StefanJ-- | Fri Dec 18 06:49:40 CET 2020 - Fri Dec 18 06:49:40 CET 2020

Zitat: von UweSi
Der Einfachheit halber fasse ich einfach zusammen:
1. natürlich habe auch ich mitbekommen, dass seit Februar Corona tobt ;-)

Echt?

Zitat: von UweSi
2. unterscheidet uns, dass ich - im Gegensatz zu Ihnen - keinem Parlament einen Freibrief ausstellen will/wollte (ist leider aber doch passiert),

Das ist das Wesen der parlamentarischen Demokratie. Dass Sie einem "Parlament einen Freibrief ausstellen". Genau das sind Wahlen.

Dabei ist das im Grunde kein Freibrief - weil das von GG und Gerichten und durch regelmäßige freie, gleiche und geheime Wahlen wieder kontrolliert wird.

Was Sie da schreiben ist antidemokratische Propaganda.

Zitat: von UweSi
Ein- und Beschränkungen von garantierten Grundrechten als Block vorab zu beschließen.

Wo ist das passiert? Außer in den feuchten Visionen von Querdenkern und anderen Antidemokraten aus allen politischen Lagern und Richtungen?

Zitat: von UweSi
Dieses hat nach meinem Verständnis nicht vorab für alle Eventualitäten, die irgendwann auftreten könnten, zu passieren, sondern muß von Fall zu Fall neu entschieden werden.

Was an $28a IfSG haben Sie da nicht verstanden? Titel: "§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)"

Zitat: von UweSi
JETZT ÜBERTREIBE ICH MAL: Wer sagt mit denn, dass ich, wenn ich Einschränkungen im Voraus zustimme, mit einem Mal nicht vorab einer Änderung zugestimmt habe, die irgendwann dann erlaubt, dass ein "Volkshygienegesetz" greifen kann, was wir garantiert nicht wollen, weil so etwas zum Beispiel in der ersten Hälfte des letztes Jahrhunderts ganz viel Leid über die ganze Welt gebracht hat.

Oh je. Aber danke, damit haben Sie alle Vermutungen zu Ihrer Geisteswelt vollumfänglich bestätigt. Den BT mit den Nazis vergleichen? Das IfSG mit dem "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich"? Gehts noch?

Zitat: von UweSi
Meine Mitzeichnung bleibt natürlich bestehen.


Und ich werde da nie mitzeichnen.

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UweSi | Thu Dec 17 17:48:51 CET 2020 - Thu Dec 17 17:48:51 CET 2020

Zitat: von --
.....
Nix "Willkür". Weil durch den Bundestag verabschiedet.
Nix "VORAB". Nix "ohne bisher zwingenden Grund". Sie haben aber schon mitbekommen, dass seit Februar Corona tobt?
.....


Der Einfachheit halber fasse ich einfach zusammen:
1. natürlich habe auch ich mitbekommen, dass seit Februar Corona tobt ;-)
2. unterscheidet uns, dass ich - im Gegensatz zu Ihnen - keinem Parlament einen Freibrief ausstellen will/wollte (ist leider aber doch passiert), Ein- und Beschränkungen von garantierten Grundrechten als Block vorab zu beschließen. Dieses hat nach meinem Verständnis nicht vorab für alle Eventualitäten, die irgendwann auftreten könnten, zu passieren, sondern muß von Fall zu Fall neu entschieden werden. JETZT ÜBERTREIBE ICH MAL: Wer sagt mit denn, dass ich, wenn ich Einschränkungen im Voraus zustimme, mit einem Mal nicht vorab einer Änderung zugestimmt habe, die irgendwann dann erlaubt, dass ein "Volkshygienegesetz" greifen kann, was wir garantiert nicht wollen, weil so etwas zum Beispiel in der ersten Hälfte des letztes Jahrhunderts ganz viel Leid über die ganze Welt gebracht hat.
Meine Mitzeichnung bleibt natürlich bestehen.

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StefanJ-- | Wed Dec 16 18:15:39 CET 2020 - Wed Dec 16 18:15:39 CET 2020

Zitat: von UweSi
Finde ich nicht. Hier werden Grundrechte willkürlich VORAB ohne bisher zwingenden Grund eingeschränkt, bzw. die Möglichkeit eröffnet, sie außer Kraft zu setzen. Mir fehlt hier die Garantie, dass Einschränkungen von Grundrechten - wenn es denn wirklich sein muß (das finde ich übrigens sowieso nicht in Ordnung) - von Mal zu Mal im Parlament entschieden werden müssen.

Nix "Willkür". Weil durch den Bundestag verabschiedet.

Nix "VORAB". Nix "ohne bisher zwingenden Grund". Sie haben aber schon mitbekommen, dass seit Februar Corona tobt?

Und was die Garantie angeht, "§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)". Ergo, gilt nur zur Bekämpfung von COVID19. Gibt es einen COVID20, oder COVID21, oder Pest 4.0 oder Cholera Revival, oder sonstwas, ist ein neuer Beschluss des BT nötig. Ich würde mir da erst Sorgen machen, wenn das nicht auf COVID19 beschränkt wäre.

Und Ihnen "fehlt hier die Garantie, dass Einschränkungen ... von Mal zu Mal im Parlament entschieden werden müssen"? Tja, was heißt wohl IfSG $5 (1) Satz 1?
Zitat:
Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 vorliegen.

Der Bundestag. Kann.

Satz 2:
Zitat:
Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 nicht mehr vorliegen.

Der Bundestag. Hebt auf. Ohne "kann".

