Nutzer2792935 | Tue Dec 29 16:32:11 CET 2020 - Tue Dec 29 16:32:11 CET 2020

Zitat: von Ursula1955
Denn seitdem orientieren sich die GKV-Beiträge am realen Einkommen.



Die AOK schreibt hierzu auf ihrer Hompage unter der Rubrik Kassenbeiträge für Selbstständige:
"Grundlage für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung ist der monatliche Gewinn, den Selbstständige aus ihrer Tätigkeit erzielen, sowie weitere Einnahmen, die dem Lebensunterhalt dienen können, ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung."

Soll heißen: wenn Sie als Selbsständige keine Einnahmen mehr haben, aus welchen Gründen auch immer, dann wird die Kasse die Frage stellen, von was Sie denn eigentlich leben. Auch wenn Sie dann von der Substanz leben müssen, dann wird die Kasse dieses zur Berechnungsgrundlage machen! Dann sind nämlich nicht ihre Einnahmen, sondern ihre gesamten Ausgaben die Berechnungsgrundlage. Selbst wenn jemand eine sparsame Lebensführung hat, wird man da kaum auf unter 1500 €/Monat kommen. Und 15,1% Beitrag davon wären 227 € Monatsbeitrag.
Dies ist eben nicht vergleichbar mit versicherten Arbeitnehmern, die durchaus auch wenig oder lange Zeiten gar kein Einkommen haben können und deshalb auch kaum Beiträge entrichten müssen, aber dennoch relativ gut versichert sind.

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StefanJ-- | Tue Dec 29 10:21:21 CET 2020 - Tue Dec 29 10:21:21 CET 2020

Zitat: von Ursula1955
Sie schildern die Lage, wie sie vor dem 1.1.19 war. Denn bis zu diesem Zeitpunkt waren die GKV-Beiträge für Selbständige tatsächlich extrem hoch
- für viele unbezahlbar. Denn es wurde ein fiktives Brutto-Einkommen als Berechnungsgrundlage genommen, das viele Selbständige nicht erreichten. Im Ergebnis kam es dann dazu, dass mancher die Hälfte seines Einkommens als KV-Beitrag hätte zahlen müssen. Das war natürlich nicht machbar, und für Jüngere und Gesunde waren dann die "Lock-Beiträge" der PKV ein Angebot.

Die üblichen ursulanischen Fake News zu desem Thema.

1. Es gab noch nie eine verpflichtende GKV-Mitgliedschaft für Selbständige. Es gab nur eine frewillige Mitgliedschaft.

2. Dieses fiktive Einkommen, oder besser Beitragsbemessungsgrenze, war schon vor 2019 im Laufe der Jahre auf 2.283,75 EUR gesunken.Das war 2018 75% des Durchschnittseinkommens. Nun ist das Ziel einer Selbständigkeit immer: 1. Eben Selbständigkeit. Also dass man tatsächlich davon nachhaltig leben kann. Und 2. Dass man sich dadurch eben auch besser stellt wie Andere. Wenn die Selbständigkeit das nicht hergibt, dann ist es keine. Und das Geschäftsmodell war falsch.

3. Die Pros und Cons der PKV sind allgemein bekannt. Das sind keine "Lock-Angebote", das ist Versicherungsmathematik.

4. Diese "extrem hohen" Mindestbeiträge vor 2019 wären gewesen 320 EUR (14,0% von 2283 EUR). Aha. Ihr "mancher die Hälfte seines Einkommens als KV-Beitrag hätte zahlen müssen"der hätte also 640 EUR im Monat erwirtschaftet. Nein, das ist nicht selbständig. Das ist sogar weit unter Grundsicherung.

Zitat: von Ursula1955
Seit dem 1.1.19 ist das Problem so nicht mehr gegeben. Denn seitdem orientieren sich die GKV-Beiträge am realen Einkommen.
Wer seit dem 1.1.19 noch in die PKV geht, verdient auch kein Mitleid mehr. Denn jetzt gehen nur noch Leute in die PKV, die sich bewusst gegen ein solidarisches Modell entscheiden. Und die müssen sich dann auch nicht wundern, wenn in einer Gemeinschaft, die nicht auf Solidarität setzt, eine Solidarität mit Eltern kranker Kinder natürlich auch nicht vorgesehen ist.

Nein, nicht die GKV-Beiträge orientieren sich daran. Sondern die Beiträge zur frewilligen Versicherung für Dumping-Mindestlohnbrecher-Klein(st)"selbständige". Aktuell liegt die Mindestbemessungsgrenze bei 1061 EUR. Das ist 75% (!) des aktuellen Mindestlohns (!) bei 35-Sunden-Woche. Gehen wir mal Richtung gesetzliche Arbeitszeit, sind wir bei 65% Mindestlohn. Ergo, der Mindestlöhner darf solidarisch sein mit jenen "Selbständigen", welche seinen Mindestlohn unerlaufen.

Wieso Solidarität? Das nennt sich "Lohnfortzahlung" - etwas, das es bei Selbständigen per Definition nicht geben kann, mangels Lohn. Zur Selbständigkeit gehört es auch, solche Eventualitäten mit einzuplanen.

Zitat: von Ursula1955
Außerdem gilt auch noch: Wer so jung ist, dass er noch Kinder hat, die Kinderkrankengeld bekämen, hat vermutlich auch heute noch eine Option (evtl. über Umwege) in die GKV zu wechseln. Aber dann muss er/sie halt auch die Nachteile der GKV in Kauf nehmen (wochenlange Wartezeiten auf eine MRT, während man entsetzliche Schmerzen hat .... )

Aha. Also nach Ihnrer Denke:
1. Jung und ungebunden => Alle Vorteile der PKV nutzen.
2. Wenn dan Kinder kommen, über Umwege in die GKV zurück ...

