Ich denke die Forderung der Petition ist deutlich genug. Es liegt wohl am "System" , dass sich diese Praxis der Wegwerfgesellschaft durchgesetzt hat.
Um etwas gegen diese Verschwendung zu unternehmen, benötigen wir wohl "System-Brecher". (Analog zu den Corona_Wellen-Brechern!)
Den Realo_Grünen , welche kürzlich an die Regierung gekommen sind, traue ich dies definitiv nicht zu! (Bin selbst bei dieser Partei)
Hier ist meine Petition vermutlich nicht deutlich genug.
Derzeit gibt es eine Gewährleistung (gesetzlich geregelt) und meistens eine Herstellergarantie (freiwillig).
1) Die Gewährleistung ist nach 6 Monaten nichts mehr wert (Beweislastumkehr).
2) Die Garantie ist freiwillig und meistens mit etlichen Ausnahmen versehen und nicht ausreichend lang.
Die Einzelheiten übergehe ich hier mal absichtlich.
Entscheidend IST:
In der Praxis sieht es so aus, dass der Markt überschwemmt ist von "Produkten", die oft nach wenigen Tagen oder Wochen in den Müll geworfen werden. Diese Art von Produkten würde ich ja sogar verbieten, aber das würde hier doch etwas zu weit gehen, das ist meine ganz persönliche Meinung. Ich denke da zum Beispiel an diese Plastik-Produkte, die es auf dem Rummel / der Kirmes gibt.
Elektronische Geräte sind ja schon mit einer anderen Qualität konstruiert. Je nach Gerät darf man ja schon wenigstens ein paar Monate Spaß damit haben, aber meistens nicht mehr als wenige Jahre.
Hier sollte der Gesetzgeber je nach Produktkategorie eine Garantievorgabe machen. Mein Vorschlag wäre diese eben anhand der Produktkategorie vorzugeben.
Am besten auch noch Vorschriften machen, wie die Abwicklung der Garantie auszusehen hat, denn da gibt es auch häufig Verwirrung: Geh ich zum Händler oder zum Hersteller? Wenn es vom Jahrmarkt kommt, ist der Händler nicht mehr greifbar. Wer trägt die Rücksendekosten? All solche Fälle müssen berücksichtigt werden und sollten zu Gunsten des Verbrauchers geregelt sein.
Unterm Strich sehe ich es als absolut notwendig und überfällig an neue Regelungen zu finden, die:
1) Wegwerfprodukte vermeiden
2) Den Herstellern über Garantievorgaben eine Qualität aufzwingen, so dass der Neukauf Turnus erhöht wird.
Wie genau der Gesetzgeber das erreicht muss von Fachleuten ausgearbeitet werden, darum geht es hier aber nicht, sondern nur im die Frage, ob wir bessere Regelungen brauchen, oder nicht.
Verbot fest verbauter Batterien
Die Herstellung von Geräten mit nicht durch den Nutzer (in zumutbarer Weise) wechselbaren Akkus oder Batterien gehört endlich verboten und ihr Import mit extrem hohem Strafzoll belegt (ca. 100%, nicht unter 15€) der den gewerblichen Import unwirtschaftlich macht. Ich rede hier insbesondere von Mobilgeräten Marke Apple (iPhone, iPod, iPad) sowie um elektronisches Billigspielzeug (McDonalds HappyMeal-Zugaben, sprechende Stofftiere, verschweißte Blink-LEDs in Flummis Schuhsolen, Rädern etc.) deren Lebensdauer künstlich durch unwechselbare Akkus und Batterien beschränkt wird. Produkte wie ein im Topf schwimmender Nudelkochtimer (verschweißte Plastikfigur mit Melodien je nach Garzeit) könnten ebensogut die Kochhitze als Antrieb nutzen (Peltierelement) statt nach Ende der Batterie entsorgt werden zu müssen. Der Aufpreis des Stromerzeugers würde sich bei einem so hohen Strafzoll rechnen.
