Querdenker65 | Tue Jul 06 23:14:32 CEST 2021 - Tue Jul 06 23:14:32 CEST 2021

Zu Beitrag Nutzer 3294430 09.06.2021 - 21:40 Uhr

Zitat: von Nutzer3294430
Zu: Nutzer109406 (09.06., 20:02 Uhr, Version 20:05 Uhr)

Zitat: von --
Allerdings würde ich vermuten, dass auch die Petentin nicht alle halbes Jahr eine neue Küche kaufen wird.
Zitat: von Nutzer3294430
Sie vermuten fast richtig. Anlass der Petentin waren Erfahrungen mit den Handbüchern zu lediglich einem einzigen Kühlschrank.


Obige Aussagen suggerieren offenbar, dass die Petition nicht von einem öffentlichen Interesse sein solle, da diese auf Erfahrungen lediglich auf einen ehemaligen Kühlschrankkaufes einer einzelnen Person beruhen soll.
Mehrfachanleitungen sind heutiger Standard, das kann man nicht wegignorieren.
Mit der Petition wird gefordert, dass zum Zwecke des Klimaschutzes beim Kauf von Geräten oder Möbeln unnötige Handbücher etc. verboten werden. Das etc. sollte man nicht übersehen.

Die Petentin brachte ein Beispiel mit einem Küchenkauf (nicht Kühlschrank), welches ein extremes Ausmaß darstellt, wie verschwenderisch mit Rohstoffen bezüglich Bedienungsanleitungen umgegangen wird.

Zitat: von --
A propos, wer legt eigentlich fest, was "unnötige Handbücher" sind? Und nach welchen kriterien?
Zitat: von Nutzer3294430
Der Vorschlag dazu findet sich in der Petitionsbegründung, im Beitrag der Petentin sowie - wie schon erwähnt - im Produktsicherheitsgesetz.


Vielleicht kann das jemand mit dem Produkthaftungsgesetz einmal konkretisieren. Verstehe ich das richtig? Eine Anleitung muss mehrsprachig (welche das sind, ist nicht definiert) ohne Aufforderung geliefert werden, da das Produkt ansonsten mangelhaft ist. Ich kann mir das nicht vorstellen. Wenn man eine Sprache nicht beherrscht, dann hat man doch eine Holschuld, sich notwendige Informationen zu beschaffen, da man ansonsten sich oder andere mit einem Gerät in Gefahr bringen könnte. Es wäre auch unsozial zu erwarten, dass 90 Prozent etwas z.B. fünffach erhalten müssen, weil man selbst ein sprachliches Defizit hat.
Bedienungsanleitungen mit einem Gießkannenprinzip zu streuen ist eine Charakterlosigkeit der Umwelt gegenüber.

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Nutzer4610271 | Tue Jul 06 23:04:55 CEST 2021 - Tue Jul 06 23:04:55 CEST 2021

Es bedarf weiterer 130 Handbücher diverser Sprachen, damit nicht einzelne Migrantengruppen in Deutschland diskriminiert werden. Eingespart werden kann allenfalls das deutsche Handbuch, da die Deutschen hierzulande nur noch eine unerhebliche Minderheit sind. Wer vom Verstand her noch nicht komplett wegzensiert ist, kann sich davon in jedem größeren Miets- und Hochhaus selber überzeugen: Kein deutscher Name mehr da vorhanden.

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Nutzer4350322 | Mon Jul 05 13:35:42 CEST 2021 - Mon Jul 05 13:35:42 CEST 2021

Der Beitrag wurde gelöscht. Bitte beachten Sie die Richtlinie. Ihr Moderatorenteam

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Nutzer593485 | Thu Jun 17 11:03:49 CEST 2021 - Thu Jun 17 11:03:49 CEST 2021

Natürlich ist es lästig wenn man in einem Stapel Dokumente erst mal das aussuchen muss das man versteht.
Oder wenn man ein dickes Handbuch bekommt und nur wenige Seiten pro Sprache drin sind, da kann man den Rest nicht mal wegwerfen.
Aber ich denke dass das, relativ zum gesamten Papieraufkommen, keine wirklich große Rolle spielt.
Prinzipiell ist die Petition aber korrekt.
Dazu fordern sollte man aber dass für einen gewissen Zeitraum die Dokumente im Internet auf der Herstellerhomepage zu finden sind, in allen relevanten Sprachen.

