Also ein EU-Bürger hat einen anderen Status als ein Deutscher. Ein EU-Bürger kann ohne Erfordernisse seinen Partner nachholen, ein Deutscher nicht, Ausnahme, er kommt aus dem EU-Ausland zurück. Das ist EU-Recht
Die Regelung der Sprachkenntnisse ist sinnvoll und notwendig und A1 ist leicht zu erwerben.
Ich selber habe in vielen Ländern gelebt und Sprachkenntnisse sind zwingend notwendig.
@ Nutzer2276770 | 15.03.2022 - 10:46
Zitat: von Nutzer2276770
Der Sprachnachweis fordert Sprachkenntnisse über dem Niveau A1. Die Lehrmaterialien des Goethe-Instituts für den Test SD1 beinhalten auch A2 Inhalte und mehr.
Zitat: von Nutzer2276770
Ja genau so ist. Ein Italiener der in Deutschland lebt kann seine Partnerin aus einem Drittstaat wie Indien ohne Sprachnachweis "nachziehen" lassen.
Zitat:
§ 30 Abs. 1 Satz 2 und 3 AufenthG
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
...
2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und
3. der Ausländer
a) eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
b) eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzt,
c) ...
"sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann" = A1 ...
"Das würde bedeuten, wenn ein Italiener eine Inderin heiratet, darf sie ohne Sprachnachweis nachziehen, wenn ein Deutscher dies macht, darf die Inderin nicht kommen. Das dürfte unzutreffend sein und man hat was falsch verstanden. "
Ja genau so ist. Ein Italiener der in Deutschland lebt kann seine Partnerin aus einem Drittstaat wie Indien ohne Sprachnachweis "nachziehen" lassen.
Der Sprachnachweis fordert Sprachkenntnisse über dem Niveau A1. Die Lehrmaterialien des Goethe-Instituts für den Test SD1 beinhalten auch A2 Inhalte und mehr.
Zitat: von Nutzer2276770
"...Auch geht es hier nicht unbedingt darum in Deutschland dauerhaft zu leben.
Zitat: von Nutzer2276770
Die derzeitige Regelung führt zu unbilligen Ergebnissen.
Zitat: von Nutzer2276770
Davon abgesehen betrifft dies nur Ehepartner aus Drittstaaten von Deutschen. Ein Ehepartner aus einem Drittstaat von einem anderen EU-Bürger muss keinen Sprachnachweis vorlegen. Dies führt in Folge dessen zur sogenannten Inländerdiskriminierung.
Zitat: von Nutzer2276770
Im Koalitionsvertrag wurde bereits verbindlich festgehalten, dass der Sprachnachweise vor der Einreise entfallen wird.
Zitat: von Nutzer2276770
IEs wird eine anderweitige Verpflichtung zum Erwerb von Sprachkenntnissen nach der Einreise geben. Demnach ist es auch vollkommen unsinnig an der derzeitigen Regelung festzuhalten, denn diese entfällt in naher Zukunft sowieso.
eben-wird. Nicht -ist. Was wie bereits genannt dazu führen würde, dass bis zur neuen Regelung gar keine existiert. Daher kann man diese auch nicht aufheben.
Im Gegenreil, das Problem ist, dass wir zu viele Leute haben, die nur "Drutsch" können. Oder "Kanak". Oder ... oder ... oder ...
Deutsch ist nunmal Amts- und Mehrheitssprache.
Und natürlich geht es hier eindeutig darum in Deutschland dauerhaft zu leben. Das liegt in der Natur des Ehegattennachzugs. Es geht um eine Aufenthaltserlaubnis. Vorübergehend wäre ein Touristenvisum.
Zitat: von Nutzer2276770
"Drutsch" muss niemand in Deutschland können. Auch geht es hier nicht unbedingt darum in Deutschland dauerhaft zu leben. Die derzeitige Regelung führt zu unbilligen Ergebnissen.
Mit Ihrem unqualifizierten Kommentar "Überhaupt halte ich es für fragöich, weshalb der Ehegatte denn nicht gleich mitgekommen ist! " zeigen Sie mir auch das Sie sich mit dem Thema vor Ihrem Kommentar überhaupt nicht auseinandergesetzt haben. Warum ist der Ehegatte aus einem Drittstaat mit seinem deutschen Ehegatten nicht gleicht mitgekommen? Weil ohne Sprachnachweis das Visum nicht erteilt wird. An dieser Praxis ist also nichts fragliches, sondern vielmehr etwas verwerfliches.
