Zitat: von J-2-the-P
Ja, geht auch oft einfacher. Gut so. Und nu? Die Petition fordert nur die Wahlfreiheit und nicht die Pflicht. Da wo es einfach ist, kann man es alt hergebracht machen und die anderen können dann ein anderes verfahren nutzen. Nur weil es auf viele nicht zutrifft und nur auf manche, heißt es ja nicht das es nicht ändern kann, insbesondere da den vielen dadurch keine Nachteile entstehen.
Zitat: von J-2-the-P
In der Wahlkabine sieht es aber keiner. Und dann kann derjenige auch was anderes ankreuzen.
Zitat: von J-2-the-P
A) habe ich von einer nicht hohen Relevanz gesprochen und nicht von einer Nullrelevanz. Für die meisten Regelungen im Gesetz ist es absolut nicht von relevant. In Teilaspekten schon, auch wenn dies hier nicht zwingend das Leitmotiv sein sollte.
Zitat: von J-2-the-P
B) Wie viele Gesetze/Regelungen betrachten andere Aspekte mit, die nicht von hoher Relevanz sind. Das ist kein Ausschlussgrund. Wenn ich aus solchen Gebieten positive Sachen mitnehmen kann, warum denn nicht.
Leider. Weil damit die jeweiligen Gesetze regelmäßig mit völlig Irrevantem überfrachtet werden. Teilweise so weit, dass der eigentliche Gesetzeszweck komplett untergeht. Wie schon gesagt, "Mutti bringst Du mir Schokolade mit? Und was Spannendes? Und was zum Spielen?" Was da dann tatsächlich noch an Schokolade drin ist (vernachlässigbar) weiß jeder, der so ein Teil schonmal aufgemacht hat. Und was an Verpackungsmüll und Plastik ...
Digitale BR-Wahlen lösen mit gigantischen Aufwand ein nicht existentes "Problem" ...
Zitat: von --
Und, weiter? Bei den meisten Betrieben ist es deutlich einfacher. Das macht "Umweltschutz" immer noch nicht zu einem legitimen Argument.
Zitat: von --
Das ist dann aber die Entscheidung des Wählenden. Und das mit dem "dafür auch was bekommen" geht altmodisch analog genauso. Spricht weder für noch gegen online oder analog. Ist schlicht irrelevant. .
Zitat: von --
Eben. Ist nicht relevant. Und damit auch nciht zu berücksichtigen.
A) habe ich von einer nicht hohen Relevanz gesprochen und nicht von einer Nullrelevanz. Für die meisten Regelungen im Gesetz ist es absolut nicht von relevant. In Teilaspekten schon, auch wenn dies hier nicht zwingend das Leitmotiv sein sollte.
B) Wie viele Gesetze/Regelungen betrachten andere Aspekte mit, die nicht von hoher Relevanz sind. Das ist kein Ausschlussgrund. Wenn ich aus solchen Gebieten positive Sachen mitnehmen kann, warum denn nicht.
Zitat: von J-2-the-PZitat: von --
Hä? Wo kann da irgendjemand auf den "Wahlzettel" schauen bei Onlinewahlen? .
ich stell mich daneben, wenn sie wählen? Das kann dort keiner Überprüfen. Und wir 2 haben das so ausgemacht, weil sie dafür auch was bekommen und sagen auch nix. Dann ist geheim verletzt.
Zitat: von J-2-the-PZitat: von --
Alle vier Jahre einen Zettel und einen Umschlag pro Mitarbeiter?
Je nach Unternehmen sind es deutlich mehr. Teilweise gibt es den örtlichen Betriebsrat, den Bereichs und den Gesamtbetriebsrat (oder auch noch die Azubivertretung, Gleichstellungsbeauftragte oder Schwerbehindertenvertretung). Bei uns war die Wahlliste zum Gesamtbetriebsrat alleine 10 Seiten lang (doppelseitig bedruckt).
Zitat: von J-2-the-P
Und die Wahlkabine ist nicht der perfekte Rundumschutz, da nicht gut belüftet. Aerosole können da schön lange stehen.
Zitat: von J-2-the-P
Und beim Umweltschutz muss ich auch widersprechen. Das ist nicht berücksichtig und hat auch keine hohe Relevanz für das Gesetz, aber kann trotzdem berücksichtigt werden.
Eben. Ist nicht relevant. Und damit auch nciht zu berücksichtigen.
