Querdenker65 | Mon Oct 19 01:08:39 CEST 2020 - Mon Oct 19 01:08:39 CEST 2020

Zitat: von Nutzer3294430
Zu: "Querdenker65" (24.09., 10:52 Uhr)
Zitat: von Querdenker65
Eine Alternative, die ich sehe, wäre eine größere Dachfläche zu erlauben, wenn die gesamte überdachte Fläche (24qm² Laube +x qm² Freisitz) als begrüntes Flachdach ausgebildet wird. Bis 24qm² bleibt das Dach, wie es ist, ab 24qm²+x benötigt man ein komplett begrüntes Dach. Familienfreundlich ist ein Freisitz auf jeden Fall und man fördert durch einen attraktiven Garten den Urlaub in der Heimat auch ohne das hieraus zwangsläufig Behelfsgästehäuser entstehen. Die zuständigen Ministerien könnten einen Ideenwettbewerb für begrünte Gartenlauben veranlassen.

Ihr Vorschlag steht im Widerspruch zu den geltenden Regelungen des Bundeskleingartengesetzes, hier § 3 Abs. 2:
Zitat:
Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt.


Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

Ihr Vorschlag bedingt:
- Die Möglichkeit des Überschreitens der maximalen Grundfläche von 24 qm, ohne aber einen neuen Maximalwert zu definieren,
- Die Notwendigkeit des Absehens von der Qualität "einfacher Ausführung", denn eine begrünte Dachfläche benötigt aufgrund der damit verbundenen Gewichtslasten einen entsprechenden statisch genügenden Unterbau,
- Die Priorisierung einer Urlaubs- und Erholungsfunktion anstatt der bisherigen Priorisierung der kleingärtnerischen Nutzung, also Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen und Erholungsfunktion.



Selbstverständlich steht mein Vorschlag im Widerspruch zu den geltenden Regeln des Bundeskleingartengesetzes. Es geht ja auch darum mit der Petition eine Änderung zu erreichen.

Der Kontext in diesem Diskussionszweig. „Mehr erlaubte Versiegelung contra Umwelt-und Insektenschutz.“ Durch eine Dachbegrünung wird einer Mehrversiegelung entgegengewirkt. Ich sehe daher keinen unlösbaren Zielkonflikt. Gesetze-Bauordnungen müssten halt ggf. angepasst werden, dafür sind Petitionen gedacht.

Zitat: „Ihr Vorschlag bedingt eine Priorisierung einer Urlaubs und Erholungsfunktion.“
Meine Meinung: Er bedingt einem besseren Umwelt und Insektenschutz. Es gibt Städte, z.B. Stadt Essen in NRW, da sind Dachbegrünungen mit Hinweis auf die Statik in Kleingartenanlagen erlaubt. Wir reden also von einer gängigen Akzeptanz. Neben der Möglichkeit der Eigenversorgung bieten Kleingärten die gewollte Gelegenheit das Freizeit wohnungsnah in einer grünen Umgebung gestaltet werden kann. Hierzu sind auch Terrassen wichtig. Eine Vergrößerung der versiegelten Dachflächen auf 52 m² die die Petition fordert halte ich ebenfalls für fraglich. Sonnenschirme oder Markisen dürften hier auch einen schützenden Charakter haben. Wenn aus 24m² 26m² werden, dann sollte das noch akzeptabel sein, bei Mehr hört mein Verständnis auf. Wer einen größeren Geräteschuppen benötigt kann sich eine Zwischenwand in seine Laube setzen. Die Stadt Essen erlaubt meines Erachtens z.B. zusätzlich zu den 24m² einen kleinen Geräteschuppen.

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Nutzer3294430 | Thu Sep 24 12:08:35 CEST 2020 - Thu Sep 24 12:08:35 CEST 2020

Zu: "Querdenker65" (24.09., 10:52 Uhr)

Zitat: von Querdenker65
Eine Alternative, die ich sehe, wäre eine größere Dachfläche zu erlauben, wenn die gesamte überdachte Fläche (24qm² Laube +x qm² Freisitz) als begrüntes Flachdach ausgebildet wird. Bis 24qm² bleibt das Dach, wie es ist, ab 24qm²+x benötigt man ein komplett begrüntes Dach. Familienfreundlich ist ein Freisitz auf jeden Fall und man fördert durch einen attraktiven Garten den Urlaub in der Heimat auch ohne das hieraus zwangsläufig Behelfsgästehäuser entstehen. Die zuständigen Ministerien könnten einen Ideenwettbewerb für begrünte Gartenlauben veranlassen.

Ihr Vorschlag steht im Widerspruch zu den geltenden Regelungen des Bundeskleingartengesetzes, hier § 3 Abs. 2:
Zitat:
Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.


Ihr Vorschlag bedingt:
- Die Möglichkeit des Überschreitens der maximalen Grundfläche von 24 qm, ohne aber einen neuen Maximalwert zu definieren,
- Die Notwendigkeit des Absehens von der Qualität "einfacher Ausführung", denn eine begrünte Dachfläche benötigt aufgrund der damit verbundenen Gewichtslasten einen entsprechenden statisch genügenden Unterbau,
- Die Priorisierung einer Urlaubs- und Erholungsfunktion anstatt der bisherigen Priorisierung der kleingärtnerischen Nutzung, also Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen und Erholungsfunktion.

Zu beachten ist bezüglich der Petition:
- Die Petition fordert mehr als eine Verdoppelung der zulässigen überbaubaren Grundfläche in Kleingärten (anstatt bisher maximal 24 qm, nun demnächst 52 qm = bis zu einem Achtel der maximalen Fläche eines Kleingartens),
- Die Petition fordert auch die Möglichkeit mehrtätigen Übernachtens in der Gartenlaube für mehrere Personen (Familien werden ausdrücklich in der Petition genannt), ergo die erwähnten "Behelfsgästehäuser", da eine solche Übernachtungsmöglichkeit mindestens ein Schaffen einer verbesserten Sanitärausstattung verlangt.

Beides sind Forderungen, die der Zielsetzung des Bundeskleingartengesetzes und damit der intendierten Privilegierung von Kleingärten bei Pacht, Grunderwerbssteuer und anderen Abgaben bzw. Vorschriften (z.B. Grundbuch) klar widersprechen. Vielmehr reiht sich die Petition ein in die Reihe von Begehren, sowohl Kleingartenlauben wie Ferienhäuser für eine legale dauerhafte Wohnnutzung zu öffnen. Zu berücksichtigen ist ferner der aktuelle Trend zu "Tiny Houses".

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Querdenker65 | Thu Sep 24 10:52:32 CEST 2020 - Thu Sep 24 10:52:32 CEST 2020

Eine Alternative, die ich sehe, wäre eine größere Dachfläche zu erlauben, wenn die gesamte überdachte Fläche (24qm² Laube +x qm² Freisitz) als begrüntes Flachdach ausgebildet wird. Bis 24qm² bleibt das Dach, wie es ist, ab 24qm²+x benötigt man ein komplett begrüntes Dach. Familienfreundlich ist ein Freisitz auf jeden Fall und man fördert durch einen attraktiven Garten den Urlaub in der Heimat auch ohne das hieraus zwangsläufig Behelfsgästehäuser entstehen. Die zuständigen Ministerien könnten einen Ideenwettbewerb für begrünte Gartenlauben veranlassen.

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