Nutzer2454068 | Thu Sep 16 13:21:59 CEST 2021 - Thu Sep 16 13:21:59 CEST 2021

Nein, es ist keine Polemik, sondern tatsächlich so.
Beispiel unser Hund: Er hat sich die Pfote verstaucht. Tierärztin sagt "Ruhe, kühlen, und Traumeel" (ein homöopathisches Mittel).
Sechs Monate später selbes Problem. Hund bleibt beim Spielen in einem Loch hängen.... Wieder verstaucht. Da wir noch Traumeel haben, geben wir ihm das, bevor wir zum Tierarzt gehen.
Nach dem neuen Gesetz hätten wir uns DA strafbar gemacht, weil wir ohne Ärztliche Empfehlung apothekenpflichtige, aber frei verkäufliche Medikamente verabreicht haben....

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CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Sep 01 03:35:26 CEST 2021 - Wed Sep 01 03:35:26 CEST 2021

Ich gehe sehr davon aus, dass Verbot verschreibungspflichtige Tierarzeneien durch Nichtärzte daher kommt, dass vieles davon missbrauchbar ist. Nicht nur Antibiotikaresistenzen durch Massentierhaltung gefährden die Fortexistenz derr Menschheit. Auch Zweckentfremdung solcher "Tier"-Arzeneien für Menschen als Doping, Rauschgifte etc. soll verhindert werden, da die Produkte sehr leicht in dunklen Kanälen enden.

Homöopathika ohne chemisch schädliche Substanzmengen (also alle Hochpotenzen) gehören gesetzlich wie Weihwasser eingestuft und garnicht als Arzneimittel im Sinne des Gesetzes. Ich bin eindeutig fürs Recht auf Alternativwissenschaft und kein Verteufeler, aber genau wie bei Musiktherapie wohl niemand auf die Idee käme, die einzelnen Musikinstrumente als Arzneimittel einzustufen und den Verkauf zu beschränken, gehören auch Hochpotenz-Homöopathika in die Drogerie oder Bedarf für religiöses und spirituelles Zubehör und nicht in die Apotheke. Das ganze Prinzip des Arzneimittelgesetzes (Wirkstoffe haben vorgeschriebene Dosierung, Nebenwirkungen und eine Liste festgelegter Krankheiten gegen die sie laut Beipackzettel erlaubt sind) macht dafür keinen Sinn. Wichtig ist, dass Verpackungsaufschrift aller homöopathischen Produkte (z.B. Salben) endlich einen klaren Hinweis auf Homöopathie enthalten muss, da derzeit oft vorsätzlich Verwechslungsgefahr mit Wirkstoffmedizin besteht; sogar bei Lebensmitteln (Definition "Milch", "Wurst" u.ä. Humbug) ist das deutlich strikter geregelt als bei Arzneimitteln. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.

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StefanJ-- | Sun Aug 29 07:31:43 CEST 2021 - Sun Aug 29 07:31:43 CEST 2021

@ Überlegung | 27.08.2021 - 08:56

Zitat: von Überlegung
P.S. und zu
Zitat: von Petent
Die Alternativmedizin ist - anders als in anderen Teilen der EU - in Deutschland ein anerkannter Wirtschaftszweig.

Darüber sollte man mal nachdenken, weshalb es in der EU, obwohl in vielen Staaten weniger Regularien existieren, keine "Alternativmedizin" gibt und es in den meisten (wenn nicht allen) Sprachen kein Äquivalent zum "Heilpraktiker" gibt.


Doch, gibt es. "Quack", "ciarlatano", "charlatan(e)", "curandero(/a)", "kwakzalvers", "vraci", ... ;-)

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StefanJ-- | Sat Aug 28 06:41:08 CEST 2021 - Sat Aug 28 06:41:08 CEST 2021

Zitat:
Die Alternativmedizin ist - anders als in anderen Teilen der EU - in Deutschland ein anerkannter Wirtschaftszweig.

Dake für das Geständnis, dass es da bei diesen "Alternativmedizinen" (Plural ist Absicht, weil es da ja Vieles gibt an "Strömungen") vor allem um eines geht: Geld!

Und auch bei der Tiermedizin sind Homöopathie & Co. Humbug und Juju. Auch bei der Tiermedizin gilt das mit dem wissenschaftlichen Vorbehalt.

Ein Tier mit echten medizinischen Problemen mit Fake- und Pseudomedizin zu behanden ist nicht Anderes als ein Verstoß gegen §1 Tierschutzgesetz:
Zitat:
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


Zitat:
Selbst der Wissenschaftliche Dienst kommt in seiner Ausarbeitung zu dem Schluss, dass es sich um ein faktisches Berufsverbot handelt. Man kann jetzt über die wissenschaftliche Sichtweise auf Homöopathika streiten, sollte dabei aber bedenken, dass auch pflanzliche Wirkstoffe unter dieses "Verbot" fallen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen IST.