Der Akku muss schon deshalb für den Nutzer herausnehmbar sein um die Kurzschlussgefahr bei Reparaturversuchen zu vermeiden. Der Nutzer muss zumindest das Recht haben, sich durch Öffnen des Geräts einen Eindruck vom Ausmaß des Schadens zu verschaffen. Wenn schon dabei erhebliche Gefahr besteht, dass soeine Feuerwerksbatterie zündet und mit massivem Funkenregen und hochgiftigem Qualm glühende Brocken in der Wohnung oder Repaircafe verstreut, ist sowas als "vermintes Produkt" einzustufen und darf per Sprengstoffrecht nicht verkehrsfähig sein.
Ausnahmen dürfen nur für Spezialprodukte gelten, deren Batteriewechsel bei bestimmungsgemäßer Nutzung unmöglich oder z.B. aus Dichtigkeitsgründen undurchführbar wäre (z.B. für Implantate oder Geräte für den Einsatz im All oder der Tiefsee) und keine bezahlbare Alternative existiert.
In den 1980ern gab es z.B. mal ein <1mm dünnes Scheckkartenradio mit unwechselbarer nichtaufladbarer Folienbatterie, das man nach ca. 20h Gebrauch somit wegwerfen musste. Und wer erinnert sich noch an die Ucar-Taschenlampe mit nicht wechselbarer 4.5V Flachbatterie? (Ich habe das Oberteil damals trotzdem auf andere Batterien montiert.) Ich hätte nie gedacht dass solcher Irrsinn je zum Massenphänomen wird.
Z.B. waren die ersten "Microsoft Surface"-Tablets derart extrem verklebt, dass Öffnen ohne Zerbrechen des Bildschirms praktisch unmöglich war. Auch diverse Apple iPods waren praktisch vergossen und nicht mit vertretbarem Aufwand zerlegbar. E-Zahnbürsten sind meist nur durch Aufsägen zu öffnen; zwar kann man viele nach dem Eingriff wieder zukleben, aber "zerstörungsfrei" ist sowas nicht. Auch die Spezialbauform der Akkupacks in Kurbelradios ist eine Frechheit, da grade bei soeinem Notfallprodukt (das oft Jahrzehnte ungenutzt im Schrank liegt) wechselbare NiMH-Rundzellen extrem sinnvoll wären.
Ein weiteres extremes Ärgernis sind eingelötete Knopfzellen in Digicams (z.B. Marke Samsung), die als Stützbatterie den RAM-Speicherinhalt während Wechsel der Hauptbatterie sicherstellen. Nach wenigen Jahren sind die grundsätzlich hinn, sodass man jedesmal die Systemuhr neu stellen muss, wobei oft ein extra langsames Datum-Stellmenü den Nutzer nötigt fürs Jahr 2020 dann 20x eine Taste zu drücken und als Nudging per angezeigtem Default-Herstellungsjahr penetrant hinweist wie "veraltet" das Gerät schon sei. Die Knopfzelle kann zudem durch Auslaufen das Mainboard beschädigen, und ist daher als Selbstzerstörungsmechanismus für geplante Obsoleszenz einzustufen. Früher gab es sogar Spiegelreflex-Kameras, deren Firmware in batteriegepuffertem RAM statt ROM/Flash lag. Sobald nach 10 Jahren die Lithiumknopfzelle starb, wurde die Kamera unbrauchbar bzw. nur von Spezialisten wieder in Betrieb zu nehmen da man mit Spezialhardware die Firmware neu aufspielen musste. Ähnliche Selbstzerstörungstechnik gab es bei Kopierschutz-Chips in Videospielautomaten.
- Strafsteuer auf Batterie-Produkte
Auch Einwegbatterien sind eine enorme Metallverschwendung und belasten bei falscher Entsorgung die Umwelt. Werden sie im Gerät vergessen, laufen sie oft aus und machen es unbrauchbar, was bei einigen 100 Kleingeräten (Thermometer, Fernbedienungen, Taschenrechner, Spielzeuge etc.) pro Haushalt schwer vermeidbar ist und zu unnötigem Elektroschrott führt.