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CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Jun 16 06:28:39 CEST 2021 - Wed Jun 16 06:28:39 CEST 2021

Zitat: von Nutzer3294430
Was die Petentin nicht in Abrede stellt. Und da selbst das Produktsicherheitsgesetz nur eine einsprachige Version als Mindestandard fordert, ist der Hinweis der Petentin zunächst einmal als positiv-verantwortungsvoll zu loben. Aber vielleicht ist Ihnen die schon häufiger hier im Diskussionsverlauf vorgeschlagene Kompromissvariante "international ubiquitäres Pictogrammbuch" ja angenehmer.


Piktogramme können entsetzlich mehrdeutig und unverständlich sein und unterscheiden sich extrem je nach Kulturkreis (SuchMa Emoji-Bedeutungen). Z.B. steht in Europa in Apps und Prospekten ein Flugzeug-Icon für "Reisen". Einwohner mancher afrikanischer Staaten reisen i.a. nur per Bus, haben oft nie ein Flugzeug gesehen (viel zu teuer) und wenn doch, assoziieren sie es mit etwas das im Krieg Bomben auf sie warf und wovor man sofort in Deckung gehen und fliehen muss statt mir Reiselust. Auch ich bin schon an Piktogrammzetteln aus Möbelhäusern verzweifelt, weil sich Möbelteile und Schraubensorten nicht zuordnen ließen oder nicht erkennbar ist wie man etwas einrastet oder aushakt.

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StefanJ-- | Tue Jun 15 17:11:04 CEST 2021 - Tue Jun 15 17:11:04 CEST 2021

@ Nutzer3294430 | heute - 08:29

Lieber Nutzer3294430,

das mit dem "unmittelbaren Nutzen für die Petentin bzw. für Konsumentinnen und Konsumenten" kam von Ihnen. Also verleugen Sie dieses "Argument" bitte nicht, wenn es Ihnen auf die Füße fällt.

Zitat: von Nutzer3294430
Was die Petentin nicht in Abrede stellt. Und da selbst das Produktsicherheitsgesetz nur eine einsprachige Version als Mindestandard fordert, ist der Hinweis der Petentin zunächst einmal als positiv-verantwortungsvoll zu loben. Aber vielleicht ist Ihnen die schon häufiger hier im Diskussionsverlauf vorgeschlagene Kompromissvariante "international ubiquitäres Pictogrammbuch" ja angenehmer.

Ja, sicher. "Piktogrammbuch". Echt jetzt? Und das soll dann wieso genau weniger dick sein?

Nur als Beispiel, meine 229 Gramm Kühlschrankgebrauchsanweisung in 10 Sprachen. "Immer auf gute Be- und Entlüftung achten." Dieser Platz mal 10. Und da bekommen Sie dann ein eindeutiges Piktogramm auf einen signifikant geringere Fläche? Das will ich sehen. Geht das mit Mikrofilm?

Und 8000 Jahre oder so an Kulturgeschichte lassen wir dann auch mal schnell sterben. Zurück zu den Höhlenmalereien.

Zitat: von Nutzer3294430
Da bleibt Ihnen nur zu wünschen, dass Ihnen Ihre Vormieter stets auch die deutsche Version der jeweiligen Gebrauchsanweisungen zusammen mit den Küchen überlassen haben. Oder haben Sie Ihr "RTFM" nicht nötig?


Stellen Sie sich vor, das hat funktioniert.

Allerdings, der Unterschied zwischen bereits installierten Gebrauchtgeräten und neu gekauften Geräten dürfte selbst Ihnen geläufig sein? Dass erstere eben schon installiert sind?

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schachsommer12 | Tue Jun 15 16:05:56 CEST 2021 - Tue Jun 15 16:05:56 CEST 2021

Zitat: von --
kiloweise Schwerlastpappe, Plastikfolien, Styroporformteilen, usw.

Wie lassen sich funktionale, also ressourcenschonende, handliche, stabile und leicht transportable Verpackungen verbindlich für alle Produkte gesetzlich regeln? Aber im Prinzip sollten Gebrauchsanweisungen, Anleitungen und Verpackungen eigentlich im Rahmen des ganzheitlichen Produkt(lebenszyklus)designs zusammengehören.

