebt, sondern nur die Erhöhung der Einnahmen an den Staat.

Das behaupten Sie. Andere sehen das ganz anders.

8. Ein Vergleich mit den Bußgeldern anderer Länder (Österreich, Schweiz) ist kein Argument für eine Anpassung!

Da stimme ich Ihnen zu.

9 Personen finden diesen Beitrag hilfreich