Daher fordere ich auf batteriebetriebene Geräte eine Strafsteuer/Zoll von ca. 3€ pro Gerät oder Batteriefach um die Industrie zum Einbau alternativer Energieversorgungen (z.B. Solarzellen oder Dynamo/Piezogenerator + Kondensator) zu bewegen.
Außerdem gehören Zink-Kohle-Batterien abgeschafft, da sie nur 1/4 der Energiemenge gleich großer Alkalines enthalten und kürzer lagerfähig. Sie sind maßlose Metallverschwendung und gehören daher mit einer so hohen Strafsteuer belegt, dass sich Import und Herstellung nicht mehr rechnet. (Ich verlange hier kein Totalverbot, da sie für Spezialzwecke (z.B. Circuitbending) nützlich sind und daher Import in kleinen Mengen weiter möglich sein sollte.)
Die Menschheit braucht eine Zero-Waste-Gesellschaft um zu überleben. Copyright ist nachrangig und gehört auf ein Mindestmaß beschränkt. Schnittstellen sind per Gesetz offenzulegen um Wartung und Nachrüstung von Erweiterungen zu ermöglichen.
- Verschrottungsrecht wie Copyright
Analog zu Copyright sollte es ein Verschrottungsrecht auf jedes Produkt geben, das nur durch den Hersteller oder befugte Organisationen ausgeübt werden darf (Cradle to Cradle). Wichtig ist, dass keine Leihgeräte-Diktatur unantastbarer Produkte (Negativbeispiel: Bundespost-Telephon) entstehen darf, sondern Hobbybastler weiterhin das Recht haben müssen, ihr Exemplar zu reparieren, umzubauen oder Ersatzteile zu gewinnen. Nur so wird das Produkt wertgeschätzt und nicht als geliehener Fremdkörper empfunden. Doch wer sein Exemplar zerstören bzw. Teile davon verwerten will, muss dieses Verschrottungsrecht zu einem Preis oberhalb des reinen Materialwerts vom Hersteller (bzw. einer zuständigen Wartungsorganisation) abkaufen. Nur so lässt sich wildes Entsorgen vermeiden und ein nachhaltig auf Reparatur und Nachrüstung statt sinnloser Zerstörung (z.B. "energetische Verwertung") basiertes System errichten.
Allgemein sollte eine Registrierpflicht für Copyrights analog zu Patenten eingeführt werden, wenn Werke kommerziell genutzt werden sollen. Diese hat konstituierend für den Copyright-Schutz zu sein, und dieser ist (wie Patente) zeitlich zu befristen. Es gibt kein geistiges "Eigentum" sondern nur geistige Kinder. Diese werden erwachsen und sind immer zu einem gegebenen Zeitpunkt in die Freiheit zu entlassen. Copyright ist geistige Sklaverei. Nicht alles auf der Welt muss von Anfang an gratis sein, doch es geht ums Menschenrecht auf Kulturbewahrung. Und besonders das Menschenrecht auf Fortentwicklung durch Bildung darf nicht durch Profitgier ausgehebelt werden.
- Update-Pflicht 15 Jahre für IT-Produkte (geplante Obsoleszenz)
Zur Langlebigkeit von Betriebssystemen und ähnlich wichtiger Programme fordere ich eine Mindestlaufzeit von 15 Jahren, wobei sicherheitskritische Bereich per Gesetz Open Source und von unabhängigen Organisationen geprüft und gewartet gehören, damit niemand mit dem Scheinargument unsicherer Uraltsoftware das Obsoleszenz-Hamsterrad der Hardwareindustrie am Laufen halten kann. Grade die Wahrscheinlichkeit der Enttarnung versteckter Spyware steigt sogar mit dem Alter eines Systems, daher ist es nur gut und legitim wenn Hackern es in- und auswendig lernen dürfen bevor es durch rasende Veraltung durch unbekannte Nachfolger mit anders getarnten Schweinereien drin ersetzt wird. Und im Gegenteil steigt das Risiko versteckter komplexer Überwachungs-KI mit der Rechenleistung, daher ist der ungebremste Wettrüst-Wahnsinn zwischen Soft- und Hardwareherstellern heutzutage keinesfalls mehr sinnvoll und gehört gesetzlich reglementiert.
