Zitat: von UweSi
Der Einfachheit halber fasse ich einfach zusammen:
1. natürlich habe auch ich mitbekommen, dass seit Februar Corona tobt ;-)
Zitat: von UweSi
2. unterscheidet uns, dass ich - im Gegensatz zu Ihnen - keinem Parlament einen Freibrief ausstellen will/wollte (ist leider aber doch passiert),
Zitat: von UweSi
Ein- und Beschränkungen von garantierten Grundrechten als Block vorab zu beschließen.
Zitat: von UweSi
Dieses hat nach meinem Verständnis nicht vorab für alle Eventualitäten, die irgendwann auftreten könnten, zu passieren, sondern muß von Fall zu Fall neu entschieden werden.
Zitat: von UweSi
JETZT ÜBERTREIBE ICH MAL: Wer sagt mit denn, dass ich, wenn ich Einschränkungen im Voraus zustimme, mit einem Mal nicht vorab einer Änderung zugestimmt habe, die irgendwann dann erlaubt, dass ein "Volkshygienegesetz" greifen kann, was wir garantiert nicht wollen, weil so etwas zum Beispiel in der ersten Hälfte des letztes Jahrhunderts ganz viel Leid über die ganze Welt gebracht hat.
Zitat: von UweSi
Meine Mitzeichnung bleibt natürlich bestehen.
Und ich werde da nie mitzeichnen.
Zitat: von --
.....
Nix "Willkür". Weil durch den Bundestag verabschiedet.
Nix "VORAB". Nix "ohne bisher zwingenden Grund". Sie haben aber schon mitbekommen, dass seit Februar Corona tobt?
.....
Der Einfachheit halber fasse ich einfach zusammen:
1. natürlich habe auch ich mitbekommen, dass seit Februar Corona tobt ;-)
2. unterscheidet uns, dass ich - im Gegensatz zu Ihnen - keinem Parlament einen Freibrief ausstellen will/wollte (ist leider aber doch passiert), Ein- und Beschränkungen von garantierten Grundrechten als Block vorab zu beschließen. Dieses hat nach meinem Verständnis nicht vorab für alle Eventualitäten, die irgendwann auftreten könnten, zu passieren, sondern muß von Fall zu Fall neu entschieden werden. JETZT ÜBERTREIBE ICH MAL: Wer sagt mit denn, dass ich, wenn ich Einschränkungen im Voraus zustimme, mit einem Mal nicht vorab einer Änderung zugestimmt habe, die irgendwann dann erlaubt, dass ein "Volkshygienegesetz" greifen kann, was wir garantiert nicht wollen, weil so etwas zum Beispiel in der ersten Hälfte des letztes Jahrhunderts ganz viel Leid über die ganze Welt gebracht hat.
Meine Mitzeichnung bleibt natürlich bestehen.
Zitat: von UweSi
Finde ich nicht. Hier werden Grundrechte willkürlich VORAB ohne bisher zwingenden Grund eingeschränkt, bzw. die Möglichkeit eröffnet, sie außer Kraft zu setzen. Mir fehlt hier die Garantie, dass Einschränkungen von Grundrechten - wenn es denn wirklich sein muß (das finde ich übrigens sowieso nicht in Ordnung) - von Mal zu Mal im Parlament entschieden werden müssen.
Zitat:
Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 vorliegen.
Zitat:
Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 nicht mehr vorliegen.
Zitat:
Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil ...
Zitat: von UweSi
Nochmal zum "zu spät": natürlich ist es zu spät, die (für mich) allgemeine Abstimmung im Parlament rückgängig zu machen und auf Einzelabstimmung von Fall zu Fall zu bestehen. Trotzdem zeichne ich mit (hätte ich auch ohne Hinweise auf irgendwelche Coronatests gemacht). Einfach weil eine Zusammenfassung zur Abänderung von Grundrechten nicht sein darf!
Welche Abänderung von Grundrechten? Hat der Bundesrat getagt und das GG geändert? Muss ich glatt verpasst haben.
