CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Nov 25 07:33:18 CET 2020 - Wed Nov 25 07:33:18 CET 2020

Tierwürde

Man kann nicht alle Tiere mit Personenrechten ausstatten. aber ich bin sehr wohl für etwas wie "Tierwürde" ins Grundgesetz zu schreiben. Förderung von Respekt vor dem Leben und Tierwürde ist gesetzlich notwendig. Dabei sollte Sadismus gegen lebende Tiere und nicht totes Fleisch um Vordergrund stehen. Trotzdem brauchen wir endlich eine Empathie-orientierte Neuordnung des Jugendschutzes frei von veralteten Dogmen ("Sex und Erotik ist böse") irgendwelcher Höllendroher. Ein Hauptproblem sind z.B. Foltershows, aber auch tierblutrünstige Kunstaktionen wie das "Orgien-Mysterien-Theater", die noch immer von der "Kunstfreiheit" gedeckt werden.

Einerseits verbietet der Deutsche Staat noch immer Abstrusitäten wie "Tierpornos" (offenbar aus der irrationalen Angst, dass dabei "widernatürliche Mischwesen aus Mensch und Tier" entstehen könnten, die wohl offenbar in christlichem Parteibrainwash als "nicht gottgefällige Höllenkreaturen" aufgefasst werden o.ä.), andererseits sind Foltershows in denen Tiere gegessen oder getötet werden um sich zu ekeln völlig legal.

Der reaktionäre Tierporno-Verbotsparagraph im Jugendschutz gehört endlich gegen "die Verherrlichung sadistischer Tierquälerei" ersetzt (was ggf. auch sexuelle Quälerei einschließen kann).

Ob Insekten oder Würmer Würde besitzen und was diese verletzen könnte ist schwer zu bestimmen. Doch wenn hier etwas gegen Tierwürde verstoßen kann, dann sicher das Quälen oder Töten von Tieren zum bloßen Zweck sich vor ihnen zu ekeln. Dies ist IMO deutlicher unethischer (oder "widernatürlicher"?) als Tiere deshalb zu essen weil jemand sie lecker oder nahrhaft findet.

Meist gehen Foltershows auch mit Körperverletzung zur Erregung von Schadenfreude einher, was endlich als Kandidatenmissbrauch verboten gehört, denn sie gehört gesetzlich gleich eingestuft wie Gewaltpornographie. Ob Gewalt sexueller- oder Schaden-Freude dient ist ethisch und neurologisch unerheblich. Wie bei Kinderpornos werden durch den Anblick nicht nur Kinder sondern auch Erwachsene gefährdet durch Gewöhnung an solch sadistische Exzesse ihr Mitgefühl zu verlieren. Gleiches gilt für Verherrlichung sadistischer Tierquälerei. Daher mache ich folgenden Gesetzesvorschlag.

Zusatz zu §4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags:

"Grundsätzlich verboten ist die Herbeiführung echter Körperverletzung an Mensch oder Tier zur Erregung von Schadenfreude und öffentliche Verbreitung solcher Inhalte für Unterhaltungszwecke. Dieses gilt auch bei vorgetäuschter Körperverletzung, wenn Aufmachung und Beschreibung des Werks (z.B. Spielshow, Reality-Show oder Pseudo-Dokumentation) glaubhaft den Eindruck zu erwecken versucht das Gezeigte sei echt.

Sinngemäß gleiches gilt für Herbeiführung schwerer psychischer Gewalt für Unterhaltungszwecke. Verboten ist hier speziell auch das demonstrative Zerstören wertvoller oder geliebter Gegenstände aus dem Eigentum von Kandidaten als Einsatz ("Pfand") eines Gewinnspiels.