Verhinderung geplanter Obsoleszenz bei IT-Produkten ist zwingend notwendig. Neben absichtlicher Inkompatibilität plädiere ich nach verbindlichen Effizienzrichtlinien für Softwareprodukte, d.h. genau wie das Energieeffizienz-Label z.B. bei Waschmaschinen Stromverbrauch und Waschwirkungsklasse verbindlich vorschreibt, sollte auch Bedarf von Speicherplatz und Rechenleistung für bestimmte Softwarearten als zu optimierender Parameter staatlich vorgeschrieben werden.
Z.B. war ein sehr gut funktionierendes Officepaket früher problemlos auf einem 486er (oder ein ziemlich passables auf Amiga 500) lauffähig. Technisch gibt es keinen Grund, warum moderne Software plötzlich hunderte male mehr Speicher und CPU-Leistung fressen sollen um das gleiche zu erfüllen. Klar gibt es gewisse Overheads die der Sicherheit dienen, wie Virenschutz, Hintergrund-Backupsysteme, oder Verschlüsselungsfunktionen (stabilere Autos mit Airbag, ESP und guten Bremsen sind auch bekanntlich schwerer und kosten etwas Benzin). Und auch Virtualisierungen wie Emulatorschichten zur Weiternutzung alter Software auf anders konstruierter neuer Hardware kosten eine gewisse Mehrleistung und sind trotzdem sinnvoll. (Merke! Ständiges Umlernenmüssen auf neue Software verschwendet Hirnkapazität und menschliche Ressourcen! Zudem verletzt es das Menschenrecht auf Kulturbewahrung.) Doch sinnlos monströser Quell-Code (der quillt und quillt und quillt... - auch als Bloatware/ Fatware bekannt) zwecks Verkauf neuer Hardware gehört gesetzlich verboten bzw. mit Strafsteuern belegt. (Ich nutze übrigens einen PC aus feinster DOS-Hardware von 1995..2002 unter Windows 98SE, und mein Amiga von 1987 läuft ebenfalls wunderbar.)
Natürlich gibt es technische Gebiete wie photorealistische Computerspiele in virtuellen Welten, die von Regulierung ausgenommen sein sollten. Das meiste lässt sich jedoch sinnvoll je nach Hardware skalieren (z.B. Texturgrößen bei der Installation umrechnen statt die Harddisk mit allem vollzumüllen). Und wenn ein simples Spiel ähnlich Tetris plötzlich 4GB statt den einstigen 32KB bis 1MB fressen soll und eine 2GHz Doppelkern-CPU verlangt, nur weil irgendein Depp mit Baukastencode schlecht komprimierte Videos und Musik als Demographik im Hintergrund dudeln lässt, da er zu faul zum Programmieren ist (oder mit der Hardwarelobby gemeinsame Sache macht) gehört sowas schlichtweg bestraft. Grade bei Standardsoftware wie Office, Browser oder Bildbearbeitung ist doch bei Algorithmen ein Stand an Ausgereiftheit erreicht, bei denen Erfahrungswerte für ein sinnvolles Maß an Ressourcenverbrauch bekannt sind.
Letztendlich hängt auch der Energiebedarf von Graphikkarten und modernen CPUs sehr stark von der Auslastung ab, und die Herstellung neuer Computer (egal wie "effizient" die angeblich nun seien) mit daraus folgender E-Schrottentsorgung belastet die Umwelt extrem, daher lässt sich das schon durchs Energiespargebot legitimieren.
