Alexander Kutschorra | Wed Dec 08 13:41:00 CET 2021 - Wed Dec 08 13:41:00 CET 2021

Einerseits ist die Gesellschaft auch bei diesem Thema in der Pflicht, sich selbst und ihre Mitglieder aufzufangen, abzusichern, auf sie einzugehen,
sie bis zum Soll zu fördern und sie danach möglichst zu integrieren, wenn sie gesellschaftsfähig und wirtschaftlicher sein können. Für einen Führerschein für Radfahrer oder Fußgänger wäre ich aber innerhalb von Retourekutsche auch nicht. Angeblich würde es die Freiheit der Bürger unzumutbar einschränken, Fußgängern und Radfahrern bestimmte Teilnahmebedingungen bei Teilnahme am öffentlichen Raum aufzustellen, so irgendwie eine Antwort auf ein Petitionsbegehren, generell zu einer jährlichen Teilnahmegebühr zur Teilnahme am öffentlichen Verkehrsraum in Höhe von 24Euro für Bürger zu verpflichten und das, wenn man sich davon auch aus Gründen der Hilfebedürftigkeit befreien lassen könnte. Um Führerscheine für Fahrräder zu verlangen, bedürfte es vermutlich einem separaten Betreiber des öffentlichen Verkehrsraumes und damit müsste dann ein Staatsvertrag bestehen, um so etwas umzusetzen. Dass es Freiheitseinschränkungen bei Staatsverträgen gibt, kennt man ab Erwerb und bloßem Besitz von, frei verkäuflichen, Rundfunkgeräten. Dass es nicht gewollt sei, normale Freiheiten von Bürgern sehr zu beschneiden, vermittelte man vom Petitionsausschuss als Antwort auf ein Petitionsbegehren, Bürgern Vollmündigkeit erst nach Bestehen einer allgemeinen Prüfung, etwa zur Orientierungs- und Geschäftsfähigkeit, zu erteilen. Ich hoffe, dass die Idee des Diskussionszweigs nicht zu wichtig empfunden wird.

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Nutzer3294430 | Thu Nov 18 14:33:54 CET 2021 - Thu Nov 18 14:33:54 CET 2021

Zu: "Torxuser" (18.11., 14:15 Uhr)

Zitat: von Torxuser
Entschuldigung, ich hab das Smiley vergessen.
Nun, viel Glück, wenn Sie demnächst mit einem Grinselogo eine Führerscheinkontrolle passieren wollen.
Zitat: von Torxuser
Bitte meine Punkte 2-4 ernst nehmen und ggfls. diskutieren.

Was gibt's da zu diskutieren? Übrigens: die FeV kennt keine "besondere Fahrerlaubnis".

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Torxuser | Thu Nov 18 14:15:00 CET 2021 - Thu Nov 18 14:15:00 CET 2021

Zitat: von Nutzer3294430
Zu: "Torxuser" (17.11., 13:29 Uhr, Version 13:32 Uhr)
Zitat: von Torxuser
1. Ich hab keinen Führerschein, sondern eine Fahrerlaubnis.
Tatsächlich? Dann lesen Sie doch einmal nach in der Fahrerlaubnis-Verordnung,


Entschuldigung, ich hab das Smiley vergessen.
Bitte meine Punkte 2-4 ernst nehmen und ggfls. diskutieren.

Zitat: von Torxuser
2. Es gibt in der Regel Verkehrsunterricht in den Schulen für alle. Da benötigt man keine besondere Fahrerlaubnis, weil die Regeln dann alle kennen.
3. Auch Fußgänger können sich falsch verhalten. Benötigen die ebenfalls eine Erlaubnis?
4. Eine besondere Fahrerlaubnis wird lediglich für kraftbetätigte, also motorisierte Fahrzeuge benötigt. Eine Ausnahme gilt bisher lediglich für Pedelecs, da diese nur kraftunterstützend wirken.

Der Vorschlag einer Fahrerlaubnis für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer ist nicht tragbar.
Radfahrer und Fußgänger bekommen bei Fehlverhalten ebenfalls ein Strafe. Die kann sich sogar auf die Fahrerlaubnis mit KFZ auswirken.

