StefanJ-- | Mon Aug 31 18:11:28 CEST 2020 - Mon Aug 31 18:11:28 CEST 2020

@ Malika2000 | gestern - 22:47

Zitat: von Malika2000
Ein Vermieter der eine Wohnung vermietet, sollte gesetzlich dazu gezwungen werden ausreichende Rücklagen für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietwohnung zu hinterlegen.

Echt jetzt?

Aber schon komisch, wie vele "Mängel" vielen Mietern erst nach Einzug auffallen. Dabei gilt auch hier, gemietet wie gesehen. So einfach ist das. Und dann natürlich auch, Problemmieter haben ineressanterweise immer den höchsten Verschleiß.

Vieleicht wollen Sie den Vermieter auch noch gesetzlich dazu zwingen, die Miete seines Mieters zu zahlen?

Aber wir sehen ja die Folgen - immer mehr potentielle Vermieter verlieren die Lust am Vermieten.

Zitat: von Malika2000
Gemäß § 536 I BGB ist unter einem Mangel im Mietrecht die für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietwohnung von dem vertraglich geschuldeten Zustand zu verstehen. Mängel im Mietrecht können äußere Einflüsse (z.B. Baulärm) oder innere Einflüsse (z.B. Feuchtigkeit, Heizungsausfall) sein.

Und jetzt geben Sie noch die Hobbyanwältin. Nee, lassen Sie das lieber stecken. Und wie schon gesagt, gemietet wie besehen.

Außerdem,
- Baulärm - da hat der Vermieter keinen Einfluss drauf. Also wieso soll der Vermieter bestraft werden, wenn die Stadt die Straße neu macht? Oder der Nachbar renoviert?
- Feuchtigkeit - meist ist der Schimmel als auch die Feuchtigkeit Mieterabhängig. Der Vormieter hatte nie Probleme, aber dafür regelmäßig gelüftet, usw., usw. Der Nachmieter macht nie das Fenster auf, lässt aber dafür regelmäßig die Wanne überlaufen ...

Zitat: von Malika2000
Der Vermieter schuldet dem Mieter eine mangelfreie Mietwohnung und den ungestörten Mietgebrauch. Er ist verpflichtet, Mängel der Mietsache zu beseitigen.

"Ungestört"? Wie soll das der Vermieter machen? Wenn Frau Schulze gegenüber keift, oder Herr Müller regelmäßig im Suff randaliert, die lieben kleinen Schmidt-Kinder im Flur bolzen, was macht dann der Vermieter? 9mm sind da bei uns aus gutem Grund verboten ...

Zitat: von Malika2000
Dieser Mängelbeseitigungsanspruch ist nicht verjährbar (BGH 17.02.2010 Az. VIII ZR 104/09). Es handelt sich um eine dauerhafte Pflicht des Vermieters, die Mietsache in einem mangelfreien Zustand zur Verfügung zu stellen.


Blabla ... und zum Geburtstag darfs dann auch noch eine Torte sein? Leider meinen zu viele Mieter, die Wohnung gehöre ihnen, aber sie müssten selber absolut nichts dafür tun.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Malika2000 | Sun Aug 30 22:47:27 CEST 2020 - Sun Aug 30 22:47:27 CEST 2020

Ein Vermieter der eine Wohnung vermietet, sollte gesetzlich dazu gezwungen werden ausreichende Rücklagen für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietwohnung zu hinterlegen.
Gemäß § 536 I BGB ist unter einem Mangel im Mietrecht die für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietwohnung von dem vertraglich geschuldeten Zustand zu verstehen. Mängel im Mietrecht können äußere Einflüsse (z.B. Baulärm) oder innere Einflüsse (z.B. Feuchtigkeit, Heizungsausfall) sein.

Der Vermieter schuldet dem Mieter eine mangelfreie Mietwohnung und den ungestörten Mietgebrauch. Er ist verpflichtet, Mängel der Mietsache zu beseitigen.
Dieser Mängelbeseitigungsanspruch ist nicht verjährbar (BGH 17.02.2010 Az. VIII ZR 104/09). Es handelt sich um eine dauerhafte Pflicht des Vermieters, die Mietsache in einem mangelfreien Zustand zur Verfügung zu stellen.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Sushi1980 | Wed Aug 12 04:26:32 CEST 2020 - Wed Aug 12 04:26:32 CEST 2020

Nutzer486998 es geht doch nicht um mängel im haus.Der mieter wenn er denn welche findet.sollte er sich ne liste machen.mit zb bilder von mängeln.Aber wer bin ich denn.das ich als vermieter da quasi rabatt drauf gebe??? Ohne das ich weiß was los ist??
no way.

zb habe ich ein haus.einen mieter der sich weigert obwohl gekündigt aus zu ziehen und hat daas grundstück in einen privaten schrottplatz verwandelt.
er hat mittlerweile 11monate miete offen stehen und ich kann meine rechnungen nicht zahlen und als vermieter bist du da der gelackmeierte.