Die Quasi-Unbenutzbarmachung von Onlinegeräten (z.B. Smart-TV) nach nur wenigen Jahren durch fehlende Onlineupdates (oder Herausgabe der Infos, wie man das OS selbst nachrüsten kann) gehört per Gesetz verboten und mit gewinnabschöpfend hohen Strafen an derartige Hersteller bestraft. Softwarearchitekturen lassen sich problemlos so gestalten, dass sie auch über Jahrzehnte wartbar bleiben (ggf. über formal spezifizierte geschachtelte Emulatoren), und viele Sicherheitslücken lassen sich generell (Prinzip "keine Tür statt bessere Schlüssel") vermeiden. Daher sind fehlende Sicherheitsupdate als bloße Ausrede für Obsoleszenz einzustufen und i.a. nicht technisch bedingt.
=> ganz klar Mitzeichnung !!!
Zitat: von Nutzer2717616
Grundsätzlich befürworte ich, dass Produkte länger halten und weniger Müll produziert wird.
Allerdings verstehe ich nicht ganz, was die Petition denn nun fordert.
Eine zweijährige Gewährleistungspflicht gibt es schon.
Ist das Produkt aufgrund eines Mangels bei der Herstellung defekt, muss der Verkäufer dies reparieren oder ersetzen.
So gut wie jedes Gerät ist im übrigen auch reparierbar, es kostet halt entsprechend, da ist es leider häufig billiger das Gerät durch ein neues zu ersetzen.
Was soll dagegen getan werden?
Eine Ersatzteilpflicht gibt es meines Wissens nach bereits für jeweils 7 Jahre.
Was soll nun nach der Petition geschehen? Sollen die genannten Fristen verlängert werden?
Mich stört an der Petition auch , dass sie zu unkonkret ist. Aber weil sie in die richtige Richtung geht unterzeichne ich sie.
Ich fände eine Verdoppelung der momentanen Garantie- und Gewährleistungsfristen in Ordnung.
Und ergänzend muss das Reparieren gefördert werden.
Eine Option dafür wäre es, die Repair-Cafes und Initiativen Ehrenamtlicher, die das jetzt schon tun, mehr mit Steuergeldern zu unterstützen.
Ein Bisschen sind wir jetzt schon auf dem richtigen Weg, weil es immer mehr Secondhand-Läden gibt.
Aber es muss eben auch eine Veränderung des Hersteller-Verhaltens her. Und das kann nur der Gesetzgeber, indem er den Import von kurzlebigem Schrott untersagt.
Ergänzung: reparierbar ist so Manches.Aber WER führt die Reparatur aus? Es gibt doch kaum noch Handwerker,die ausser "Komponententausch" die Reparatur noch beherrschen.Zumal bei hunderten verschiedener Modelle....Und die Stundensätze sind sportlich.
Und wenn doch: Unser Geschirrspüler gab den Geist auf.Kostenvoranschlag des Werkskundendienst: ab 500.- aufwärts.Damit man dann statt eines energiesparenden Neugeräts den alten Hund wieder hat, der nach 6 Monaten dann wieder streikt?
Grundsätzlich befürworte ich, dass Produkte länger halten und weniger Müll produziert wird.
Allerdings verstehe ich nicht ganz, was die Petition denn nun fordert.
Eine zweijährige Gewährleistungspflicht gibt es schon.
Ist das Produkt aufgrund eines Mangels bei der Herstellung defekt, muss der Verkäufer dies reparieren oder ersetzen.
So gut wie jedes Gerät ist im übrigen auch reparierbar, es kostet halt entsprechend, da ist es leider häufig billiger das Gerät durch ein neues zu ersetzen.
Was soll dagegen getan werden?
Eine Ersatzteilpflicht gibt es meines Wissens nach bereits für jeweils 7 Jahre.
Was soll nun nach der Petition geschehen? Sollen die genannten Fristen verlängert werden?