Ach ja, der aktuelle Lockdown war jetzt ausgesprochen gründlich bedacht. Und deshalb leider viel zu spät. Aber in diese Falle sind Andere auch getappt.
Und natürlich, niemand ist Hotspot. Alle sagen "war ich nicht". Weder die Gastronomie, noch die Schulen, noch die Sportvereine, noch der Einzelhandel, nada, niente, nüx. Wahrscheinlich sind das die Alten- und Pflegeheime, die das Virus verbreiten ...
Zitat: von Alariel
Ehrlich gesagt bin ich mir wirklich nicht mehr sicher wie Leute auf den Klops kommen, das Rechtsgut "Leib, Leben und Gesundheit" sei unwichtiger und niedriger zu bewerten als _absolute_ Bewegungsfreiheit oder schlicht "körperliches Wohlbefinden".
Hier "DIE Grundrechte" (eine polemische Formulierung, da eben nicht alle Grundrechte überhaupt betroffen sind) vorzuschieben, um seiner eigenen Laune Freiraum zu verschaffen, halte ich für im höchsten Maße fragwürdig, und unter keinerlei Umständen mitzeichnungswert.
Leib/Leben/Gesundheit hat vorrang vor - und nun werde ich einmal polemisch - Party feiern und sich besaufen.
Sie beantworten das selber. Diese Leute mit dem Klops kommen auf diesen: "Das Rechtsgut "Leib, Leben und Gesundheit" Anderer ist unwichtiger und niedriger zu bewerten als meine absolute Bewegungsfreiheit oder mein subjetkives persönliches körperliche Wohlbefinden".
Dass es sie auch selber erwischen könnte, die eigene Oma oder Opa, die nette Nachbarin mit den drei Vorerkrankungen, usw., das blenden die komplett aus.
Da war doch kürzlich diese nette Karikatur:
Fernsehnachrichten: "Corona-Impfstoff kurz vor der Zulassung ...".
Zuschauer: "Skandal! Die wollen uns zwangsimpfen und damit vergiften!"
Fernsehnachrichten: "... aber der Impfstoff wird am Anfang nicht sofort für jeden zur Verfügung stehen".
Zuschauer: "Die wollen uns verrecken lassen!"
Ehrlich gesagt bin ich mir wirklich nicht mehr sicher wie Leute auf den Klops kommen, das Rechtsgut "Leib, Leben und Gesundheit" sei unwichtiger und niedriger zu bewerten als _absolute_ Bewegungsfreiheit oder schlicht "körperliches Wohlbefinden".
Hier "DIE Grundrechte" (eine polemische Formulierung, da eben nicht alle Grundrechte überhaupt betroffen sind) vorzuschieben, um seiner eigenen Laune Freiraum zu verschaffen, halte ich für im höchsten Maße fragwürdig, und unter keinerlei Umständen mitzeichnungswert.
Leib/Leben/Gesundheit hat vorrang vor - und nun werde ich einmal polemisch - Party feiern und sich besaufen.
Zitat: von Nutzer621931
Die Petition kommt (viel) zu spät........
Zitat: von Nutzer621931
Das Grundgesetz legitimiert das Infektionsschutzgesetz.
Finde ich nicht. Hier werden Grundrechte willkürlich VORAB ohne bisher zwingenden Grund eingeschränkt, bzw. die Möglichkeit eröffnet, sie außer Kraft zu setzen. Mir fehlt hier die Garantie, dass Einschränkungen von Grundrechten - wenn es denn wirklich sein muß (das finde ich übrigens sowieso nicht in Ordnung) - von Mal zu Mal im Parlament entschieden werden müssen.
Nochmal zum "zu spät": natürlich ist es zu spät, die (für mich) allgemeine Abstimmung im Parlament rückgängig zu machen und auf Einzelabstimmung von Fall zu Fall zu bestehen. Trotzdem zeichne ich mit (hätte ich auch ohne Hinweise auf irgendwelche Coronatests gemacht). Einfach weil eine Zusammenfassung zur Abänderung von Grundrechten nicht sein darf!