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Nutzer3294430 | Wed Nov 17 17:34:25 CET 2021 - Wed Nov 17 17:34:25 CET 2021

Zu: "Torxuser" (17.11., 13:29 Uhr, Version 13:32 Uhr)

Zitat: von Torxuser
1. Ich hab keinen Führerschein, sondern eine Fahrerlaubnis.
Tatsächlich? Dann lesen Sie doch einmal nach in der Fahrerlaubnis-Verordnung, nehmen wir gleich § 4 (2) FeV:
Zitat:
(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Absatz 2 Satz 2 verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Ergo: Sie haben irgendwann einmal eine Fahrerlaubnis erworben, besitzen jetzt aber keinen Führerschein mehr? Könnte bei der nächsten Verkehrskontrolle teuer werden. Siehe die FeV.

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Torxuser | Wed Nov 17 13:29:31 CET 2021 - Wed Nov 17 13:29:31 CET 2021

Zitat: von Der_Eigentümer
Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer sollen eine Prüfung ablegen und hart bestraft werden - jawohl, gute Idee.


1. Ich hab keinen Führerschein, sondern eine Fahrerlaubnis. Mit dem "Führer" hab ich nichts zu tun.
2. Es gibt in der Regel Verkehrsunterricht in den Schulen für alle. Da benötigt man keine besondere Fahrerlaubnis, weil die Regeln dann alle kennen.
3. Auch Fußgänger können sich falsch verhalten. Benötigen die ebenfalls eine Erlaubnis?
4. Eine besondere Fahrerlaubnis wird lediglich für kraftbetätigte, also motorisierte Fahrzeuge benötigt. Eine Ausnahme gilt bisher lediglich für Pedelecs, da diese nur kraftunterstützend wirken.

Der Vorschlag einer Fahrerlaubnis für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer ist nicht tragbar.
Radfahrer und Fußgänger bekommen bei Fehlverhalten ebenfalls ein Strafe. Die kann sich sogar auf die Fahrerlaubnis mit KFZ auswirken.

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Nirtak21 | Tue Nov 16 00:35:44 CET 2021 - Tue Nov 16 00:35:44 CET 2021

Zitat: von Nutzer3294430
Zu: "Der_Eigentümer" (15.11., 16:23 Uhr)
Zitat: von Der_Eigentümer
Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer sollen eine Prüfung ablegen und hart bestraft werden - jawohl, gute Idee.
Warum sollte jemand für das Ablegen einer Pflichtprüfung eine harte Strafe erhalten? Und wo ist der Bezug zur Petition in Ihrem Beitrag zu finden?



Nicht für die Prüfung selbst wird die Strafe gefordert, sondern wenn man sich trotz dieser nicht an die Regeln hält und somit unmissverständlich klar eine Ordnungswidrigkeit begeht.

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Nirtak21 | Tue Nov 16 00:29:36 CET 2021 - Tue Nov 16 00:29:36 CET 2021

Sie verstehen das nicht richtig. Jeder, der sich nicht an die Regeln hält, wird bestraft. Ferner fordert der Petent für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs, dass diese eine Befähigungsprüfung ablegen. Somit sollten sich dann wohl auch in Zukunft Rollatorführer auf die Tauglichkeit diese schieben zu dürfen, testen lassen müssen oder Mütter und Väter mit ihrem Kinder und Bollerwagen. Nunja.

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Nirtak21 | Tue Nov 16 00:02:40 CET 2021 - Tue Nov 16 00:02:40 CET 2021

Bereits in der vierten Klasse legt man hier eine Fahrradprüfung ab, um sodann für das Radeln im öffentlichen Raum zugelassen zu werden. Das Ganze wird mit einem Führerschein bestätigt. Es wäre allerdings möglich oder denkbar, dass diese Befähigung in regelmäßigen Abständen wiederholt wird.

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Nutzer3294430 | Mon Nov 15 21:25:54 CET 2021 - Mon Nov 15 21:25:54 CET 2021

Zu: "Der_Eigentümer" (15.11., 16:23 Uhr)

Zitat: von Der_Eigentümer
Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer sollen eine Prüfung ablegen und hart bestraft werden - jawohl, gute Idee.

Warum sollte jemand für das Ablegen einer Pflichtprüfung eine harte Strafe erhalten? Und wo ist der Bezug zur Petition in Ihrem Beitrag zu finden?

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