Zitat: von Ylander
Das Probelm ist das gesetzliche Pflichtteil bzw. der Zugewinnausgiech bei Scheidung zu Lebzeiten. Das sollte gestrichen werden.
Es gibt eben KEIN Problem.
Es gibt eben KEINEN gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Der ist im Gesetz schlichtweg nicht vorgesehen. Es gibt auch keinen plötzlichen Anspruch beim Zugewinnausgleich durch die Scheidung. Wo soll der herkommen? Die Erbschaft während der Ehe wird beim Zugewinnausgleich dem Anfangsvermögen zugewiesen (§ 1374 Abs. 2 BGB). Das Anfangsvermögen wird nicht ausgeglichen.
Der Erbe lt. gesetzlicher Erbfolge ist immer das leibliche Kind, niemals der Ehepartner des Kindes. Es erbt auch nicht die eheliche Gemeinschaft. Es erbt die Person, d.h. das Kind des Verstorbenen. Das ist die gesetzliche Erbfolge. Es gibt nur 2 denkbare Möglichkeiten, wie die ungeliebte Schwiegertocherter/ der ungeliebte Schwiegersohn indirekt doch erben könnte…immer vorausgesetzt, der Verstorbene hat kein Testament gemacht.
1.: Das Kind stirbt noch VOR dem Tod des Ehepartners und es tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
2.: Das Kind verfasst ein Testament und bestimmt den Ehepartner zum Erben.
Wer also ganz sicher gehen will und die ungeliebte Schwiegertochter/ den ungeliebten Schwiegersohn außen vor lassen will, muß ein entsprechendes Testament aufsetzen.
Bei der Scheidung und bei der gesetzlichen Erbfolge ist das heute schon alles berücksichtigt.
Zitat: von kati543
Die Petition erübrigt sich.
Grundsätzlich darf jeder Mensch ein Testament machen und hier von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Jeder darf also absolut in einem Testament sicherstellen, dass der ungeliebte Schwiegersohn/ die ungeliebte Schwiegertochter wirklich niemals etwas erbt. Es gibt noch nicht einmal einen Pflichtteil.
Aber auch in der gesetzlichen Erbfolge kommt ein Schwiegersohn/ eine Schwiegertochter nicht vor. Es erbt prinzipiell das eigene Kind. Der Schwiegersohn/ die Schwiegertochter kann nur indirekt erben, wenn der Ehepartner ebenfalls stirbt. In dem Fall erbt der Schwiegersohn/ die Schwiegertochter aber vom eigenen Ehepartner und nicht von den Schwiegereltern.
Ein grundsätzliches Erbverbot würde einen Menschen m.E. enorm in seinem Recht einschränken, seinen Letzten Willen zu formulieren. Es mag ja vielleicht auch Menschen geben, die ihre angeheiratete Verwandtschaft wirklich mögen.
Das Probelm ist das gesetzliche Pflichtteil bzw. der Zugewinnausgiech bei Scheidung zu Lebzeiten. Das sollte gestrichen werden. Ferner sollten jegliche Witwenrenten gestrichen werden. Dann ist schon einmal viel erreicht, der Ehe aus Habgier das Leben schwer zu machen.
Besser noch: Das altbackene Institut der Ehe ganz abschaffen.
Die Petition erübrigt sich.
Grundsätzlich darf jeder Mensch ein Testament machen und hier von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Jeder darf also absolut in einem Testament sicherstellen, dass der ungeliebte Schwiegersohn/ die ungeliebte Schwiegertochter wirklich niemals etwas erbt. Es gibt noch nicht einmal einen Pflichtteil.
Aber auch in der gesetzlichen Erbfolge kommt ein Schwiegersohn/ eine Schwiegertochter nicht vor. Es erbt prinzipiell das eigene Kind. Der Schwiegersohn/ die Schwiegertochter kann nur indirekt erben, wenn der Ehepartner ebenfalls stirbt. In dem Fall erbt der Schwiegersohn/ die Schwiegertochter aber vom eigenen Ehepartner und nicht von den Schwiegereltern.
Ein grundsätzliches Erbverbot würde einen Menschen m.E. enorm in seinem Recht einschränken, seinen Letzten Willen zu formulieren. Es mag ja vielleicht auch Menschen geben, die ihre angeheiratete Verwandtschaft wirklich mögen.
Zitat: von --
Aber die Prüfung der Kreditwürdigkeit und das jahrelange Miteinander? echt jetzt *g* der ist gut.
