Guten Tag HenkVo
Ihr Otext: „Die von Ihnen beschriebene "Lösung" über die Kleinunternehmerregelung wird bei Schülerfirmen, deren Umsätze bisher über den Schulträger abgewickelt werden (Landkreis, Kommune oder auch Kirche) nicht funktionieren. Da alle deren Umsätze künftig komuliert werden. (sic!)
AW 1: Ich maße mir nicht an eine „Lösung“ zu präsentieren, zumal es nicht meine Aufgabe ist, Lösungen zu entwickeln.
AW 2: Damit grenzen Sie den Kreis der Schülerfirmen ein. Satz 1 meines Beitrages ging jedoch darauf ein, dass es nicht wenige Schülerfirmen gibt, die sich auf dem Markt behaupten, sich sogar im Wettbewerb befinden (pädagogisch gewollt und angestrebt) und durchaus Gewinne erzielen (Im Prinzip das Ideal eines Unternehmens). Insofern fallen hier durchaus Steuern auf Gewinne an, mit denen sich der tolle Schulausflug finanzieren lässt und noch ein beträchtlicher Überschuss fürs nächste Geschäftsjahr übrig bleibt.
Diese Petition fordert aber eine generelle(!) steuerrechtliche Ausnahmeregelung für alle(!) Schülerfirmen und Schülergenossenschaften. Wenn hier eine unterschiedliche Betrachtung gewünscht wird, hätte diese Differenzierung im Petitionstext Berücksichtigung finden müssen.
Ihr Otext: „ Ebenso sind sie darauf angewiesen, dass ihr wirtschaftlicher Träger (s.o.) die Umsätze in die Steuererklärung mit aufnimmt.“
AW: Das Kämmereien oder Rendanturen bisher Steuererklärungen durchführen wäre mir neu, dass sie für die Richtigkeit einer Bilanzierung eines Dritten ( = Schülerfirmen) im steuerrechtlichen Sinne haften, ist rein unglaubwürdig.
Die von Ihnen beschriebene "Lösung" über die Kleinunternehmerregelung wird bei Schülerfirmen, deren Umsätze bisher über den Schulträger abgewickelt werden (Landkreis, Kommune oder auch Kirche) nicht funktionieren. Da alle deren Umsätze künftig kommuliert werden.
Schülerfirmen mit geringen Umsätzen in der Regel deutlich unter 22.000 Euro und in der Regel marginalen Gewinnen werden hierbei künftig durch die Nicht-Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung benachteiligt. Ebenso sind sie darauf angewiesen, dass ihr wirtschaftlicher Träger (s.o.) die Umsätze in die Steuererklärung mit aufnimmt. Viele Kämmereien werden dies voraussichtlich ablehnen. Viele Schülerfirmen alles praxisnahe Lehr-Lern-Arragements im Regelunterricht stehen damit vor dem Aus - wenn sich der Gesetztgeber oder das BMF hier nicht bewegt. Das kann nicht politisch/ gesellschaftlich gewollt sein!