larsen2011 | Mon Sep 27 15:54:58 CEST 2021 - Mon Sep 27 15:54:58 CEST 2021

Das ist nicht das Problem. Ich habe im Mai meine Unterlagen fertig gemacht, ausgedruckt und per DHL Express für teures Geld von Peking in die Heimat geschickt. Der Prozess, der allen erklärt wird, lautet, dass die Behörde der letzten Meldeadresse die Unterlagen an das Auswärtige Amt gibt, und es von dort an die Botschaft im jeweiligen Land geschickt wird. Man muss das Formular in doppelter Ausfertigung schicken.
Nachdem ich sehr lange nichts von der Botschaft gehört habe, habe ich mal bei der entsprechenden Behörde angerufen. Was ich gehört habe, macht mich fassungslos: die Daten, die ich in das Formular eingetragen habe, werden händisch wieder in ein System eingetragen. Dieses geht aber von Standardadressen in Deutschland aus und bekommt anscheinend nicht mehr als 4 Zeilen hin. Sehr viele Auslandsadressen lassen sich somit gar nicht abbilden! Ich hab es am PC ausgefüllt, es war also leserlich. Bei händisch ausgefüllten Formularen muss das Amt teilweise googeln, und hoffen, die richtige Adresse zu finden.
Zudem wurden meine Wahlunterlagen dann am 24.08. verschickt. Mit normaler Post. Nicht an das Auswärtige Amt, sondern direkt an meine Chinesische Adresse. Der ganze Prozess also umgangen und meine Bemühungen, frühzeitig die Unterlagen zu bekommen, auch dahin. Diese sind bisher nicht hier angekommen. Die Wahl war gestern.
Das Problem liegt also nicht an dem einen Umschlag alle 4 Jahre, sondern an der Tatsache, dass niemand so wirklich weiß, was er tun muss und vor allem daran, dass eine Frist von 4 Wochen als ok angesehen wird, um Post zu verschicken, das Kreuz zu machen und wieder vor der Wahl zurück zu schicken…

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FürAuslandswahlrecht! | Sun Sep 26 18:16:54 CEST 2021 - Sun Sep 26 18:16:54 CEST 2021

Das Problem ist, das Deutsche Behoerden ihren Job nicht tun, weder zur demokratischen Meinungsbildung, noch zur Verwirklichung grundgesetzlicher Grundrechte. Sie versuchen das Problem mit Wirrwarr zu verschleiern - guter Versuch, sind Sie vielleicht Politiker?

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schachsommer12 | Sun Sep 26 18:07:32 CEST 2021 - Sun Sep 26 18:07:32 CEST 2021

Zitat:
Wer aus Deutschland wegzieht, wird nicht registriert.
Zitat:
Eine im europäischen Ausland wohnhafte und wahlberechtigte deutsche Person muss sich also zu jeder Bundestagswahl neu einschreiben.
Das Problem liegt aber schon mal nicht an einer zu langsamen Bearbeitung in der zuständigen Gemeinde, sondern mal wieder daran, dass
Zitat:
3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen

nicht funktioniert. Wenn es also etwas ganz dringend bräuchte, dann ist das ein gemeinsames Melderecht aller Staaten weltweit einschließlich einer entsprechenden verwaltungsrechtlichen Zusammenarbeit untereinander. Warum geht das nicht?

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FürAuslandswahlrecht! | Sun Sep 26 16:53:10 CEST 2021 - Sun Sep 26 16:53:10 CEST 2021

Worum geht es Ihnen Schachsommer? Informieren Sie sich doch erstmal ueber dieses Thema, bevor Sie reagieren!
Die Bundesregierung uns lokalen Aemter sind nicht in der Lage oder nicht bereit, fristgemaess eingereichte Wahlunterlagen zu bearbeiten.

Was machen Sie damit? Aufgeben? Wahlrecht aufgeben, weil die Ihren Namen nicht im Waehlerverzeichnis finden? Auto fahren aufgeben, weil die Ihren Fueherschein nicht finden oder nicht rechtzeitig zu Ihnen schicken koennen?

Geben Sie doch zu, das ist nicht gut genug! Nur 100.000 von 3.4 Millionen im Ausland lebenden Deutschen haben ueberhaupt einen Stimmzettel beantragt bei der letzten Bundestagswahl - eben weil es so muehsam und veraltet ist mit Schneckenpost. Wieviele davon waehlen durften, weiss keiner. Der Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da Links (URLs) auf andere Webseiten nicht zugelassen sind. Links (URLs) sind nur als Quellenangabe für ein Zitat erlaubt. Bitte beachten Sie die Richtlinie und die Nutzungsbedingungen.