Und Satz 4:
Zitat:
Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil ...

Ach ja, der Bundestag, das ist diese Gruppe von 709 frei, gleich und geheim gewählten Leuten, die in diesem komischen Haus mit diesen komischen Säulen und dieser komischen Kuppel tagt. Platz der Republik 1, 10557 Berlin.

Zitat: von UweSi
Nochmal zum "zu spät": natürlich ist es zu spät, die (für mich) allgemeine Abstimmung im Parlament rückgängig zu machen und auf Einzelabstimmung von Fall zu Fall zu bestehen. Trotzdem zeichne ich mit (hätte ich auch ohne Hinweise auf irgendwelche Coronatests gemacht). Einfach weil eine Zusammenfassung zur Abänderung von Grundrechten nicht sein darf!


Welche Abänderung von Grundrechten? Hat der Bundesrat getagt und das GG geändert? Muss ich glatt verpasst haben.

Ach ja, der aktuelle Lockdown war jetzt ausgesprochen gründlich bedacht. Und deshalb leider viel zu spät. Aber in diese Falle sind Andere auch getappt.

Und natürlich, niemand ist Hotspot. Alle sagen "war ich nicht". Weder die Gastronomie, noch die Schulen, noch die Sportvereine, noch der Einzelhandel, nada, niente, nüx. Wahrscheinlich sind das die Alten- und Pflegeheime, die das Virus verbreiten ...

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StefanJ-- | Wed Dec 16 18:07:57 CET 2020 - Wed Dec 16 18:07:57 CET 2020

Zitat: von Alariel
Ehrlich gesagt bin ich mir wirklich nicht mehr sicher wie Leute auf den Klops kommen, das Rechtsgut "Leib, Leben und Gesundheit" sei unwichtiger und niedriger zu bewerten als _absolute_ Bewegungsfreiheit oder schlicht "körperliches Wohlbefinden".

Hier "DIE Grundrechte" (eine polemische Formulierung, da eben nicht alle Grundrechte überhaupt betroffen sind) vorzuschieben, um seiner eigenen Laune Freiraum zu verschaffen, halte ich für im höchsten Maße fragwürdig, und unter keinerlei Umständen mitzeichnungswert.

Leib/Leben/Gesundheit hat vorrang vor - und nun werde ich einmal polemisch - Party feiern und sich besaufen.


Sie beantworten das selber. Diese Leute mit dem Klops kommen auf diesen: "Das Rechtsgut "Leib, Leben und Gesundheit" Anderer ist unwichtiger und niedriger zu bewerten als meine absolute Bewegungsfreiheit oder mein subjetkives persönliches körperliche Wohlbefinden".

Dass es sie auch selber erwischen könnte, die eigene Oma oder Opa, die nette Nachbarin mit den drei Vorerkrankungen, usw., das blenden die komplett aus.

Da war doch kürzlich diese nette Karikatur:
Fernsehnachrichten: "Corona-Impfstoff kurz vor der Zulassung ...".
Zuschauer: "Skandal! Die wollen uns zwangsimpfen und damit vergiften!"
Fernsehnachrichten: "... aber der Impfstoff wird am Anfang nicht sofort für jeden zur Verfügung stehen".
Zuschauer: "Die wollen uns verrecken lassen!"

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Alariel | Wed Dec 16 11:25:53 CET 2020 - Wed Dec 16 11:25:53 CET 2020

Ehrlich gesagt bin ich mir wirklich nicht mehr sicher wie Leute auf den Klops kommen, das Rechtsgut "Leib, Leben und Gesundheit" sei unwichtiger und niedriger zu bewerten als _absolute_ Bewegungsfreiheit oder schlicht "körperliches Wohlbefinden".

Hier "DIE Grundrechte" (eine polemische Formulierung, da eben nicht alle Grundrechte überhaupt betroffen sind) vorzuschieben, um seiner eigenen Laune Freiraum zu verschaffen, halte ich für im höchsten Maße fragwürdig, und unter keinerlei Umständen mitzeichnungswert.

Leib/Leben/Gesundheit hat vorrang vor - und nun werde ich einmal polemisch - Party feiern und sich besaufen.

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UweSi | Wed Dec 16 10:45:47 CET 2020 - Wed Dec 16 10:45:47 CET 2020

Zitat: von Nutzer621931
Die Petition kommt (viel) zu spät........

Lt. Erstellungsdatum für diese Petition liegt die Eröffnung seit dem 5. November erst einmal auf Eis. (Die Gründe hierfür kann niemand (egal ob pro oder kontra) nachvollziehen)
Zitat: von Nutzer621931

Das Grundgesetz legitimiert das Infektionsschutzgesetz.


Finde ich nicht. Hier werden Grundrechte willkürlich VORAB ohne bisher zwingenden Grund eingeschränkt, bzw. die Möglichkeit eröffnet, sie außer Kraft zu setzen. Mir fehlt hier die Garantie, dass Einschränkungen von Grundrechten - wenn es denn wirklich sein muß (das finde ich übrigens sowieso nicht in Ordnung) - von Mal zu Mal im Parlament entschieden werden müssen.
Nochmal zum "zu spät": natürlich ist es zu spät, die (für mich) allgemeine Abstimmung im Parlament rückgängig zu machen und auf Einzelabstimmung von Fall zu Fall zu bestehen. Trotzdem zeichne ich mit (hätte ich auch ohne Hinweise auf irgendwelche Coronatests gemacht). Einfach weil eine Zusammenfassung zur Abänderung von Grundrechten nicht sein darf!

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