Tja, dann müssen diese pflanzlichen Wirkstoffe aber eben auch als Arzneimittel zugelassen sein, wenn sie als solche verwendet werden sollen. Und hier schon wieder der Irrglaube, dass "pflanzlich" = "gesund" und "harmlos". Digitalis, Atropin, Akonit, usw., usw., alles pflanzlich. Aber von einer Selbstmedikation mit Fingerhut, Tollkirsche, Eisenhut & Co. wird dringendst abgeraten ... Ach, auch bei allem anderen "pflanzlichen Wirkstoffen" - Pflanze 1 hat sehr viel Wirkstoff, die daneben praktisch keinen.

Ach ja, über "die wissenschaftliche Sichtweise auf Homöopathika" kann man nicht streiten. Die wissenschaftliche Sichtweise ist klar: Kann nicht wirken, wirkt nicht, wird nie wirken. Und jetzt bitte nicht mit dem Placeboeffekt kommen, weil den gibt es genauso bei allen echten Arzneimitteln. Wissenschaftlich erwiesen. Über "die wissenschaftliche Sichtweise auf Homöopathika" "streiten" nur die Schein- und Pseudo"wissenschaftler" aus der Homöopathikerecke.

Zitat:
Im übrigen werden auch Tierhalter bestraft, sollten sie ihrem Tier "verbotenerweise" andere Mittel als "Tierarzneimittel" verabreichen. Nicht geklärt ist übrigens im Zusammenhang mit diesem Gesetz, wie es sich mit Tiermedizinprodukten verhält. Darunter fallen - streng definiert - auch Verbandsmaterialien, die in diesem Fall auch nicht einfach vom Menschen "benutzt werden dürfen"... Hund hat sich eine Pfote blutig gelaufen? Tja, einfach nen Verband anlegen ist illegal, solange es kein zugelassener Hundeverband ist.


Wieso bestraft? Sagt wer? Ach ja, §1 Tierschutzgesetz gilt natürlich auch für Frauchen und Herrchen.

Ansonsten, Abschnitt 9 Arzneimittelgesetz.

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Überlegung | Fri Aug 27 08:56:36 CEST 2021 - Fri Aug 27 08:56:36 CEST 2021

Zitat: von Petent

Im übrigen werden auch Tierhalter bestraft, sollten sie ihrem Tier "verbotenerweise" andere Mittel als "Tierarzneimittel" verabreichen. Nicht geklärt ist übrigens im Zusammenhang mit diesem Gesetz, wie es sich mit Tiermedizinprodukten verhält. Darunter fallen - streng definiert - auch Verbandsmaterialien, die in diesem Fall auch nicht einfach vom Menschen "benutzt werden dürfen"... Hund hat sich eine Pfote blutig gelaufen? Tja, einfach nen Verband anlegen ist illegal, solange es kein zugelassener Hundeverband ist.

das dürfte reine Polemik und unzutreffend sein. Natürlich kann man als Tierhalter sein Tier erstversorgen, um es dann zum Tierarzt zu bringen.
Mit Übertreibungen und Ironie kann man arbeiten, aber es sollte immer noch Sinn ergeben.

Wenn das Gesetz darauf abzielt, die völlig unkontrolliert agierenden sog. Tierheilpraktiker daran zu hindern, ohne geprüfte Qualifikation zu arbeiten, dann mag das faktisch ein Berufsverbot sein, aber ein sinnvolles und somit völlig zu recht.

P.S. und zu
Zitat: von Petent
Die Alternativmedizin ist - anders als in anderen Teilen der EU - in Deutschland ein anerkannter Wirtschaftszweig.


Darüber sollte man mal nachdenken, weshalb es in der EU, obwohl in vielen Staaten weniger Regularien existieren, keine "Alternativmedizin" gibt und es in den meisten (wenn nicht allen) Sprachen kein Äquivalent zum "Heilpraktiker" gibt.

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Torxuser | Thu Aug 26 08:48:32 CEST 2021 - Thu Aug 26 08:48:32 CEST 2021

Sehe darin einen unnötigen Alarmismus. Es macht schon einen Unterschied, ob ich mein eigenes Tier versorge oder dies gewerbsmäßig mache.
Illegal ist die Versorgung des eigenen Tieres mit einem Verband sicherlich nicht. Bei unentgeldlicher Hilfe sicherlich auch nicht illegal. Da viele Medikamente auch beim Menschen wirksam sind, ist eine Freigabe von Medikamenten zur Verabreichung ohne Tierarzt nicht sinnvoll.

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