Das Verbot gilt wo Schadenfreude entweder offensichtlicher Hauptzweck ist, oder Herbeiführung echter Körperverletzung oder psychischer Gewalt unter Hintenansetzung sonstiger menschlicher Bezüge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und der Mensch oder Tier empathielos als bloßes austauschbares Objekt eines Unterhaltungsspiels vorgeführt wird. Zentraler Kernpunkt ist hier, dass die Taten echt sind oder zumindest Zuschauern suggerieren keine schauspielerische Inszenierung oder Simulation zu sehen. Schadenfreude ist als ein Hauptzweck zu bewerten, wenn sie durch Comedy-Elemente wie Gelächter oder Verhöhnung gequälter Personen oder Tiere besonders betont wird."

Um fortwährende absichtliche Verstöße reicher Medienkonzerne durch im Etat eingeplante regelmäßige Zahlung des Bußgelds zu verhindern (max. 500000€ nach §24 JMStV - was mutmaßlich bloß als optionale Kostenanteil solcher Shows mitversichert wird) und wirksame Abschreckung zu erreichen, braucht der Rundfunkstaatsvertrag für Fernsehsender folgenden Zusatz: "Ein wissentlich wiederholter 2. gleichartiger Verstoß innerhalb von 7 Jahren führt zur automatischen Entziehung der Sendelizenz."

Verschärfung des Strafrechts:

Organisierte Förderung körperverletzender Schmerzspiele oder solcher Mutproben mit Zuschauerbelustigung als Hauptzweck (z.B. im Rahmen einer Bühnen- oder TV-Show) ist Kandidatenmissbrauch und wie Zwangsprostitution mit Gefängnis zu bestrafen. Die Haftstrafe für Organisatoren solcher Ausbeutung ist mit mindestens 1/2 bis 1 Jahr zu bemessen und bei gewerblicher Veranstaltung mit einer mehr als gewinnabschöpfend hohen Geldstrafe zu kombinieren. Ebenso verboten sei die Herbeiführung bleibender körperlicher Veränderungen (z.B. Tattoo, Piercing, Body-Modification) oder Verabreichung von Drogen oder Rauschmitteln als Bestrafung oder Demütigung für Verlierer eines Spiels oder einer Wette. Etwaige Einwilligungsverträge für Kandidaten mit dem Veranstalter sind sittenwidrig und nichtig. Das Verbot gilt auch für Aufrufe zu solchen Taten im Internet (z.B. auf Videoplattformen) sobald ein Wettbewerbs- oder Gewinnspielcharakter vorliegt. Straffrei bleibt, wer solche Spiele spontan einvernehmlich und ohne Gewinnerzielungsabsicht im engen Freundeskreis (z.B. auf einer Party) durchführt.

Ein mindestens gleich hohes Strafmaß gelte für organisierte Förderung von Tierquälerei oder dem Töten von Tieren mit Zuschauerbelustigung als Hauptzweck (z.B. im Rahmen einer Bühnen- oder TV-Show).

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OTmartin | Sat Nov 21 12:08:05 CET 2020 - Sat Nov 21 12:08:05 CET 2020

Ich finde das ist ein gutes Argument.

Man sollte das hochstehende Tierrecht, nicht Personenrecht für Tiere nennen.

Viel mehr sollte es auf die Würde der Tiere abzielen. Darauf, daß wir mit den Tieren und Pflanzen, in einer existenziellen Lebensgemeinschaft leben und sie daher besonders schützenswert sind.

Das besondere Lebensrecht der Tiere sollte intuitiv für alle Menschen verständlich formuliert werden.

Etwa so:

Jeder gesunde Mensch weiss es: Die Erde ist ein Paradies, aber sie gehört uns nicht. Wir dürfen auf ihr leben, genauso wie die Tiere und die Pflanzen.
Deshalb haben wir Menschen hier keine Sonderrechte. Viel mehr haben wir - als kurzzeitige Gäste auf diesem wunderschönen Planeten - eine besondere Verantwortung gegenüber allen anderen Lebewesen!
Indem wir den Tieren ihre natürlichen Rechte zugestehen, werden wir dieser Verantwortung gerecht.

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