@ Malika2000 | gestern - 22:47
Zitat: von Malika2000
Ein Vermieter der eine Wohnung vermietet, sollte gesetzlich dazu gezwungen werden ausreichende Rücklagen für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietwohnung zu hinterlegen.
Zitat: von Malika2000
Gemäß § 536 I BGB ist unter einem Mangel im Mietrecht die für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietwohnung von dem vertraglich geschuldeten Zustand zu verstehen. Mängel im Mietrecht können äußere Einflüsse (z.B. Baulärm) oder innere Einflüsse (z.B. Feuchtigkeit, Heizungsausfall) sein.
Zitat: von Malika2000
Der Vermieter schuldet dem Mieter eine mangelfreie Mietwohnung und den ungestörten Mietgebrauch. Er ist verpflichtet, Mängel der Mietsache zu beseitigen.
Zitat: von Malika2000
Dieser Mängelbeseitigungsanspruch ist nicht verjährbar (BGH 17.02.2010 Az. VIII ZR 104/09). Es handelt sich um eine dauerhafte Pflicht des Vermieters, die Mietsache in einem mangelfreien Zustand zur Verfügung zu stellen.
Blabla ... und zum Geburtstag darfs dann auch noch eine Torte sein? Leider meinen zu viele Mieter, die Wohnung gehöre ihnen, aber sie müssten selber absolut nichts dafür tun.
Ein Vermieter der eine Wohnung vermietet, sollte gesetzlich dazu gezwungen werden ausreichende Rücklagen für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietwohnung zu hinterlegen.
Gemäß § 536 I BGB ist unter einem Mangel im Mietrecht die für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietwohnung von dem vertraglich geschuldeten Zustand zu verstehen. Mängel im Mietrecht können äußere Einflüsse (z.B. Baulärm) oder innere Einflüsse (z.B. Feuchtigkeit, Heizungsausfall) sein.
Der Vermieter schuldet dem Mieter eine mangelfreie Mietwohnung und den ungestörten Mietgebrauch. Er ist verpflichtet, Mängel der Mietsache zu beseitigen.
Dieser Mängelbeseitigungsanspruch ist nicht verjährbar (BGH 17.02.2010 Az. VIII ZR 104/09). Es handelt sich um eine dauerhafte Pflicht des Vermieters, die Mietsache in einem mangelfreien Zustand zur Verfügung zu stellen.
Nutzer486998 es geht doch nicht um mängel im haus.Der mieter wenn er denn welche findet.sollte er sich ne liste machen.mit zb bilder von mängeln.Aber wer bin ich denn.das ich als vermieter da quasi rabatt drauf gebe??? Ohne das ich weiß was los ist??
no way.
zb habe ich ein haus.einen mieter der sich weigert obwohl gekündigt aus zu ziehen und hat daas grundstück in einen privaten schrottplatz verwandelt.
er hat mittlerweile 11monate miete offen stehen und ich kann meine rechnungen nicht zahlen und als vermieter bist du da der gelackmeierte.
Zitat: von Petent
Was sind gut begründete Fälle im Einzelnen?
Zitat: von Petent
Gerne eigene Beispielfälle!
Was olffensichtlich auch dem Petenten bewußt ist. Sonst würde er/sie/es nicht selber (!) nach "eigene Beispielfälle" fragen. Im Gegenteil, wenn an dem "Problem" der Petition was dran wäre, dann wäre es ja der Petent, der mehr als nur "eigene Beispielfälle" anführen würde.
Soll der Vermieter dem hochwohlgeborenen Herrn Mieter nicht noch den Hintern nachtragen?
Nein! Wenn der Mieter einen Mangel feststellt, muss er schon selber in die Gänge kommen und die Mietminderung in Angriff nehmen. Dabei hilft ihm gerne der örtliche Mieterverein.
Zitat: von Nutzer3702747
Ich gebe mal zu bedenken, was alle Vermieter-haftet-für-alles-Petitionen angeht: Derart höhere Risiken und höherer Vermietungsaufwand (auch administrativ) wird natürlich eingepreist.
Zitat: von Nutzer3702747
Diese Vollkasko-Mentalität einiger ist dann von allen Mietern zu bezahlen. Private Vermieter schrauben die Anforderungen an ihre Mieter immer höher und in Ballungsgebieten bekommt man bezahlbaren Wohnraum nur noch unter der Hand mit Beziehungen. Der Normalo muss zu Vonovia & Co. Die können sich das alles leisten, haben eine gute Rechtsabteilung und lassen sich das auch von den Mietern bestens bezahlen.
Selbst Vonovia & Co. verdienen mit der Miete schon lange kein Geld mehr. Außerdem sind die die Minderheit bei den Vermietern. Siehe BPB, "Die Etablierung großer Wohnungskonzerne und deren Folgen für die Stadtentwicklung":
Ich gebe mal zu bedenken, was alle Vermieter-haftet-für-alles-Petitionen angeht: Derart höhere Risiken und höherer Vermietungsaufwand (auch administrativ) wird natürlich eingepreist. Diese Vollkasko-Mentalität einiger ist dann von allen Mietern zu bezahlen. Private Vermieter schrauben die Anforderungen an ihre Mieter immer höher und in Ballungsgebieten bekommt man bezahlbaren Wohnraum nur noch unter der Hand mit Beziehungen. Der Normalo muss zu Vonovia & Co. Die können sich das alles leisten, haben eine gute Rechtsabteilung und lassen sich das auch von den Mietern bestens bezahlen.
Und noch mehr Vermieterenteignung.
Und das Problem fängt schon mit der Überschrift an: "Verpflichtend" und "Angebot" schließen sich gegenseitig aus.
Obwohl, wenn ich Vermieter wäre, mein einziges Angebot wäre, dass der Mieter von sich aus ausziehen kann, wenn ihm was nicht passt.
Zweitens, welches Schiedsgericht? Sorry, dafür sind die nicht zuständig. Siehe § 15a EGZPO. Also ist auch der Konditional nicht zutreffend. Und gilt auch nicht für alle Länder.
Drittens, jetzt ist der Vermieter mal wieder für alles zuständig und verantwortlich?