Karl ohne Lauterbach | Fri Apr 01 13:39:28 CEST 2022 - Fri Apr 01 13:39:28 CEST 2022

Ginge es nach dem Rückwirkungsverbot, dann wären all die Urteile gegen die NS-Mittäter des Dritten Reichs bis hin zum KZ-Büroangestellten rechtswidrig. Denn die handelten Alle nach den Gesetzen ihrer Zeit und kannten mangels hellseherischer Fähigkeiten noch gar kein bundesdeutsches Recht, nach dem sie dann später verurteilt wurden.

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chaplain | Thu Mar 31 12:19:05 CEST 2022 - Thu Mar 31 12:19:05 CEST 2022

Zitat: von Torxuser


Ich vermute das damit eine Menge Klagen allgemein gegen die Bürger der Bundesrepublik aus Verbrechen in der Nazizeit vorbereitet werden können.
Grundsätzlich gilt jedoch hinsichtlich dieser Erfahrungen mit Reparationsforderungen und Entschädigungen ... wer haftet denn tatsächlich für die Entscheidungen eines Despoten wie z.B. Putin? Wird das gesamte russische Volk in Sippenhaft genommen?



Das dürfte schon allein wegen des Rückwirkungsverbots nicht möglich sein. Finde das ganze aber trotzdem unsinnig.

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Torxuser | Thu Mar 31 11:29:30 CEST 2022 - Thu Mar 31 11:29:30 CEST 2022

Zitat: von Mipfel
Das BGB als innerstaatliches Recht ist wohl kaum der Ort, um den Anspruch auf Schadensersatz aus einem Internationalen Gesetz (Völkerstrafgesetzbuch - VStGB) abzuleiten.

Der Denkfehler, der hier, so glaube ich, vorliegt, besteht darin, anzunehmen, dass die in Deutschland gegen syrische bzw. Irakische Kriegsverbrecher geführten Anklagen aus dem (nationalen) Strafgesetzbuch begründet seine. Dem ist nicht so! Diese Prozesse haben zur Grundlage eben das VStGB.
Daher müsste ein entsprechender Passus wenn überhaupt, dort verankert werden.



Ich vermute das damit eine Menge Klagen allgemein gegen die Bürger der Bundesrepublik aus Verbrechen in der Nazizeit vorbereitet werden können.
Grundsätzlich gilt jedoch hinsichtlich dieser Erfahrungen mit Reparationsforderungen und Entschädigungen ... wer haftet denn tatsächlich für die Entscheidungen eines Despoten wie z.B. Putin? Wird das gesamte russische Volk in Sippenhaft genommen?
Genau wie auch im Naziregime werden viele Bürger immer wieder mit Desinformation getäuscht und dürfen später für die Folgen haften.
Da wird dann beim einzelnen Bürger gar nicht mehr unterschieden, ob er Mitläufer oder im Widerstand war.
Natürlich kann und soll man einzelne Personen (z.B. Soldaten, Offiziere und Politiker) vor den internationalen Gerichtshof zerren und verurteilen, wenn diese nachweisbar schwere Verbrechen gegen das Völker- oder Menschenrecht zu verantworten haben. Aber bitte: Nicht jeder Russe ist ein Kriegstreiber und Verbrecher !

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