Ist doch nicht demokratisch, die meisten dieser Menschen haben Wahlrecht und koennen es nicht nutzen!!

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schachsommer12 | Sun Sep 26 16:45:14 CEST 2021 - Sun Sep 26 16:45:14 CEST 2021

Was ist denn rechtlich wichtiger? Die Zusendung des richtig erstellten Wahlscheins ist Grundvoraussetzung für das Wahlrecht der Bürger, weil klar sein muss, wer und welche Partei für die betreffende Wahl gewählt werden kann. Andernfalls müsste die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge vorverlegt / verkürzt werden.

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FürAuslandswahlrecht! | Sun Sep 26 10:33:46 CEST 2021 - Sun Sep 26 10:33:46 CEST 2021

Was ist denn rechtlich wichtiger, das Wahlrecht der Buerger der Bundesrepublik, oder die Zussendung der Wahlscheine? War da mal so eine Hierarchie der Gesetze?

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schachsommer12 | Sat Sep 25 11:48:24 CEST 2021 - Sat Sep 25 11:48:24 CEST 2021

Zitat: von FürAuslandswahlrecht!
Einfach die Wahlunterlagen nicht rechtzeitig auszusenden
Zitat:
BWO § 28 Erteilung von Wahlscheinen (1) Wahlscheine dürfen nicht vor Zulassung der Wahlvorschläge durch den Landes- und den Kreiswahlausschuss nach den §§ 26 und 28 des Bundeswahlgesetzes erteilt werden.

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FürAuslandswahlrecht! | Wed Sep 22 15:51:34 CEST 2021 - Wed Sep 22 15:51:34 CEST 2021

Wenn im Ausland lebende Deutsche das Recht haben zu waehlen, 3.5 Millionen sind das inzwischen, 5% der Wahlbeteiligten, dann muss unser lieber Vater/Mutter Staat ihnen auch die Moeglichkeit geben, dieses Recht zu nutzen.

Einfach die Wahlunterlagen nicht rechtzeitig auszusenden, wie es seit 60 Jahren Gang und Gaebe ist, ist undemokratisch und nicht mehr gut genug im 21sten Jahrhundert, wo wir Auslandsdeutsche ein Mitspracherecht einfordern und grundgesetzlich festgeschrieben haben.

Time to act!

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StefanJ-- | Tue Aug 31 18:01:22 CEST 2021 - Tue Aug 31 18:01:22 CEST 2021

@ 00100 | heute - 17:36

Zitat: von 00100
@ 109406: Sie können ja mal als Obdachloser ohne festen Wohnsitz versuchen, an einer Wahl in Deutschland teilzunehmen. Und über 1,2 Mio. Obdachlose brauchen Sie nicht hämisch zu lachen. Vielleicht gehören Sie ja bald selbst dazu. Dann werden sicher Ihre Beiträge mal etwas fundierter und realistischer als bisher.

Tja, keine Argumente, aber labern, gelle. Nein, ich lache nicht über Obdachlose, ich lache über Sie.

Also, googeln wir mal "Obdachlose" - nein, keine 1,2 Mio. Eher 48.000. Und davon viele laut Presse "durch Zuwanderung aus Osteuropa". Also erst gar nicht wahlberechtigt.

Und dann zeigen Sie mir bitte die Stelle im Wahlgesetz, welche Obdachlosen die Teilnahme an der Wahl verbietet. Oh, der Bundeswahlleiter schreibt dazu (https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/n/nicht-sesshafte.html):
Zitat:
Nicht Sesshafte
Wahlberechtigte, die keine Wohnung innehaben, werden nur auf eigenen Antrag in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Zuständig für die Eintragung ...


Aha. Geht also.

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00100 | Tue Aug 31 17:36:26 CEST 2021 - Tue Aug 31 17:36:26 CEST 2021

@ 109406: Sie können ja mal als Obdachloser ohne festen Wohnsitz versuchen, an einer Wahl in Deutschland teilzunehmen. Und über 1,2 Mio. Obdachlose brauchen Sie nicht hämisch zu lachen. Vielleicht gehören Sie ja bald selbst dazu. Dann werden sicher Ihre Beiträge mal etwas fundierter und realistischer als bisher.

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