2 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

StefanJ-- | Thu Aug 06 06:33:23 CEST 2020 - Thu Aug 06 06:33:23 CEST 2020

Zitat: von Petent
Was sind gut begründete Fälle im Einzelnen?

Es gibt keine. Keinen Einzigen.

Zitat: von Petent
Gerne eigene Beispielfälle!


Was olffensichtlich auch dem Petenten bewußt ist. Sonst würde er/sie/es nicht selber (!) nach "eigene Beispielfälle" fragen. Im Gegenteil, wenn an dem "Problem" der Petition was dran wäre, dann wäre es ja der Petent, der mehr als nur "eigene Beispielfälle" anführen würde.

4 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer486998 | Wed Aug 05 22:20:11 CEST 2020 - Wed Aug 05 22:20:11 CEST 2020

Soll der Vermieter dem hochwohlgeborenen Herrn Mieter nicht noch den Hintern nachtragen?
Nein! Wenn der Mieter einen Mangel feststellt, muss er schon selber in die Gänge kommen und die Mietminderung in Angriff nehmen. Dabei hilft ihm gerne der örtliche Mieterverein.

5 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

StefanJ-- | Wed Aug 05 11:28:53 CEST 2020 - Wed Aug 05 11:28:53 CEST 2020

Zitat: von Nutzer3702747
Ich gebe mal zu bedenken, was alle Vermieter-haftet-für-alles-Petitionen angeht: Derart höhere Risiken und höherer Vermietungsaufwand (auch administrativ) wird natürlich eingepreist.

Nicht nur dass es eingepreist wird, es verschiebt den Markt der Mietwohnungen weg von der Miete als Einnahmequelle hin zum Kapitalgewinn. Und das ist doch genau das, was gerade die Mietkontrollettis eben nicht wollen.

Sprich, wer aktuell vermietet wird sich überlegen, ob er dies auch weiter tut, wenn sich die Entscheidung stellen sollte. Nur drauflegen als Vermieter, oder doch lieber Kasse machen mit der Immobilie? Und schon ist der Markt um eine Wohnung ärmer.

Als Unterkategorie, macht es wirtschaftlich noch Sinn, die Immobilie im 80er-Jahre-Standard billig zu vermieten? Oder macht es mehr Sinn, einmal richtig Geld in die Hand zu nehmen für eine Renovierung auf hohem Niveau, und dann entsprechend zu verkaufen oder im oberen Mietsegment anzubieten? Und schon ist der Markt mindestens um eine preisgünstige Wohnung ärmer.

Viele potentielle Kleinvermieter sehen das auch nicht mehr als Zubrot für die Alterversorgung. Ich tue es nicht (ich hatte tatsächlich die Wahl), meine Eltern tun es auch nicht mehr. Und "sicher" ist dieses "Betongold" auch nicht mehr. a) Spekulativ bei der Anschaffung, b) nicht nachhaltig im Betrieb dank immer weiter ausuferndem Mieter"schutz" und c) wenn die Falschen die Wahl gewinnen sollten, ist es auch noch ganz schnell ganz weg.

Und das Allerschönste, auf der ganzen Welt und in der ganzen Geschichte hat Zwangsbewirtschaftung den Mangel nie beseitigt. Sondern immer nur noch größer gemacht. Oder, wie es die Deutsche Welle getitelt hat: "Mietendeckel: Eine weltweit gescheiterte Idee".

Zitat: von Nutzer3702747
Diese Vollkasko-Mentalität einiger ist dann von allen Mietern zu bezahlen. Private Vermieter schrauben die Anforderungen an ihre Mieter immer höher und in Ballungsgebieten bekommt man bezahlbaren Wohnraum nur noch unter der Hand mit Beziehungen. Der Normalo muss zu Vonovia & Co. Die können sich das alles leisten, haben eine gute Rechtsabteilung und lassen sich das auch von den Mietern bestens bezahlen.


Selbst Vonovia & Co. verdienen mit der Miete schon lange kein Geld mehr. Außerdem sind die die Minderheit bei den Vermietern. Siehe BPB, "Die Etablierung großer Wohnungskonzerne und deren Folgen für die Stadtentwicklung":


Ergo, nicht mal 10% der Wohnungen sind bei den viel gescholtenen "Heuschrecken".

