Nein, es ist keine Polemik, sondern tatsächlich so.
Beispiel unser Hund: Er hat sich die Pfote verstaucht. Tierärztin sagt "Ruhe, kühlen, und Traumeel" (ein homöopathisches Mittel).
Sechs Monate später selbes Problem. Hund bleibt beim Spielen in einem Loch hängen.... Wieder verstaucht. Da wir noch Traumeel haben, geben wir ihm das, bevor wir zum Tierarzt gehen.
Nach dem neuen Gesetz hätten wir uns DA strafbar gemacht, weil wir ohne Ärztliche Empfehlung apothekenpflichtige, aber frei verkäufliche Medikamente verabreicht haben....
Ich gehe sehr davon aus, dass Verbot verschreibungspflichtige Tierarzeneien durch Nichtärzte daher kommt, dass vieles davon missbrauchbar ist. Nicht nur Antibiotikaresistenzen durch Massentierhaltung gefährden die Fortexistenz derr Menschheit. Auch Zweckentfremdung solcher "Tier"-Arzeneien für Menschen als Doping, Rauschgifte etc. soll verhindert werden, da die Produkte sehr leicht in dunklen Kanälen enden.
Homöopathika ohne chemisch schädliche Substanzmengen (also alle Hochpotenzen) gehören gesetzlich wie Weihwasser eingestuft und garnicht als Arzneimittel im Sinne des Gesetzes. Ich bin eindeutig fürs Recht auf Alternativwissenschaft und kein Verteufeler, aber genau wie bei Musiktherapie wohl niemand auf die Idee käme, die einzelnen Musikinstrumente als Arzneimittel einzustufen und den Verkauf zu beschränken, gehören auch Hochpotenz-Homöopathika in die Drogerie oder Bedarf für religiöses und spirituelles Zubehör und nicht in die Apotheke. Das ganze Prinzip des Arzneimittelgesetzes (Wirkstoffe haben vorgeschriebene Dosierung, Nebenwirkungen und eine Liste festgelegter Krankheiten gegen die sie laut Beipackzettel erlaubt sind) macht dafür keinen Sinn. Wichtig ist, dass Verpackungsaufschrift aller homöopathischen Produkte (z.B. Salben) endlich einen klaren Hinweis auf Homöopathie enthalten muss, da derzeit oft vorsätzlich Verwechslungsgefahr mit Wirkstoffmedizin besteht; sogar bei Lebensmitteln (Definition "Milch", "Wurst" u.ä. Humbug) ist das deutlich strikter geregelt als bei Arzneimitteln. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.
@ Überlegung | 27.08.2021 - 08:56
Zitat: von Überlegung
P.S. und zuZitat: von Petent
Die Alternativmedizin ist - anders als in anderen Teilen der EU - in Deutschland ein anerkannter Wirtschaftszweig.
Darüber sollte man mal nachdenken, weshalb es in der EU, obwohl in vielen Staaten weniger Regularien existieren, keine "Alternativmedizin" gibt und es in den meisten (wenn nicht allen) Sprachen kein Äquivalent zum "Heilpraktiker" gibt.
Doch, gibt es. "Quack", "ciarlatano", "charlatan(e)", "curandero(/a)", "kwakzalvers", "vraci", ... ;-)
Zitat:
Die Alternativmedizin ist - anders als in anderen Teilen der EU - in Deutschland ein anerkannter Wirtschaftszweig.
Zitat:
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Zitat:
Selbst der Wissenschaftliche Dienst kommt in seiner Ausarbeitung zu dem Schluss, dass es sich um ein faktisches Berufsverbot handelt. Man kann jetzt über die wissenschaftliche Sichtweise auf Homöopathika streiten, sollte dabei aber bedenken, dass auch pflanzliche Wirkstoffe unter dieses "Verbot" fallen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen IST.
Zitat:
Im übrigen werden auch Tierhalter bestraft, sollten sie ihrem Tier "verbotenerweise" andere Mittel als "Tierarzneimittel" verabreichen. Nicht geklärt ist übrigens im Zusammenhang mit diesem Gesetz, wie es sich mit Tiermedizinprodukten verhält. Darunter fallen - streng definiert - auch Verbandsmaterialien, die in diesem Fall auch nicht einfach vom Menschen "benutzt werden dürfen"... Hund hat sich eine Pfote blutig gelaufen? Tja, einfach nen Verband anlegen ist illegal, solange es kein zugelassener Hundeverband ist.
Wieso bestraft? Sagt wer? Ach ja, §1 Tierschutzgesetz gilt natürlich auch für Frauchen und Herrchen.
Ansonsten, Abschnitt 9 Arzneimittelgesetz.
Zitat: von Petent
Im übrigen werden auch Tierhalter bestraft, sollten sie ihrem Tier "verbotenerweise" andere Mittel als "Tierarzneimittel" verabreichen. Nicht geklärt ist übrigens im Zusammenhang mit diesem Gesetz, wie es sich mit Tiermedizinprodukten verhält. Darunter fallen - streng definiert - auch Verbandsmaterialien, die in diesem Fall auch nicht einfach vom Menschen "benutzt werden dürfen"... Hund hat sich eine Pfote blutig gelaufen? Tja, einfach nen Verband anlegen ist illegal, solange es kein zugelassener Hundeverband ist.
Zitat: von Petent
Die Alternativmedizin ist - anders als in anderen Teilen der EU - in Deutschland ein anerkannter Wirtschaftszweig.
Darüber sollte man mal nachdenken, weshalb es in der EU, obwohl in vielen Staaten weniger Regularien existieren, keine "Alternativmedizin" gibt und es in den meisten (wenn nicht allen) Sprachen kein Äquivalent zum "Heilpraktiker" gibt.
Sehe darin einen unnötigen Alarmismus. Es macht schon einen Unterschied, ob ich mein eigenes Tier versorge oder dies gewerbsmäßig mache.
Illegal ist die Versorgung des eigenen Tieres mit einem Verband sicherlich nicht. Bei unentgeldlicher Hilfe sicherlich auch nicht illegal. Da viele Medikamente auch beim Menschen wirksam sind, ist eine Freigabe von Medikamenten zur Verabreichung ohne Tierarzt nicht sinnvoll.