Der Gesetzgeber hat versucht einen sehr niederschwelligen Einstieg in die Strafbarkeit zu finden, ohne dabei unberücksichtigt zu lassen, dass es im Altersspektrum zwischen 14 und 21 durchaus auch zu gewollten Partnerschaften kommen kann, die erst dann strafbar sind, wenn ein Machtgefälle ausgenutzt wird. Den notwendigen Spielraum soll dabei die Judikative ausloten und feststellen, nicht jedoch der Gesetzgeber von sich aus grundsätzlich jede Form der Zuneigung von jungen Menschen diesen Alters unterbinden. Zur Feststellung gibt es ein Schutzalter, welches bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres geht.
Zitat: von Nutzer501963
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Und zweitens wollen Sie jetzt einfach nur, dass es für alle Personen >19 illegal ist statt für alle >21, eine Person <17 zu missbrauchen statt <16?
Nö, die Petition setzt sexuelle Handlungen zwischen zwei älteren Jugendlichen mit Missbrauch gleich. Die Umsetzung der Petition würde bedeuten, dass man einen 19jährigen bestraft, wenn er einvernehmlich mit seiner 16jährigen Freundin Sex hat, ob mit oder ohne "Beischlaf".
und das hier ist komplett sinnfrei, um nicht zu sagen paradox
"Ein Antrag des Opfers an die Ermittlungsbehörden setzt voraus, dass dieses über die Möglichkeit, sich selbst sexuell zu bestimmen, bereits verfügt. Sofern dieses allerdings über eben diese Möglichkeit verfügt, ist der Straftatbestand nicht erfüllt. Die Abhandlung einer solchen strafbaren Handlung wäre daher beinahe unmöglich."
Sie möchten also, dass Dritte bei einem Menschen mit schon vorhandener Willensbildung und Entscheidungsfähigkeit darüber bestimmen, dass er/sie ein"Opfer" ist, obwohl der/diejenige nur ein natürliches Bedürfnis mit dem/der Partner/in oder auch nur einfach so ausgelebt hat?
Und ein Jahr später, immer noch minderjährig, hat sich was genau geändert, dass das Paar nun seine Beziehung komplett ausleben kann?
Auch wenn viele Eltern Jugendliche immer als "Kinder" (ohne sexuelle Bedürfnisse) sehen, bzw. diese nicht wahrhaben wollen - die Entwicklungssprünge im Alter zwischen 14 und 16 Jahren sind enorm.
16 Jährige sind sich in den meisten Fällen durchaus bewusst, was sie tun. Wenn beiderseitiges Einverständnis besteht, gibt es keinen Grund hieraus eine strafbare Handlung zu konstruieren.
Stellt das Gericht / ein Gutachter die volle Einsichtsfähigkeit fest (oder geben die Eltern ihre Einwilligung) ist es für 16 Jährige sogar möglich zu heiraten (und das schon seit den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts)
IMHO ist Aufklärung wesentlich wichtiger als Verbote (von denen sich pubiertierende Jugendliche eh nicht abhalten lassen sondern als "Herausforderung" ansehen)
Doch, das ist legal, das Schutzalter liegt bei 14 Jahren. Bei Personen unter 16 ist es nur dann illegal, wenn man eine "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt". Wenn der Geschlechtspartner trozt des Alters diese Fähigkeit hingegen hat, dann ist es nicht illegal.
Kurz gesaget: Partner unter 14 -> immer illegal
Partner 16 oder älter -> In den hier betrachteten Fällen immer legal
Partner 14 oder 15: Einzelfallentscheidung nötig, ob die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung vorliegt oder nicht.