Davon abgesehen betrifft dies nur Ehepartner aus Drittstaaten von Deutschen. Ein Ehepartner aus einem Drittstaat von einem anderen EU-Bürger muss keinen Sprachnachweis vorlegen. Dies führt in Folge dessen zur sogenannten Inländerdiskriminierung.
Im Koalitionsvertrag wurde bereits verbindlich festgehalten, dass der Sprachnachweise vor der Einreise entfallen wird.
Es wird eine anderweitige Verpflichtung zum Erwerb von Sprachkenntnissen nach der Einreise geben. Demnach ist es auch vollkommen unsinnig an der derzeitigen Regelung festzuhalten, denn diese entfällt in naher Zukunft sowieso.
Na, da haben Sie ja ein paar schöne Tippfehler gefunden, an denen Sie sich hochziehen können.
Stimmt, die Petition, hatte eine sehr gute Gelegenheit, mich zu überzeugen, da ich mich zuvor eher weniger mit dem Thema befasst habe. Aber Koalitionsverträge sind keine Gesetze und sie sind auch für niemanden verbindlich, denn die Gesetze werden vom Bundestag beschlossen (und nicht von den Koalitionsverhandlern) und dessen Abgeordnete sind gemäß Grundgesetz nur ihrem Gewissen verpflichtet.
Und es bleibt immer noch die Frage was an den Ergebnissen der derzeitigen Regelung unbillig sein soll! Es wäre ja schön, wenn der Petent mal Gründe liefern könnte!
Zitat: von Nutzer2276770
"
Im Koalitionsvertrag wurde bereits verbindlich festgehalten, dass der Sprachnachweise vor der Einreise entfallen wird.
Es wird eine anderweitige Verpflichtung zum Erwerb von Sprachkenntnissen nach der Einreise geben.
Zitat: von Nutzer2276770
"Demnach ist es auch vollkommen unsinnig an der derzeitigen Regelung festzuhalten, denn diese entfällt in naher Zukunft sowieso.
kommt auf die Sichtweise an, was unsinnig ist. Man lässt von einer Regelung ab, weil die in Zukunft "ohnehin" entfällt und von anderen Pflichten abgelöst wird. Diese Pflichten bestehen aber noch nicht. Im Ergebnis würde jemand aktuell keinerlei Pflichten zum Spracherwerb haben. Irgendwie auch "unsinnig". Zumal mit Blick auf den Arbeitsmarkt und was man dort ohne Sprachkenntnisse machen kann.
Nicht schon wieder. Gleichlautende Petitionen gabs doch schon mehrmals.
Und sorry, wenn nicht mal "einfacherer Deutschkenntnisse" vorhanden sind ...
Wissenschaftlicher Dienst - Deutscher Bundestag - WD 8 - 3000 - 125/18 (https://www.bundestag.de/resource/blob/589206/bf023f8e83e7b1f8dcb2825da688cc85/WD-8-125-18-pdf-data.pdf):
Zitat:
Gemeinsame Referenzniveaus: Die Sprachniveau Globalskala
2.1. Elementare Sprachanwendung
A1
Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen.
Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie ken- nen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben.
Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
Das ist Pidgin. Ende des ersten Schuljahrs in einer Fremdsprache. Ich Tarzan, Du Jane.
"Drutsch" muss niemand in Deutschland können. Auch geht es hier nicht unbedingt darum in Deutschland dauerhaft zu leben. Die derzeitige Regelung führt zu unbilligen Ergebnissen.
Mit Ihrem unqualifizierten Kommentar "Überhaupt halte ich es für fragöich, weshalb der Ehegatte denn nicht gleich mitgekommen ist! " zeigen Sie mir auch das Sie sich mit dem Thema vor Ihrem Kommentar überhaupt nicht auseinandergesetzt haben. Warum ist der Ehegatte aus einem Drittstaat mit seinem deutschen Ehegatten nicht gleicht mitgekommen? Weil ohne Sprachnachweis das Visum nicht erteilt wird. An dieser Praxis ist also nichts fragliches, sondern vielmehr etwas verwerfliches.
Davon abgesehen betrifft dies nur Ehepartner aus Drittstaaten von Deutschen. Ein Ehepartner aus einem Drittstaat von einem anderen EU-Bürger muss keinen Sprachnachweis vorlegen. Dies führt in Folge dessen zur sogenannten Inländerdiskriminierung.
Im Koalitionsvertrag wurde bereits verbindlich festgehalten, dass der Sprachnachweise vor der Einreise entfallen wird.
Es wird eine anderweitige Verpflichtung zum Erwerb von Sprachkenntnissen nach der Einreise geben. Demnach ist es auch vollkommen unsinnig an der derzeitigen Regelung festzuhalten, denn diese entfällt in naher Zukunft sowieso.