Beziehung bleibt Beziehung. Der Unterschied, ob sie geschäftlich oder persönlich ist, ist marginal. Und ich wäre mir da nicht so sicher, ob oder dass die Diskussion über die möglichen Abgründe zwischenmenschlicher Beziehungen an dem Sinn des Forums vorbeigeht. Die Gesetze basieren nun mal auf zwischenmenschlichen Beziehungen und regeln sie eben.
Zitat: von schachsommer12Zitat: von --Wer alles kann habgierig sein? Sowohl der, der nichts oder wenig hat als auch der, der alles oder viel hat, kann aus einer Ehe oder Partnerschaft bestimmte Leistungen als selbstverständlich ansehen. Stolz, Neid und Überheblichkeit können ganz böse Kameraden sein.
wie soll das in beide Richtungen gehen? der reiche Erbe profitiert vom Habgierigen durch das schöne Leben kein Single zu sein?
Zitat: von schachsommer12Zitat: von --Die Prüfung einer Kreditwürdigkeit ist schon für international tätige Banken eine echte, schier nicht zu bewältigende Herausforderung, ....
Zeit genug zu prüfen, ob da Liebe im Spiel ist, es mit dem Partner klappt oder er/sie aufs Geld aus ist.
bekanntlich führen Sie immer neue Beispiele und Vergleiche an und seien sie noch so sehr an der Sache vorbei und an den Haaren herbeigezogen, um den eigenen Standpunkt als richtig darzulegen.
Aber die Prüfung der Kreditwürdigkeit und das jahrelange Miteinander? echt jetzt *g* der ist gut.
Schönes Wochenende.
Zitat: von --Wer alles kann habgierig sein? Sowohl der, der nichts oder wenig hat als auch der, der alles oder viel hat, kann aus einer Ehe oder Partnerschaft bestimmte Leistungen als selbstverständlich ansehen. Stolz, Neid und Überheblichkeit können ganz böse Kameraden sein.
wie soll das in beide Richtungen gehen? der reiche Erbe profitiert vom Habgierigen durch das schöne Leben kein Single zu sein?
Zitat: von --
Zeit genug zu prüfen, ob da Liebe im Spiel ist, es mit dem Partner klappt oder er/sie aufs Geld aus ist.
Die Prüfung einer Kreditwürdigkeit ist schon für international tätige Banken eine echte, schier nicht zu bewältigende Herausforderung, obwohl diese Konzerne über enorme Erfahrungen, Fachwissen und Vernetzungen verfügen. Wie soll dann ein einzelner Mensch einen Partner überprüfen? Klar, natürlich: "Vertrauen muss man sich verdienen." Aber bitte nach objektiven Gesichtspunkten, nicht religiösen Einstellungen oder Vorstellungen.
Ein Gesetz ist eigentlich ein allgemeiner Gesellschaftsvertrag. Merkwürdig soll ein Gesetz natürlich nicht sein. Aber: Wie könnten Eheverträge, die nur einen sehr begrenzten Teil einer Gesellschaft betreffen, nämlich eine (zumeist reiche) Familie und Partnerschaft, gerechter sein als ein Gesetz oder Gesellschaftsvertrag, sofern das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag nicht von einer reichen, mächtigen oder einflussreichen Familie und Partnerschaft (weitgehend alleine) gemacht wurde?
Zitat: von schachsommer12
Ehe aus Habgier soll per Gesetz ausgeschlossen werden. "Liebe macht bekanntlich blind."
Zitat: von schachsommer12Zitat: von --Das funktioniert allerdings in beide Richtungen.
Zum Thema Ehe aus Habgier noch: Man kann das nicht dadurch ausschließen, dass der Ehepartner nicht das Erbe, dass man durch die Eltern bekommt, indirekt erhalten kann. Schließlich kann der "Habgierige" allein dadurch profitieren, dass der reiche Erbe ihm ein schönes Leben ermöglicht.
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wie soll das in beide Richtungen gehen? der reiche Erbe profitiert vom Habgierigen durch das schöne Leben kein Single zu sein?
Ehe aus Habgier soll per Gesetz ausgeschlossen werden. "Liebe macht bekanntlich blind."
Zitat: von --
Zum Thema Ehe aus Habgier noch: Man kann das nicht dadurch ausschließen, dass der Ehepartner nicht das Erbe, dass man durch die Eltern bekommt, indirekt erhalten kann. Schließlich kann der "Habgierige" allein dadurch profitieren, dass der reiche Erbe ihm ein schönes Leben ermöglicht.
Das funktioniert allerdings in beide Richtungen.
Genau.
Das können 1. die Ehepartner ehevertraglich regeln. Und 2. die Erblasser auch. Was diese in der Regel 3. auch tun, wenn denn tatsächlich ein signifikantes Erbe zu erwarten ist.
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