schachsommer12 | Sat Jun 05 11:07:28 CEST 2021 - Sat Jun 05 11:07:28 CEST 2021

Zitat: von Nutzer621931
Der Mieter verschafft sich einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil auf Kosten des Vermieters. Er missbraucht ein ihm Kraft eines Rechtsgeschäftes (Mietvertrag) Vermögen (Wohnung).
Zitat:
StGB § 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein Mietrückstand ist noch keine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Es darf nicht etwas hineininterpretiert werden, was möglicherweise gar nicht vorhanden ist. Ein Mietrückstand bedeutet nicht, dass die Miete ganz abgestritten oder verneint wird, sondern sie nur noch nicht (pünktlich) bezahlt wurde. Damit ist ein Mietrückstand nur eine Feststellung, aber noch keine richtige oder falsche Begründung.

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rupert1159 | Tue Jun 01 13:05:08 CEST 2021 - Tue Jun 01 13:05:08 CEST 2021

Zitat: von Nutzer621931
Ist das nicht bereits ein Betrug i.S.d. §§ 263 oder 266 StGB?

Der Mieter verschafft sich einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil auf Kosten des Vermieters. Er missbraucht ein ihm Kraft eines Rechtsgeschäftes (Mietvertrag) Vermögen (Wohnung).

Wenn allerdings jemand bis zur und trotz Räumungsklage in einer Wohnung bleibt, wird auch der strafrechtliche Aspekt keine Änderung des Verhaltens bewirken. Außerdem gehen die Probleme für den Vermieter erst los, wenn der Mieter schlussendlich in Haft sitzt, weil er dann weder einen greifbaren Vertragspartner, noch Mieteinnahmen hat und obendrein die Möbel des Mieters auf seine Kosten verwahren muss.

Nebenbei: Bei der aktuellen Laufzeit von Strafverfahren dürfte das Urteil hier noch länger brauchen als die Räumungsklage.



Nein, eine Verurteilung wg.Betrug werden Sie nach geltender Rechtslage nicht erreichen.
Durch Strafandrohung ist allerdings zu erwarten,dass diese Kandidaten pünktlich ausziehen.
Sitzen muss der" Mieter"in der Tat wesentlich später ,ist bis dahin draussen und sehr wohl greifbar!

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