Und nein, Kinderkrankengeld ist eben nicht an die (freiwillige) GKV gebunden, sondern an den Status des abhängig Beschäftigten. Dafür unterscheiden sich dann die Beitragssätze (14,6% gegenüber 14,0%).

Zitat: von Ursula1955
In jedem Fall hat das Problem des Petenten keine größere Priorität.


Völlig unerheblich. Muss man halt bei der PKV extra versichern. entsprechend bevor der Fall eintritt. Und zu den entsprechenden Kosten. Es kommt nicht von ungefähr, dass die PKVen das nur selten anbieten. Offensichtlich wird es nicht ausreichend nachgefragt wegen der damit verbundenen Kosten. Aber selbs bei abhängig Beschäftigten in der PKV gibt es etwas nach BGB.

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Ursula1955 | Mon Dec 28 22:24:31 CET 2020 - Mon Dec 28 22:24:31 CET 2020

Zitat: von Nutzer559042
Nein, nicht jeder kommt als Selbstständiger in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Außerdem ist es auch eine Frage des Geldes. Wenn man als junger Selbstständiger in die freiwillige gesetzliche Versicherung geht, muss man um ein vielfaches mehr zahlen, wie bei der privaten. Wenn er dann später eine Familie gründen möchte, kommt er als Privatversicherter nicht mehr in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Dies ist eine Diskriminierung, aber zur Zeit leider nicht zu ändern.


Sie schildern die Lage, wie sie vor dem 1.1.19 war. Denn bis zu diesem Zeitpunkt waren die GKV-Beiträge für Selbständige tatsächlich extrem hoch
- für viele unbezahlbar. Denn es wurde ein fiktives Brutto-Einkommen als Berechnungsgrundlage genommen, das viele Selbständige nicht erreichten. Im Ergebnis kam es dann dazu, dass mancher die Hälfte seines Einkommens als KV-Beitrag hätte zahlen müssen. Das war natürlich nicht machbar, und für Jüngere und Gesunde waren dann die "Lock-Beiträge" der PKV ein Angebot.

Seit dem 1.1.19 ist das Problem so nicht mehr gegeben. Denn seitdem orientieren sich die GKV-Beiträge am realen Einkommen.
Wer seit dem 1.1.19 noch in die PKV geht, verdient auch kein Mitleid mehr. Denn jetzt gehen nur noch Leute in die PKV, die sich bewusst gegen ein solidarisches Modell entscheiden. Und die müssen sich dann auch nicht wundern, wenn in einer Gemeinschaft, die nicht auf Solidarität setzt, eine Solidarität mit Eltern kranker Kinder natürlich auch nicht vorgesehen ist.

Außerdem gilt auch noch: Wer so jung ist, dass er noch Kinder hat, die Kinderkrankengeld bekämen, hat vermutlich auch heute noch eine Option (evtl. über Umwege) in die GKV zu wechseln. Aber dann muss er/sie halt auch die Nachteile der GKV in Kauf nehmen (wochenlange Wartezeiten auf eine MRT, während man entsetzliche Schmerzen hat .... )

In jedem Fall hat das Problem des Petenten keine größere Priorität.

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b.rzepka@gmx.de-- | Mon Dec 28 00:14:37 CET 2020 - Mon Dec 28 00:14:37 CET 2020

Zitat: von Nutzer1106666
War es nicht einmal so, dass wer Selbstständiger ist in die PKV muss weil er ja auch keine sonstigen [Lohn]Steuern bezahlt?
Ist also die »Wahl« der PKV tatsächlich eine freiwillige oder nicht?



Das hat mit der Zahlung von Steuern nichts zu tun. Jeder Selbständige kann sich freiwillig innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme seiner Tätigkeit in der GKV versichern, wenn er bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt.
Wer also nicht unbedingt schon vor seiner Selbständigkeit in der PKV (mit-) versichert war, hat also durchaus Zugang zur GKV.

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b.rzepka@gmx.de-- | Mon Dec 28 00:10:41 CET 2020 - Mon Dec 28 00:10:41 CET 2020

Zitat: von Nutzer559042
Wenn er dann später eine Familie gründen möchte, kommt er als Privatversicherter nicht mehr in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Dies ist eine Diskriminierung, aber zur Zeit leider nicht zu ändern.



Das ist keine Diskriminierung, das nennt sich LEBEN. Die Konsequenzen seiner früheren Entscheidung tragen zu müssen.
Dann muss man als junger gesunder Mensch eben überlegen, ob die Möglichkeit, später vielleicht eine Familie gründen zu wollen, gänzlich auszuschließen, oder doch zumindest denkbar wäre.
Und nicht in jungen Jahren Rosinen in der PKV picken und als alter kranker Mensch dann Leistungen der Solidargemeinschaft beziehen wollen.

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Nutzer559042 | Fri Dec 25 20:32:49 CET 2020 - Fri Dec 25 20:32:49 CET 2020

Nein, nicht jeder kommt als Selbstständiger in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Außerdem ist es auch eine Frage des Geldes. Wenn man als junger Selbstständiger in die freiwillige gesetzliche Versicherung geht, muss man um ein vielfaches mehr zahlen, wie bei der privaten. Wenn er dann später eine Familie gründen möchte, kommt er als Privatversicherter nicht mehr in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Dies ist eine Diskriminierung, aber zur Zeit leider nicht zu ändern.

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Nutzer1106666 | Fri Dec 25 15:45:31 CET 2020 - Fri Dec 25 15:45:31 CET 2020

War es nicht einmal so, dass wer Selbstständiger ist in die PKV muss weil er ja auch keine sonstigen [Lohn]Steuern bezahlt?
Ist also die »Wahl« der PKV tatsächlich eine freiwillige oder nicht?

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