Zitat: von Nutzer4902401
Nicht schon wieder. Da hat wieder jemand das Prinzip der Steuerklassen nicht verstanden.
Oder jemand mit seinem Halbwissen geprahlt.
§24b (1)S.1 EStG "Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht."
Die Steuerklasse 2 regelt also, wem der Freibetrag zusteht.
Steuerklasse 1 für beide ...
Wer Kinder in die Welt setzt,sollte sie auch ernähren können! Das darf man nicht auf die Allgemeinheit abwälzen.
Im Notfall sollte natürlich der Steuerzahler einspringen (bei Kindeswohlgefährdung etc)
Zitat: von Karl ohne Lauterbach
@ 3702747: Das halten Sie für vollständig abwegig ? Abwegig ist wohl eher, daß Leute nur deshalb heiraten, um sich anschließend wieder scheiden zu lassen. Warum kommt es dann trotzdem zu so vielen Ehescheidungen ? Weil der Hauptstreit- und Scheidungsgrund von Ehen "Geld" bzw. dessen chronischer Mangel ist. Und dieses ganze Frauenhäuser füllende und überlastende Problem können auch noch so viele Ehe-Beratungen, -Therapien und Mediatoren-Streitschlichtungsversuche nicht beheben. Und da auch die Agenda 2010 diesen Hauptscheidungsgrund nicht besser macht geschweige denn behebt, bleiben dann nach der Scheidung in der Regel alleinerziehende Mütter zurück, die für ihr restliches Leben auf Hartz 4 angewiesen sind. Mit Steuerklasse 2 ist da also nix. Und die unterhaltspflichtigen Väter sind entweder selber zahlungsunfähig, zumal ihnen die Scheidung die Existenz vernichtet bis hin zum Obdach-Verlust. Oder wenn sie vermögend und von hohem Einkommen sind, rechnen sie sich arm zur Senkung der Unterhaltszahlung. Somit ist auch da nix mit Steuerklasse 2 oder wäre ungerecht bei arm gerechneten Vermögenden mit hohem Einkommen. Und diese beiden Extreme zwischen arm und reich auch bei Ehescheidungen sind deshalb auf dem Vormarsch, weil in Deutschland zunehmend die Mittelschicht wegbricht, woran auch die Millionen Menschen ruinierende Coronapolitik ihr Schäflein beiträgt. Oder glauben Sie etwa, daß Millionen Menschen in ganz Deutschland gegen diese Coronapolitik nur so aus Langeweile demonstrieren und protestieren, weil sie grad eben mal nichts besseres zu tun haben ?
Vielleicht sollten Sie mal weniger RTL2 gucken. Viele auch ganz normale Leute mit Kindern trennen sich aus unterschiedlichsten Gründen.
Und Millionen in ganz Deutschland protestieren? Warum nicht gleich Milliarden demonstrieren in ganz Deutschland oder Billionen? Wenn schon dick aufgetragener Unsinn, dann richtig!
Nicht schon wieder. Da hat wieder jemand das Prinzip der Steuerklassen nicht verstanden.
Am Jahresende wird abgerechnet, und jeder zahlt die gleiche Steuer ...
Außerdem ist eine "Betreuung des gemeinsamen Kindes im Wechselmodell" ja keine Alleinerziehung.
Und dann auch noch gleich alle Rechte und Leistungen an zwei Wohnsitzen? A la Carte? Auf welche KiTa oder Schule geht dann das Kind?
Nein, das ist keine "Steuerungerechtigkeit".
@ 3702747: Das halten Sie für vollständig abwegig ? Abwegig ist wohl eher, daß Leute nur deshalb heiraten, um sich anschließend wieder scheiden zu lassen. Warum kommt es dann trotzdem zu so vielen Ehescheidungen ? Weil der Hauptstreit- und Scheidungsgrund von Ehen "Geld" bzw. dessen chronischer Mangel ist. Und dieses ganze Frauenhäuser füllende und überlastende Problem können auch noch so viele Ehe-Beratungen, -Therapien und Mediatoren-Streitschlichtungsversuche nicht beheben. Und da auch die Agenda 2010 diesen Hauptscheidungsgrund nicht besser macht geschweige denn behebt, bleiben dann nach der Scheidung in der Regel alleinerziehende Mütter zurück, die für ihr restliches Leben auf Hartz 4 angewiesen sind. Mit Steuerklasse 2 ist da also nix. Und die unterhaltspflichtigen Väter sind entweder selber zahlungsunfähig, zumal ihnen die Scheidung die Existenz vernichtet bis hin zum Obdach-Verlust. Oder wenn sie vermögend und von hohem Einkommen sind, rechnen sie sich arm zur Senkung der Unterhaltszahlung. Somit ist auch da nix mit Steuerklasse 2 oder wäre ungerecht bei arm gerechneten Vermögenden mit hohem Einkommen. Und diese beiden Extreme zwischen arm und reich auch bei Ehescheidungen sind deshalb auf dem Vormarsch, weil in Deutschland zunehmend die Mittelschicht wegbricht, woran auch die Millionen Menschen ruinierende Coronapolitik ihr Schäflein beiträgt. Oder glauben Sie etwa, daß Millionen Menschen in ganz Deutschland gegen diese Coronapolitik nur so aus Langeweile demonstrieren und protestieren, weil sie grad eben mal nichts besseres zu tun haben ?
Zitat: von Karl ohne Lauterbach
Eltern haben nach einer Scheidung in der Regel ganz andere finanzielle Probleme, bei denen diese Petition um die Steuerklasse 2 geradezu ein Luxusproblem darstellt, wenn dann sowieso keine Steuern mehr gezahlt werden können. Und wenn die Eltern nach einer Scheidung nicht in eine finanzielle Notlage geraten und nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind, dann verdienen sie so gut, daß dafür der Staat nicht obendrein noch steuerliche Vergünstigungen bieten sollte.
Die Theorie, dass es bei getrennten Elternteilen entweder nur bettelarm oder sorgenfrei reich gibt, halte ich für vollständig abwegig. Davon abgesehen soll es dem Hörensagen nach gelegentlich auch außerehelichen Geschlechtsverkehr geben, weswegen die Getrennte-Eltern-Problematik möglicherweise wohl auch abseits einer Scheidung existieren sollte.
Zitat: von Nutzer2917297
Zustimmung.
Gleichzeitig müsste es möglich sein, das Kind (die Kinder) an beiden Wohnsitzen anzumelden (ggf. 1. und 2. Wohnsitz).
Dieses kann ggf. für die Anmeldung im Kindergarten und für die Auswahl der Schulen wichtig sein.
Da haben Sie aber Glück. Ist bereits möglich.
Eltern haben nach einer Scheidung in der Regel ganz andere finanzielle Probleme, bei denen diese Petition um die Steuerklasse 2 geradezu ein Luxusproblem darstellt, wenn dann sowieso keine Steuern mehr gezahlt werden können. Und wenn die Eltern nach einer Scheidung nicht in eine finanzielle Notlage geraten und nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind, dann verdienen sie so gut, daß dafür der Staat nicht obendrein noch steuerliche Vergünstigungen bieten sollte.