Nutzer3294430 | Mon Jan 04 22:37:50 CET 2021 - Mon Jan 04 22:37:50 CET 2021

Zu: "Bürger Alexander" (04.01., 22:26 Uhr)

Zitat: von Bürger Alexander
Aus basiert heutige Staatsangehörigkeitsgesetz auf Nazis Gesetzesänderungen.

Spannend, Ihre Grammatik. Und Ihre Ansichten. Denn Ihre Bezugnahme auf die NS-Gesetzgebung ist weiterhin einfach sachlich falsch, auch wenn der Text des RuStAG von 1913 auf den ersten Blick anderes suggeriert. Machen Sie sich kundig zu Anlass und Regelungsgehalt des RuStaG sowie zur Debatte von 1999, als das StAG beschlossen wurde. Weiterhin unklar ist, wie Sie mit Ihren Verweisen zur Diskussion dieser Petition beitragen wollen. Was ist der von Ihnen hier verfolgte Zweck?

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Bürger Alexander | Mon Jan 04 22:26:09 CET 2021 - Mon Jan 04 22:26:09 CET 2021

Heutige Staatsangehörigkeitsgesetz basiert auf Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 nachdem Adolf Hitler die deutsche Staatsangehörigkeit eingeführt hat.

Wo bitte ist hier im Original von 1913 die deutsche Staatsangehörigkeit zu finden?

Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz.

Vom 22. Juli 1913.


Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Erster Abschnitt.
Allgemein Vorschriften.

§ 1.

Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

§ 2.

[1] Elsaß-Lothringen gilt im Sinne dieses Gesetzes als Bundesstaat.
[2] Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.

Zweiter Abschnitt.
Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate.

§ 3.

Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben
durch Geburt (§ 4),
durch Legitimation (§ 5),
durch Eheschließung (§ 6),
für einen Deutschen durch Aufnahme (§§ 7, 14, 16),
für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16).

Erst Hitler hat eingeführt :

§ 1
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Aus basiert heutige Staatsangehörigkeitsgesetz auf Nazis Gesetzesänderungen.

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Nutzer3294430 | Mon Jan 04 13:15:11 CET 2021 - Mon Jan 04 13:15:11 CET 2021

Zu: "Bürger Alexander" (04.01., 13:01 Uhr)

Das heutige Staatsangehörigkeitsgesetz basiert auf dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913. Punkt. Irgendwelche Zweifel oder Änderungsbedarfe sind nicht notwendig.

Empfehlung: fragen Sie nach den Parlamentsdokumenten zum StAG, hier, direkt im Dokumentenfundus des Deutschen Bundestags, und nicht bei der "YT-Universität".

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Bürger Alexander | Mon Jan 04 13:01:02 CET 2021 - Mon Jan 04 13:01:02 CET 2021

Es gab keine deutsche Staatsangehörigkeit im 1913 sondern Staatsangehörigkeit der Bundesstaaten.

Der Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da Links auf andere Webseiten nicht zugelassen sind. Links sind nur als Quellenangabe für ein Zitat erlaubt. Bitte zitieren Sie daher aus der Quelle/Studie zumindest auszugsweise, dann darf der Link auch stehen bleiben. Es reicht nicht aus, nur den Link bzw. eine Überschrift aus der verlinkten Quelle anzugeben. Bitte beachten Sie die Richtlinie iVm der Netiquette.

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Nutzer3294430 | Sun Jan 03 00:27:51 CET 2021 - Sun Jan 03 00:27:51 CET 2021

Zu: "Bürger Alexander" (02.01., 22:44 Uhr, Version 22:50 Uhr)

Tja, was Sie hier zur deutschen Staatsbürgerschaft verkünden, ist a) sachlich falsch und b) ohne direkten Bezug zum Anliegen der Petition.

Die deutsche Staatsbürgerschaft wurde mit dem von Ihnen erwähnten Gesetz von 1913, dem RuStAG, für das zweite Deutsche Kaiserreich, welches bekanntlich zwar stark bundesstaatlich organisiert war aber doch unter preußischer Dominanz stand, geregelt. Vorläufer war übrigens ein Gesetz von 1870, wo bereits das Verständnis einer Bundes- und Staatsangehörigkeit normiert wurde. Auf diesem Gesetz basiert das heutige Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

Keine inhaltliche wie genealogische Verknüpfung besteht dagegen zu der von Ihnen genannten Verordnung von 1934, welche tatsächlich eine der Maßnahmen im Rahmen der Gleichschaltungsbestrebungen des NS-Regimes darstellte (u.a. Aufhebung der föderalten Rechte der Bundesländer) - zumal das NS-Regime selbst die eigene Verordnung zunehmend in der Folgezeit mittels weiterer Gesetze und Verordnungen veränderte und aufweichte. Folgerichtig war, dass diese Verordnung und die weitergehenden Gesetze des NS-Regimes seitens den Kontrollbehörden nach dem 08.05.1945 aufgehoben wurden - denn es gab ja den entsprechenden Staat namens "Drittes Reich" nicht mehr und die seit 1933 beschlossenen Unrechtsgesetze sollten keine weitere Wirkung behalten. Der Neubeginn erfolgte in den einzelnen Bundesländern und angesichts einer völlig veränderten Gemengelage. Fortgeführt wurde das RStAG von 1913. Die Regelungen und die Terminologie im Grundgesetz von 1948 bauen hierauf auf, haben aber mittlerweile ganz anderen Norminhalte, die u.a. der Migration nach Deutschland Rechnung tragen.

Da das StAG von 1999 das RStAG von 1913 ersetzt hat, besteht überhaupt kein Argumentations- oder Regelungsgrund, die gegebene deutsche Staatsangehörigkeit durch Staatsangehörigkeiten der Bundesländer oder eine neue Variante "Bundesrepublik Deutschland" zu ersetzen, wie in Ihrem Beitrag gefordert.

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Bürger Alexander | Sat Jan 02 22:44:29 CET 2021 - Sat Jan 02 22:44:29 CET 2021


Faktisch wurde die Staatsangehörigkeit Deutsch auch während des Nationalsozialismus im Jahr 1934 eingeführt.
Auch in Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 kann man nirgendwo die deutsche Staatsangehörigkeit finden. Dort gab es die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat.

Die deutsche Staatsangehörigkeit aus Art.16 I GG und aus Art. 116 I GG basiert auf §1 II der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom. 5 Februar 1934, die aufgrund des Art. 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 entstanden ist.
Das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs basiert auf der Volksabstimmung, die gemäß Gesetz zur Volkabstimmung vom 14. Juli 1933 stattfand.
Gemäß Art. 1 Nr.1 f) des Kontrollgesetzes Nr.1 vom 20. September 1945 wurde das Gesetz über die Volksabstimmung außer Kraft gesetzt.
Weil die deutsche Staatsangehörigkeit auf rechtswidrigen Nazigesetzen die außer Krafft gesetzt wurden basiert, und deshalb im demokratischen Grundgesetz nichts zu suchen hat, soll die deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) aus dem Jahr 1934, völkerrechtlich durch die Staatsangehörigkeiten der Bundestaaten, oder durch die Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland ersetzt werden.

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