Und gerade die Städte und Gemeinden, die sich am lautesten beschweren, haben diese Konzerne mit ihren Verkäufen erst groß gemacht. Dabei war dieser Verkauf oft alternatvlos, weil der Verkäufer nicht die Mittel und den Willen hatte, diese Wohnungen auch halbwegs in Schuss zu halten. Politik und Verwaltung hatten da 30 Jahre lang schlicht versagt, und dieses Versagen dann outgesourct. Aber jetzt sind plötzlich alle Anderen schuld.

Und nicht nur das, meist hat man sich zusätzlich noch um möglichst viele Zuzügler bemüht ("Begrüßungsgeld"), weil das extra Geld bringt vom Bund, aber gleichzeitig diverse Wirtschaftsbetriebe vergrault. Sorry Leute, das ist kein Überraschungsei. Das erfüllt keine drei Wünsche auf einmal (billig wohnen, mitten in der Stadt, mit besten Komfort).

3 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer3702747 | Wed Aug 05 10:31:28 CEST 2020 - Wed Aug 05 10:31:28 CEST 2020

Ich gebe mal zu bedenken, was alle Vermieter-haftet-für-alles-Petitionen angeht: Derart höhere Risiken und höherer Vermietungsaufwand (auch administrativ) wird natürlich eingepreist. Diese Vollkasko-Mentalität einiger ist dann von allen Mietern zu bezahlen. Private Vermieter schrauben die Anforderungen an ihre Mieter immer höher und in Ballungsgebieten bekommt man bezahlbaren Wohnraum nur noch unter der Hand mit Beziehungen. Der Normalo muss zu Vonovia & Co. Die können sich das alles leisten, haben eine gute Rechtsabteilung und lassen sich das auch von den Mietern bestens bezahlen.

2 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

StefanJ-- | Wed Aug 05 10:06:44 CEST 2020 - Wed Aug 05 10:06:44 CEST 2020

Und noch mehr Vermieterenteignung.

Und das Problem fängt schon mit der Überschrift an: "Verpflichtend" und "Angebot" schließen sich gegenseitig aus.

Obwohl, wenn ich Vermieter wäre, mein einziges Angebot wäre, dass der Mieter von sich aus ausziehen kann, wenn ihm was nicht passt.

Zweitens, welches Schiedsgericht? Sorry, dafür sind die nicht zuständig. Siehe § 15a EGZPO. Also ist auch der Konditional nicht zutreffend. Und gilt auch nicht für alle Länder.

Drittens, jetzt ist der Vermieter mal wieder für alles zuständig und verantwortlich?


Der Gipfel der richterlichen Dummheit war ja kürzlich das "Halbe-Halbe"- Urteil zur Schönheitsreparatur. Da warte ich jetzt mit Freuden auf die Welle der Folgeprozesse. Wetten, dass alle Mieter, die bisher die 3-Jahres-/5-Jahres-/10-Jahres-Klausel irgnoriert oder sogar abgelehent haben, genau diese Klausel jetzt rausziehen werden, um billig zu den bisher immer für "unnötig" und "überzogen" bezeichneten Schönheitsreparaturen zu kommen. Natürlich jetzt strikt im 3-Jahres-/5-Jahres-/10-Jahres-Rythmus.

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass der Kläger in diesem Prozess die Wohnung unrenoviert übernommen hatte, um a) billigere Miete zu bekommen, oder b) nach eigenen Wünsche die Wohnung gestalten zu können, oder beides. Weil, das ist alles privater Lebensbereich.

Es gibt ja auch shcon genügend Beispiele. Übergibt der Vermieter die Wohnung in einem bestimmten Zustand, z.B. Rauhfaser, weiß, Biofarben, dann kann der Mieter machen, was er will, und muss das eben nicht mehr in den Zustand zurückversetzen, in dem er es übernommen hat. War der Übergabezustand "nackter Estrich ohne Tapete", damit der Mieter nach eigenem Wunsch gestalten kann, dann ist der Rückgabezustand "nackter Estrich ohne Tapete" auch nicht zulässig.

Außerdem ist der Abnutzungszustand sehr individuell. Im gleichen Haus, Familie A hat 20 Jahre keinen Bedarf an Schönheitsreparaturen, weder objektiv noch subjektiv, weil die halt ordentlich damit umgehen. Familie B auf dem gleichen Flur gegenüber hat nach 6 Wochen Schimmel an allen Wänden, die Fließen sind gesprungen, das Klo fällt halb ab, usw., usw..

Also, wer das will, der kann es sich ja auch einfach machen - und vom Status "Mieter" auf "Eigentümer" wechseln.

Ansonsten, vorwärts, Genossen, es geht zurück! Zurück zum Sozialismus!

3 Personen finden diesen Beitrag hilfreich