Ach ja, was ja die ganzen "Online"- Fans imme runterschlagen, sind die Umweltweinflüsse, die durch das "online" entstehen. Angefangen beim Stromverbrauch.
Zitat: von J-2-the-P
Die Definition des Bundestages (https://www.bundestag.de/bundestagswahl2017/wahlgrundsaetze-213172) :
"Geheim ist die Wahl, wenn sichergestellt ist, dass der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen kann. Die Stimmabgabe erfolgt in Wahlkabinen, die von außen nicht einsehbar sind, und die ausgefüllten Stimmzettel werden gefaltet in die Wahlurnen geworfen, sodass niemand erkennen kann, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat."
Gilt da zwar für die öffentlichen Wahlen aber denke dies kann auch hier analog verwendet werden. Dadurch wäre online nicht möglich.
Unsinn, da steht es muss sichergestellt sein dass der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen kann. Das ist auch daheim möglich. Der zweite Teil kann überhaupt nicht allgemeingültig sein da ansonsten auch die Briefwahl nicht möglich wäre. Die findet auch daheim am Küchentisch statt.
Zitat: von --
Hä? Wo kann da irgendjemand auf den "Wahlzettel" schauen bei Onlinewahlen? .
Zitat: von --
Alle vier Jahre einen Zettel und einen Umschlag pro Mitarbeiter?
Je nach Unternehmen sind es deutlich mehr. Teilweise gibt es den örtlichen Betriebsrat, den Bereichs und den Gesamtbetriebsrat (oder auch noch die Azubivertretung, Gleichstellungsbeauftragte oder Schwerbehindertenvertretung). Bei uns war die Wahlliste zum Gesamtbetriebsrat alleine 10 Seiten lang (doppelseitig bedruckt).
Und die Wahlkabine ist nicht der perfekte Rundumschutz, da nicht gut belüftet. Aerosole können da schön lange stehen.
Und beim Umweltschutz muss ich auch widersprechen. Das ist nicht berücksichtig und hat auch keine hohe Relevanz für das Gesetz, aber kann trotzdem berücksichtigt werden.
Zitat: von J-2-the-P
Die Definition des Bundestages (https://www.bundestag.de/bundestagswahl2017/wahlgrundsaetze-213172) :
"Geheim ist die Wahl, wenn sichergestellt ist, dass der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen kann. Die Stimmabgabe erfolgt in Wahlkabinen, die von außen nicht einsehbar sind, und die ausgefüllten Stimmzettel werden gefaltet in die Wahlurnen geworfen, sodass niemand erkennen kann, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat."
Gilt da zwar für die öffentlichen Wahlen aber denke dies kann auch hier analog verwendet werden. Dadurch wäre online nicht möglich.
Zitat:
Mit der Petition wird eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes dahingehend gefordert, dass künftig Betriebsratswahlen online stattfinden können. In Zeiten des Coronavirus ist dies unabdingbar. ...
Zitat:
... Zudem sparen die Unternehmen Mitarbeiterkapazitäten und es werden nicht mehr Unmengen an Papier verbraucht
Zitat:
Digitalisierung, effizienteres Arbeiten und Umweltschutz sind wichtige Themen der heutigen Zeit. Das Betriebsverfassungsgesetz denkt an keinen dieser drei Punkte
Das BetrVG denkt an keinen dieser drei Punkte, weil die fürs BetrVG schlicht nicht relevant sind.
- Digitalisierung - nicht relevant. In keiner Weise. Etwas, das alle 4 Jahre stattfindet, was soll da eine Digitalisierung helfen oder bringen außer Kosten, Aufwand und Risiken?
- effizienteres Arbeiten - nicht relevant. In keiner Weise. Siehe oben.
- Umweltschutz - nicht relevant. In keiner Weise. Siehe oben.
Die Definition des Bundestages (https://www.bundestag.de/bundestagswahl2017/wahlgrundsaetze-213172) :
"Geheim ist die Wahl, wenn sichergestellt ist, dass der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen kann. Die Stimmabgabe erfolgt in Wahlkabinen, die von außen nicht einsehbar sind, und die ausgefüllten Stimmzettel werden gefaltet in die Wahlurnen geworfen, sodass niemand erkennen kann, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat."
Gilt da zwar für die öffentlichen Wahlen aber denke dies kann auch hier analog verwendet werden. Dadurch wäre online nicht möglich.