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Nutzer3294430 | Tue Jun 15 08:29:24 CEST 2021 - Tue Jun 15 08:29:24 CEST 2021

Zu: Nutzer109406 (15.06., 07:30 Uhr, Version 07:31 Uhr)

Zitat: von --
Auch die Gebrauchsanweisung hat einen unmittelbaren Nutzen für die Käufer.
Was die Petentin nicht in Abrede stellt. Und da selbst das Produktsicherheitsgesetz nur eine einsprachige Version als Mindestandard fordert, ist der Hinweis der Petentin zunächst einmal als positiv-verantwortungsvoll zu loben. Aber vielleicht ist Ihnen die schon häufiger hier im Diskussionsverlauf vorgeschlagene Kompromissvariante "international ubiquitäres Pictogrammbuch" ja angenehmer.
Übrigens:
Zitat: von --
Sagt jemand, der in seinen 54 Lebensjahren genau eine (!) neue Küche gekauft hat in seinem Leben. Und das was das 2,4-Meter-Grundmodell bei erster Haushaltsgründung, und die hat der Nachmieter seinerzeit übernommen. Danach war immer schon eine Küche drin, und die wurde mit übernommen.

Da bleibt Ihnen nur zu wünschen, dass Ihnen Ihre Vormieter stets auch die deutsche Version der jeweiligen Gebrauchsanweisungen zusammen mit den Küchen überlassen haben. Oder haben Sie Ihr "RTFM" nicht nötig?

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StefanJ-- | Tue Jun 15 07:30:38 CEST 2021 - Tue Jun 15 07:30:38 CEST 2021

Zitat: von Nutzer3294430
Zu: Nutzer109406 (15.06., 07:05 Uhr, Version 07:06 Uhr)

Tenor des Anliegens der Petentin ist vermeidbaren Papiermüll gefälligst auch zu vermeiden. Sie wünscht sich eine Intervention des Gesetzgebers. Das Anliegen ist somit grundsätzlich mit Wertschätzung zu loben, denn schließlich ist Klima- bzw. Ressourcenschutz die zentrale gesamtgesellschaftliche Zukunftsaufgabe. Ggf. bezogene Druckausgaben von Nachrichtenmagazinen oder aber Transportverpackungen haben einen unmittelbaren Nutzen für die Petentin bzw. für Konsumentinnen und Konsumenten und werden daher mit Intention bezogen, umfangreiche Anleitungen und Aufstellhinweise in einer nicht zugänglichen Sprache sind dagegen ohne direkten Nutzen aus Konsumentensicht und unterliegen somit grundsätzlich der Frage einer Vermeidungsmöglichkeit.

Übrigens, auch der Hinweis auf den Transportverpackungsmüll war bereits mehrfach im Diskussionsverlauf thematisiert worden, sogar mit konkreten Mengenangaben.


Also, ich würde sagen, die neue Küche ist das mit Abstand größere Problem in Sachen "Ressourcenschonung", und nicht die damit gelieferte Gebrauchsanweisung. Und auch der unmittelbare Nutzen der Verpackung und der Druckwerke ist genau so anfechtbar wie die Gebrauchsanweisung an sich.

Sagt jemand, der in seinen 54 Lebensjahren genau eine (!) neue Küche gekauft hat in seinem Leben. Und das was das 2,4-Meter-Grundmodell bei erster Haushaltsgründung, und die hat der Nachmieter seinerzeit übernommen. Danach war immer schon eine Küche drin, und die wurde mit übernommen.

Auch die Gebrauchsanweisung hat einen unmittelbaren Nutzen für die Käufer. Selbst für die, die schon alles zu wissen glauben. Weil, das sind dann die Leute, denen man regelmäßig RTFM vorhalten muss. Auch so ein Erfahrungswert.

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Nutzer3294430 | Tue Jun 15 07:18:55 CEST 2021 - Tue Jun 15 07:18:55 CEST 2021

Zu: Nutzer109406 (15.06., 07:05 Uhr, Version 07:06 Uhr)

Tenor des Anliegens der Petentin ist vermeidbaren Papiermüll gefälligst auch zu vermeiden. Sie wünscht sich eine Intervention des Gesetzgebers. Das Anliegen ist somit grundsätzlich mit Wertschätzung zu loben, denn schließlich ist Klima- bzw. Ressourcenschutz die zentrale gesamtgesellschaftliche Zukunftsaufgabe. Ggf. bezogene Druckausgaben von Nachrichtenmagazinen oder aber Transportverpackungen haben einen unmittelbaren Nutzen für die Petentin bzw. für Konsumentinnen und Konsumenten und werden daher mit Intention bezogen, umfangreiche Anleitungen und Aufstellhinweise in einer nicht zugänglichen Sprache sind dagegen ohne direkten Nutzen aus Konsumentensicht und unterliegen somit grundsätzlich der Frage einer Vermeidungsmöglichkeit.

Übrigens, auch der Hinweis auf den Transportverpackungsmüll war bereits mehrfach im Diskussionsverlauf thematisiert worden, sogar mit konkreten Mengenangaben.

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